211432 · Mitteilungsvorlage
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kerndaten
- Nummer
- 211432
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211432 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 30.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn: Jahresbericht 2020 Nach Ablauf des Berichtsjahres 2020 legt die Verwaltung den aktuellen Bericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung vor. Der Bericht enthält: 1. die Outputanalyse (Berichtsjahre 2015 bis 2020) Fallzahlentwicklung Entwicklung einzelner Hilfearten Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensiv- und Regelangebote Mehrfachhilfen Laufzeiten (Dauer der Hilfen) Anteile minderjährige – volljährige Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger Altersstufen bei Beginn der Hilfen zur Erziehung Entwicklung der Inobhutnahmefälle Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdungsmeldungen Entwicklung der Hilfeart nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen 2. die Inputanalyse (Berichtsjahre 2015 bis 2020) Ausgaben für Hilfen zur Erziehung Kostenentwicklung einzelner Hilfearten 3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Schulbegleitung neue stat. Auswertungen 4. Inhaltliche Schwerpunkte 2021 Die Arbeitsschwerpunkte der vergangenen Berichtsjahre werden in denSeite 1 von 44 Seite 2 folgenden Jahren fortgeschrieben. Die Hilfeplanung und zielorientierte Steuerung haben nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Arbeit der Sozialen Dienste, allerdings liegt derzeit ein Schwerpunkt auf der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Die weiteren Arbeitsschwerpunkte sind: 1. Fortsetzung der Analyse der statistischen Angaben (z. B. IT.NRW, Benchmarking, etc.) 2. Gezielte Zusammenführung der sozialraum- und ressourcenorientierten Arbeitsergebnisse mit Finanz- und Fachcontrolling auf Basis des Berichts der Sozialraumkoordination 3. Ausbau des Kennzahlensystems zur Erweiterung der zielorientierten Steuerung 4. Auswertung der Hilfen für junge Volljährige, auf Basis der aktualisierten Daten der letzten Jahre 5. Konzeptionelle Neuausrichtung und Umsetzung der Integrationsassistenzen an Schulen (Schulbegleitung) sowie der Umsetzung der § 35a SGB VIII insgesamt 6. Analyse der sogenannten Folgehilfen 7. Erste Auswertungen der Hilfen pro Haushalt 8. Folgen der Corona-Pandemie (im laufenden Berichtsjahr 2020 gab es bereits zahlreiche differenzierte Auswertungen zu Entwicklungen innerhalb der Corona-Pandemie) Anlage/n 1 Jahresbericht 2020 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (öffentlich)Seite 2 von 44 KINDER. CHILDREN. ENFANTS. BONN. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn Jahresbericht 2020 51-3/51-CoSeite 3 von 44 2 Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung zum Berichtsjahr 1. Projekte in der ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit 2. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2.1. Gegenüberstellung Fallzahl- und Kostenentwicklung 2.2. Output-Analyse (Fallzahlen, Hilfeempfänger, Laufzeiten) 2.2.1. Fallzahlentwicklung 2.2.2. Entwicklung einzelner Hilfearten 2.2.3. Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensiv- und Regelang. 2.2.4. Mehrfachhilfen 2.2.5. Laufzeiten der Hilfen (Dauer der Hilfen) 2.2.6. Anteile Minderjährige – Volljährige 2.2.7. Altersstufen bei Beginn der Hilfen zur Erziehung 2.2.8. Entwicklung der Inobhutnahmefälle 2.2.9. Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdung 2.2.10. Entwicklung der Hilfeart nach § 35 a SGB VIII Teilleistungsstörungen 2.3. Input-Analyse (Kostenentwicklung) 2.3.1. Ausgaben für Hilfen zur Erziehung 2.3.2. Kostenentwicklung einzelner Hilfearten 3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr 3.1 Ausländische unbegleitete Minderjährige (UMA) 3.2 Schulbegleitung/Integrationsassistenz 3.3 Auswertung statistischer Erhebungen 3.3.1 Gründe für die Hilfegewährung 3.3.2 Hilfeanregende Institutionen/Personen 2015 bis 2020 3.3.3 Aufenthalt nach beendeter Hilfe (anschließender Aufenthalt) 4. Inhaltliche Schwerpunkte 2021 ff.Seite 4 von 44 3 0. Einleitung zum Berichtsjahr 2020 Der vorliegende Jahresbericht stellt die wichtigsten Entwicklungen in der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und den finanziellen Auswirkungen der Jahre 2009 bis 2020 dar. Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Bonn ist der Auftrag, die Lebenssituation von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern, soziale Integration zu fördern und lebensweltorientierte Perspektiven gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen. Die darauf aufgebauten strategischen Ziele, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung sind die fachlichen Orientierungspunkte und dienen als Umsetzungsgrundlage für operative Maßnahmen. Die Ergebnisse der Datenanalysen und Kennzahlen lassen Rückschlüsse auf eine gute Praxis in den Sozialen Diensten zu, dass das Leistungsgeschehen präventiv, frühzeitig und passgenau ausgerichtet ist und auf veränderte Bedarfslagen zeitnah reagiert werden kann. Das Berichtsjahr 2020 sowie das laufende Jahr sind geprägt von Veränderungen und Einschränkungen, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurden. Die Zahlen geben nur einen ersten Blick auf die Auswirkungen, die langfristigen Folgen und Probleme, die die Pandemie nach sich ziehen wird, sind noch nicht absehbar. Ob die Folgen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche im Nachhinein überhaupt anhand von Fallzahlen oder Kostendaten genau dargestellt werden können, bleibt abzuwarten. Die im laufenden Haushaltsplan und dem längerfristigen Finanzplan festgelegten strategischen Ziele basieren auf den Grundsätzen des SGB VIII und sind wie folgt definiert: Bedarfsorientierte Förderung von Angeboten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien im Rahmen von Entlastung, Unterstützung, Information und Beratung. Individuell erforderliche Leistungen und Hilfestellungen tragen zu stabilen und belastbaren Familiensystemen bei und unterstützen die Eigenverantwortlichkeit und Eigenständigkeit junger Menschen. Die zugrundeliegenden Basisdaten und Kennzahlen werden im nachfolgenden Bericht ausführlicher dargestellt. Fachliche Analysen und Bewertungen der Daten werden wie gewohnt an entsprechender Stelle erläutert. Um bei der Vielzahl von Daten und einer Datenbasis von mittlerweile 12 Vergleichsjahren eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wird diese differenziert dargestellt. Die aktuellen Entwicklungen mit Erläuterungen beziehen sich i.d.R. auf die letzten 6 Jahre (Berichtsjahre 2015 bis 2020), eine Gesamtübersicht der kompletten 12 Jahre wird in Form von Tabellen als Anhang ergänzt. 1. Projekte in der ressourcen- und sozialraumorientierten Arbeit Individuelle Hilfsangebote, familiäre Leistungen sowie die Unterstützung durch Beratung werden nicht nur durch die klassischen Erziehungshilfen erbracht, sondern auch in Form sozialräumlicher Angebote auf unterschiedliche Bedarfslagen. Vernetzende und verbindende Angebote in unterschiedlichen Handlungsfeldern unterstützen die Akteure im Sozialraum, aktivieren Ressourcen und ermöglichen eine Kooperation zwischen privaten und professionellen Aktivitäten.Seite 5 von 44 4 „Die so initiierten Projekte können: präventiv, also hilfevermeidend wirken, sozialen oder pädagogischen Problemen im Sozialraum entgegenwirken und/oder die Nachhaltigkeit von Hilfen sowie die Zielerreichung /Umsetzung von Aufträgen/Auflagen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung unterstützen und/oder dazu beitragen eine unklare Bedarfslage im SR näher zu eruieren („Sozialraumanalyse“), den Bedarf ggfs. zu verifizieren und als mögliche Grundlage für ein notwendiges Angebot dienen...“ (Quelle: Leitfaden, Vernetzung der bes. Fachdienste mit den Sozialraumteams einschl. Projektinitiierung, Stand 07/2021) Ende 2019/2020 gab es insgesamt 14 Projekte an verschiedenen Standorten, die sich auf ganz unterschiedlicher Weise den strategischen Zielen nähern: Abb. 1: Tabelle der Projekte im Sozialraum Die Laufzeiten einzelner Projekte sind schon ein Indiz dafür, dass die niederschwelligen unterschiedlichen Angebote sehr gut angenommen werden. Die Projekte unterstützen die Integration in den Stadtteilen, sie fördern soziale Kontakte und unterstützen die Nachhaltigkeit von erfolgreich beendeten Hilfen zur Erziehung. Durch die Teilnahme an Projekten wird auch die Möglichkeit eröffnet, frühzeitig von Problemlagen in Familien Kenntnis zu erhalten und gemeinsam mit den Familien Strategien zu erarbeiten. Derzeit wird die Idee verfolgt, die sozialraumorientierte Arbeit auszuweiten und auch die besonderen Fachdienste wie Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Kinderschutz, den Fachdienst für unbegleitete minderjähre Ausländer und die gesamtstädtischen Träger, so wie es den jeweiligen Fachdiensten und den Trägern möglich ist, sich stärker mit den Sozialraumteams und somit auch mit den jeweiligen Sozialräumen zu vernetzen. Ziel ist es u.a. vorhandene Ressourcen zu bündeln und für die jeweilige Aufgabe zu nutzen.Seite 6 von 44 5 2. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung Im Bereich der Erziehungshilfen lassen sich anhand der Daten aus der Fachsoftware Prosoz14plus sowie einigen statistischen Erhebungen Rückschlüsse auf Entwicklungen, aber auch erforderlich Maßnahmen und Veränderungen ziehen. Die Schwerpunktthemen der Vorjahre, unbegleitete minderjährige Ausländer sowie die Integrationsassistenz an Schulen stehen auch im Berichtsjahr 2020 im Fokus der Analysen. Auch wenn die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer weiterhin rückgängig ist, ist der Bedarf an besonderer Unterstützung und Hilfestellung nach wie vor sehr hoch. Die ebenfalls steigende Zahl der Schulbegleitungen, hier Integrationsassistenz und der damit einhergehenden Kostensteigerungen führte im Jahr 2018 zu einer Neuausrichtung der Integrationsassistenz. Diese Neuausrichtung basiert auf dem an anderer Stelle bereits vorgestellten poolbasierten Konzept der Integrationsassistenz. Die Umsetzung des neuen Konzepts erfolgte im Schuljahr 2018/2019. Erste Auswertungen zu Fall- und Kostenentwicklung sind im vorliegenden Entwicklungsbericht näher dargestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kolleginnen und Kollegen der Sozialen Dienste, wie in vielen anderen Bereichen auch, vor erhebliche Probleme und Hürden gestellt, um die Hilfeleistungen aufrechtzuerhalten. Wo die Pandemie möglicherweise die Zahlen „beeinflusst“, wird an entsprechender Stelle genauer erörtert. Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung wird durch eine Vielzahl von Daten beeinflusst, die Anzahl der Hilfeempfänger, die Fallzahlen (ambulant, stationär, teilstationär), die Veränderungen der Hilfearten und –formen, die Aufwandsentwicklung im Hinblick auf verändertes Leistungsgeschehen, die Neugestaltung von Projekten, etc. Auch die Entwicklung der Einwohner hat auf die Bewertung der Erziehungshilfeentwicklung einen Einfluss und darf nicht unberücksichtigt bleiben. Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahre (Zielgruppe der Hilfen zur Erziehung) steigt in Bonn bis 2019 an, in 2020 sinkt die Zahl der Einwohner um insgesamt 600: Abb. 2: Tabelle Einwohner bis unter 21 Jahre nach Altersgruppen Altersgruppe Einwohnerzahl Veränderung zum Vorjahr 0 bis unter 6 Jahren 18.764 -311 6 bis unter 18 Jahren 37.129 +247 18 bis unter 21 Jahren 11.517 -536 Abb. 3: Grafik und Tabelle Anzahl der Einwohner 0 bis unter 21 Jahre der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 7 von 44 6 Nach Angabe der Statistikstelle der Bundesstadt Bonn wird für die kommenden Jahre wieder ein Anstieg der Jugendeinwohnerzahlen prognostiziert, ebenso für die Einwohnerzahl im Alter von unter 21 Jahren. Die Steigerungsrate bis 2030 wird mit 8,3 % angegeben, das entspricht einer Einwohnerzahl 0 bis unter 21 Jahre von rd. 73.000 und bis 2040 eine Steigerung auf 74.000 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (rd. 10,3 %). Somit bleibt es bei der Herausforderung, auf ansteigende Einwohnerzahlen und die daraus entstehenden Bedarfe angemessen und ergebnisorientiert zu reagieren und passgenaue Hilfeleistungen bereit zu halten. Nachfolgend werden die Entwicklungen der Fallzahlen und der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung erläutert. 2.1 Fallzahl- und Kostenentwicklung im Überblick Die folgende Grafik bildet ab, wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Alter von 0 bis unter 21 Jahren Hilfe zur Erziehung erhalten haben, im Vergleich der Berichtsjahre 2015 bis 2020. Hierfür werden folgende Basisdaten (Grunddaten) verwendet: Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung (HzE) gem. §§ 27 Abs. 2 SGB VIII ff. (gesamt und unterteilt nach Hilfeformen ambulant, stationär und teilstationär) (inkl. §§ 13, 19, 20, 35a, 41 und 42, 42a SGB VIII) Einwohnerdaten (EW) im Alter 0 bis unter 21 Jahren Die Quote HzE an EW liegt in Bonn in den letzten Jahren bei durchschnittlich 4,2 %, in 2020 ein leichter Anstieg auf 4,3 %. Die leichte Steigerung der Quote ist auf den Rückgang der Einwohnerzahlen in der Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahren zurückzuführen. Die Fallzahlen sind nur geringfügig gesunken (- 50 Fälle insgesamt). Abb. 4: Grafik Kennzahlenbeispiel: HzE-Quote (Anteil der HzE an 100 EW 0 bis unter 21 Jahre) In einem seit vielen Jahren durchgeführten Städtevergleich in NRW (Benchmarking HzE+ in NRW) liegt der Anteil der Hilfen zur Erziehung an 100 EW bei 5,2 % (2019), allerdings gibt es hier leichte Abweichungen bei den zugrunde gelegten Falldaten.Seite 8 von 44 7 Neben der Hilfedichte ist auch die Kennzahl der Aufwendungen pro Hilfefall Indikatoren für die Entwicklungsbewertung und mögliche Hinweise auf eine Fehlentwicklung, die genauer betrachtet werden und auf die entsprechend reagiert werden muss. Die durchschnittlichen Aufwendungen werden beeinflusst durch die Fallzahlen und die Aufwendungen für die Hilfeleistungen. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, liegt das Aufwandsniveau seit 6 Jahren über der 20.000- Euro-Grenze, 2020 sogar über durchschnittlich 25.000 Euro pro Fall. Abb. 5: Grafik Kennzahlenbeispiel: Aufwendungen pro Hilfefall Eine detaillierte Analyse der Fallzahlentwicklung und der Aufwendungen ergibt im Wesentlichen 2 Gründe: 1. Anstieg der ambulanten Hilfen gesamt (laufend und beendet) um knapp 2 %, aber ein Kostenanstieg um mehr als 20 % 2. starker Anstieg der Aufwendungen für Integrationsassistenz insgesamt In den Berichtsjahren 2009 bis 2020 entwickelten sich die am Stichtag 31.12. d. jeweiligen Berichtsjahres laufenden Hilfen zur Erziehung in Bonn wie folgt: Abb. 6: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020Seite 9 von 44 8 Im letzten Berichtsjahr ist ein Anstieg der am Stichtag 31.12. laufenden ambulanten Hilfen zu verzeichnen, die Zahl der stationären Hilfen ist seit mehreren Jahren rückläufig. Dies liegt vorrangig an den Hilfen nach § 35a SGB VIII, Integrationsassistenz. Konstant sind die Fallzahlen im Bereich der teilstationären Hilfen. Abb. 7: Grafik Entwicklung der ambulanten Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020, sowie der Integrationsassistenz Abb. 8: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020 Abb. 9: Grafik Entwicklung der Kosten für Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020 Bei den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung zeigt sich ein Anstieg der Kosten für ambulante Hilfen, ein leichter Rückgang im stationären Bereich, und ein leichter Anstieg im Bereich der teilstationären Hilfen.Seite 10 von 44 9 Nachfolgend werden die Fall- und Kostenentwicklungen detaillierter dargestellt und analysiert. Abb. 10: Grafik Entwicklung der Kosten für Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020 (ambulant, stationär und teilstationär) Abb. 11: Grafik Entwicklung der Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung 2009 bis 2020, sowie Integrationsassistenz Abb. 12: Ausgaben für Hilfen zur Erziehung gesamt; Steigerungsrate in % Die Steigerungsrate hat sich vom Vorjahr von 12,9 % auf 5,9 % reduziert. Dies entspricht noch einer Kostensteigerung um ca. 4,2 Mio. EUR.Seite 11 von 44 10 2.2 Output-Analyse Die Output-Analyse stellt die Entwicklung der einzelnen Fälle der Hilfen zur Erziehung dar. Einzelne Hilfearten, aber auch Hilfeformen (ambulant, stationär und teilstationär) werden im Jahresvergleich genauer betrachtet. Die Analyse gibt Aufschluss über mögliche Steuerungspotentiale und Veränderungsmaßnahmen, die betrachteten Daten geben Hinweise auf problematische oder positiv bewertete Entwicklungen. 2.2.1 Fallzahlenentwicklung Die Auswertungen sowie die zugrunde gelegten Basisdaten basieren auf der Fachsoftware Prosoz14plus sowie den an IT.NRW übermittelten Statistiken. Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung gesamt, d. h. am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden Hilfen sowie im Berichtsjahr beendete Hilfen, unterschieden nach ambulanten, stationären und teilstationären Hilfearten: Abb. 13: Tabelle Entwicklung der Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 Betrachtet man die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung ausschließlich am Stichtag 31.12. der Berichtsjahre (laufende Fälle) ergibt sich folgendes Bild: Der ambulante Bereich ist um 108 laufende Fälle gestiegen im Vergleich zum Vorjahr, im stationären Bereich ist ein Rückgang von 29 Fällen zu verzeichnen. Abb. 14: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. laufenden Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 Hierzu die Tabelle der laufenden Hilfen am Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahrs sowie die Veränderungen absolut im Vergleich der letzten beiden Jahre:Seite 12 von 44 11 Abb. 15: Tabelle Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 Bei den beendeten Hilfen ergibt sich folgendes Bild: Abb. 16: Grafik Entwicklung der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 Im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen in 2020 wurden weniger Hilfen beendet im Vergleich zum Vorjahr. Abb. 17: Tabelle Entwicklung der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 2.2.2 Entwicklung einzelner Hilfearten Nachfolgend werden einzelne Hilfearten dargestellt, die besondere Entwicklungen in den letzten 6 Jahren aufweisen. Die Tabellen aller Hilfearten und deren Entwicklung über die Jahre 2009 bis 2020 sind als Anlage diesem Bericht beigefügt. Ambulante, stationäre und teilstationäre Hilfen:Seite 13 von 44 12 Abb. 18: Tabelle Hilfearten (laufende Hilfen zur Erziehung) 2015 bis 2020 Die Abweichungen sind nachvollziehbar und basieren auf einer veränderten Bedarfslage, es gibt keine unvorhergesehenen Entwicklungen. Vollzeitpflege und Heimunterbringung: Der Zusammenhang zwischen Vollzeitpflege und Heimunterbringung stellt in vielen anderen Entwicklungsberichten eine wichtige Kennzahl dar. Hier wird der Anteil aller Hilfen nach § 33 SGB VIII – Vollzeitpflege an allen übrigen stationären Hilfen ermittelt. Nach einem mehrjährigen Absinken des Wertes stieg dieser in 2019 wieder an. 2020 befindet sich fast auf dem Vorjahresniveau. Hintergrund ist, die Unterbringung von Kindern, insbesondere von Kindern jüngeren Alters in einer familienähnlichen Vollzeitpflege zu ermöglichen, um eine stationäre Unterbringung in einer Einrichtung zu vermeiden. In Bonn wird in jedem Fall einer stationären Hilfe die Unterbringung in einer Pflegestelle geprüft, sofern diese Hilfeart als Alternative geeignet scheint. Abb. 19: Grafik Anteil der Hilfen nach § 33 an allen stationären Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020Seite 14 von 44 13 2.2.3 Vergleich der Hilfearten nach § 34 SGB VIII – Intensive Hilfen und Regelangebot Auch im vorliegenden Bericht wird die Entwicklung der Hilfen im Intensiv- und Regelangebotsbereich genauer analysiert, um eine mögliche Verlagerung der Hilfen frühzeitig erkennen und entgegenwirken zu können. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Hilfen in Regelangeboten um 30 Fälle zurückgegangen, die Anzahl der Intensivhilfen lediglich um 2 Fälle. Abb. 20: Grafik Entwicklung der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote 2015 bis 2020 Abb. 21: Grafik Vergleich der Intensiv- und Regelangebote 2015 bis 2020 (prozentuale Anteile) Beide Anteile, Intensiv- und Regelangebote sind im letzten Jahr rückläufig, im Regelbereich ist der Rückgang etwas größer. Bei der Betrachtung der Altersstufen fällt auf, dass es in der Altersgruppe der 14- unter 18- Jährigen einen Rückgang der Hilfen im Regelbereich von 26 Fällen gibt, in der Altersgruppe der 18- unter 21-Jährigen einen Rückgang um 11 Fälle.Seite 15 von 44 14 Abb. 22: Grafik Altersstufen der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020 Der vormals deutliche Anstieg und seit 3 Jahren andauernde Rückgang in der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren im Bereich der Regelangebote ist im Wesentlichen auf den UMA- Bereich zurückzuführen. Abb. 23: Grafik1 Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensivangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020 Abb. 24: Grafik Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020Seite 16 von 44 15 Abb. 25: Grafik Verweildauern in den Hilfen nach § 34 SGB VIII, Intensiv- und Regelangebote in den Berichtsjahren 2015 bis 2020 (Auszug ab 18 Monate Laufzeit) Im letzten Berichtsjahr ist auffällig, dass die Anzahl der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebote deutlich ansteigen, die eine längere Verweildauer aufweisen. Insbesondere die Hilfen, die über 4 Jahre andauerten, haben deutlich zugenommen. Eine Handlungsempfehlung liegt in der Prüfung der Einzelfälle mit einer Verweildauer über 48 Monate. 2.2.4 Mehrfachhilfen Die Betrachtung der Hilfen zur Erziehung im Hinblick auf die Vielzahl der Fälle pro Person ist seit Jahren fester Bestandteil der Auswertungen. Die Analyse gibt Auskunft über die Häufigkeit der Hilfen und könnte bei einer entsprechenden Entwicklung Hinweise darauf geben, wie sich die Bedarfe entwickelt/verändert haben und die Leistungen genauer im Hinblick auf Passgenauigkeit überprüft werden müssten. Die Ergebnisse der Auswertung „Mehrfachhilfen“ bis zum Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Abb. 26: Grafik Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2015 bis 2020Seite 17 von 44 16 Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass mehr als 83 % der Hilfeempfänger ausschließlich eine Hilfeleistung erhalten. Lediglich ca. 15 % der Hilfeempfänger erhalten hingegen 2 Hilfen, die restlichen 2 % verteilen sich auf 3 oder mehr Hilfen. Abb. 27: Tabelle Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2015 bis 2020 Zur Verdeutlichung der gesamten Entwicklung und der doch relativ niedrigen Schwankungswerte hier die Darstellung ab 2009: Abb. 28: Grafik Entwicklung der „Mehrfachhilfen“ 2009 bis 2020 Die Relation zwischen der Anzahl der Hilfen und der Personen ist in den letzten Jahren annähernd identisch. Abb. 29: Grafik Entwicklung Hilfen und Personen in der Gegenüberstellung der Bj. 2015 bis 2020Seite 18 von 44 17 2.2.5 Laufzeiten der Hilfen (Dauer der Hilfen) Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Laufzeiten einzelner Hilfeformen und Hilfearten der Berichtsjahre 2015 bis 2020. Bei den beendeten Hilfen wird die Laufzeit bis zum Beendigungsdatum errechnet, bei den laufenden Hilfen zählt der Stichtag 31.12. d. Berichtsjahres, d. h. die laufenden Hilfen dauern bei Auswertung zum Stichtag immer noch an. Aussagen über Entwicklungstrends sind daher im Fall der laufenden Hilfen nur eingeschränkt möglich. Abb. 30: Grafik Entwicklung der Laufzeiten gesamt – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen In der Laufzeitenkategorie unter 6 Monaten gibt es im Berichtsjahr 2020 nur im Bereich des ambulanten Clearings nach § 27,2 SGB VIII sowie im § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. In den meisten Hilfearten, sowohl ambulant, stationär wie auch teilstationär sind die Zahlen der beendeten Hilfen gesunken. Ob dies eine „normale“ Entwicklung darstellt, oder auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, muss noch genauer analysiert werden. Bei den weiteren Laufzeiten zeigt sich ein ähnliches Bild, lediglich in der Kategorie 18- unter 24 Monate gibt einen Anstieg der Hilfefälle, z.B. im Bereich der Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII sowie im Bereich der Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebote und Angebote mit niedrigem Betreuungsaufwand. Nachfolgende Grafiken zeigen die Unterteilung nach Hilfeformen, ambulant, stationär und teilstationär.Seite 19 von 44 18 Abb. 31: Grafik Entwicklung der Laufzeiten ambulanter Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen Den größten Anstieg von Hilfen mit einer Verweildauer von 1,5 bis 2 Jahren gibt es im Bereich des § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaften. Abb. 32: Grafik Entwicklung der Laufzeiten stationärer Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen Einen Fallzahlenanstieg im Laufzeitenbereich zwischen 2 und 3 Jahren gibt es in den Hilfearten Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und im § 34 SGB VIII Regelangebote. Die Hilfen bis zu einem Jahr sind insgesamt im Berichtsjahr 2020 zurückgegangen, hier könnte schon ein Grund in der Corona-Pandemie und den erschwerten Bedingungen liegen.Seite 20 von 44 19 Abb. 33: Grafik Entwicklung der Laufzeiten teilstationärer Hilfen – Zahl der im Berichtsjahr beendeten Hilfen 2.2.6 Anteile Minderjährige – Volljährige Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Anteile minderjähriger sowie volljähriger Hilfeempfänger im Vergleich der Berichtsjahre 2015 bis 2020. Abb. 34: Grafik Entwicklung der Anteile Minderjährige und Volljährige gesamt (laufende und beendete Hilfen) der Berichtsjahre 2015 - 2020 Abb. 35: Grafik Entwicklung der Anteile ambulanter und stationärer Hilfen an allen Hilfen für Volljährige in den Berichtsjahren 2015 – 2020Seite 21 von 44 20 Im ambulanten Bereich ist nach zuletzt steigenden Hilfen wieder ein Rückgang der Hilfen für junge Volljährige zu verzeichnen, im stationären Bereich bleibt der Abwärtstrend bestehen. Der größte Rückgang ist im Bereich der Hilfen nach § 34 SGB VIII Regelangebote zu verzeichnen, ein Anstieg wird in den Angeboten mit niedrigem Betreuungsaufwand gemessen. 2.2.7 Altersstufen bei Beginn und bei Beendigung der Hilfen zur Erziehung Das Alter der Hilfeempfänger zu Beginn bzw. bei Beendigung einer Hilfe ist Gegenstand der nachfolgenden Auswertungen. Im Hinblick auf die Vielzahl an Informationen wird nur auf die Besonderheiten hingewiesen, bzw. auf sich daraus ergebende notwendige Handlungsmaßnahmen. Abb. 36: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (Gesamt) Abb. 37: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (ambulante Hilfen)Seite 22 von 44 21 Abb. 38: Grafik Entwicklung der Hilfen zur Erziehung – Alter bei Beginn der Hilfen 2015 bis 2020 (stationäre Hilfen) Im teilstationären Bereich gibt es keine nennenswerten Veränderungen in den Alterskategorien sowie in der Gesamtsumme (187 Fälle im Bj. 2018, 185 Fälle im Bj. 2019; 183 im Bj. 2020), daher wird an dieser Stelle auf eine Grafik verzichtet. Hervorzuheben ist die Altersstufe der 6 bis unter 10-jährigen Hilfeempfänger, in der Gesamtbetrachtung wie auch in der Entwicklung der ambulanten Hilfen. Hier ist seit Jahren ein Anstieg zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die Hilfen im Bereich der Schulbegleitung /Integrationsassistenz. Hierauf wird noch gesondert eingegangen. 2.2.8 Entwicklung der Inobhutnahmefälle Im letzten Quartal des Jahres 2015 wurde eine neue Hilfeart in den Leistungskatalog und somit auch in die Analyse aufgenommen und zwar die vorläufigen Inobhutnahmen im Bereich der ausländischen unbegleiteten Minderjährigen (UMA). Der gesamte Bereich der UMAs wird unter dem gesonderten Punkt 3.1 ausführlicher behandelt. Abb. 39: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen und vorläufigen Inobhutnahmen der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 23 von 44 22 Abb. 40: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen nach Alterskategorien der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Die Altersgruppe der 14 bis unter 18-jährigen bildet den größten Anteil der Personen, die in Obhut genommen wurden. In dieser Altersgruppe befinden sich sehr viele sog. Selbstmelder, die um Inobhutnahme bitten. Auch die Gruppe der UMAs gehört größtenteils in diese Altersgruppe. Die Inobhutnahmen sind als gesamtstädtische Entwicklung erkennbar, d. h. es sind nicht einzelne Bezirke, in denen Jugendliche nach § 42 SGB VIII kurzzeitig untergebracht wurden, sondern der Anstieg „verteilt“ sich auf alle FFE-Bezirke. Ob auch der Rückgang der Inobhutnahmen im Berichtsjahr 2020 eine Folge der Corona- Pandemie ist, muss noch genauer untersucht werden. Im Gegensatz zu anderen Altersgruppen, wie beispielsweise der Altersgruppe der 10- unter 14-jährigen Kinder, die in Obhut genommen wurden, ist die Altersgruppe der unter 3-Jährigen weniger stark gesunken. Abb. 41: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmen in der Alterskategorie der unter 3-Jährigen Hilfeempfänger der Berichtsjahre 2015 bis 2020 und der Anteil der U3-Jährigen an allen minderjährigen Hilfeempfängern Betrachtet man ausschließlich die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im Vergleich der Fallzahlen gesamt mit den UMA-Fallzahlen ergibt sich folgendes Bild:Seite 24 von 44 23 Abb. 42: Vergleich § 42 SGB VIII gesamt mit UMA der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Abb. 43: Grafik Dauer der beendeten Inobhutnahme in Tagen der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Abb. 44: Grafik Entwicklung der Durchschnittskosten Inobhutnahme §§ 42, 42a SGB VIII der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 25 von 44 24 Abb. 45: Grafik Entwicklung der Inobhutnahmekosten im Vergleich § 42 SGB VIII und § 42a SGB VIII der Berichtsjahre 2015 bis 2020 2.2.9 Entwicklung der Fälle von Kindeswohlgefährdung Fester Bestandteil des Berichts sind die Meldefälle aus dem Bereich der Kindeswohlgefährdung. Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung, in denen für eine Auswertung vollständige Informationen und Angaben vorlagen. Auch hier kann es aufgrund der Einschränkungen im Berichtsjahr 2020 zu Abweichungen in der Datenlage gekommen sein. Abb. 46: Grafik Entwicklung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung 2015 bis 2020 Abb. 47: Grafik Entwicklung der Meldungen von Kindeswohlgefährdung 2015 bis 2020 nach AltersstufenSeite 26 von 44 25 Alle Kindeswohlgefährdungsmeldungen werden nach ihrer „Gefährdung“ beurteilt. Vorstehende Grafik zeigt die Häufigkeit der benannten Gefährdungsgründe (Mehrfachnennungen waren hier möglich), eingestuft von 1 (= der am wenigsten benannte Gefährdungsgrund) bis 8 (= der am häufigsten genannte Gefährdungsgrund). Diese Zuordnung der Mehrfachnennungen ist Grundlage für die nachfolgende Grafik, die die Gefährdungsbeurteilung nach benannter Häufigkeit darstellt. Abb. 48: Grafik Art der Gefährdungsbeurteilung (Einstufung) 2015 bis 2020 In der nachfolgenden Tabelle sind die tatsächlichen Meldungen aufgeführt. Abb. 49: Tabelle Art der Gefährdungsbeurteilung (Einstufung) 2015 bis 2020Seite 27 von 44 26 Abb. 50: Grafik Art der Gefährdung (prozentuale Gewichtung an allen Nennungen 2015 bis 2020 Die nachfolgende Grafik zeigt den Anteil der Kiwo-Meldungen, in denen nachfolgend eine Hilfe zur Erziehung installiert wurde. Abb. 51: Grafik Entwicklung der Kiwo-Meldungen und Einleitung von Hilfen zur Erziehung 2015 bis 2020 Durch wen eine Kiwo-Meldung erfolgt, wird in der nachfolgenden Grafik deutlich:Seite 28 von 44 27 Abb. 52: Tabelle Entwicklung der meldenden Personen/Institutionen 2019 und 2020 (proz. Anteil an allen Meldungen) Die häufigsten Meldungen über Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung erfolgen über die Institutionen Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft, gefolgt von Hebammen, Ärzten, Kliniken, etc., dann Schule. Auch anonyme Meldungen haben im letzten Berichtsjahr zugenommen. 2.2.10 Entwicklung der Hilfeart nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen (Lese- Rechtschreib-Schwäche) Der Bereich der Teilleistungsstörungen ist in den Gesamtauswertungen nicht enthalten, daher erfolgt dies in einer kurzen, gesonderten Darstellung. Abb. 53: Grafik Entwicklung der Hilfen nach § 35a SGB VIII Teilleistungsstörungen 2015 - 2020 In dieser Entwicklung über die Jahre ist deutlich zu sehen, dass die Summe der beendeten Hilfen relativ gering ist, eine Vielzahl laufender Hilfen und ein stetiger Anstieg zu verzeichnen ist. 2.3 Input-Analyse (Kostenentwicklung) Die Input-Analyse beschränkt sich auf die Ausgabenauswertung in der Jugendhilfe. Personelle Ressourcen sind derzeit noch nicht Gegenstand der Entwicklungsanalyse.Seite 29 von 44 28 2.3.1 Ausgaben für Hilfen zur Erziehung Abb. 54: Grafik Ausgaben der Jugendhilfe gesamt der Berichtsjahre 2015 bis 2020 (mit und ohne Integrationsassistenz) Abb. 55: Tabelle Ausgaben der Jugendhilfe gesamt der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Im Jahr 2019 beträgt die Kostensteigerung 12,9 % im Vergleich zum Vorjahr, im Berichtsjahr 2020 ist es noch eine Steigerung von 6 %. Die Kostensteigerung ist fast ausschließlich auf die Integrationsassistenz zurückzuführen. Abb. 56: Grafiken Ausgaben der Jugendhilfe (außerhalb von Einrichtungen) der Berichtsjahre 2015 bis 2020Seite 30 von 44 29 2.3.2 Kostenentwicklung einzelner Hilfearten Nachfolgend sind die Hilfearten aufgelistet, die die größten Anstiege bzw. Reduzierungen zu verzeichnen haben. Abb. 57: Tabelle Ausgaben der Hilfen zur Erziehung einzelner Hilfearten der Berichtsjahre 2017 bis 2020 3. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr Im Bericht für das Jahr 2020 werden wie gewohnt die Schwerpunktthemen, die einen Großteil der Entwicklungs- und konzeptionellen Arbeit der Sozialen Dienste beansprucht, aufgeführt: Zum einen die Entwicklung der ausländischen unbegleiteten Minderjährigen (Flüchtlinge; UMA), zum anderen das Thema Schulbegleitung, bzw. die Neuausrichtung hin zur sog. Integrationsassistenz. Eine neue Thematik, die in den kommenden Jahren weiter analysiert und ergebnisorientiert ausgewertet werden soll, ist die Folgehilfenbetrachtung, d. h. anhand der Auswertung statistischer Angaben Erkenntnisse über die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Hilfeleistungen zu erhalten (siehe 3.3). 3.1 Ausländische unbegleitete Minderjährige (UMA) Die Anzahl von ausländischen unbegleiteten Minderjährigen ist seit einigen Jahren rückläufig, die Herausforderungen, die mit diesen besonderen Aufgaben einhergehen, sind nach wie vor hoch. Seit 2015 ist der Fachdienst UMA mit einer großen Anzahl von minderjährigen Flüchtlingen konfrontiert, die ohne Erwachsene, ohne Familie oder sonstige Begleitpersonen nach zumeist traumatischen Erlebnissen in Bonn Zuflucht finden.Seite 31 von 44 30 Es gilt passgenaue, den schwierigen Situationen und Bedürfnissen angepasste Hilfestellung zu geben und Probleme zu lösen, die sich auf vielfältige Weise darstellen: Neben der gesundheitlichen und psychischen Verfassung der minderjährigen Flüchtlinge, sind kulturelle, ethnische und sprachliche Unterschiede und Anpassungsprobleme nur einige wenige Beispiele für die besonderen Problemlagen, die eine sorgfältige und sehr komplexe Arbeit erforderlich werden lässt. Abb. 58: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden Hilfen mit und ohne UMA der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Abb. 59: Tabelle Entwicklung der UMA-Hilfen ambulant, stationär und teilstationär der Berichtsjahre 2015 bis 2020 Abb. 60: Grafik Entwicklung der am Stichtag 31.12. d. Bj. laufenden UMA-Hilfen ambulant, stationär und teilstationärSeite 32 von 44 31 Der Rückgang im stationären Bereich betrifft im Wesentlichen die Hilfen nach § 34 SGB VIII, Regelangebot, Intensivangebot. Einen leichten Rückgang gibt es auch bei Verwandtenpflege nach § 33 SGB VIII, einen leichten Anstieg im Bereich der Erziehungsbeistandschaften, § 30 SGB VIII. 3.2 Schulbegleitung/Integrationsassistenz Die Hilfen nach §§ 27,2 und 35a SGB VIII Schulbegleitung steigen in den letzten Jahren konstant an. Daraus ergibt sich nicht nur ein fachliches Problem, zwischenzeitlich ist auch die Kostenentwicklung Gegenstand von Diskussionen geworden. Die Verwaltung hat sich daher dieses Themas verstärkt angenommen und eine Konzeption zur Neuausrichtung der Schulbegleitungen erarbeitet (sog. Poollösung) und zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 umgesetzt. Die nachfolgenden Daten stellen die Entwicklung der Fälle von Schulbegleitung dar: Abb. 61: Grafik Entwicklung der Hilfen Schulbegleitung für die Berichtsjahre 2015 bis 2020 Die mit der Entwicklung verbundenen Kostensteigerungen wurde bereits an anderen Stelle ausführlich dargestellt. 3.3 Erste Auswertung weiterer statistischer Angaben Neben einer kontinuierlichen Betrachtung der Fall- und Kostenentwicklung ist die Auswertung der Gründe für eine Hilfegewährung, der Zielerreichung sowie der Folgehilfen weitere wichtige Bestandteile des Fachcontrollings im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Von einer zielorientierten Steuerung kann erst dann gesprochen werden, wenn die Ausgangssituation, die Hilfeverläufe, die Entwicklung, aber auch die Beendigung und die Folgen einer Hilfeleistung mit einbezogen werden. Eine ganzheitliche Betrachtung ist noch nicht uneingeschränkt möglich, hierfür fehlen längerfristig erhobene Daten und Informationen, die für eine Evaluation notwendig sind. Insbesondere die Folgehilfenbetrachtung (z.B. wann und welche Hilfen oder Leistungen Dritter folgen auf eine beendete Hilfegewährung) muss noch weitergehend analysiert und plausibilisiert werden. Eine über die derzeitigen Auswertungen hinausgehende Erhebung der statistischen Daten bietet zumindest einen ersten Schritt in Richtung einer umfassenden zielorientierten Steuerung.Seite 33 von 44 32 Nachfolgend werden erste Ergebnisse dargestellt, die einen weiteren Baustein einer umfassenden Entwicklungsanalyse darstellen: 3.3.1 Gründe für die Hilfegewährung Die Gründe für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung können vielfältiger Natur sein. Die nachfolgenden Grafiken und Tabellen sind keine abschließende Auflistung, sondern fassen die jeweiligen Gründe in Schlagworten zusammen, so dass ein Einblick in die Vielfältigkeit gewährt werden kann. Abb. 62: Grafik Gründe für die Hilfegewährung 2015 bis 2020 Abb. 63: Tabelle Gründe für die Hilfegewährung, proz. Anteil der Berichtsjahre 2018 bis 2020 In den letzten 3 Jahren haben sich die Anteile der Nennungen (Häufigkeiten) nicht wesentlich verändert.Seite 34 von 44 33 Abb. 64: Grafik Gründe für die Hilfegewährung, prozentuale Anteile an allen Nennungen für die Jahre 2018 bis 2020 3.3.2 Hilfeanregende Institutionen/Personen 2015 bis 2020 – ambulant, stationär und teilstationär Die Frage nach der Person oder Institution, die auf einen möglichen Hilfebedarf oder eine Problematik aufmerksam macht und entsprechend handelt, ist Gegenstand der nachfolgenden Auswertungen: Abb. 65: Grafik Gewichtung der hilfeanregenden Inst./Personen 2015 bis 2020 In dieser Gewichtungstabelle wird deutlich, dass in den letzten 5 Jahren im wesentlichen Hilfe von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie den sozialen Diensten angeregt wurden.Seite 35 von 44 34 Abb. 66: Grafik Gewichtung der hilfeanregenden Inst./Personen, proz. Anteile an allen Nennungen für die Jahre 2019 und 2020 3.3.3 Aufenthalt nach beendeter Hilfe (anschließender Aufenthalt) 2015 - 2020 Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen nach einer Hilfe ist Bestandteil der nachfolgenden Grafik und Tabelle. Die Ergebnisse beziehen sich nicht auf alle im Berichtsjahr geleisteten Hilfen, sondern nur auf die statistisch vollständig erfassten Fälle. Abb. 67: Grafik Anschließender Aufenthalt Der Großteil der Hilfeempfänger in den vergangenen Jahren ist in den Haushalt der Eltern oder eines Elternteils zurückgekehrt, dies entspricht einer Quote von ca. 58 % im Berichtsjahr 2020.Seite 36 von 44 35 Nachfolgende Tabelle zeigt die Daten der früheren Jahre: Abb. 68: Tabelle Anschließender Aufenthalt 2015 bis 2020 Die vorgenannten Daten liefern schon einige Informationen für weitergehende und differenziertere Auswertungen, die für die Steuerung hilfreich sein können. 4. Schwerpunkte für 2021 ff. Die Arbeitsschwerpunkte der vergangenen Berichtsjahre werden in den folgenden Jahren fortgeschrieben. Sicherlich wird auch das Berichtsjahr 2021 im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie und den Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien genauer zu betrachten sein. Die Hilfeplanung und zielorientierte Steuerung haben aber nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Arbeit der Sozialen Dienste, allerdings liegt derzeit ein Schwerpunkt auf der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Die weiteren Arbeitsschwerpunkte sind und bleiben: 1. Fortsetzung der Analyse der statistischen Angaben (z. B. IT.NRW, Benchmarking, etc.) 2. Gezielte Zusammenführung der sozialraum- und ressourcenorientierten Arbeitsergebnisse mit Finanz- und Fachcontrolling auf Basis des Berichts der Sozialraumkoordination 3. Ausbau des Kennzahlensystems zur Erweiterung der zielorientierten Steuerung 4. Auswertung der Hilfen für junge Volljährige, auf Basis der aktualisierten Daten der letzten Jahre 5. Konzeptionelle Neuausrichtung und Umsetzung der Integrationsassistenzen an Schulen (Schulbegleitung) sowie der Umsetzung der § 35a SGB VIII insgesamt 6. Analyse der sogenannten FolgehilfenSeite 37 von 44 36 7. Erste Auswertungen der Hilfen pro Haushalt 8. Folgen der Corona-Pandemie (im laufenden Berichtsjahr 2020 gab es bereits zahlreiche differenzierte Auswertungen zu Entwicklungen innerhalb der Corona- Pandemie)Seite 38 von 44 Anlage: Hilfearten- und Kostentabellen: Ambulante Hilfen:Seite 39 von 44 38 Stationäre Hilfen:Seite 40 von 44 39 Teilstationäre Hilfen:Seite 41 von 44 40 Kosten ambulante Hilfen:Seite 42 von 44 41 Kosten stationäre Hilfen:Hilfeart Bj. 2009 Bj. 2010 Bj. 2011 Bj. 2012 Bj. 2013 Bj. 2014 § 13 Abs. 3 SGB VIII Förd. d.schul+berufl.Ausb. § 19 SGB VIII Vater-/Mutter-Kind-Hilfen 1.052.436 € 806.171 € 553.412 € 638.260 € 979.219 € 1.428.189 € § 20 SGB VIII Notsituationen (Pflegestelle) 562 € 9.443 € 3.150 € 875 € 395 € 1.591 € § 20 SGB VIII Notsituationen (stationär) 50.600 € 23.593 € 1.984 € 28.127 € 25.946 € § 27 Abs. 2 SGB VIII FIT 14.962 € 151.908 € 337.649 € 472.354 € § 33 SGB VIII Erziehungsstellen 66.873 € 124.051 € 330.513 € 630.573 € 626.707 € 557.185 € § 33 SGB VIII Sonderpädagogische Pflegestellen 54.884 € 127.659 € 108.575 € 95.314 € 119.691 € 246.651 € § 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Fremdpflegest.) 968.356 € 985.840 € 991.906 € 990.316 € 918.297 € 933.806 € § 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Verwandtenpfl.) 887.448 € 977.788 € 885.540 € 1.000.367 € 1.046.242 € 1.032.244 € § 34 SGB VIII 5/6-Tages-Gruppe 277.633 € 118.411 € 153.377 € 43.955 € 91.152 € 126.216 € § 34 SGB VIII Erziehungsstellen der Heime 904.254 € 1.216.803 € 1.239.363 € 1.355.240 € 1.618.681 € 1.563.164 € § 34 SGB VIII Heim (Angeb. m.niedrigem Betreuungsaufwand) 545.004 € 483.977 € 657.108 € 801.472 € 797.486 € 837.247 € § 34 SGB VIII Heim (Intensivangebot) 4.159.742 € 5.970.120 € 6.814.093 € 6.595.974 € 7.403.917 € 7.546.333 € § 34 SGB VIII Heim (Regelangebot) 8.743.459 € 7.516.009 € 6.298.427 € 6.831.194 € 7.086.971 € 7.565.387 € § 34 SGB VIII Internat (stationär) 238.667 € 261.102 € 275.830 € 210.905 € 264.063 € 242.404 € § 34 SGB VIII Sonst. betreute Wohnform (<= 6 FLS) + LU 616.362 € 442.190 € 266.894 € 75.183 € 62.430 € 108.303 € § 34 SGB VIII Stationäres Clearing 154.403 € 239.468 € 322.005 € 192.278 € 426.119 € 97.944 € § 35 SGB VIII Int.soz.päd.Einz.betr.(Individualpäd.+Nachb.) 602.983 € 705.185 € 703.108 € 900.811 € 985.421 € 781.989 € § 35 SGB VIII Intens.soz.päd. Einz.betr. (> 6 FLS + LU) 234.645 € 200.932 € 244.812 € 240.516 € 235.636 € 401.538 € § 35 SGB VIII Auslandshilfen § 35a SGB VIII Seelische Beh.(stationär) 2.062.238 € 2.969.541 € 2.895.157 € 3.532.733 € 3.269.797 € 2.684.687 € § 42 SGB VIII Inobhutnahme (außerhalb von Einrichtungen) 2.087 € 53.799 € 88.830 € 126.936 € § 42 SGB VIII Inobhutnahme (in Einrichtungen) 1.531.537 € 1.697.896 € 1.805.236 € 990.116 € 2.229.882 € 2.157.786 € § 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme ALT § 19 SGB VIII FIT (Familien-Intensivtraining) 68.071 € 197.346 € 203.183 € ALT § 34 SGB VIII Betreuung ausschl. durch den FFE+LU 1.027 € 7.936 € -170 € ALT § 34 SGB VIII Betreuung i.d. Familie (<= 6 FLStd.) 36.373 € 43.483 € 20.378 € ALT § 34 SGB VIII Kinderhaus 757.948 € 638.773 € 606.498 € 2.185 € 410 € 488 € ALT § 35 SGB VIII Betreuung in der Familie (> 6 FLStd.) 1.849 € 18.156 € 12.294 € Gesamtergebnis 24.017.354 € 25.758.281 € 25.431.331 € 25.335.959 € 28.617.123 € 28.938.387 € Hilfeart Bj. 2015 Bj. 2016 Bj. 2017 Bj. 2018 Bj. 2019 Bj. 2020 § 13 Abs. 3 SGB VIII Förd. d.schul+berufl.Ausb. 19.080 € 29.890 € 19.226 € § 19 SGB VIII Vater-/Mutter-Kind-Hilfen 2.098.458 € 2.301.628 € 2.731.696 € 2.557.059 € 2.603.874 € 2.903.148 € § 20 SGB VIII Notsituationen (Pflegestelle) 2.073 € 2.801 € § 20 SGB VIII Notsituationen (stationär) 5.630 € 5.710 € 4.345 € 1.750 € § 27 Abs. 2 SGB VIII FIT 346.233 € 367.501 € 215.775 € 193.995 € 417.473 € 648.669 € § 33 SGB VIII Erziehungsstellen 488.087 € 570.025 € 493.534 € 545.159 € 532.386 € 401.791 € § 33 SGB VIII Sonderpädagogische Pflegestellen 323.026 € 342.473 € 157.797 € 229.276 € 201.547 € 80.302 € § 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Fremdpflegest.) 1.037.039 € 1.229.239 € 1.182.311 € 1.204.808 € 1.270.793 € 1.198.904 € § 33 SGB VIII Vollzeitpflege /Wochenpflege (Verwandtenpfl.) 1.023.558 € 1.149.124 € 1.054.782 € 941.146 € 868.608 € 914.658 € § 34 SGB VIII 5/6-Tages-Gruppe 163.607 € 199.112 € 191.155 € 309.703 € 361.293 € 454.003 € § 34 SGB VIII Erziehungsstellen der Heime 1.722.978 € 1.939.543 € 1.463.477 € 1.631.313 € 1.571.788 € 1.544.164 € § 34 SGB VIII Heim (Angeb. m.niedrigem Betreuungsaufwand) 1.146.789 € 1.489.615 € 1.714.720 € 1.663.230 € 1.824.967 € 1.189.187 € § 34 SGB VIII Heim (Intensivangebot) 7.365.643 € 9.944.442 € 9.776.938 € 10.445.316 € 11.162.382 € 11.101.722 € § 34 SGB VIII Heim (Regelangebot) 8.229.300 € 11.284.129 € 13.295.044 € 13.981.937 € 14.318.925 € 14.619.585 € § 34 SGB VIII Internat (stationär) 295.378 € 502.877 € 398.705 € 209.412 € 242.922 € 263.481 € § 34 SGB VIII Sonst. betreute Wohnform (<= 6 FLS) + LU 103.244 € 97.722 € 100.266 € 99.032 € 5.587 € 4.617 € § 34 SGB VIII Stationäres Clearing 195.177 € 162.437 € 387.867 € 294.863 € 279.661 € 197.215 € § 35 SGB VIII Int.soz.päd.Einz.betr.(Individualpäd.+Nachb.) 292.284 € 109.167 € 96.178 € 61.219 € 26.085 € § 35 SGB VIII Intens.soz.päd. Einz.betr. (> 6 FLS + LU) 378.875 € 450.487 € 250.980 € 149.463 € 112.185 € 204.635 € § 35 SGB VIII Auslandshilfen 341.834 € 841.469 € 757.347 € 520.922 € 361.115 € 314.723 € § 35a SGB VIII Seelische Beh.(stationär) 2.972.857 € 3.000.659 € 3.248.626 € 2.797.115 € 2.357.233 € 2.082.277 € § 42 SGB VIII Inobhutnahme (außerhalb von Einrichtungen) 81.128 € 140.206 € 159.664 € 133.973 € 163.390 € 85.420 € § 42 SGB VIII Inobhutnahme (in Einrichtungen) 2.382.921 € 6.096.141 € 3.033.005 € 2.743.203 € 2.662.649 € 2.665.143 € § 42a SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme 658 € 577.911 € 778.429 € 655.593 € 611.683 € 256.315 € ALT § 19 SGB VIII FIT (Familien-Intensivtraining) ALT § 34 SGB VIII Betreuung ausschl. durch den FFE+LU ALT § 34 SGB VIII Betreuung i.d. Familie (<= 6 FLStd.) ALT § 34 SGB VIII Kinderhaus 502 € 610 € 132 € ALT § 35 SGB VIII Betreuung in der Familie (> 6 FLStd.) ALT § 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen -7.963 € Gesamtergebnis 30.991.649 € 42.804.948 € 41.494.008 € 41.330.073 € 42.023.321 € 41.167.308 €Seite 43 von 44 42 Kosten teilstationäre Hilfen:Hilfeart Bj. 2009 Bj. 2010 Bj. 2011 Bj. 2012 Bj. 2013 Bj. 2014 § 27 Abs. 2 SGB VIII Flexible Tagesgruppe 7.591 € 40.940 € 51.668 € 46.585 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Kindertageseinr. (Übern. v. Beiträgen) 16.083 € 12.230 € 14.466 € 14.770 € 18.146 € 10.980 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Tagespfl. als Erz.hilfe 17.681 € 44.862 € 62.834 € 89.119 € 82.362 € 47.033 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen 130 € 1.620 € 840 € 473 € § 32 SGB VIII Privat-,Ersatz-, Ergänzungsschulen (teilsta.) 64.678 € 25.413 € 43.599 € 29.073 € 20.158 € 15.141 € § 32 SGB VIII Tagesgruppe 2.667.471 € 2.815.155 € 3.108.538 € 3.293.667 € 3.537.007 € 3.942.888 € § 35a SGB VIII Seel. Beh.(teilstat.) inkl. Heilpäd.+and.SK. 308.114 € 18.510 € ALT § 35 a SGB VIII Teilstat.Hilfen 3.021 € 48.046 € ALT § 35a SGB VIII Seelische Beh.(teilstationär) 42.587 € 89.232 € 67.536 € 21.063 € 2.900 € Gesamtergebnis 2.811.520 € 2.986.893 € 3.352.741 € 3.798.367 € 3.731.592 € 4.063.099 € Hilfeart Bj. 2015 Bj. 2016 Bj. 2017 Bj. 2018 Bj. 2019 Bj. 2020 § 27 Abs. 2 SGB VIII Flexible Tagesgruppe 74.589 € 149.966 € 151.668 € 126.074 € 78.956 € 49.308 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Kindertageseinr. (Übern. v. Beiträgen) 3.582 € 3.002 € 1.853 € 893 € 508 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Tagespfl. als Erz.hilfe 6.717 € § 27 Abs. 2 SGB VIII Übernahme OGS-Beiträgen 270 € 3.368 € 1.243 € 13.242 € 26.311 € § 32 SGB VIII Privat-,Ersatz-, Ergänzungsschulen (teilsta.) 19.100 € 12.907 € 4.087 € 4.295 € 2.181 € § 32 SGB VIII Tagesgruppe 4.353.304 € 4.176.627 € 4.524.891 € 4.595.774 € 4.986.159 € 5.219.675 € § 35a SGB VIII Seel. Beh.(teilstat.) inkl. Heilpäd.+and.SK. 1.240 € ALT § 35 a SGB VIII Teilstat.Hilfen ALT § 35a SGB VIII Seelische Beh.(teilstationär) Gesamtergebnis 4.457.561 € 4.345.870 € 4.683.742 € 4.740.277 € 5.095.355 € 5.268.983 €Seite 44 von 44
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de