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211433 · Große Anfrage

Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
211433
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211433-01 ST Stadthalle Bad Godesberg
  2. 220392 Interimsbetrieb der Parksäle - Stadthalle Bad Godesberg

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Große Anfrage
öffentlich
211433
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
11.08.2021 gez. Jansen
Stadthalle Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Die Stadtverwaltung beantwortet die folgenden, von ihr selbst
bereits im Februar 2021 formulierten Fragen:
Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen,
dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden
können?
Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht und
Verkehrssicherungspflicht nach, so dass gesperrte Bereiche auch nicht
betreten werden können?
Wie könnte die Nutzung sicherheitstechnisch gewährleistet werden?
Wer würde das Veranstaltungsbüro koordinieren? Wer wäre für die
Belegung zuständig? Wer würde regeln, welcher Nutzer die
Räumlichkeiten anmieten darf? Wer legt die Belegungsreihenfolge vor?
Gibt es priorisierte Zielgruppen? Wer prüft Anfragen auf unerwünschte
Nutzerkreise? Wer legt hierzu die Handlungsvorschriften fest?
Wer überprüft den Versicherungsschutz der Mieter
(Veranstalterhaftpflicht)?
Wer haftet bei Unfällen im Gebäude oder Beschädigungen des
Inventars?
§ Wer koordiniert den Service für Bereitstellung von Technik und
Bestuhlung bei Anmietung der Räumlichkeiten?
Wer koordiniert die Bereitstellung von Getränken und/oder Speisen?
Wird hierzu die Küche durch die Mieter genutzt? Wer kontrolliert hier die
gewerblichen Hygieneauflagen für die Zubereitung von Speisen?
Wer überprüft die Hygienekonzepte und Einhaltung der Corona
Schutzverordnung bei individueller Anmietung?
Wer koordiniert und kümmert sich um die Reinigung der Räume und derSeite 1 von 3
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Toilettenanlagen?
Wie hoch wären die Kosten für einen derartigen Interimsbetreib?
Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergäben sich aus einem
Betrieb der Stadthalle als Eigenbetrieb?
2. Kann die Stadthalle für den bereits beschlossenen Interimsbetrieb
durch BonnCC geführt werden? Welche Schritte wären dafür
erforderlich? Welche Verwaltungseinheiten können ansonsten die
erforderlichen Aufgaben übernehmen?
3. Wann erfolgt die vom Rat beschlossene unverzügliche
Interimsöffnung der Stadthalle?
4. Welche Fragen sind noch zum Nutzungskonzept zu klären? Bis
wann werden diese geklärt?
5. Wann sind Abstimmungen oder Gespräche mit den Inhabern des
Urheberrechts an der Stadthalle erfolgt?
Begründung
Die Wirtschaftsförderung ist nunmehr seit Monaten mit wichtigen
Zuarbeiten für die Stadthalle im Verzug, sowohl was den Interimsbetrieb
als auch die Sanierung angeht. Durch diese Säumnis wird den
Bürger*innen ein wichtiger Treffpunkt und Veranstaltungsort für das
gesellschaftliche Leben vorenthalten.
Der Rat hat bereits am 6. Mai 2021 beschlossen, die Stadthalle
unverzüglich wiederzueröffnen. Bereits ein Jahr zuvor war der Pächter
der Stadthalle insolvent geworden, sodass spätestens seit diesem
Moment die Erstellung eines alternativen Betriebskonzepts geboten
gewesen wäre. Es sind jedoch trotz des deutlichen Ratsbeschlusses
keine erkennbaren Fortschritte erzielt worden. Dieser Zustand ist nicht
hinnehmbar. Die SPD-Fraktion wird nicht akzeptieren, dass die
Verwaltung – wie sich in der letzten BV-Sitzung am 16. Juni gezeigt hat:
offenbar insbesondere das Amt für Wirtschaftsförderung – weiterhin
Verzögerungstaktik betreibt und die interimsmäßige Wiedereröffnung der
Stadthalle verschleppt.
Für die BV-Sitzung am 16. Juni 2021 hatte die SPD-Fraktion eine Große
Anfrage gestellt und die Stadtverwaltung gebeten, die von ihr selbst in
der Drucksache 201482-05 ST (Stellungnahme zum Änderungsantrag
auf unverzügliche Wiedereröffnung der Stadthalle) bereits im Februar
2021 formulierten Fragen nun auch zu beantworten. Die zu Protokoll
gegebene Antwort der Verwaltung, dass noch keine Aussage zu einer
Notöffnung und dem eventuellen zeitlichen Ablauf getroffen werdenSeite 2 von 3
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könne, beantwortet die gestellten Fragen nicht. Um weitere
Missverständnisse zu vermeiden, hat die SPD-Fraktion diese Fragen
hier nochmals zusammengestellt und legt sie der Verwaltung erneut zur
Beantwortung vor. Nach über einem halben Jahr sollte die
Wirtschaftsförderung in der Lage sein, die von ihr selbst aufgeworfenen
Fragen zu beantworten, zumal es sich durchweg um Punkte handelt, die
zum Kerngeschäft einer Liegenschaftsverwaltung gehören.
Die übrigen Fragen betreffen den Stand der Vorbereitungen für die
Sanierung, insbesondere die Frage, ob Wirtschaftsförderung und SGB
mittlerweile die verbliebenen offenen Punkte zum bereits beschlossenen
Nutzungskonzept klären konnten, sodass die Planung vorangetrieben
werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob
die Inhaber des Urheberrechts an der Stadthalle bereits in der
gebotenen Weise einbezogen worden sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de