211433-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 211433-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211433-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung, ergänzend zur Stellungnahme hinsichtlich „Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme der Stadthalle“, DS-Nr.: 210977-01 ST, wie folgt Stellung: Frage 1.: Bautechnik und Brandschutz Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen können, entgegen der Ausführungen in der Stellungnahme DS-Nr.: 210977-01 ST, der „Kleine Saal“, der „Brunnennsaal“ und die Toiletten im UG grundsätzlich nicht genutzt werden, da diese entweder teilweise im Absicherungsbereich liegen bzw. die erforderliche Entfluchtung bei Nutzung nicht möglich wäre. Unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes wurde festgestellt, dass die Entfluchtung des Kleinen Saales problematisch ist, da hier nur der Innenhof als zweiter Rettungsweg zur Verfügung steht. Die Entfluchtung zum ehemaligen Haupteingang über das Foyer ist nicht mehr gegeben, da dieser Bereich aus Sicherheitsgründen bei einer Nutzung des Kleinen Saals geschlossen werden müsste. Bei dem Parksaal handelt es sich um einen 252 m² großen Raum, der sich jedoch bei Bedarf durch Abtrennungen in insgesamt drei separate Räumlichkeiten (Parksaal I (ca. 75,50 m²); II (ca. 94,60 m²) und III (82,0 m²) unterteilen lässt. Die Nutzung des „Karajanflügels“ und des Trinkpavillons wäre ebenfalls grundsätzlich möglich. Auch wenn die nicht nutzbaren gegenüber den theoretisch zu nutzenden Bereiche mit vertretbarem Aufwand absperrbar wären, so sollte berücksichtigt werden, dass selbst für vereinzelte Veranstaltungen ein erheblicher technischer Aufwand zu betreiben wäre (Instandsetzung Brandmelde-, Alarmierungs-, Rauchabzugs- und RLT-Anlage inkl. bauordnungsrechtlicher und technischer Abnahmen, Inbetriebnahme der Toilettenanlage im EG etc.).Seite 1 von 4 Seite 2 Interimsbetrieb Ob unter den gegebenen Umständen, der nur teilweise und nur eingeschränkt nutzbaren Räumlichkeiten, ein Interimsbetreiber für einen „Notbetrieb“ gefunden werden könnte, der auch die Koordination der Buchungen steuert, sollte durch ein Interessenbekundungsverfahren geklärt werden. Allerdings muss dies im Lichte der neuen unten beschriebenen Erkenntnisse über die geringe Ausnutzbarkeit der Halle hinterfragt werden. Hierbei müssten auch der Versicherungsschutz und die Eignung des eventuellen Betreibers mit abgefragt werden. Die Koordination der Bestuhlung und die Nutzung der vorhandenen Technik ist ebenso mit einem Betreiber zu klären. Bereits geführte Gespräche mit eventuellen Interimsnutzern zielten alle auf die Nutzung des gesamten Gebäudes inkl. des Großen Saales ab. Bei Gesprächen mit potentiellen Betreibern konnte bislang lediglich ein Unternehmen gefunden werden, welches die Bereitschaft gezeigt hat, als Dienstleistung im Auftrag der Stadt, auf Stundenbasis das Veranstaltungsmanagement zu begleiten. Um wieder eine Küchennutzung zu gewährleisten, ist es notwendig, die ausstehenden Arbeiten zur Nutzung der Bereiche und der Herstellung des HACCP Standards zur Verwendung des Küchenbereiches und der Lagerräume zur Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln wiederherzustellen. Die Geräte wären wieder in Betrieb zu nehmen und teilweise zu ersetzen. Die Möglichkeit der kurzfristigen Öffnung eines Gebäudes dieser Größenordnung, das sich nach den nun vorliegenden Erkenntnissen in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, konnte erst durch die vorgenannten Untersuchungen festgestellt werden. Aus den vor genannten Gründen ist auch ersichtlich, dass es sich um komplexe Untersuchungen gehandelt hat, die den zeitlichen Rahmen bis heute ausgedehnt haben. Um ein solches Objekt sicher öffnen zu können, ohne dass es zur Gefährdung von Personen im laufenden Betrieb kommen kann, war es unumgänglich, diesen zeitlichen Verzug in Kauf zu nehmen. Da diese Einschränkungen der Nutzbarkeit und der Sanierungsstau erst durch diese Untersuchungen bekannt wurden, ist durch die Politik zu entscheiden, ob letztlich die verhältnismäßig hohen finanziellen Ausgaben, deren Größenordnung abschließend noch nicht überblickt werden kann, zur Nutzung von zwei Räumen gerechtfertigt sind, da die Sanierung der Stadthalle bereits beschlossen ist. Eine Kostenschätzung hinsichtlich der Herrichtung für einen Interimsbetrieb der Stadthalle liegt bislang nicht vor. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten für die Herrichtung eines sehr geringen Teils der Stadthalle für eine temporäre Nutzung, ist es nicht sinnvoll, vor der eigentlichen Sanierung der Stadthalle öffentliche Gelder einzusetzen, zumal aktuell der Verwaltung keinerlei Bedarfe mitgeteilt wurden.Seite 2 von 4 Seite 3 Frage 2.: Hierzu nimmt die Geschäftsführung der Bonn Conference Center Management GmbH wie folgt Stellung: Die erforderlichen Maßnahmen für eine Inbetriebnahme, insbesondere aus baubehördlicher Sicht, sind der BonnCC nicht bekannt. Eine Nutzung von Teilen der Stadthalle würde zunächst eine Freigabe der Betriebsbereitschaft durch das SGB voraussetzen. Eine logistische Mitbetreuung durch die BonnCC aus der Ferne wird aus Sicht der BonnCC als nicht sinnvoll erachtet. Darüber hinaus passt der unsanierte Zustand der Stadthalle nicht zum Betriebs- und Vermarktungskonzept der BonnCC. Synergieeffekte mit dem Betrieb des WorldCCBonn sind nicht zu erkennen. Auch verfügt die sehr „schlank“ gehaltene BonnCC nicht über personelle Kapazitäten für einen kurzfristigen Betrieb der Stadthalle. Frage 3.: Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und des technischen Zustands des Gebäudes ist eine Interimsnutzung aus Sicht der Verwaltung nicht darstellbar. Für interessierte Mitglieder der Bezirksvertretung wird auf Nachfrage eine Ortsbesichtigung zur Veranschaulichung des baulichen Zustands der Räumlichkeiten angeboten. Frage 4.: Das Nutzungskonzept wird derzeit in ein Raumprogramm überführt. In diesem Zuge sind die noch offenen Fragen zum zukünftigen Betrieb zu klären. Dies geschieht in den kommenden Monaten parallel zur Beauftragung der Fachplanung. Frage 5.: Mit den Vertretern des Urheberrechts wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Sie wurden zunächst mit der Bestandsaufnahme und den Architektenleistungen beauftragt. Sie sind also vollständig involviert. Derzeit wird geprüft, in wieweit der Auftrag um die TGA-Planung erweitert werden könnte, damit die gesamte Planung aus einer Hand erfolgen könnte (Generalplanung). Anlage/n 1 Plan Stadthalle (öffentlich)Seite 3 von 4 Nutzbarer Bereich nach Instandsetzung Brandmelde--,, Alarmierungs--,, Rauchabzugs-- und RLT--Anlage inkl.. bauordnungsrechtlicher und technischer Abnahmen und Inbetriebnahme der Toilettenanlage im EGSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de