← Vorlagen

211440-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Ampelschaltungen im Stadtbezirk Beuel

Nummer
211440-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 211440 Bürgerantrag: Ampelschaltungen im Stadtbezirk Beuel

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.773 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211440-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Ampelschaltungen im Stadtbezirk
Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.09.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1)
Die Schaltung des Überwegs in Höhe der Parfümerie ist auf die Schaltung des
Hauptknotenpunkts (Konrad-Adenauer-Platz/St. Augustiner Straße) mit einer
100-Sekunden-Umlaufzeit (Zeit, innerhalb der alle Verkehre 1x ihre Freigabe
erhalten) abgestimmt (vgl. DS-Nr. 202272-01 ST). Um die Wartezeiten für den
Fußgängerverkehr zu reduzieren, kann innerhalb dieses Umlaufs 2x eine
Freigabe angefordert werden. Im Falle einer Grünzeitverlängerung müsste die
Planung des Gesamtsystems angepasst werden, was nicht kurzfristig möglich
ist.
Zu 2)
Die Verlängerung der Siegburger Straße über die Königswinterer Straße hinaus
ist zwar wenig frequentiert, muss aber signalisiert werden, da ein Konflikt des
dort querenden Fußgängerverkehrs mit Verkehr, der bei „grün“ aus der
Siegburger Straße in das DB Gelände einfährt oder mit Verkehr, aus dem DB
Gelände ausfährt, besteht. Fahrzeuge mit „grün“ zeigenden Signalen in eine
unsignalisierte Fußgänger-oder Radverkehrsquerung hinein zu leiten, ist nicht
zulässig. Der Verzicht auf eine Signalisierung an dieser Stelle ist daher nicht
möglich.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit diesem Votum
und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das formelle in § 24 GO
NRW dargelegte Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de