211441 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn, einen Berg-Ahorn und einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums, Kinkelstraße 15-21, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 459931 BG)
Kerndaten
- Nummer
- 211441
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211441 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn, einen Berg-Ahorn und einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums, Kinkelstraße 15- 21, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 459931 BG) Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage für eine Fällgenehmigung steht im Zusammenhang mit einem genehmigungsfähigen Baugenehmigungsverfahren (hier: 459931 BG). Der Bauherr hat gem. § 4 Abs. 1 lit. b) einen Rechtsanspruch auf Bebauung des Grundstücks. Die Baugenehmigung kann vor der Entscheidung über die Baumfällung nicht erteilt werden. Dadurch entstehen dem Bauherren Kosten, die nicht zu vertreten sind und ggf. der Stadt in Rechnung gestellt werden könnten. Eine weitere Verzögerung bis zum nächsten Sitzungstermin am 25.10.2021 wäre daher nicht vertretbar. Auf Grund einer nachzureichenden Urheberrechtserklärung konnte die Vorlage erst verspätet freigegeben werden. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für drei Eiben, einen Feld-Ahorn, einen Berg-Ahorn und einen Spitz-Ahorn auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums, Kinkelstraße 15-21, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück des Itzel-Sanatoriums soll ein Neubau eines Sanatoriums für Menschen mit Demenz errichtet werden (s. DS-Nr. 211299). Zur Realisierung des Bauvorhabens nach Planvorlage müssen sechs Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm entfernt werden, die entweder im künftigen Baukörper (Nr. 86, Nr. 105, Nr. 106, Nr. 115) oder im Arbeitsraum (Nr.58, Nr. 95) stehen. Alle anderen Bäume oder Gehölze im Bereich des Bauvorhabens sind entweder auf Grund ihres geringen Stammumfanges nichtSeite 1 von 3 Seite 2 durch die Baumsatzung geschützt oder als Großgehölze zu bewerten und deshalb keine Bäume im Sinne der Baumschutzsatzung. Die Nummerierung der Bäume folgt dem beigefügten Lageplan zur Baumfällung. Bei den im Rahmen des geplanten Bauvorhabens betroffenen Bäumen handelt es sich um: - - Nr. 58, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem Stammumfang von 238 cm, - - Nr. 86, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem Stammunfang von 220 cm, - - Nr. 95, ein zweistämmiger Feld-Ahorn (Acer campestre) mit einem Stammumfang von 335 cm, - - Nr. 105, ein Berg-Ahorn (Acer platanoides) mit einem Stammumfang von 230 cm, - - Nr. 106, eine mehrstämmige Eibe (Taxus baccata) mit einem Stammumfang von 270 cm,. - - Nr. 115, ein Spitz-Ahorn (Acer platanoides) mit einem Stammumfang von 284 cm. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatz sind auf Grundlage der Baumschutzsatzung sechs Bäume zu fordern. Um einen ökologischen und funktionalen Ausgleich zu schaffen, werden insgesamt 20 Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von 20-25 cm vorgeschlagen. Bei Artenauswahl und Standorten sind denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen, da der gesamte Park denkmalgeschützt ist. Alle übrigen erhaltenswerten Bäume sind durch geeignete Maßnahmen fachgerecht zu schützen. Anlage/n 1 Planung 2021-06 Itzelsanatorium (öffentlich)Seite 2 von 3 !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !(!( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !(!(!(!( !( !( !( !( !(!( !( !( !( !( !( !( !(!( !( !. !. !. !. !. Kinkelstraße Julius-Vorster-Stra ße 58 95 86 115 105 9 8 10 87 88 89 90 91 92 93 119 104 106 114 118 117 116 113 112 111 Fällungen: Bäume und Gehölze !. Bäume geschützt nach Baumsatzung !( Großgehölze (nicht baumsatzungsrelevant) Gebäudekontouren (geplant) Gebäude-Bestand m Baummnumern: 8, 9, 10, 86, 87, 88, 89, 91, 92, 93, 104, 106, 111, 112, 113, 114, 116 , 117, 118 und 119 als zu fällende Bäume dargestellt, fallen nicht unter die Baumschutzsatzung M ca. 1:500 Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung Bahnhofstraße 31, 53123 Bonn, Fon 0228-978 977 0 Frankfurter Straße 48, 53572 Unkel, Fon 02224-988 54 68 info@umweltplanung-bonn.de www.umweltplanung-bonn.de Stand: 18.09.2020 geändert auf der Basis der Ortsbegehung vom 17.06.2021 Anlage zum Bauantrag Antrag auf Fällgenehmigung Darstellung der Baumsatzungsbäume und sonstigen Gehölzentfernungen Planung: Antragsteller: Augustinum Wohnstifte gemeinnützige GmbH Stiftsbogen 74 81375 München Plan Nr. 1 Lageplan der zu fällenden Bäume !.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de