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211432 · Mitteilungsvorlage

Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie

Nummer
211432
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 30.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211432
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für
Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 30.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und
Familie der Bundesstadt Bonn: Jahresbericht 2020
Nach Ablauf des Berichtsjahres 2020 legt die Verwaltung den aktuellen Bericht
zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung vor.
Der Bericht enthält:
1. die Outputanalyse (Berichtsjahre 2015 bis 2020)
 Fallzahlentwicklung
 Entwicklung einzelner Hilfearten
 Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensiv- und
Regelangebote
 Mehrfachhilfen
 Laufzeiten (Dauer der Hilfen)
 Anteile minderjährige – volljährige Hilfeempfängerinnen und
Hilfeempfänger
 Altersstufen bei Beginn der Hilfen zur Erziehung
 Entwicklung der Inobhutnahmefälle
 Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdungsmeldungen
 Entwicklung der Hilfeart nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen
2. die Inputanalyse (Berichtsjahre 2015 bis 2020)
 Ausgaben für Hilfen zur Erziehung
 Kostenentwicklung einzelner Hilfearten
3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr
 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
 Schulbegleitung
 neue stat. Auswertungen
4. Inhaltliche Schwerpunkte 2021
Die Arbeitsschwerpunkte der vergangenen Berichtsjahre werden in denSeite 1 von 44
Seite 2
folgenden Jahren fortgeschrieben.
Die Hilfeplanung und zielorientierte Steuerung haben nach wie vor einen hohen
Stellenwert in der Arbeit der Sozialen Dienste, allerdings liegt derzeit ein
Schwerpunkt auf der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Die weiteren Arbeitsschwerpunkte sind:
1. Fortsetzung der Analyse der statistischen Angaben (z. B. IT.NRW,
Benchmarking, etc.)
2. Gezielte Zusammenführung der sozialraum- und ressourcenorientierten
Arbeitsergebnisse mit Finanz- und Fachcontrolling auf Basis des Berichts
der Sozialraumkoordination
3. Ausbau des Kennzahlensystems zur Erweiterung der zielorientierten
Steuerung
4. Auswertung der Hilfen für junge Volljährige, auf Basis der aktualisierten
Daten der letzten Jahre
5. Konzeptionelle Neuausrichtung und Umsetzung der Integrationsassistenzen
an Schulen (Schulbegleitung) sowie der Umsetzung der § 35a SGB VIII
insgesamt
6. Analyse der sogenannten Folgehilfen
7. Erste Auswertungen der Hilfen pro Haushalt
8. Folgen der Corona-Pandemie (im laufenden Berichtsjahr 2020 gab es
bereits zahlreiche differenzierte Auswertungen zu Entwicklungen innerhalb
der Corona-Pandemie)
Anlage/n
1 Jahresbericht 2020 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (öffentlich)Seite 2 von 44
KINDER.
CHILDREN.
ENFANTS.
BONN.
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
im Amt für Kinder, Jugend und Familie
der Bundesstadt Bonn
Jahresbericht 2020
51-3/51-CoSeite 3 von 44
2
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung zum Berichtsjahr
1. Projekte in der ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit
2. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
2.1. Gegenüberstellung Fallzahl- und Kostenentwicklung
2.2. Output-Analyse
(Fallzahlen, Hilfeempfänger, Laufzeiten)
2.2.1. Fallzahlentwicklung
2.2.2. Entwicklung einzelner Hilfearten
2.2.3. Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensiv- und Regelang.
2.2.4. Mehrfachhilfen
2.2.5. Laufzeiten der Hilfen (Dauer der Hilfen)
2.2.6. Anteile Minderjährige – Volljährige
2.2.7. Altersstufen bei Beginn der Hilfen zur Erziehung
2.2.8. Entwicklung der Inobhutnahmefälle
2.2.9. Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdung
2.2.10. Entwicklung der Hilfeart nach § 35 a SGB VIII Teilleistungsstörungen
2.3. Input-Analyse (Kostenentwicklung)
2.3.1. Ausgaben für Hilfen zur Erziehung
2.3.2. Kostenentwicklung einzelner Hilfearten
3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr
3.1 Ausländische unbegleitete Minderjährige (UMA)
3.2 Schulbegleitung/Integrationsassistenz
3.3 Auswertung statistischer Erhebungen
3.3.1 Gründe für die Hilfegewährung
3.3.2 Hilfeanregende Institutionen/Personen 2015 bis 2020
3.3.3 Aufenthalt nach beendeter Hilfe (anschließender Aufenthalt)
4. Inhaltliche Schwerpunkte 2021 ff.Seite 4 von 44
3
0. Einleitung zum Berichtsjahr 2020
Der vorliegende Jahresbericht stellt die wichtigsten Entwicklungen in der Inanspruchnahme
von Hilfen zur Erziehung und den finanziellen Auswirkungen der Jahre 2009 bis 2020 dar.
Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Bonn ist der Auftrag, die Lebenssituation von
Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern, soziale Integration zu fördern
und lebensweltorientierte Perspektiven gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen.
Die darauf aufgebauten strategischen Ziele, insbesondere im Bereich der Hilfen zur
Erziehung sind die fachlichen Orientierungspunkte und dienen als Umsetzungsgrundlage für
operative Maßnahmen. Die Ergebnisse der Datenanalysen und Kennzahlen lassen
Rückschlüsse auf eine gute Praxis in den Sozialen Diensten zu, dass das
Leistungsgeschehen präventiv, frühzeitig und passgenau ausgerichtet ist und auf veränderte
Bedarfslagen zeitnah reagiert werden kann.
Das Berichtsjahr 2020 sowie das laufende Jahr sind geprägt von Veränderungen und
Einschränkungen, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden. Die Zahlen geben
nur einen ersten Blick auf die Auswirkungen, die langfristigen Folgen und Probleme, die die
Pandemie nach sich ziehen wird, sind noch nicht absehbar. Ob die Folgen der Pandemie auf
Kinder und Jugendliche im Nachhinein überhaupt anhand von Fallzahlen oder Kostendaten
genau dargestellt werden können, bleibt abzuwarten.
Die im laufenden Haushaltsplan und dem längerfristigen Finanzplan festgelegten
strategischen Ziele basieren auf den Grundsätzen des SGB VIII und sind wie folgt definiert:
 Bedarfsorientierte Förderung von Angeboten für Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene und Familien im Rahmen von Entlastung, Unterstützung, Information
und Beratung.
 Individuell erforderliche Leistungen und Hilfestellungen tragen zu stabilen und
belastbaren Familiensystemen bei und unterstützen die Eigenverantwortlichkeit und
Eigenständigkeit junger Menschen.
Die zugrundeliegenden Basisdaten und Kennzahlen werden im nachfolgenden Bericht
ausführlicher dargestellt. Fachliche Analysen und Bewertungen der Daten werden wie
gewohnt an entsprechender Stelle erläutert.
Um bei der Vielzahl von Daten und einer Datenbasis von mittlerweile 12 Vergleichsjahren
eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wird diese differenziert dargestellt. Die aktuellen
Entwicklungen mit Erläuterungen beziehen sich i.d.R. auf die letzten 6 Jahre (Berichtsjahre
2015 bis 2020), eine Gesamtübersicht der kompletten 12 Jahre wird in Form von Tabellen
als Anhang ergänzt.
1. Projekte in der ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit
Individuelle Hilfsangebote, familiäre Leistungen sowie die Unterstützung durch Beratung
werden nicht nur durch die klassischen Erziehungshilfen erbracht, sondern auch in Form
sozialräumlicher Angebote auf unterschiedliche Bedarfslagen.
Vernetzende und verbindende Angebote in unterschiedlichen Handlungsfeldern unterstützen
die Akteure im Sozialraum, aktivieren Ressourcen und ermöglichen eine Kooperation
zwischen privaten und professionellen Aktivitäten.Seite 5 von 44
4
„Die so initiierten Projekte können:
 präventiv, also hilfevermeidend wirken,
 sozialen oder pädagogischen Problemen im Sozialraum entgegenwirken
und/oder
 die Nachhaltigkeit von Hilfen
 sowie die Zielerreichung /Umsetzung von Aufträgen/Auflagen im Rahmen der Hilfe
zur Erziehung unterstützen
 und/oder dazu beitragen eine unklare Bedarfslage im SR näher zu eruieren
(„Sozialraumanalyse“), den Bedarf ggfs. zu verifizieren und als mögliche Grundlage
für ein notwendiges Angebot dienen...“
(Quelle: Leitfaden, Vernetzung der bes. Fachdienste mit den Sozialraumteams einschl.
Projektinitiierung, Stand 07/2021)
Ende 2019/2020 gab es insgesamt 14 Projekte an verschiedenen Standorten, die sich auf
ganz unterschiedlicher Weise den strategischen Zielen nähern:
Abb. 1: Tabelle der Projekte im Sozialraum
Die Laufzeiten einzelner Projekte sind schon ein Indiz dafür, dass die niederschwelligen
unterschiedlichen Angebote sehr gut angenommen werden. Die Projekte unterstützen die
Integration in den Stadtteilen, sie fördern soziale Kontakte und unterstützen die
Nachhaltigkeit von erfolgreich beendeten Hilfen zur Erziehung.
Durch die Teilnahme an Projekten wird auch die Möglichkeit eröffnet, frühzeitig von
Problemlagen in Familien Kenntnis zu erhalten und gemeinsam mit den Familien Strategien
zu erarbeiten.
Derzeit wird die Idee verfolgt, die sozialraumorientierte Arbeit auszuweiten und auch die
besonderen Fachdienste wie Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, den
Fachdienst für unbegleitete minderjähre Ausländer und die gesamtstädtischen Träger, so wie
es den jeweiligen Fachdiensten und den Trägern möglich ist, sich stärker mit den
Sozialraumteams und somit auch mit den jeweiligen Sozialräumen zu vernetzen. Ziel ist es
u.a. vorhandene Ressourcen zu bündeln und für die jeweilige Aufgabe zu nutzen.Seite 6 von 44
5
2. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der Erziehungshilfen lassen sich anhand der Daten aus der Fachsoftware
Prosoz14plus sowie einigen statistischen Erhebungen Rückschlüsse auf Entwicklungen,
aber auch erforderlich Maßnahmen und Veränderungen ziehen.
Die Schwerpunktthemen der Vorjahre, unbegleitete minderjährige Ausländer sowie die
Integrationsassistenz an Schulen stehen auch im Berichtsjahr 2020 im Fokus der Analysen.
Auch wenn die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer weiterhin rückgängig ist, ist
der Bedarf an besonderer Unterstützung und Hilfestellung nach wie vor sehr hoch.
Die ebenfalls steigende Zahl der Schulbegleitungen, hier Integrationsassistenz und der damit
einhergehenden Kostensteigerungen führte im Jahr 2018 zu einer Neuausrichtung der
Integrationsassistenz.
Diese Neuausrichtung basiert auf dem an anderer Stelle bereits vorgestellten poolbasierten
Konzept der Integrationsassistenz.
Die Umsetzung des neuen Konzepts erfolgte im Schuljahr 2018/2019. Erste Auswertungen
zu Fall- und Kostenentwicklung sind im vorliegenden Entwicklungsbericht näher dargestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Dienste,
wie in vielen anderen Bereichen auch, vor erhebliche Probleme und Hürden gestellt, um die
Hilfeleistungen aufrechtzuerhalten. Wo die Pandemie möglicherweise die Zahlen
„beeinflusst“, wird an entsprechender Stelle genauer erörtert.
Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung wird durch eine Vielzahl von Daten beeinflusst, die
Anzahl der Hilfeempfänger, die Fallzahlen (ambulant, stationär, teilstationär), die
Veränderungen der Hilfearten und –formen, die Aufwandsentwicklung im Hinblick auf
verändertes Leistungsgeschehen, die Neugestaltung von Projekten, etc.
Auch die Entwicklung der Einwohner hat auf die Bewertung der Erziehungshilfeentwicklung
einen Einfluss und darf nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahre (Zielgruppe der Hilfen zur
Erziehung) steigt in Bonn bis 2019 an, in 2020 sinkt die Zahl der Einwohner um insgesamt
600:
Abb. 2: Tabelle Einwohner bis unter 21 Jahre nach Altersgruppen
Altersgruppe Einwohnerzahl Veränderung zum Vorjahr
0 bis unter 6 Jahren 18.764 -311
6 bis unter 18 Jahren 37.129 +247
18 bis unter 21 Jahren 11.517 -536
Abb. 3: Grafik und Tabelle Anzahl der Einwohner 0 bis unter 21 Jahre der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 7 von 44
6
Nach Angabe der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn wird für die kommenden Jahre wieder
ein Anstieg der Jugendeinwohnerzahlen prognostiziert, ebenso für die Einwohnerzahl im
Alter von unter 21 Jahren. Die Steigerungsrate bis 2030 wird mit 8,3 % angegeben, das
entspricht einer Einwohnerzahl 0 bis unter 21 Jahre von rd. 73.000 und bis 2040 eine
Steigerung auf 74.000 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (rd. 10,3 %).
Somit bleibt es bei der Herausforderung, auf ansteigende Einwohnerzahlen und die daraus
entstehenden Bedarfe angemessen und ergebnisorientiert zu reagieren und passgenaue
Hilfeleistungen bereit zu halten.
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Fallzahlen und der Aufwendungen für Hilfen zur
Erziehung erläutert.
2.1 Fallzahl- und Kostenentwicklung im Überblick
Die folgende Grafik bildet ab, wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Alter von
0 bis unter 21 Jahren Hilfe zur Erziehung erhalten haben, im Vergleich der Berichtsjahre 2015
bis 2020.
Hierfür werden folgende Basisdaten (Grunddaten) verwendet:
 Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung (HzE) gem. §§ 27 Abs. 2 SGB VIII ff. (gesamt und
unterteilt nach Hilfeformen ambulant, stationär und teilstationär) (inkl. §§ 13, 19, 20,
35a, 41 und 42, 42a SGB VIII)
 Einwohnerdaten (EW) im Alter 0 bis unter 21 Jahren
Die Quote HzE an EW liegt in Bonn in den letzten Jahren bei durchschnittlich 4,2 %, in 2020
ein leichter Anstieg auf 4,3 %.
Die leichte Steigerung der Quote ist auf den Rückgang der Einwohnerzahlen in der
Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahren zurückzuführen. Die Fallzahlen sind nur geringfügig
gesunken (- 50 Fälle insgesamt).
Abb. 4: Grafik Kennzahlenbeispiel: HzE-Quote (Anteil der HzE an 100 EW 0 bis unter 21 Jahre)
In einem seit vielen Jahren durchgeführten Städtevergleich in NRW (Benchmarking HzE+ in
NRW) liegt der Anteil der Hilfen zur Erziehung an 100 EW bei 5,2 % (2019), allerdings gibt
es hier leichte Abweichungen bei den zugrunde gelegten Falldaten.Seite 8 von 44
7
Neben der Hilfedichte ist auch die Kennzahl der Aufwendungen pro Hilfefall Indikatoren für
die Entwicklungsbewertung und mögliche Hinweise auf eine Fehlentwicklung, die genauer
betrachtet werden und auf die entsprechend reagiert werden muss.
Die durchschnittlichen Aufwendungen werden beeinflusst durch die Fallzahlen und die
Aufwendungen für die Hilfeleistungen.
Wie die nachfolgende Grafik zeigt, liegt das Aufwandsniveau seit 6 Jahren über der 20.000-
Euro-Grenze, 2020 sogar über durchschnittlich 25.000 Euro pro Fall.
Abb. 5: Grafik Kennzahlenbeispiel: Aufwendungen pro Hilfefall
Eine detaillierte Analyse der Fallzahlentwicklung und der Aufwendungen ergibt im
Wesentlichen 2 Gründe:
1. Anstieg der ambulanten Hilfen gesamt (laufend und beendet) um knapp 2 %, aber ein
Kostenanstieg um mehr als 20 %
2. starker Anstieg der Aufwendungen für Integrationsassistenz insgesamt
In den Berichtsjahren 2009 bis 2020 entwickelten sich die am Stichtag 31.12. d. jeweiligen
Berichtsjahres laufenden Hilfen zur Erziehung in Bonn wie folgt:
Abb. 6: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020Seite 9 von 44
8
Im letzten Berichtsjahr ist ein Anstieg der am Stichtag 31.12. laufenden ambulanten Hilfen
zu verzeichnen, die Zahl der stationären Hilfen ist seit mehreren Jahren rückläufig. Dies liegt
vorrangig an den Hilfen nach § 35a SGB VIII, Integrationsassistenz.
Konstant sind die Fallzahlen im Bereich der teilstationären Hilfen.
Abb. 7: Grafik Entwicklung der ambulanten Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020, sowie der Integrationsassistenz
Abb. 8: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020
Abb. 9: Grafik Entwicklung der Kosten für Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020
Bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung zeigt sich ein Anstieg der Kosten für ambulante
Hilfen, ein leichter Rückgang im stationären Bereich, und ein leichter Anstieg im Bereich der
teilstationären Hilfen.Seite 10 von 44
9
Nachfolgend werden die Fall- und Kostenentwicklungen detaillierter dargestellt und
analysiert.
Abb. 10: Grafik Entwicklung der Kosten für Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020 (ambulant, stationär und teilstationär)
Abb. 11: Grafik Entwicklung der Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020, sowie Integrationsassistenz
Abb. 12: Ausgaben für Hilfen zur Erziehung gesamt; Steigerungsrate in %
Die Steigerungsrate hat sich vom Vorjahr von 12,9 % auf 5,9 % reduziert.
Dies entspricht noch einer Kostensteigerung um ca. 4,2 Mio. EUR.Seite 11 von 44
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2.2 Output-Analyse
Die Output-Analyse stellt die Entwicklung der einzelnen Fälle der Hilfen zur Erziehung dar.
Einzelne Hilfearten, aber auch Hilfeformen (ambulant, stationär und teilstationär) werden im
Jahresvergleich genauer betrachtet. Die Analyse gibt Aufschluss über mögliche
Steuerungspotentiale und Veränderungsmaßnahmen, die betrachteten Daten geben
Hinweise auf problematische oder positiv bewertete Entwicklungen.
2.2.1 Fallzahlenentwicklung
Die Auswertungen sowie die zugrunde gelegten Basisdaten basieren auf der Fachsoftware
Prosoz14plus sowie den an IT.NRW übermittelten Statistiken.
Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung gesamt, d. h. am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden
Hilfen sowie im Berichtsjahr beendete Hilfen, unterschieden nach ambulanten, stationären
und teilstationären Hilfearten:
Abb. 13: Tabelle Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
Betrachtet man die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ausschließlich am Stichtag 31.12.
der Berichtsjahre (laufende Fälle) ergibt sich folgendes Bild:
Der ambulante Bereich ist um 108 laufende Fälle gestiegen im Vergleich zum Vorjahr, im
stationären Bereich ist ein Rückgang von 29 Fällen zu verzeichnen.
Abb. 14: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. laufenden Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
Hierzu die Tabelle der laufenden Hilfen am Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahrs sowie
die Veränderungen absolut im Vergleich der letzten beiden Jahre:Seite 12 von 44
11
Abb. 15: Tabelle Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
Bei den beendeten Hilfen ergibt sich folgendes Bild:
Abb. 16: Grafik Entwicklung der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
Im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen in 2020 wurden weniger Hilfen beendet im
Vergleich zum Vorjahr.
Abb. 17: Tabelle Entwicklung der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
2.2.2 Entwicklung einzelner Hilfearten
Nachfolgend werden einzelne Hilfearten dargestellt, die besondere Entwicklungen in den
letzten 6 Jahren aufweisen.
Die Tabellen aller Hilfearten und deren Entwicklung über die Jahre 2009 bis 2020 sind als
Anlage diesem Bericht beigefügt.
Ambulante, stationäre und teilstationäre Hilfen:Seite 13 von 44
12
Abb. 18: Tabelle Hilfearten (laufende Hilfen zur Erziehung) 2015 bis 2020
Die Abweichungen sind nachvollziehbar und basieren auf einer veränderten Bedarfslage, es
gibt keine unvorhergesehenen Entwicklungen.
Vollzeitpflege und Heimunterbringung:
Der Zusammenhang zwischen Vollzeitpflege und Heimunterbringung stellt in vielen anderen
Entwicklungsberichten eine wichtige Kennzahl dar. Hier wird der Anteil aller Hilfen nach § 33
SGB VIII – Vollzeitpflege an allen übrigen stationären Hilfen ermittelt. Nach einem
mehrjährigen Absinken des Wertes stieg dieser in 2019 wieder an. 2020 befindet sich fast
auf dem Vorjahresniveau.
Hintergrund ist, die Unterbringung von Kindern, insbesondere von Kindern jüngeren Alters in
einer familienähnlichen Vollzeitpflege zu ermöglichen, um eine stationäre Unterbringung in
einer Einrichtung zu vermeiden. In Bonn wird in jedem Fall einer stationären Hilfe die
Unterbringung in einer Pflegestelle geprüft, sofern diese Hilfeart als Alternative geeignet
scheint.
Abb. 19: Grafik Anteil der Hilfen nach § 33 an allen stationären Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020Seite 14 von 44
13
2.2.3 Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensive Hilfen und Regelangebot
Auch im vorliegenden Bericht wird die Entwicklung der Hilfen im Intensiv- und
Regelangebotsbereich genauer analysiert, um eine mögliche Verlagerung der Hilfen
frühzeitig erkennen und entgegenwirken zu können.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Hilfen in Regelangeboten um 30 Fälle zurückgegangen,
die Anzahl der Intensivhilfen lediglich um 2 Fälle.
Abb. 20: Grafik Entwicklung der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote 2015 bis 2020
Abb. 21: Grafik Vergleich der Intensiv- und Regelangebote 2015 bis 2020 (prozentuale Anteile)
Beide Anteile, Intensiv- und Regelangebote sind im letzten Jahr rückläufig, im Regelbereich
ist der Rückgang etwas größer.
Bei der Betrachtung der Altersstufen fällt auf, dass es in der Altersgruppe der 14- unter 18-
Jährigen einen Rückgang der Hilfen im Regelbereich von 26 Fällen gibt, in der Altersgruppe
der 18- unter 21-Jährigen einen Rückgang um 11 Fälle.Seite 15 von 44
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Abb. 22: Grafik Altersstufen der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020
Der vormals deutliche Anstieg und seit 3 Jahren andauernde Rückgang in der Altersgruppe
zwischen 14 und 18 Jahren im Bereich der Regelangebote ist im Wesentlichen auf den UMA-
Bereich zurückzuführen.
Abb. 23: Grafik1 Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensivangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020
Abb. 24: Grafik Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020Seite 16 von 44
15
Abb. 25: Grafik Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis
2020 (Auszug ab 18 Monate Laufzeit)
Im letzten Berichtsjahr ist auffällig, dass die Anzahl der Hilfen nach § 34 SGB VIII,
Regelangebote deutlich ansteigen, die eine längere Verweildauer aufweisen.
Insbesondere die Hilfen, die über 4 Jahre andauerten, haben deutlich zugenommen.
Eine Handlungsempfehlung liegt in der Prüfung der Einzelfälle mit einer Verweildauer über
48 Monate.
2.2.4 Mehrfachhilfen
Die Betrachtung der Hilfen zur Erziehung im Hinblick auf die Vielzahl der Fälle pro Person ist
seit Jahren fester Bestandteil der Auswertungen.
Die Analyse gibt Auskunft über die Häufigkeit der Hilfen und könnte bei einer entsprechenden
Entwicklung Hinweise darauf geben, wie sich die Bedarfe entwickelt/verändert haben und die
Leistungen genauer im Hinblick auf Passgenauigkeit überprüft werden müssten.
Die Ergebnisse der Auswertung „Mehrfachhilfen“ bis zum Berichtsjahr stellen sich wie folgt
dar:
Abb. 26: Grafik Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2015 bis 2020Seite 17 von 44
16
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass mehr als 83 % der Hilfeempfänger ausschließlich eine
Hilfeleistung erhalten. Lediglich ca. 15 % der Hilfeempfänger erhalten hingegen 2 Hilfen, die
restlichen 2 % verteilen sich auf 3 oder mehr Hilfen.
Abb. 27: Tabelle Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2015 bis 2020
Zur Verdeutlichung der gesamten Entwicklung und der doch relativ niedrigen
Schwankungswerte hier die Darstellung ab 2009:
Abb. 28: Grafik Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2009 bis 2020
Die Relation zwischen der Anzahl der Hilfen und der Personen ist in den letzten Jahren
annähernd identisch.
Abb. 29: Grafik Entwicklung Hilfen und Personen in der Gegenüberstellung der Bj. 2015 bis 2020Seite 18 von 44
17
2.2.5 Laufzeiten der Hilfen (Dauer der Hilfen)
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Laufzeiten einzelner Hilfeformen und
Hilfearten der Berichtsjahre 2015 bis 2020.
Bei den beendeten Hilfen wird die Laufzeit bis zum Beendigungsdatum errechnet, bei den
laufenden Hilfen zählt der Stichtag 31.12. d. Berichtsjahres, d. h. die laufenden Hilfen dauern
bei Auswertung zum Stichtag immer noch an.
Aussagen über Entwicklungstrends sind daher im Fall der laufenden Hilfen nur eingeschränkt
möglich.
Abb. 30: Grafik Entwicklung der Laufzeiten gesamt – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen
In der Laufzeitenkategorie unter 6 Monaten gibt es im Berichtsjahr 2020 nur im Bereich des
ambulanten Clearings nach § 27,2 SGB VIII sowie im § 35 SGB VIII Intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung. In den meisten Hilfearten, sowohl ambulant, stationär
wie auch teilstationär sind die Zahlen der beendeten Hilfen gesunken.
Ob dies eine „normale“ Entwicklung darstellt, oder auf die Folgen der Corona-Pandemie
zurückzuführen ist, muss noch genauer analysiert werden.
Bei den weiteren Laufzeiten zeigt sich ein ähnliches Bild, lediglich in der Kategorie 18- unter
24 Monate gibt einen Anstieg der Hilfefälle, z.B. im Bereich der Erziehungsbeistandschaften
nach § 30 SGB VIII sowie im Bereich der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebote und
Angebote mit niedrigem Betreuungsaufwand.
Nachfolgende Grafiken zeigen die Unterteilung nach Hilfeformen, ambulant, stationär und
teilstationär.Seite 19 von 44
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Abb. 31: Grafik Entwicklung der Laufzeiten ambulanter Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen
Den größten Anstieg von Hilfen mit einer Verweildauer von 1,5 bis 2 Jahren gibt es im Bereich
des § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaften.
Abb. 32: Grafik Entwicklung der Laufzeiten stationärer Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen
Einen Fallzahlenanstieg im Laufzeitenbereich zwischen 2 und 3 Jahren gibt es in den
Hilfearten Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und im § 34 SGB VIII Regelangebote.
Die Hilfen bis zu einem Jahr sind insgesamt im Berichtsjahr 2020 zurückgegangen, hier
könnte schon ein Grund in der Corona-Pandemie und den erschwerten Bedingungen liegen.Seite 20 von 44
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Abb. 33: Grafik Entwicklung der Laufzeiten teilstationärer Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen
2.2.6 Anteile Minderjährige – Volljährige
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Anteile minderjähriger sowie
volljähriger Hilfeempfänger im Vergleich der Berichtsjahre 2015 bis 2020.
Abb. 34: Grafik Entwicklung der Anteile Minderjährige und Volljährige gesamt (laufende und beendete Hilfen) der Berichtsjahre
2015 - 2020
Abb. 35: Grafik Entwicklung der Anteile ambulanter und stationärer Hilfen an allen Hilfen für Volljährige in den Berichtsjahren
2015 – 2020Seite 21 von 44
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Im ambulanten Bereich ist nach zuletzt steigenden Hilfen wieder ein Rückgang der Hilfen für
junge Volljährige zu verzeichnen, im stationären Bereich bleibt der Abwärtstrend bestehen.
Der größte Rückgang ist im Bereich der Hilfen nach § 34 SGB VIII Regelangebote zu
verzeichnen, ein Anstieg wird in den Angeboten mit niedrigem Betreuungsaufwand
gemessen.
2.2.7 Altersstufen bei Beginn und bei Beendigung der Hilfen zur Erziehung
Das Alter der Hilfeempfänger zu Beginn bzw. bei Beendigung einer Hilfe ist Gegenstand der
nachfolgenden Auswertungen. Im Hinblick auf die Vielzahl an Informationen wird nur auf die
Besonderheiten hingewiesen, bzw. auf sich daraus ergebende notwendige
Handlungsmaßnahmen.
Abb. 36: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (Gesamt)
Abb. 37: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (ambulante Hilfen)Seite 22 von 44
21
Abb. 38: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (stationäre Hilfen)
Im teilstationären Bereich gibt es keine nennenswerten Veränderungen in den
Alterskategorien sowie in der Gesamtsumme (187 Fälle im Bj. 2018, 185 Fälle im Bj. 2019;
183 im Bj. 2020), daher wird an dieser Stelle auf eine Grafik verzichtet.
Hervorzuheben ist die Altersstufe der 6 bis unter 10-jährigen Hilfeempfänger, in der
Gesamtbetrachtung wie auch in der Entwicklung der ambulanten Hilfen. Hier ist seit Jahren
ein Anstieg zu verzeichnen.
Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die Hilfen im Bereich der Schulbegleitung
/Integrationsassistenz. Hierauf wird noch gesondert eingegangen.
2.2.8 Entwicklung der Inobhutnahmefälle
Im letzten Quartal des Jahres 2015 wurde eine neue Hilfeart in den Leistungskatalog und
somit auch in die Analyse aufgenommen und zwar die vorläufigen Inobhutnahmen im Bereich
der ausländischen unbegleiteten Minderjährigen (UMA).
Der gesamte Bereich der UMAs wird unter dem gesonderten Punkt 3.1 ausführlicher
behandelt.
Abb. 39: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen und vorläufigen Inobhutnahmen der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 23 von 44
22
Abb. 40: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen nach Alterskategorien der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Die Altersgruppe der 14 bis unter 18-jährigen bildet den größten Anteil der Personen, die in
Obhut genommen wurden. In dieser Altersgruppe befinden sich sehr viele sog. Selbstmelder,
die um Inobhutnahme bitten. Auch die Gruppe der UMAs gehört größtenteils in diese
Altersgruppe.
Die Inobhutnahmen sind als gesamtstädtische Entwicklung erkennbar, d. h. es sind nicht
einzelne Bezirke, in denen Jugendliche nach § 42 SGB VIII kurzzeitig untergebracht wurden,
sondern der Anstieg „verteilt“ sich auf alle FFE-Bezirke.
Ob auch der Rückgang der Inobhutnahmen im Berichtsjahr 2020 eine Folge der Corona-
Pandemie ist, muss noch genauer untersucht werden.
Im Gegensatz zu anderen Altersgruppen, wie beispielsweise der Altersgruppe der 10- unter
14-jährigen Kinder, die in Obhut genommen wurden, ist die Altersgruppe der unter 3-Jährigen
weniger stark gesunken.
Abb. 41: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen in der Alterskategorie der unter 3-Jährigen Hilfeempfänger der Berichtsjahre
2015 bis 2020 und der Anteil der U3-Jährigen an allen minderjährigen Hilfeempfängern
Betrachtet man ausschließlich die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im Vergleich der
Fallzahlen gesamt mit den UMA-Fallzahlen ergibt sich folgendes Bild:Seite 24 von 44
23
Abb. 42: Vergleich § 42 SGB VIII gesamt mit UMA der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Abb. 43: Grafik Dauer der beendeten Inobhutnahme in Tagen der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Abb. 44: Grafik Entwicklung der Durchschnittskosten Inobhutnahme §§ 42, 42a SGB VIII der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 25 von 44
24
Abb. 45: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmekosten im Vergleich § 42 SGB VIII und § 42a SGB VIII der Berichtsjahre 2015
bis 2020
2.2.9 Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdung
Fester Bestandteil des Berichts sind die Meldefälle aus dem Bereich der
Kindeswohlgefährdung. Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Meldungen
von Kindeswohlgefährdung, in denen für eine Auswertung vollständige Informationen und
Angaben vorlagen.
Auch hier kann es aufgrund der Einschränkungen im Berichtsjahr 2020 zu Abweichungen in
der Datenlage gekommen sein.
Abb. 46: Grafik Entwicklung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung 2015 bis 2020
Abb. 47: Grafik Entwicklung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung 2015 bis 2020 nach AltersstufenSeite 26 von 44
25
Alle Kindeswohlgefährdungsmeldungen werden nach ihrer „Gefährdung“ beurteilt.
Vorstehende Grafik zeigt die Häufigkeit der benannten Gefährdungsgründe
(Mehrfachnennungen waren hier möglich), eingestuft von
1 (= der am wenigsten benannte Gefährdungsgrund) bis
8 (= der am häufigsten genannte Gefährdungsgrund).
Diese Zuordnung der Mehrfachnennungen ist Grundlage für die nachfolgende Grafik, die die
Gefährdungsbeurteilung nach benannter Häufigkeit darstellt.
Abb. 48: Grafik Art der Gefährdungsbeurteilung (Einstufung) 2015 bis 2020
In der nachfolgenden Tabelle sind die tatsächlichen Meldungen aufgeführt.
Abb. 49: Tabelle Art der Gefährdungsbeurteilung (Einstufung) 2015 bis 2020Seite 27 von 44
26
Abb. 50: Grafik Art der Gefährdung (prozentuale Gewichtung an allen Nennungen 2015 bis 2020
Die nachfolgende Grafik zeigt den Anteil der Kiwo-Meldungen, in denen nachfolgend eine
Hilfe zur Erziehung installiert wurde.
Abb. 51: Grafik Entwicklung der Kiwo-Meldungen und Einleitung von Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020
Durch wen eine Kiwo-Meldung erfolgt, wird in der nachfolgenden Grafik deutlich:Seite 28 von 44
27
Abb. 52: Tabelle Entwicklung der meldenden Personen/Institutionen 2019 und 2020 (proz. Anteil an allen Meldungen)
Die häufigsten Meldungen über Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung erfolgen über die
Institutionen Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft, gefolgt von Hebammen, Ärzten,
Kliniken, etc., dann Schule. Auch anonyme Meldungen haben im letzten Berichtsjahr
zugenommen.
2.2.10 Entwicklung der Hilfeart nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen (Lese-
Rechtschreib-Schwäche)
Der Bereich der Teilleistungsstörungen ist in den Gesamtauswertungen nicht enthalten,
daher erfolgt dies in einer kurzen, gesonderten Darstellung.
Abb. 53: Grafik Entwicklung der Hilfen nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen 2015 - 2020
In dieser Entwicklung über die Jahre ist deutlich zu sehen, dass die Summe der beendeten
Hilfen relativ gering ist, eine Vielzahl laufender Hilfen und ein stetiger Anstieg zu verzeichnen
ist.
2.3 Input-Analyse (Kostenentwicklung)
Die Input-Analyse beschränkt sich auf die Ausgabenauswertung in der Jugendhilfe.
Personelle Ressourcen sind derzeit noch nicht Gegenstand der Entwicklungsanalyse.Seite 29 von 44
28
2.3.1 Ausgaben für Hilfen zur Erziehung
Abb. 54: Grafik Ausgaben der Jugendhilfe gesamt der Berichtsjahre 2015 bis 2020 (mit und ohne Integrationsassistenz)
Abb. 55: Tabelle Ausgaben der Jugendhilfe gesamt der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Im Jahr 2019 beträgt die Kostensteigerung 12,9 % im Vergleich zum Vorjahr, im Berichtsjahr
2020 ist es noch eine Steigerung von 6 %.
Die Kostensteigerung ist fast ausschließlich auf die Integrationsassistenz zurückzuführen.
Abb. 56: Grafiken Ausgaben der Jugendhilfe (außerhalb von Einrichtungen) der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 30 von 44
29
2.3.2 Kostenentwicklung einzelner Hilfearten
Nachfolgend sind die Hilfearten aufgelistet, die die größten Anstiege bzw. Reduzierungen zu
verzeichnen haben.
Abb. 57: Tabelle Ausgaben der Hilfen zur Erziehung einzelner Hilfearten der Berichtsjahre 2017 bis 2020
3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr
Im Bericht für das Jahr 2020 werden wie gewohnt die Schwerpunktthemen, die einen Großteil
der Entwicklungs- und konzeptionellen Arbeit der Sozialen Dienste beansprucht, aufgeführt:
Zum einen die Entwicklung der ausländischen unbegleiteten Minderjährigen (Flüchtlinge;
UMA), zum anderen das Thema Schulbegleitung, bzw. die Neuausrichtung hin zur sog.
Integrationsassistenz.
Eine neue Thematik, die in den kommenden Jahren weiter analysiert und ergebnisorientiert
ausgewertet werden soll, ist die Folgehilfenbetrachtung, d. h. anhand der Auswertung
statistischer Angaben Erkenntnisse über die Wirksamkeit und die Ergebnisse der
Hilfeleistungen zu erhalten (siehe 3.3).
3.1 Ausländische unbegleitete Minderjährige (UMA)
Die Anzahl von ausländischen unbegleiteten Minderjährigen ist seit einigen Jahren
rückläufig, die Herausforderungen, die mit diesen besonderen Aufgaben einhergehen, sind
nach wie vor hoch.
Seit 2015 ist der Fachdienst UMA mit einer großen Anzahl von minderjährigen Flüchtlingen
konfrontiert, die ohne Erwachsene, ohne Familie oder sonstige Begleitpersonen nach
zumeist traumatischen Erlebnissen in Bonn Zuflucht finden.Seite 31 von 44
30
Es gilt passgenaue, den schwierigen Situationen und Bedürfnissen angepasste Hilfestellung
zu geben und Probleme zu lösen, die sich auf vielfältige Weise darstellen:
Neben der gesundheitlichen und psychischen Verfassung der minderjährigen Flüchtlinge,
sind kulturelle, ethnische und sprachliche Unterschiede und Anpassungsprobleme nur einige
wenige Beispiele für die besonderen Problemlagen, die eine sorgfältige und sehr komplexe
Arbeit erforderlich werden lässt.
Abb. 58: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden Hilfen mit und ohne UMA der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Abb. 59: Tabelle Entwicklung der UMA-Hilfen ambulant, stationär und teilstationär der Berichtsjahre 2015 bis 2020
Abb. 60: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden UMA-Hilfen ambulant, stationär und teilstationärSeite 32 von 44
31
Der Rückgang im stationären Bereich betrifft im Wesentlichen die Hilfen nach § 34 SGB VIII,
Regelangebot, Intensivangebot. Einen leichten Rückgang gibt es auch bei Verwandtenpflege
nach § 33 SGB VIII, einen leichten Anstieg im Bereich der Erziehungsbeistandschaften, § 30
SGB VIII.
3.2 Schulbegleitung/Integrationsassistenz
Die Hilfen nach §§ 27,2 und 35a SGB VIII Schulbegleitung steigen in den letzten Jahren
konstant an. Daraus ergibt sich nicht nur ein fachliches Problem, zwischenzeitlich ist auch
die Kostenentwicklung Gegenstand von Diskussionen geworden.
Die Verwaltung hat sich daher dieses Themas verstärkt angenommen und eine Konzeption
zur Neuausrichtung der Schulbegleitungen erarbeitet (sog. Poollösung) und zu Beginn des
Schuljahres 2018/2019 umgesetzt.
Die nachfolgenden Daten stellen die Entwicklung der Fälle von Schulbegleitung dar:
Abb. 61: Grafik Entwicklung der Hilfen Schulbegleitung für die Berichtsjahre 2015 bis 2020
Die mit der Entwicklung verbundenen Kostensteigerungen wurde bereits an anderen Stelle
ausführlich dargestellt.
3.3 Erste Auswertung weiterer statistischer Angaben
Neben einer kontinuierlichen Betrachtung der Fall- und Kostenentwicklung ist die
Auswertung der Gründe für eine Hilfegewährung, der Zielerreichung sowie der Folgehilfen
weitere wichtige Bestandteile des Fachcontrollings im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Von einer zielorientierten Steuerung kann erst dann gesprochen werden, wenn die
Ausgangssituation, die Hilfeverläufe, die Entwicklung, aber auch die Beendigung und die
Folgen einer Hilfeleistung mit einbezogen werden. Eine ganzheitliche Betrachtung ist noch
nicht uneingeschränkt möglich, hierfür fehlen längerfristig erhobene Daten und
Informationen, die für eine Evaluation notwendig sind. Insbesondere die
Folgehilfenbetrachtung (z.B. wann und welche Hilfen oder Leistungen Dritter folgen auf eine
beendete Hilfegewährung) muss noch weitergehend analysiert und plausibilisiert werden.
Eine über die derzeitigen Auswertungen hinausgehende Erhebung der statistischen Daten
bietet zumindest einen ersten Schritt in Richtung einer umfassenden zielorientierten
Steuerung.Seite 33 von 44
32
Nachfolgend werden erste Ergebnisse dargestellt, die einen weiteren Baustein einer
umfassenden Entwicklungsanalyse darstellen:
3.3.1 Gründe für die Hilfegewährung
Die Gründe für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung können vielfältiger Natur sein. Die
nachfolgenden Grafiken und Tabellen sind keine abschließende Auflistung, sondern fassen
die jeweiligen Gründe in Schlagworten zusammen, so dass ein Einblick in die Vielfältigkeit
gewährt werden kann.
Abb. 62: Grafik Gründe für die Hilfegewährung 2015 bis 2020
Abb. 63: Tabelle Gründe für die Hilfegewährung, proz. Anteil der Berichtsjahre 2018 bis 2020
In den letzten 3 Jahren haben sich die Anteile der Nennungen (Häufigkeiten) nicht
wesentlich verändert.Seite 34 von 44
33
Abb. 64: Grafik Gründe für die Hilfegewährung, prozentuale Anteile an allen Nennungen für die Jahre 2018 bis 2020
3.3.2 Hilfeanregende Institutionen/Personen 2015 bis 2020 – ambulant, stationär und
teilstationär
Die Frage nach der Person oder Institution, die auf einen möglichen Hilfebedarf oder eine
Problematik aufmerksam macht und entsprechend handelt, ist Gegenstand der
nachfolgenden Auswertungen:
Abb. 65: Grafik Gewichtung der hilfeanregenden Inst./Personen 2015 bis 2020
In dieser Gewichtungstabelle wird deutlich, dass in den letzten 5 Jahren im wesentlichen
Hilfe von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie den sozialen Diensten angeregt
wurden.Seite 35 von 44
34
Abb. 66: Grafik Gewichtung der hilfeanregenden Inst./Personen, proz. Anteile an allen Nennungen für die Jahre 2019 und
2020
3.3.3 Aufenthalt nach beendeter Hilfe (anschließender Aufenthalt) 2015 - 2020
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen nach einer Hilfe ist Bestandteil der
nachfolgenden Grafik und Tabelle.
Die Ergebnisse beziehen sich nicht auf alle im Berichtsjahr geleisteten Hilfen, sondern nur
auf die statistisch vollständig erfassten Fälle.
Abb. 67: Grafik Anschließender Aufenthalt
Der Großteil der Hilfeempfänger in den vergangenen Jahren ist in den Haushalt der Eltern
oder eines Elternteils zurückgekehrt, dies entspricht einer Quote von ca. 58 % im Berichtsjahr
2020.Seite 36 von 44
35
Nachfolgende Tabelle zeigt die Daten der früheren Jahre:
Abb. 68: Tabelle Anschließender Aufenthalt 2015 bis 2020
Die vorgenannten Daten liefern schon einige Informationen für weitergehende und
differenziertere Auswertungen, die für die Steuerung hilfreich sein können.
4. Schwerpunkte für 2021 ff.
Die Arbeitsschwerpunkte der vergangenen Berichtsjahre werden in den folgenden Jahren
fortgeschrieben.
Sicherlich wird auch das Berichtsjahr 2021 im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie
und den Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien genauer zu
betrachten sein.
Die Hilfeplanung und zielorientierte Steuerung haben aber nach wie vor einen hohen
Stellenwert in der Arbeit der Sozialen Dienste, allerdings liegt derzeit ein Schwerpunkt auf
der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Die weiteren Arbeitsschwerpunkte sind und bleiben:
1. Fortsetzung der Analyse der statistischen Angaben (z. B. IT.NRW, Benchmarking,
etc.)
2. Gezielte Zusammenführung der sozialraum- und ressourcenorientierten
Arbeitsergebnisse mit Finanz- und Fachcontrolling auf Basis des Berichts der
Sozialraumkoordination
3. Ausbau des Kennzahlensystems zur Erweiterung der zielorientierten Steuerung
4. Auswertung der Hilfen für junge Volljährige, auf Basis der aktualisierten Daten der
letzten Jahre
5. Konzeptionelle Neuausrichtung und Umsetzung der Integrationsassistenzen an
Schulen (Schulbegleitung) sowie der Umsetzung der § 35a SGB VIII insgesamt
6. Analyse der sogenannten FolgehilfenSeite 37 von 44
36
7. Erste Auswertungen der Hilfen pro Haushalt
8. Folgen der Corona-Pandemie (im laufenden Berichtsjahr 2020 gab es bereits
zahlreiche differenzierte Auswertungen zu Entwicklungen innerhalb der Corona-
Pandemie)Seite 38 von 44
Anlage: Hilfearten- und Kostentabellen:
Ambulante Hilfen:Seite 39 von 44
38
Stationäre Hilfen:Seite 40 von 44
39
Teilstationäre Hilfen:Seite 41 von 44
40
Kosten ambulante Hilfen:Seite 42 von 44
41
Kosten stationäre Hilfen:Hilfeart Bj. 2009 Bj. 2010 Bj. 2011 Bj. 2012 Bj. 2013 Bj. 2014
§ 13 Abs. 3 SGB VIII Förd. d.schul+berufl.Ausb.
§ 19 SGB VIII Vater-/Mutter-Kind-Hilfen 1.052.436 € 806.171 € 553.412 € 638.260 € 979.219 € 1.428.189 €
§ 20 SGB VIII Notsituationen (Pflegestelle) 562 € 9.443 € 3.150 € 875 € 395 € 1.591 €
§ 20 SGB VIII Notsituationen (stationär) 50.600 € 23.593 € 1.984 € 28.127 € 25.946 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII FIT 14.962 € 151.908 € 337.649 € 472.354 €
§ 33 SGB VIII Erziehungsstellen 66.873 € 124.051 € 330.513 € 630.573 € 626.707 € 557.185 €
§ 33 SGB VIII Sonderpädagogische Pflegestellen 54.884 € 127.659 € 108.575 € 95.314 € 119.691 € 246.651 €
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Fremdpflegest.) 968.356 € 985.840 € 991.906 € 990.316 € 918.297 € 933.806 €
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Verwandtenpfl.) 887.448 € 977.788 € 885.540 € 1.000.367 € 1.046.242 € 1.032.244 €
§ 34 SGB VIII 5/6-Tages-Gruppe 277.633 € 118.411 € 153.377 € 43.955 € 91.152 € 126.216 €
§ 34 SGB VIII Erziehungsstellen der Heime 904.254 € 1.216.803 € 1.239.363 € 1.355.240 € 1.618.681 € 1.563.164 €
§ 34 SGB VIII Heim (Angeb. m.niedrigem Betreuungsaufwand) 545.004 € 483.977 € 657.108 € 801.472 € 797.486 € 837.247 €
§ 34 SGB VIII Heim (Intensivangebot) 4.159.742 € 5.970.120 € 6.814.093 € 6.595.974 € 7.403.917 € 7.546.333 €
§ 34 SGB VIII Heim (Regelangebot) 8.743.459 € 7.516.009 € 6.298.427 € 6.831.194 € 7.086.971 € 7.565.387 €
§ 34 SGB VIII Internat (stationär) 238.667 € 261.102 € 275.830 € 210.905 € 264.063 € 242.404 €
§ 34 SGB VIII Sonst. betreute Wohnform (<= 6 FLS) + LU 616.362 € 442.190 € 266.894 € 75.183 € 62.430 € 108.303 €
§ 34 SGB VIII Stationäres Clearing 154.403 € 239.468 € 322.005 € 192.278 € 426.119 € 97.944 €
§ 35 SGB VIII Int.soz.päd.Einz.betr.(Individualpäd.+Nachb.) 602.983 € 705.185 € 703.108 € 900.811 € 985.421 € 781.989 €
§ 35 SGB VIII Intens.soz.päd. Einz.betr. (> 6 FLS + LU) 234.645 € 200.932 € 244.812 € 240.516 € 235.636 € 401.538 €
§ 35 SGB VIII Auslandshilfen
§ 35a SGB VIII Seelische Beh.(stationär) 2.062.238 € 2.969.541 € 2.895.157 € 3.532.733 € 3.269.797 € 2.684.687 €
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme (außerhalb von Einrichtungen) 2.087 € 53.799 € 88.830 € 126.936 €
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme (in Einrichtungen) 1.531.537 € 1.697.896 € 1.805.236 € 990.116 € 2.229.882 € 2.157.786 €
§ 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme
ALT § 19 SGB VIII FIT (Familien-Intensivtraining) 68.071 € 197.346 € 203.183 €
ALT § 34 SGB VIII Betreuung ausschl. durch den FFE+LU 1.027 € 7.936 € -170 €
ALT § 34 SGB VIII Betreuung i.d. Familie (<= 6 FLStd.) 36.373 € 43.483 € 20.378 €
ALT § 34 SGB VIII Kinderhaus 757.948 € 638.773 € 606.498 € 2.185 € 410 € 488 €
ALT § 35 SGB VIII Betreuung in der Familie (> 6 FLStd.) 1.849 € 18.156 € 12.294 €
Gesamtergebnis 24.017.354 € 25.758.281 € 25.431.331 € 25.335.959 € 28.617.123 € 28.938.387 €
Hilfeart Bj. 2015 Bj. 2016 Bj. 2017 Bj. 2018 Bj. 2019 Bj. 2020
§ 13 Abs. 3 SGB VIII Förd. d.schul+berufl.Ausb. 19.080 € 29.890 € 19.226 €
§ 19 SGB VIII Vater-/Mutter-Kind-Hilfen 2.098.458 € 2.301.628 € 2.731.696 € 2.557.059 € 2.603.874 € 2.903.148 €
§ 20 SGB VIII Notsituationen (Pflegestelle) 2.073 € 2.801 €
§ 20 SGB VIII Notsituationen (stationär) 5.630 € 5.710 € 4.345 € 1.750 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII FIT 346.233 € 367.501 € 215.775 € 193.995 € 417.473 € 648.669 €
§ 33 SGB VIII Erziehungsstellen 488.087 € 570.025 € 493.534 € 545.159 € 532.386 € 401.791 €
§ 33 SGB VIII Sonderpädagogische Pflegestellen 323.026 € 342.473 € 157.797 € 229.276 € 201.547 € 80.302 €
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Fremdpflegest.) 1.037.039 € 1.229.239 € 1.182.311 € 1.204.808 € 1.270.793 € 1.198.904 €
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Verwandtenpfl.) 1.023.558 € 1.149.124 € 1.054.782 € 941.146 € 868.608 € 914.658 €
§ 34 SGB VIII 5/6-Tages-Gruppe 163.607 € 199.112 € 191.155 € 309.703 € 361.293 € 454.003 €
§ 34 SGB VIII Erziehungsstellen der Heime 1.722.978 € 1.939.543 € 1.463.477 € 1.631.313 € 1.571.788 € 1.544.164 €
§ 34 SGB VIII Heim (Angeb. m.niedrigem Betreuungsaufwand) 1.146.789 € 1.489.615 € 1.714.720 € 1.663.230 € 1.824.967 € 1.189.187 €
§ 34 SGB VIII Heim (Intensivangebot) 7.365.643 € 9.944.442 € 9.776.938 € 10.445.316 € 11.162.382 € 11.101.722 €
§ 34 SGB VIII Heim (Regelangebot) 8.229.300 € 11.284.129 € 13.295.044 € 13.981.937 € 14.318.925 € 14.619.585 €
§ 34 SGB VIII Internat (stationär) 295.378 € 502.877 € 398.705 € 209.412 € 242.922 € 263.481 €
§ 34 SGB VIII Sonst. betreute Wohnform (<= 6 FLS) + LU 103.244 € 97.722 € 100.266 € 99.032 € 5.587 € 4.617 €
§ 34 SGB VIII Stationäres Clearing 195.177 € 162.437 € 387.867 € 294.863 € 279.661 € 197.215 €
§ 35 SGB VIII Int.soz.päd.Einz.betr.(Individualpäd.+Nachb.) 292.284 € 109.167 € 96.178 € 61.219 € 26.085 €
§ 35 SGB VIII Intens.soz.päd. Einz.betr. (> 6 FLS + LU) 378.875 € 450.487 € 250.980 € 149.463 € 112.185 € 204.635 €
§ 35 SGB VIII Auslandshilfen 341.834 € 841.469 € 757.347 € 520.922 € 361.115 € 314.723 €
§ 35a SGB VIII Seelische Beh.(stationär) 2.972.857 € 3.000.659 € 3.248.626 € 2.797.115 € 2.357.233 € 2.082.277 €
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme (außerhalb von Einrichtungen) 81.128 € 140.206 € 159.664 € 133.973 € 163.390 € 85.420 €
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme (in Einrichtungen) 2.382.921 € 6.096.141 € 3.033.005 € 2.743.203 € 2.662.649 € 2.665.143 €
§ 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme 658 € 577.911 € 778.429 € 655.593 € 611.683 € 256.315 €
ALT § 19 SGB VIII FIT (Familien-Intensivtraining)
ALT § 34 SGB VIII Betreuung ausschl. durch den FFE+LU
ALT § 34 SGB VIII Betreuung i.d. Familie (<= 6 FLStd.)
ALT § 34 SGB VIII Kinderhaus 502 € 610 € 132 €
ALT § 35 SGB VIII Betreuung in der Familie (> 6 FLStd.)
ALT § 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen -7.963 €
Gesamtergebnis 30.991.649 € 42.804.948 € 41.494.008 € 41.330.073 € 42.023.321 € 41.167.308 €Seite 43 von 44
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Kosten teilstationäre Hilfen:Hilfeart Bj. 2009 Bj. 2010 Bj. 2011 Bj. 2012 Bj. 2013 Bj. 2014
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Flexible Tagesgruppe 7.591 € 40.940 € 51.668 € 46.585 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Kindertageseinr. (Übern. v. Beiträgen) 16.083 € 12.230 € 14.466 € 14.770 € 18.146 € 10.980 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Tagespfl. als Erz.hilfe 17.681 € 44.862 € 62.834 € 89.119 € 82.362 € 47.033 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen 130 € 1.620 € 840 € 473 €
§ 32 SGB VIII Privat-,Ersatz-, Ergänzungsschulen (teilsta.) 64.678 € 25.413 € 43.599 € 29.073 € 20.158 € 15.141 €
§ 32 SGB VIII Tagesgruppe 2.667.471 € 2.815.155 € 3.108.538 € 3.293.667 € 3.537.007 € 3.942.888 €
§ 35a SGB VIII Seel. Beh.(teilstat.) inkl. Heilpäd.+and.SK. 308.114 € 18.510 €
ALT § 35 a SGB VIII Teilstat.Hilfen 3.021 € 48.046 €
ALT § 35a SGB VIII Seelische Beh.(teilstationär) 42.587 € 89.232 € 67.536 € 21.063 € 2.900 €
Gesamtergebnis 2.811.520 € 2.986.893 € 3.352.741 € 3.798.367 € 3.731.592 € 4.063.099 €
Hilfeart Bj. 2015 Bj. 2016 Bj. 2017 Bj. 2018 Bj. 2019 Bj. 2020
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Flexible Tagesgruppe 74.589 € 149.966 € 151.668 € 126.074 € 78.956 € 49.308 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Kindertageseinr. (Übern. v. Beiträgen) 3.582 € 3.002 € 1.853 € 893 € 508 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Tagespfl. als Erz.hilfe 6.717 €
§ 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen 270 € 3.368 € 1.243 € 13.242 € 26.311 €
§ 32 SGB VIII Privat-,Ersatz-, Ergänzungsschulen (teilsta.) 19.100 € 12.907 € 4.087 € 4.295 € 2.181 €
§ 32 SGB VIII Tagesgruppe 4.353.304 € 4.176.627 € 4.524.891 € 4.595.774 € 4.986.159 € 5.219.675 €
§ 35a SGB VIII Seel. Beh.(teilstat.) inkl. Heilpäd.+and.SK. 1.240 €
ALT § 35 a SGB VIII Teilstat.Hilfen
ALT § 35a SGB VIII Seelische Beh.(teilstationär)
Gesamtergebnis 4.457.561 € 4.345.870 € 4.683.742 € 4.740.277 € 5.095.355 € 5.268.983 €Seite 44 von 44

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Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de