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211437-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee"

Nummer
211437-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211437 Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee in "Elisabeth-Selbert-Allee"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211437-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umbenennung der Hindenburgallee
in "Elisabeth-Selbert-Allee"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner
Sitzung am 14.04.2021 mit Mehrheit beschlossen, dass
 der Hindenburgplatz im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf und
 die Hindenburgallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf
umbenannt werden sollen. Der Beschluss geht zurück auf einen
gleichlautenden Bürgerantrag (DS 201092).
Zur Umbenennung der Hindenburgallee liegt bereits ein Bürgerantrag vor, der
darauf gerichtet ist, die Hindenburgallee nicht umzubenennen (DS 210759). Auf
die dazu abgegebene Stellungnahme und die Ausführungen zum Verfahren
von Benennungen und Umbenennungen von Straßen wird verwiesen.
Bezüglich des hier vorliegenden Bürgerantrages und insbesondere zum
Benennungsvorschlag „Elisabeth-Selbert-Allee“ ist festzustellen, dass bereits
eine öffentliche Verkehrsfläche nach Elisabeth Selbert benannt ist. Die
Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 25.08.2020 beschlossen, den
Teilbereich der Breite Straße Nrn. 1 – 12 in Elisabeth-Selbert-Platz
umzubenennen (DS 201192). Um mögliche Verwechselungen insbesondere in
Not- und Rettungseinsätzen zu vermeiden, sollte von einer erneuten
Verwendung des Namens abgesehen werden.
Im Stadtgebiet Bonn gibt es einige Straßennamen, die sich lediglich in den
jeweiligen Ergänzungsbezeichnungen wie zum Beispiel Straße, Platz oder
Allee unterscheiden. Diese Doppelnennungen resultieren aber vornehmlich aus
dem Umstand, dass nach der Kommunalen Neugliederung 1969 eine sehr
hohe Anzahl von Umbenennungen durchzuführen war und seinerzeit in einigen
Fällen lediglich auf die Änderung der Ergänzung zurückgegriffen wurde. Daher
empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag abzulehnen.
Für den Fall, dass die Bezirksvertretung dennoch einer Umbenennung in
„Elisabeth-Selbert-Allee“ zustimmen sollte, hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c
der Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Entscheidungskompetenz, da der
Name ursprünglich in der Straßenbenennungsliste enthalten war. Dazu wäreSeite 1 von 2
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dann eine weitere Beschlussvorlage zu erstellen.
Nachrichtlich: Bezüglich der Umbenennung des Hindenburgplatzes ist die von
der Bezirksvertretung Bonn beschlossene Anliegerbefragung durchgeführt
worden, die ein Mehrheitsvotum für den neuen Straßennamen „Loki-Schmidt-
Platz“ ergeben hat. Ein entsprechender Beschlussentwurf wurde der
Bezirksvertretung Bonn für die Sitzung am 24.08.2021 zur Entscheidung
vorgelegt (DS 210700-02).
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg schließt sich den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung an und lehnt den Bürgerantrag ab. Die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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