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211441 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn, einen Berg-Ahorn und einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums, Kinkelstraße 15-21, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 459931 BG)

Nummer
211441
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211441
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn,
einen Berg-Ahorn und einen Spitz-Ahorn auf dem
Grundstück des Itzel-Sanatoriums, Kinkelstraße 15-
21, 53227 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 459931 BG)
Beratungsfolge
Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussvorlage für eine Fällgenehmigung steht im Zusammenhang mit
einem genehmigungsfähigen Baugenehmigungsverfahren (hier: 459931 BG).
Der Bauherr hat gem. § 4 Abs. 1 lit. b) einen Rechtsanspruch auf Bebauung
des Grundstücks. Die Baugenehmigung kann vor der Entscheidung über die
Baumfällung nicht erteilt werden. Dadurch entstehen dem Bauherren Kosten,
die nicht zu vertreten sind und ggf. der Stadt in Rechnung gestellt werden
könnten. Eine weitere Verzögerung bis zum nächsten Sitzungstermin am
25.10.2021 wäre daher nicht vertretbar.
Auf Grund einer nachzureichenden Urheberrechtserklärung konnte die Vorlage
erst verspätet freigegeben werden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn, einen Berg-Ahorn
und einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums,
Kinkelstraße 15-21, 53227 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums soll ein Neubau eines Sanatoriums
für Menschen mit Demenz errichtet werden (s. DS-Nr. 211299). Zur
Realisierung des Bauvorhabens nach Planvorlage müssen sechs Bäume mit
einem Stammumfang von mehr als 200 cm entfernt werden, die entweder im
künftigen Baukörper (Nr. 86, Nr. 105, Nr. 106, Nr. 115) oder im Arbeitsraum
(Nr.58, Nr. 95) stehen. Alle anderen Bäume oder Gehölze im Bereich des
Bauvorhabens sind entweder auf Grund ihres geringen Stammumfanges nichtSeite 1 von 3
Seite 2
durch die Baumsatzung geschützt oder als Großgehölze zu bewerten und
deshalb keine Bäume im Sinne der Baumschutzsatzung. Die Nummerierung
der Bäume folgt dem beigefügten Lageplan zur Baumfällung.
Bei den im Rahmen des geplanten Bauvorhabens betroffenen Bäumen handelt
es sich um:
- - Nr. 58, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem
Stammumfang von 238 cm,
- - Nr. 86, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem
Stammunfang von 220 cm,
- - Nr. 95, ein zweistämmiger Feld-Ahorn (Acer campestre) mit einem
Stammumfang von 335 cm,
- - Nr. 105, ein Berg-Ahorn (Acer platanoides) mit einem
Stammumfang von 230 cm,
- - Nr. 106, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem
Stammumfang von 270 cm,.
- - Nr. 115, ein Spitz-Ahorn (Acer platanoides) mit einem
Stammumfang von 284 cm.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatz sind auf Grundlage der Baumschutzsatzung sechs Bäume zu
fordern. Um einen ökologischen und funktionalen Ausgleich zu schaffen,
werden insgesamt 20 Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von 20-25
cm vorgeschlagen. Bei Artenauswahl und Standorten sind denkmalpflegerische
Belange zu berücksichtigen, da der gesamte Park denkmalgeschützt ist.
Alle übrigen erhaltenswerten Bäume sind durch geeignete Maßnahmen
fachgerecht zu schützen.
Anlage/n
1 Planung 2021-06 Itzelsanatorium (öffentlich)Seite 2 von 3
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Kinkelstraße
Julius-Vorster-Stra ße
58
95
86
115
105
9
8
10
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88
89
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93
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104
106
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118 117
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112
111
Fällungen: Bäume und Gehölze
!. Bäume geschützt nach Baumsatzung
!( Großgehölze (nicht baumsatzungsrelevant)
Gebäudekontouren (geplant)
Gebäude-Bestand
m
Baummnumern: 8, 9, 10, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93,
104, 106, 111, 112, 113, 114,
116 , 117, 118 und 119 als zu fällende Bäume dargestellt,
fallen nicht unter die Baumschutzsatzung
M ca. 1:500
Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung
Bahnhofstraße 31, 53123 Bonn, Fon 0228-978 977 0
Frankfurter Straße 48, 53572 Unkel, Fon 02224-988 54 68
info@umweltplanung-bonn.de www.umweltplanung-bonn.de
Stand: 18.09.2020
geändert auf der Basis der Ortsbegehung vom
17.06.2021
Anlage zum Bauantrag
Antrag auf Fällgenehmigung
Darstellung der Baumsatzungsbäume und sonstigen Gehölzentfernungen
Planung:
Antragsteller:
Augustinum Wohnstifte gemeinnützige GmbH
Stiftsbogen 74
81375 München
Plan Nr. 1 Lageplan der zu fällenden Bäume
!.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de