211433 · Große Anfrage
Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 211433
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211433 Fragesteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 11.08.2021 gez. Jansen Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.09.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Die Stadtverwaltung beantwortet die folgenden, von ihr selbst bereits im Februar 2021 formulierten Fragen: Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die gesperrten Bereiche nicht durch Dritte betreten werden können? Wer käme während einer Nutzung durch Dritte der Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht nach, so dass gesperrte Bereiche auch nicht betreten werden können? Wie könnte die Nutzung sicherheitstechnisch gewährleistet werden? Wer würde das Veranstaltungsbüro koordinieren? Wer wäre für die Belegung zuständig? Wer würde regeln, welcher Nutzer die Räumlichkeiten anmieten darf? Wer legt die Belegungsreihenfolge vor? Gibt es priorisierte Zielgruppen? Wer prüft Anfragen auf unerwünschte Nutzerkreise? Wer legt hierzu die Handlungsvorschriften fest? Wer überprüft den Versicherungsschutz der Mieter (Veranstalterhaftpflicht)? Wer haftet bei Unfällen im Gebäude oder Beschädigungen des Inventars? § Wer koordiniert den Service für Bereitstellung von Technik und Bestuhlung bei Anmietung der Räumlichkeiten? Wer koordiniert die Bereitstellung von Getränken und/oder Speisen? Wird hierzu die Küche durch die Mieter genutzt? Wer kontrolliert hier die gewerblichen Hygieneauflagen für die Zubereitung von Speisen? Wer überprüft die Hygienekonzepte und Einhaltung der Corona Schutzverordnung bei individueller Anmietung? Wer koordiniert und kümmert sich um die Reinigung der Räume und derSeite 1 von 3 Seite 2 Toilettenanlagen? Wie hoch wären die Kosten für einen derartigen Interimsbetreib? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergäben sich aus einem Betrieb der Stadthalle als Eigenbetrieb? 2. Kann die Stadthalle für den bereits beschlossenen Interimsbetrieb durch BonnCC geführt werden? Welche Schritte wären dafür erforderlich? Welche Verwaltungseinheiten können ansonsten die erforderlichen Aufgaben übernehmen? 3. Wann erfolgt die vom Rat beschlossene unverzügliche Interimsöffnung der Stadthalle? 4. Welche Fragen sind noch zum Nutzungskonzept zu klären? Bis wann werden diese geklärt? 5. Wann sind Abstimmungen oder Gespräche mit den Inhabern des Urheberrechts an der Stadthalle erfolgt? Begründung Die Wirtschaftsförderung ist nunmehr seit Monaten mit wichtigen Zuarbeiten für die Stadthalle im Verzug, sowohl was den Interimsbetrieb als auch die Sanierung angeht. Durch diese Säumnis wird den Bürger*innen ein wichtiger Treffpunkt und Veranstaltungsort für das gesellschaftliche Leben vorenthalten. Der Rat hat bereits am 6. Mai 2021 beschlossen, die Stadthalle unverzüglich wiederzueröffnen. Bereits ein Jahr zuvor war der Pächter der Stadthalle insolvent geworden, sodass spätestens seit diesem Moment die Erstellung eines alternativen Betriebskonzepts geboten gewesen wäre. Es sind jedoch trotz des deutlichen Ratsbeschlusses keine erkennbaren Fortschritte erzielt worden. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Die SPD-Fraktion wird nicht akzeptieren, dass die Verwaltung – wie sich in der letzten BV-Sitzung am 16. Juni gezeigt hat: offenbar insbesondere das Amt für Wirtschaftsförderung – weiterhin Verzögerungstaktik betreibt und die interimsmäßige Wiedereröffnung der Stadthalle verschleppt. Für die BV-Sitzung am 16. Juni 2021 hatte die SPD-Fraktion eine Große Anfrage gestellt und die Stadtverwaltung gebeten, die von ihr selbst in der Drucksache 201482-05 ST (Stellungnahme zum Änderungsantrag auf unverzügliche Wiedereröffnung der Stadthalle) bereits im Februar 2021 formulierten Fragen nun auch zu beantworten. Die zu Protokoll gegebene Antwort der Verwaltung, dass noch keine Aussage zu einer Notöffnung und dem eventuellen zeitlichen Ablauf getroffen werdenSeite 2 von 3 Seite 3 könne, beantwortet die gestellten Fragen nicht. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, hat die SPD-Fraktion diese Fragen hier nochmals zusammengestellt und legt sie der Verwaltung erneut zur Beantwortung vor. Nach über einem halben Jahr sollte die Wirtschaftsförderung in der Lage sein, die von ihr selbst aufgeworfenen Fragen zu beantworten, zumal es sich durchweg um Punkte handelt, die zum Kerngeschäft einer Liegenschaftsverwaltung gehören. Die übrigen Fragen betreffen den Stand der Vorbereitungen für die Sanierung, insbesondere die Frage, ob Wirtschaftsförderung und SGB mittlerweile die verbliebenen offenen Punkte zum bereits beschlossenen Nutzungskonzept klären konnten, sodass die Planung vorangetrieben werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob die Inhaber des Urheberrechts an der Stadthalle bereits in der gebotenen Weise einbezogen worden sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de