211429 · Beschlussvorlage
Möglicher Bau einer rechtsrheinischen Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln
Kerndaten
- Nummer
- 211429
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Mobilität und Verkehr und für Wohnen, Planung und Bauen der Bundesstadt Bonn mit dem Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 211429 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Möglicher Bau einer rechtsrheinischen Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der vertieften Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung / Standardisierten Bewertung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln sowie die Verknüpfung mit der Linie 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Stadtbahnprojekt Niederkassel inkl. Lückenschluss der Linie 7 zügig weiter zu verfolgen und mit den Projektbeteiligten ein Organisationsmodell sowie die Kostenverteilung für die nächsten Schritte abzustimmen. Die Vorschläge für das Organisationsmodell, die Kostenverteilung und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das weitere Vorgehen (Beauftragung weitere Planungsphasen) werden dem Rat in einer separaten Beschlussvorlage vorgelegt. Ziel ist es, Anfang 2022 die Planung bis HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) aufzunehmen sowie begleitende Fachgutachten zu vergeben. Begründung Hintergrund Die Verwaltung wurde in der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 13.11.2018 (DS-Nr. 1812831) beauftragt, das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln in Abstimmung mit allen Beteiligten weiter zu konkretisieren sowie die Förderfähigkeit mit den Zuwendungsgebern abzustimmen. Sachlich übereinstimmende Beschlüsse haben der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Niederkassel amSeite 1 von 28 Seite 2 15.11.2018 sowie der Verkehrsausschuss der Stadt Köln am 28.10.2019 getroffen. Die Untersuchungen und Planungen zur Stadtbahnlinie Bonn- Niederkassel-Köln inklusive der Verknüpfung mit der Linie 7 im rechtsrheinischen Kölner Süden wurden in den letzten beiden Jahren vertieft und die Abstimmung mit den Zuwendungsgebern im Rahmen der Standardisierten Bewertung im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen. Die Linienführung mit den geplanten Haltepunkten ist in Anlage 1 abgebildet. Eine Projektdokumentation des Rhein-Sieg-Kreises (Anlage 2) stellt den aktuellen Sachstand des Projekts zusammengefasst dar. Um im nächsten Schritt einen Beschluss zur Weiterplanung bis HOAI Lph. 4 (Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung - nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sowie für begleitende Fachgutachten (u. a. in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Schall und Artenschutz) einzuholen, wird die Verwaltung mit diesem Grundsatzbeschluss zunächst dazu aufgefordert, mit den anderen Gebietskörperschaften ein Organisationsmodell und die Kostenverteilung für das weitere Vorgehen auszuarbeiten sowie einen Vorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen. Der Sachverhalt wird zeitlich parallel in die zuständigen politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises und der Städte Köln eingebracht. Die Verwaltung plant, den Abschlussbericht zur standardisierten Bewertung und die aktuellen Planungsunterlagen für das Stadtbahnprojekt in einer weiteren Beschlussvorlage über die oben genannten weiteren Planungsschritte bis Jahresende der Politik vorzulegen. Erläuterung Standardisierte Bewertung Unter Federführung des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) wurde Ende 2019 die Abstimmung der drei zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger (RSK, BN, K) mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium im Rahmen der Standardisierten Bewertung eingeleitet. Verfahrensbeteiligte sind auch die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR), Rhein-Sieg- Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG), Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) sowie die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Die abschließenden Arbeitsergebnisse wurden der Arbeitsgruppe am 28.04.2021 präsentiert. Der Erläuterungsbericht des Gutachters zur Standardisierten Bewertung befindet sich derzeit in der Endabstimmung und wird den politischen Gremien in einer weiteren Beschlussvorlage voraussichtlich Ende des Jahres vorgelegt. Bestandteil der Standardisierten Bewertung war eine Verfeinerung der technischen Planung sowie eine Präzisierung der Kostenschätzung (undSeite 2 von 28 Seite 3 der verkehrlichen Wirkung). Der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) beträgt 1,27 bzw. unter Einbeziehung des Planungstiefe-Zuschlags (Vorplanung: + 20%) liegt der NKI bei 1,03. Damit ist das Projekt unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen volkswirtschaftlich sinnvoll und damit grundsätzlich förderfähig. Gegenüber der vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahre 2019 ist der NKI etwas geringer (seinerzeit 1,43 bzw. 1,06). Hintergrund dafür sind die seitdem konkretisierten Planungen, wobei insbesondere folgende Projektbestandteile neu hinzugekommen sind: durchgehender zweigleisiger Ausbau der RSVG-Strecke in Niederkassel zur Machbarkeit des 10-Minuten-Taktes der Linie 17 Köln – Niederkassel – Bonn. Berücksichtigung einer eigenen Siegbrücke für die Stadtbahn neben dem Bestandsbauwerk von Straßen.NRW (für den Fall, dass eine Mitnutzung des bestehenden Bauwerks abschließend ausgeschlossen wird). Einbeziehung des Lückenschlusses der Linie 7 von Zündorf nach Langel (s. u.). Einbeziehung des Ausbaus der Wendeanlage Bonn Hbf. Wie bereits in der Nutzen-Kosten-Untersuchung wird für die Stadtbahnlinie 17 weiterhin ein eigenes Brückenbauwerk über den Rhein im südlichen Köln, losgelöst von den Planungen der A553 „Rheinspange“, angesetzt. Damit ist die Realisierung der Stadtbahn nicht vom Autobahnprojekt abhängig und es konnte die bereits 2019 ausgearbeitete Vorzugsvariante planerisch vertieft werden. Die Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung wird derzeit überarbeitet. Am 25.05.2021 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit, dass durch ein weiterentwickeltes Nutzen-Kosten-Berechnungsverfahren zukünftig bis zu 30 % bessere Bewertungsergebnisse erwartet werden. Außerdem wird das „Tragfähigkeitsprinzip“ eingeführt, um eine Finanzierungssicherheit bei Baukostensteigerungen sicherzustellen. Dieses besagt, dass Bundesfinanzhilfen bei einer Unterschreitung eines NKI von 1,0 nicht mehr zurückgefordert werden müssen, sondern lediglich eine Deckelung erfolgt, d. h. nur die Baukostensteigerungen selbst müssen dann von den Projektträgern mit Eigenmitteln finanziert werden. Beide Aspekte sind für das Stadtbahnprojekt Niederkassel von Bedeutung, da sie aus dem relativ knappen NKI von 1,03 resultierende projektkritische Risiken minimieren. Widmung der Streckenabschnitte Die vorhandenen Streckenabschnitte, die für die künftige neue Stadtbahnverbindung zwischen Köln und Bonn genutzt bzw. ausgebaut (RSVG-Strecke) werden sollen, sind teilweise als Eisenbahnstrecke gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und teilweise nachSeite 3 von 28 Seite 4 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) gewidmet: Köln Innenstadtbereich: BOStrab-Infrastruktur Köln linksrheinisch Süden (Linie 16): EBO-Infrastruktur RSVG-Strecke: EBO-Infrastruktur Bonn Innenstadtbereich: BOStrab-Infrastruktur Vor diesem Hintergrund ist festzulegen, in welchem Rechtsrahmen (EBO/BOStrab) die neu zu bauenden Lückenschlüsse realisiert werden sollen und ob die Bestandsstrecke der RSVG im Rahmen des Stadtbahnprojektes in eine BOStrab-Infrastruktur umgewandelt oder aber weiterhin als EBO-Strecke betrieben wird. Diese Festlegung hat Auswirkungen auf die technische Ausgestaltung der Infrastruktur, die zukünftige Betriebsabwicklung sowie die Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren. Aufgrund der Widmung der bestehenden Infrastrukturen wird die Stadtbahn Niederkassel dabei in jedem Szenario Streckenabschnitte sowohl nach EBO als auch nach BOStrab befahren, so wie das im Stadtbahnnetz Rhein-Sieg seit Jahrzehnten bewährte Praxis ist (Linien 7, 16, 17, 18, 68). Das bedeutet, dass auch die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge in jedem Szenario gleich sind. Zur Erörterung erfolgte am 14.04.2021 ein Gespräch mit der Landeseisenbahnaufsicht sowie der Bezirksregierung Köln. Der Sachstand stellt sich bzgl. der Bestandsstrecke der RSVG folgendermaßen dar: Eine „Umwidmung“ von EBO zu BOStrab ist rechtlich nicht möglich. Für den Fall, dass die Stadtbahn Niederkassel eine BOStrab-Strecke werden soll, ist vorab ein Stilllegungs- und Entwidmungsverfahren zu führen. Erst danach könnte die Planfeststellung für einen Neubau als BOStrab-Infrastruktur folgen. Da die Strecke für den Güterverkehr in Betrieb steht, ist davon auszugehen, dass ein Stilllegungs- und Entwidmungsverfahren erst dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn die projektierte neue Güteranschlussbahn auch tatsächlich vorhanden ist. Selbst die Realisierung einer neuen Güteranschlussbahn würde nicht ausschließen, dass aus einem Stilllegungsverfahren eine Übernahme der Infrastruktur durch Dritte resultiert (vgl. AEG §11), womit die Trasse für die Realisierung der Stadtbahn nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Bei einem Neubau als BOStrab-Infrastruktur verliert die bestehende Eisenbahninfrastruktur ihren Bestandsschutz. Bei Beibehaltung der EBO-Widmung ist ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau zur Stadtbahnstrecke erforderlich, aber keine vorgeschaltete Stilllegung und Entwidmung. Ein derartiger Ausbau als EBO-Strecke ist technisch möglich. In Detailfragen besteht noch Abstimmungsbedarf mit derSeite 4 von 28 Seite 5 Genehmigungsbehörde (z. B. zu realisierende Mindestgleisabstände). Die Konkretisierung erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung. Vor diesen Hintergründen sieht die Verwaltung bei einem Neubau der Strecke als BOStrab-Infrastruktur verfahrenskritische Risiken; in jedem Falle ist eine langjährige Projektverzögerung wahrscheinlich. Vor diesem Hintergrund soll die bestehende RSVG-Strecke als EBO-Infrastruktur ausgebaut werden. Die neu zu bauenden Lückenschlüsse der Linie 17 nach Köln und nach Bonn sollen gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln grundsätzlich als BOStrab-Infrastruktur realisiert werden. Da diese Maßnahme ausschließlich das Gebiet der Stadt Köln betrifft, hat diese die weiteren Planungen per Beschluss an die KVB delegiert. Lückenschluss zur Stadtbahnlinie 7 Zusätzlich zur den Rhein querenden Linie 17 ist eine Verlängerung der Linie 7 ab Köln-Zündorf geplant, so dass die beiden Linien nahe der südlichen Kölner Stadtgrenze miteinander verknüpft werden können. Neben einer verbesserten Erschließung der Kölner Stadtteile Zündorf und Langel schafft dies auch zusätzliche Umsteigemöglichkeiten zwischen dem linksrheinischen und rechtsrheinischen Kölner Süden sowie zwischen Niederkassel und der Stadt Bonn. Im Rahmen der Standardisierten Bewertung wurden in einem ersten Schritt verschiedene Varianten des Übergabepunktes (Endpunkt der Linie 7 mit Umstieg zur Linie 17) und der Taktfrequenz betrachtet und hinsichtlich Verlagerungswirkung und Betriebskosten gegenübergestellt. Daraus ergab sich als weiter zu verfolgender Ansatz eine Verknüpfung der beiden Stadtbahnlinien an einem neuen Knotenpunkt Langel Süd. Da beide Teilprojekte gegenseitig voneinander profitieren, wurden sie in der Standardisierten Bewertung in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Projektanmeldung für die Landes- und Bundesförderung. Güterverkehr Gemäß Rahmenbeschluss des Ausschusses für Planung und Verkehr vom 13.11.2018 (DS-Nr. 1812831) soll das Projekt einer neuen Güteranschlussbahn vom Standort Evonik in Lülsdorf direkt zur DB- Strecke bei Köln-Wahn weiterverfolgt werden. Damit würde die Bestandsstrecke der RSVG exklusiv dem Personenverkehr zur Verfügung stehen. Für die Güteranschlussbahn liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Ebenso erfolgte eine Vorabstimmung mit dem Verkehrsministerium NRW (VM NRW) bzgl. einer möglichen Aufnahme der Maßnahme in dieSeite 5 von 28 Seite 6 Infrastrukturförderung des Landes NRW für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE). Konkretere Schritte konnten bislang aber noch nicht eingeleitet werden: Die Festlegung einer Vorzugsvariante ist abhängig vom noch nicht abgeschlossenen Linienbestimmungsverfahren der A553 „Rheinspange“, da geprüft werden soll, ob ggf. eine Bündelung sinnvoll ist. Zum zukünftig am Industriestandort Lülsdorf zu erwartenden Schienengüterverkehrsaufkommen gibt es bislang keine belastbare Prognose. Für eine Aufnahme in die NE- Infrastrukturförderung ist eine solche aber erforderlich. Eine Finanzierungsperspektive ist beim heutigen Schienengüterverkehrsaufkommen (maximal zwei Zugpaare am Tag) zweifelhaft. Selbst bei Zugrundelegung der o. g. Landesförderung beträgt der örtlich zu finanzierende Eigenanteil nach aktueller Kostenschätzung ca. 20 Mio. Euro. Seitens der Projektbeteiligten (Städte Niederkassel und Troisdorf, RSK, RSVG, nutznießende Industrie) liegt bislang keine verbindliche Zusage zur anteiligen Kostenübernahme vor. Aufgrund der ohnehin erforderlichen Beibehaltung der EBO-Widmung (s. o.) ermöglicht die RSVG-Strecke zukünftig grundsätzlich einen Mischverkehr der Stadtbahn mit anderen Eisenbahnfahrzeugen. Das bestehende Güterverkehrsaufkommen bzw. die Leistungsfähigkeit der heutigen Infrastruktur können auch im Mischverkehr sichergestellt werden. Das heißt in Hinsicht auf das Stadtbahnprojekt ist eine neue Güteranschlussbahn nicht erforderlich. Ihre Realisierung ist insofern davon abhängig, wie sich die weitere Abstimmung der o. g. Punkte gestaltet. Eine direkte Abhängigkeit zwischen den Projekten Stadtbahn und Güteranschlussbahn besteht damit nicht mehr und ihr weiterer Fortgang kann unabhängig voneinander beraten und entschieden werden. Projektanmeldung für die Landes- und Bundesförderung Voraussetzung für die Realisierung ist eine Aufnahme des Projektes in das GVFG-Bundesprogramm, den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan NRW. Dies ermöglicht eine Förderung in Höhe von 95 % der zuwendungsfähigen Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale. Da der Deutsche Bundestag die zur Verfügung stehenden Mittel 2020 massiv aufgestockt hat (bis 2025 schrittweise Erhöhung von 332 Mio. auf 2 Mrd. Euro p. a. mit anschließender Dynamisierung), besteht aktuell eine belastbare Förderkulisse. Die Eigenanteile sind über einen noch festzulegenden Schlüssel auf die drei Aufgabenträger bzw. deren VerkehrsunternehmenSeite 6 von 28 Seite 7 aufzuteilen. Zur Programmaufnahme ist schnellstmöglich eine Anmeldung des Projektes für den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan NRW erforderlich. Diese erfolgt seitens der Aufgabenträger über den Regionalrat (Bezirksregierung Köln) beim VM NRW. Das VM NRW legt anschließend dem Ausschuss für Verkehr des Landes NRW die Maßnahme zur Programmaufnahme vor. Gemäß VM NRW erfüllen der vorliegende Planungsstand sowie der ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator die Voraussetzungen für eine Anmeldung. Die drei Aufgabenträger (RSK, BN, K) werden den Regionalrat in einem gemeinsamen Schreiben darum bitten, eine Beschlussfassung in dessen Sitzung zu veranlassen. Auf Grundlage der Rahmenbeschlüsse aus den Jahren 2018/19 ist eine Anmeldung für das GVFG-Bundesprogramm bereits erfolgt. Die von der Stadt Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis ursprünglich separat angemeldeten Teilprojekte Linie 7 und Linie 17 sind vom VM NRW zwischenzeitlich zusammengefasst und an das BMVI weitergeleitet worden. Aktuell besteht hier kein akuter Handlungsbedarf. Direkte Kostenverpflichtungen entstehen durch die o. g. Anmeldungen noch nicht. Eine abschließende Entscheidung zur Projektförderung kann das BMVI allerdings erst nach Vorlage eines vom Land NRW geprüften Finanzierungsantrages treffen. Dafür müssen die Planungen bis HOAI Lph. 4 konkretisiert und die vorliegende Standardisierte Bewertung auf Grundlage der Planungsergebnisse aktualisiert werden. Insofern sind die o. g. Ergebnisse vorläufig. Bevor der entscheidende Finanzierungantrag eingereicht wird, erfolgt eine weitere, abschließende Abstimmung mit den Zuwendungsgebern. Für die Einleitung der Planung bis HOAI Lph. 4 wird nach Abschluss der Abstimmung mit den Projektbeteiligten zum weiteren Vorgehen eine separate Beschlussempfehlung vorgelegt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 2 Erläuterungsbericht Stand 7/2021 (öffentlich)Seite 7 von 28 www.voessing.deStadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln Streckenverlauf 1Seite 8 von 28 Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln ErläuterungsberichtSeite 9 von 28 Inhalt 1. Projektbeschreibung ....................................................................................................................... 3 1.1 Überblick ................................................................................................................................. 3 1.2 Trassenverlauf ......................................................................................................................... 4 1.2.1 RSVG-Strecke in Niederkassel ......................................................................................... 4 1.2.2 Lückenschluss nach Bonn ................................................................................................ 5 1.2.3 Lückenschluss nach Köln ................................................................................................. 5 1.2.4 Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 7 ............................................................................ 6 1.2.5 Abzweig Mondorf – Troisdorf.......................................................................................... 7 1.2.6 Widmung ......................................................................................................................... 7 1.3 Betriebskonzept ...................................................................................................................... 8 1.3.1 Fahrplanangebot ............................................................................................................. 8 1.3.2 Streckenhöchstgeschwindigkeit ...................................................................................... 8 1.3.3 Fahrgastpotenzial ............................................................................................................ 8 1.3.4 Fahrgastaufkommen ....................................................................................................... 8 1.4 Barrierefreiheit ...................................................................................................................... 10 1.5 Investitionskosten ................................................................................................................. 10 1.6 Wechselwirkungen zu anderen Projekten ............................................................................ 11 1.6.1 Bundesautobahn A553 („Rheinspange“)....................................................................... 11 1.6.2 Hafen Godorf ................................................................................................................. 13 1.6.3 Güteranschlussbahn Lülsdorf – Wahn........................................................................... 13 1.6.4 Radschnellweg und Siegauenbrücke ............................................................................. 14 2. Projektorganisation und Sachstand .............................................................................................. 15 2.1 Projektbeteiligte .................................................................................................................... 15 2.1.1 ÖPNV-Aufgabenträger ................................................................................................... 15 2.1.2 Verkehrsunternehmen .................................................................................................. 15 2.1.3 Projektkoordination ...................................................................................................... 15 2.2 Vorliegende Gutachten ......................................................................................................... 15 2.2.1 Ältere Untersuchungen ................................................................................................. 15 2.2.2 Technische Machbarkeitsstudie .................................................................................... 16 2.2.3 Nutzen-Kosten-Untersuchung ....................................................................................... 16 2.3 Vorliegende Gremienbeschlüsse ........................................................................................... 18 2.3.1 Übersicht ....................................................................................................................... 18 2.3.2 Beschlussfassung Rhein-Sieg-Kreis / Stadt Bonn / Stadt Niederkassel ......................... 18 2.3.3 Beschlussfassung Stadt Köln.......................................................................................... 18 2.4 Laufende Prozesse ................................................................................................................. 19 2.4.1 Standardisierte Bewertung............................................................................................ 19 2.4.2 Projektanmeldung für die Landes- und Bundesförderung ............................................ 20 2.5 Zeitplan .................................................................................................................................. 20 2.5.1 Nächste Schritte ............................................................................................................ 20 2.5.2 Umsetzungshorizont...................................................................................................... 20 Impressum Rhein-Sieg-Kreis Referat für Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung – Fachbereich Verkehr & Mobilität Projektleiter: Dr.-Ing. Christoph Groneck, christoph.groneck@rhein-sieg-kreis.de Stand: 23.07.2021Seite 10 von 28 3 1. Projektbeschreibung 1.1 Überblick Das Projekt umfasst den Neubau einer rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung zwischen Köln und Bonn über Niederkassel nach dem Vorbild der bestehenden Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- und Vorgebirgsbahn). Dafür soll die bestehende Eisenbahnstrecke der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) zwischen Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnbetrieb umgebaut und über drei neue Lückenschlüsse mit dem Kölner und Bonner Stadtbahnnetz verbunden werden. Für die Einbindung in das Kölner Netz sind sowohl eine neue Rheinbrücke als auch ein Anschluss an die rechtsrheinische Stadtbahnlinie 7 projektiert. Die Gesamtlänge der neu zu befahrenden Streckenabschnitte liegt bei ca. 21,3 km. Folgende Argumentation und verkehrliche Notwendigkeit liegt dem Projekt zugrunde: a) Niederkassel ist die größte Stadt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg ohne Bahnanschluss (aktuell ca. 40.000 Einwohner) und gemäß LEP NRW als Mittelzentrum klassifiziert. b) Über 95% der Einwohner und Arbeitsplätze Niederkassels sowie alle wesentlichen öffentlichen Einrichtungen sind wie entlang einer Perlenschnur aufgereiht. Diese Verkehrsachse setzt sich im Norden direkt nach Köln und im Süden direkt nach Bonn fort. Mit nur einer Linie lassen sich also die Hauptverkehrsbeziehungen sowohl im Binnenverkehr als auch in Richtung der beiden be- nachbarten Oberzentren herstellen. Folge: Ein nahezu optimales Verhältnis von Betriebsaufwand und Kundennutzen. c) Zusammen mit den angrenzenden Ortschaften Köln-Langel, Troisdorf-Bergheim und Bonn- Schwarzrheindorf leben entlang dieser Achse rund 60.000 Menschen. Von den bestehenden vier Stadtbahnstrecken im Rhein-Sieg-Kreis besitzt nur eine ein größeres Einzugsgebiet (Linie 66 von Bonn nach Siegburg). d) In weiten Teilen dieser Achse existiert bereits eine Bahntrasse, die mitten durch die Siedlungen führt. Diese wird derzeit nur für den Güterverkehr genutzt, kann aber durch Verbindungsstrecken in Richtung Köln und Bonn für den regionalen Stadtbahnverkehr aktiviert werden. Dadurch entste- hen ideal kurze Zugangswege, ohne dass im Siedlungsraum eine neue Trasse geschaffen werden muss. Zubringerbusverkehre sind nicht erforderlich. e) Die südlichen Stadtteile von Niederkassel und Troisdorf haben in den letzten Jahrzehnten als Wohnraum für Pendler nach Bonn erheblich an Bedeutung gewonnen, ebenso die nördlichen Stadtteile von Niederkassel für Pendler nach Köln. Seit Eröffnung der Siegauenbrücke als direkte Straßenverbindung nach Bonn im Jahre 1976 stieg die Einwohnerzahl Niederkassels um etwa 50%. Die Stadtbahn ermöglicht eine umweltverträgliche Abwicklung dieser Pendlerströme. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts in Köln und Bonn ist eine weitere Steigerung der Einwohnerzahlen in Niederkassel und im Troisdorfer Süden zu erwarten. f) Trotz eines guten Busverkehrsangebotes ist die ÖPNV-Nutzung in Niederkassel bislang gering. Im Vergleich zur Stadt Bornheim auf der anderen Rheinseite, die eine ähnliche Bandstruktur und ähn- liche Verkehrsverflechtungen nach Köln und Bonn aufweist, fahren in Niederkassel prozentual ge- sehen nur etwa halb so viele Menschen mit dem ÖPNV. Der Unterscheid liegt darin, dass in Born- heim eine attraktive Stadtbahnanbindung bereits vorhanden ist. Mit einer Stadtbahn Niederkassel sind also erhebliche Verkehrsverlagerungseffekte zu erwarten. Im Busnetz sind die Verlagerungs- potenziale nach erheblichen Angebotsverbesserungen in den Jahren 2009, 2018 und 2019 dage- gen weitgehend ausgereizt. g) Die bestehende Straßeninfrastruktur ist für zusätzlichen Autoverkehr nicht mehr aufnahmefä- hig. Dies betrifft besonders die L269/L16 im Zulauf auf Bonn, die Bonner Rheinbrücken sowie die A59 im Zulauf auf Köln. Ebenso ist der bestehende Busverkehr trotz enger Wagenfolge überlastet (in der Spitzenstunde 23 Wagen nach Bonn und 13 Wagen zu den S-Bahn-Verknüpfungspunkten in Richtung Köln). Aufgrund der Verkehrssituation im Straßennetz kann in den Hauptverkehrszei- ten keine angemessene Betriebsstabilität und Pünktlichkeit erreicht werden. Mit der Stadtbahn wird ein vom Autoverkehr unabhängiges Angebot mit hoher Kapazität geschaffen.Seite 11 von 28 4 Abbildung 1: Streckenverlauf (dunkelblau: Linie 17, rot: Linie 7) Die Bestandsstrecke der RSVG dient derzeit dem Güterverkehr zum Evonik-Werk in Lülsdorf. Es gibt Planungen, diesen Standort in den kommenden Jahren zu einem trimodalen Umschlagspunkt weiter- zuentwickeln (Schiene, Straße, Binnenschiff). Zur verbesserten Anbindung an das Schienennetz der DB Netz AG gibt es das Projekt zum Neubau einer Güteranschlussbahn zwischen Lülsdorf und der DB- Strecke bei Köln-Wahn. Damit könnte die RSVG-Strecke für den Stadtbahnbetrieb freigestellt werden. Alternativ ist es möglich, die RSVG-Strecke für einen Mischverkehr von Güterzügen und Stadtbahnen auszubauen. 1.2 Trassenverlauf 1.2.1 RSVG-Strecke in Niederkassel Die bestehende Strecke der RSVG soll auf einer Länge von ca. 6,8 km zwischen Niederkassel-Mondorf und Lülsdorf für den Stadtbahnverkehr zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert werden. Dies ist wei- testgehend auf den vorhandenen Bahnflächen möglich, so dass nur geringfügiger Grunderwerb vor- wiegend im Bereich von Haltestellen und Bahnübergängen erforderlich ist. Eingriffe in die Bebauung sind nicht erforderlich. Die Ortslagen Mondorf, Rheidt, Niederkassel, Ranzel und Lülsdorf werden durch neue Stadtbahnstati- onen erschlossen. Die Strecke verläuft vielfach sehr zentral durch die Siedlungsbereiche und bietet damit eine optimale Erschließungswirkung mit kurzen und in die Siedlung integrierten Zugangswegen. Als Mobilstationen mit multimodaler Verknüpfung sollen die Haltestellen Mondorf Mitte und Lülsdorf Schulzentrum ausgebaut werden.Seite 12 von 28 5 1.2.2 Lückenschluss nach Bonn Um einen direkten Anschluss an das Bonner Stadtbahnnetz herstellen zu können, ist eine ca. 5,6 km lange Neubaustrecke zwischen Bonn-Beuel und Mondorf erforderlich. Die Querung der Siegaue ist auf- grund des vorliegenden Naturschutzgebietes nur parallel zur vorhandenen Landesstraße L169 reali- sierbar. Die geplante Stadtbahntrasse verläuft in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 2,8 km weit- gehend eingleisig auf unabhängigem Bahnkörper anstelle einer vorhandenen Busspur. Bevorzugt wird die rheinseitige Führung neben dem Kfz-Verkehr. Bei der Planung der Stadtbahntrasse wurde die zu- künftige Führung der L 269 (Umgehungsstraße) im Bereich Niederkassel-Mondorf bzw. Troisdorf-Berg- heim berücksichtigt. In Höhe der geplanten Haltestelle Bergheim Siegaue ist ein zweigleisiger Begeg- nungsabschnitt vorgesehen. Auf Bonner Stadtgebiet ist eine zweigleisige Führung in Mittellage der Landessstraße L16 auf beson- derem Bahnkörper vorgesehen. An der Straßenkreuzung Sankt Augustiner / Niederkasseler Straße er- folgt der Anschluss an die Gleise der bestehenden Stadtbahnlinie 66 Bonn – Siegburg der Elektrischen Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB). Über diese werden die Bonner Innenstadt und der Bonner Stadtbahntunnel erreicht. 1.2.3 Lückenschluss nach Köln Zur Anbindung an das Netz der Kölner-Verkehrsbetriebe (KVB) wurden zwei grundsätzliche Ausbauop- tionen untersucht: •• Bei der Ausbauoption 1 erfolgt der Anschluss an die Rheinuferbahn auf der linken Rheinseite (Stadtbahnlinien 16/17). Hierfür ist eine neue Rheinbrücke erforderlich. •• Die Ausbauoption 2 sieht einen Anschluss an die Niederflur-Stadtbahnlinie 7 in Köln-Zündorf vor. Abbildung 2: Ausbauoptionen Ausbauoption 1 mit Anschluss an Linie 17 Integration in das Hochflursystem Köln - Bonn Ausbauoption 2 mit Anschluss an Linie 7 Integration in das Niederflursystem der KVBSeite 13 von 28 6 Vorteile der Ausbauoption 1 sind die deutlich geringere Reisezeit nach Köln (Fahrzeithalbierung gegen- über dem Status Quo) sowie die Einbindung in das einheitliche Hochflursystem Köln/Bonn, was durch- gehende Fahrten in die Kölner und Bonner Innenstadt ermöglicht. Zudem kann in Köln die Nord-Süd- Stadtbahn genutzt werden, die im Gegensatz zur Ost-West-Strecke mit der Linie 7 noch freie Kapazitä- ten aufweist und das Kölner Stadtzentrum insgesamt besser erschließt. Auf Grundlage des Variantenvergleichs der Nutzen-Kosten-Untersuchung wird die Ausbauoption 1 mit der rheinquerenden Stadtbahnlinie 17 weiterverfolgt. Die Rheinbrücke soll dabei in einem Korridor zwischen den Ortslagen Langel und Lülsdorf realisiert werden. Eine Bündelung mit der geplanten A553 („Rheinspange“) ist ggf. denkbar, aber keine Voraussetzung zur Realisierung des Projektes. Abbildung 3: Reisezeitvergleich der Ausbauoptionen 1 und 2 1.2.4 Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 7 In der Vorzugsvariante soll zusätzlich zur reinquerenden Linie 17 außerdem auch eine Verlängerung der Linie 7 ab Köln-Zündorf realisiert werden, so dass die beiden Linien nahe der südlichen Kölner Stadtgrenze miteinander verknüpft werden können. Dies schafft zusätzliche Umsteigemöglichkeiten zwischen dem linksrheinischen und rechtsrheinischen Kölner Süden sowie zwischen Niederkassel und dem Stadtbezirk Köln-Porz. In der verkehrlichen Untersuchung wurden in einem ersten Schritt verschiedene Varianten des Über- gabepunktes (Endpunkt der Linie 7 mit Umstieg zur Linie 17) und der Taktfrequenz betrachtet und hinsichtlich Verlagerungswirkung und Betriebskosten gegenübergestellt. Daraus ergab sich als weiter zu verfolgender Ansatz eine Verknüpfung der beiden Stadtbahnlinien an einem neuen Knotenpunkt Langel Süd. Diese Verknüpfung wird in den Mitfall der Standardisierten Bewertung miteinbezogen.Seite 14 von 28 7 Abbildung 4: Lückenschluss der Linie 7 zur Linie 17 1.2.5 Abzweig Mondorf – Troisdorf Untersucht wurde eine Zweigstrecke für die Stadtbahn von Mondorf nach Troisdorf. Diese würde ebenfalls entlang der bestehenden Eisenbahnstrecke der RSVG führen und insbesondere einer Anbin- dung der südlichen Troisdorfer Stadtteile an die Stadt Bonn dienen. Die technische Machbarkeit konnte nachgewiesen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie der politischen Beschlusslage in der Stadt Troisdorf wurde diese Zweigstrecke jedoch nicht in die Vor- zugsvariante integriert. Die Anbindung der südlichen Troisdorfer Stadtteile an die Stadtbahn erfolgt stattdessen über die beiden Stadtbahnhaltestellen Bergheim Siegaue und Mondorf Mitte. Letztere soll zu einer interkommunalen Mobilstation entwickelt werden. 1.2.6 Widmung Die für die Stadtbahn abschnittsweise auszubauende RSVG-Strecke ist eine Eisenbahnstrecke gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Linksrheinisch weiter in Richtung Köln soll die Stadtbahn ebenfalls EBO-Infrastruktur nutzten (Rheinuferbahn, Linie 16), wohingegen die beiden innerstädti- schen Stadtbahnnetze in Köln und Bonn nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) gewidmet sind. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtbahn Niederkassel Streckenabschnitte sowohl nach EBO als auch nach BOStrab befahren, so wie das im Stadtbahnnetz Rhein-Sieg seit Jahrzehnten bewährte Praxis ist (Linien 7, 16, 17, 18, 68). Mit der Bezirksregierung Köln wurde abgestimmt, dass die nur für den Stadtbahnbetrieb vorgesehenen Neubaustrecken bzw. Lückenschlüsse als BOStrab-Infrastruktur realisiert werden. Die bestehende RSVG-Strecke soll dagegen unter Beibehaltung der EBO-Infrastruktur ausgebaut werden. Eine „Um- widmung“ der Strecke von EBO auf BOStrab ist rechtlich nicht möglich.Seite 15 von 28 8 1.3 Betriebskonzept 1.3.1 Fahrplanangebot Das Betriebskonzept sieht eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 17 von Köln-Sürth über Niederkassel bis Bonn Hbf vor. Das projektierte Taktangebot entspricht dabei dem der bestehenden Stadtbahnlinie 16 auf der linken Rheinseite: •• Hauptverkehrszeiten: 10-Minuten-Takt •• Nebenverkehrszeiten: 20-Minuten-Takt •• Schwachverkehrszeiten: 30-Minuten-Takt Der Fahrplan wurde auf Basis der fahrdynamischen Eigenschaften des Stadtbahnwagen B aufgestellt. Zur Gewährleistung realistischer Fahrzeiten erfolgte eine Eichung mit dem Bestandsfahrplan der struk- turell gut vergleichbaren Stadtbahnstrecke Bonn – Siegburg (Stadtbahnlinie 66), die wie die Neubau- strecke überwiegend auf unabhängigem Bahnkörper trassiert ist. Der Lückenschluss der Stadtbahnlinie 7 soll in den Haupt- und Nebenverkehrszeiten alle 10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten alle 15 Minuten befahren werden. 1.3.2 Streckenhöchstgeschwindigkeit Die Entwurfsgeschwindigkeit der Stadtbahnstrecke beträgt 80 km/h. Aufgrund der Haltestellendichte sowie dem im BOStrab-Bereich abschnittsweisen Verzicht auf eine Zugsicherung ist diese im fahrplan- mäßigen Betrieb aber nicht über die Gesamtstrecke erforderlich bzw. erreichbar. Für das Angebots- konzept wurden daher folgende Höchstgeschwindigkeiten angesetzt: •• Anschluss SSB – Geislar West: 50 km/h (besonderer Bahnkörper, Fahren auf Sicht) •• Geislar West – Mondorf Mitte: 80 km/h (unabhängiger Bahnkörper) •• Mondorf Mitte – Lülsdorf Nord: 70 km/h (unabhängiger Bahnkörper, Fahren auf Sicht) •• Lülsdorf Nord – Anschluss HGK: 80 km/h (unabhängiger Bahnkörper) •• Langeö Süd – Zündorf: 70 km/h (unabhängiger Bahnkörper, Fahren auf Sicht) 1.3.3 Fahrgastpotenzial Mit der Vorzugsvariante erhalten rund 60.000 Menschen unmittelbaren Anschluss an einen qualifizier- ten Schienenverkehr mit Direktverbindung in die beiden benachbarten Oberzentren Köln und Bonn: •• ca. 40.000 Einwohner im Stadtgebiet Niederkassel •• ca. 8.000 Einwohner in Troisdorf (Bergheim und Müllekoven) •• ca. 9.000 Einwohner in Bonn (Schwarzrheindorf und Geislar) •• ca. 3.500 Einwohner in Köln (Langel) In Niederkassel werden von der Stadtbahn alle wichtigen Verkehrserzeuger direkt erschlossen, u.a. Rathaus und Stadtzentrum, alle weiterführenden Schulen sowie das Industriegebiet Lülsdorf. Mit 12.551 Auspendlern und 3.338 Einpendlern weist Niederkassel das größte negative Pendlersaldo aller Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis auf. Die wichtigsten Pendlerverflechtungen nach Köln und Bonn entfallen auf den Korridor der Stadtbahnstrecke. 1.3.4 Fahrgastaufkommen Gemäß Verkehrsmodell ist auf der Linie 17 zwischen Köln-Sürth und Bonn-Beuel eine Querschnittsbe- lastung von ca. 9.000 bis 11.000 Fahrgästen pro Werktag zu erwarten, die aufgrund der Oberzentren an beiden Streckenenden durchgängig nahezu konstante ist. Die Linie 7 weist zwischen Langel Süd und Zündorf Süd ca. 5.000 bis 6.000 Fahrgäste pro Werktag auf, nördlich von Zündorf Süd steigt die Belas- tung auf 7.000 bis 10.000 Fahrgäste pro Werktag an. Damit weisen beide Linien in ihren neuen Ab- schnitten eine schienenrelevante Größenordnung der Fahrgastnachfrage auf.Seite 16 von 28 9 Abbildung 5: Querschnittsbelastung im Mitfall Die Auslastung wurde nach den Kriterien der Standardisierten Bewertung überprüft, die Zielwerte wer- den bei einem 10-Minuten-Takt mit Stadtbahn-Doppelzügen in der HVZ eingehalten. Noch nicht berücksichtigt wurde die mit der Stadtbahn mögliche zusätzliche Siedlungsentwicklung im Einzugsgebiet sowie weitergehende Maßnahmen zur Förderung der Verkehrswende, was perspekti- visch ein noch größeres Fahrgastpotenzial erwarten lässt.Seite 17 von 28 10 1.4 Barrierefreiheit Für die Linie 17 werden die bewährten Standards des Hochflurstadtbahnsystems in Köln und Bonn berücksichtigt. Die vollständige Barrierefreiheit wird durch 90 cm hohe Hochbahnsteige an allen Stati- onen sowie den Einsatz darauf abgestimmter Fahrzeuge sichergestellt. Alle Bahnsteige erhalten stu- fenfreie Rampenzugänge, taktile Elemente und dynamische Fahrgastinformationssysteme. Gleisque- rungen im Haltestellenbereich werden als niveaugleiche Bahnübergänge ausgebildet. Damit auf der Bestandsstrecke weiterhin auch sonstiger Eisenbahnverkehr stattfinden kann, werden die Haltestellen zur Gewährleistung der Profilfreiheit als „Kasseler Modell“ realisiert. Die Linie 7 wird entsprechend der Standards des Kölner Mittelflursystems mit ca. 35 cm hohen Bahn- steigen ausgebaut. An der Verknüpfungshaltestelle Langel Süd erhalten beide Linien eigene Bahnsteig- kanten, so dass auch dort die Barrierefreiheit sichergestellt ist. 1.5 Investitionskosten Entsprechend der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung sind die Investitionskosten des Gesamtvorhabens auf Basis des Preisstandes 2016 ermittelt worden. Danach betragen sie insgesamt 391 Mio. Euro (netto), woraus sich durchschnittliche Kilometerkosten in Höhe von 18,4 Mio. €/km er- geben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Berechnungen einen Zwischenstand darstellen und sich im Zuge der anstehenden nächsten Planungsschritte noch verändern werden. Bereits aus dem Baupreis- index ergibt sich für den Zeitraum 2016 bis 2021 ein Zuwachs von etwa 25%, so dass bei Bezug auf den Preisstand 2021 von Investitionskosten in Höhe von etwa 490 Mio. Euro auszugehen wäre. Dieser Wert ist bis zur Projektrealisierung entsprechend weiter fortzuschreiben.Seite 18 von 28 11 1.6 Wechselwirkungen zu anderen Projekten 1.6.1 Bundesautobahn A553 („Rheinspange“) Die A553 ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans erhalten. Sie soll eine neue Quer- verbindung zwischen der A59 und A555 schaffen und dafür den Rhein queren. Derzeit wird das Linien- bestimmungsverfahren durchgeführt. Vor diesem Hintergrund wurde im Verfahren erörtert, ob ggf. eine Bündelung der Rheinquerungen der A553 sowie der Stadtbahn möglich und sinnvoll ist. Die Rheinquerung der A553 ist im BVWP in Verlängerung der L150 bei Godorf eingezeichnet. Dies ent- spricht der Trasse aus der vorhergehenden Landesstraßenbedarfsplanung und wurde zunächst der technischen Machbarkeitsstudie des Stadtbahnprojektes zugrunde gelegt. Zwischenzeitlich hat Stra- ßen.NRW jedoch einen Suchraum definiert, in dem ergebnisoffen eine ideale Trasse für die Autobahn gefunden werden soll. Dieser Suchraum beginnt im Norden etwa in Höhe von Köln-Weiß linksrheinisch bzw. Köln-Porz rechtsrheinisch und führt im Süden bis in Höhe von Bornheim-Hersel bzw. Niederkas- sel-Mondorf. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium muss die Förderfähigkeit des Stadt- bahnprojektes bzgl. Rheinquerung unabhängig von der Autobahn nachgewiesen werden. Seitens Stra- ßen.NRW wird im Linienbestimmungsverfahren für die A553 keine kombinierte Querung Straße/Schiene berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind in den Ansätzen der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung keine Synergien resultierend aus Realisierung einer gemeinsamen Rheinquerung Schiene/Straße enthalten. Das Stadtbahnprojekt ist mit einem ermittelten Nutzen-Kosten-Indikator von 1,5 für unabhängig von der A553 für sich alleine förderfähig und umsetzbar. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob Stadtbahn und Autobahn rheinquerend bündelbar sind. Dabei sind für beide Projekte unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: •• Da die A553 eine großräumige Verbindung zwischen den links- bzw. rechtsrheinischen Autobahnen mit wenigen Verknüpfungen zum untergeordneten Netz schaffen soll, ist die kleinräumige Lage der Rheinquerung für den verkehrlichen Nutzen eher nachrangig. Der Nutzen der Stadtbahn ergibt sich dagegen aus einer kleinräumig optimierten Anbindung der Siedlungsschwerpunkte, auf die die Lage einer Rheinquerung erhebliche Auswirkungen hat. •• Für die Stadtbahn sind aufgrund geringerer Trassenbreite und Radien grundsätzlich flexiblere Tras- sen möglich als für die Autobahn. Andererseits muss eine für den Schienenverkehr geeignete Gra- diente berücksichtigt werden. •• Für das Stadtbahnprojekt wird zur Gewährleistung der Förderfähigkeit grundsätzlich eine Brücken- lösung verfolgt. Ein bahnparalleler Fuß- und Radweg wird dabei planerisch mitberücksichtigt. In der Variantenuntersuchung der Stadtbahn wurden im Suchraum drei rheinquerende Korridore iden- tifiziert, die für den Stadtbahnverkehr technisch machbar sind. Diese wurden wiederum in Untervari- anten differenziert. Von Nord nach Süd sind dies folgende: Variante Anbindung Rheinuferbahn Brückenkopf rechtsrheinisch Nord (2) zwischen Sürth und Godorf unmittelbar südlich Langel Nord (1) Bahnhof Godorf zwischen Langel und Lülsdorf Mitte (2) Bahnhof Wesseling unmittelbar nördlich Lülsdorf Mitte (1) Bahnhof Wesseling zwischen Lülsdorf und Evonik Süd Bahnhof Wesseling Süd zwischen Evonik und Niederkassel Weiter südlich im Suchraum liegende Trassen sind für die Stadtbahn unabhängig von der technischen Machbarkeit nicht sinnvoll, da dann ein Großteil des Niederkasseler Stadtgebietes nicht mehr von der Stadtbahn erschlossen wäre. Variante Nord (1) ist angelehnt an die Trasse der A553 aus dem BVWP. Grundsätzlich mit einer Autobahn bündelbar sind darüber hinaus die Trassen Mitte (2) und Süd.Seite 19 von 28 12 Die fünf Varianten wurden einem qualitativen Vergleich unterzogen. Dabei zeigten sich eindeutige Vorteile für den nördlichen Korridor mit den beiden Untervarianten Nord (1) und Nord (2). Diese Vor- teile konnten im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung bestätigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde der nördliche Korridor als Vorzugsvariante für das Stadtbahnprojekt definiert. Unabhängig davon bestehen für einige der Varianten folgende verfahrenskritische Risiken: •• Die Varianten Mitte und Süd sind nicht mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskon- zept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie kompatibel. Dieses setzt Mindestabstände zur angrenzenden Industrie fest, die insbesondere bezogen auf das Werksgelände von Shell nicht ein- gehalten werden können. •• Bei der Variante Nord (1) wird der Retentionsraum und das Naturschutzgebiet zwischen Langel und Lülsdorf beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen können mit der Variante Nord (2) reduziert werden. Die Belange des Schienenverkehrs wurden gemeinsam mit dem NVR in folgenden Veranstaltungen von Straßen.NRW zur Rheinspange eingebracht: •• Dialogforum am 20.11.2019 •• Politischer Begleitkreis am 21.11.2019 •• Infomesse auf der MS Loreley am 16.03.2019 Im Herbst 2019 hat Straßen.NRW Trassenvarianten vorgelegt. Eine Vorzugstrasse für die Autobahn stand Mitte 2021 aber noch nicht fest. Für die Stadtbahn wurde die Variante Nord (2) aufgrund der gegenüber den anderen Varianten deutlich geringeren Beeinträchtigungen bei gleichzeitig bester ver- kehrlicher Wirkung als Vorzugstrasse festgelegt. Abbildung 6: Varianten der Rheinbrücke (Vorzugstrasse: durchgezogene gelbe Linie)Seite 20 von 28 13 1.6.2 Hafen Godorf Die Rheinbrückenvariante Nord (2) berücksichtigte zunächst eine geplante Erweiterung des Godorfer Hafens auf der linken Rheinseite. Diese Hafenausbauplanung wurde jedoch im September 2019 per Ratsbeschluss der Stadt Köln dauerhaft verworfen. Vor diesem Hintergrund ist die Variante Nord (2) seitdem unmittelbar neben dem heutigen Hafengelände vorgesehen, womit sich naturräumliche Be- einträchtigungen in der Sürther Aue reduzieren lassen. 1.6.3 Güteranschlussbahn Lülsdorf – Wahn Ziel der Güteranschlussbahn ist eine leistungsfähige und schnelle Anbindung des Industriestandortes Lülsdorf an das Schienennetz der DB Netz AG. Außerdem kann damit der Güterverkehr aus den Orts- durchfahrten hinausgenommen werden. Es handelt es sich hierbei um ein perspektivisches Projekt, das keine Voraussetzung zur Realisierung der Stadtbahn ist. Für die Güteranschlussbahn wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Danach gibt es vier Trassenva- rianten. Der Anschluss an den bestehenden Übergabebahnhof vor dem Evonik-Werk erfolgt in allen Varianten in südliche Richtung. Unmittelbar dahinter wird die geplante Stadtbahnstrecke niveaugleich gekreuzt. Bis zur Stadtgrenze Köln/Niederkassel verläuft die Trasse dann gebündelt mit der L82/L269. Von dort kann sie wahlweise nördlich oder südlich von Libur und im letzteren Falle wiederum nördlich oder südlich des Libur Sees geführt werden. Alle drei Streckenführungen lassen sich im Bereich zwi- schen Bahnhof Wahn und A59 in einem neuen Übergabebahnhof mit der DB-Strecke verknüpfen (Va- rianten 1 bis 3). Die südliche Trasse kann alternativ als Variante 4 parallel zur A59 zum bestehenden Übergabebahnhof Troisdorf West geführt werden. Eine abschließende Trassenfestlegung soll nach der Linienfeststellung der A553 erfolgen, da ggf. Bündelungen mit dieser möglich sind. Abbildung 7: Einbindung der Güteranschlussbahn (Varianten 1 bis 3) in das SchienennetzSeite 21 von 28 14 Im Rahmen der Abstimmung zur Güteranschlussbahn wurde erörtert, ob sich die Rheinquerung der Stadtbahn für den regionalen Güterverkehr sinnvoll mitnutzen lässt. Zusammen mit der Güteran- schlussbahn könnte dadurch das linksrheinische HGK-Netz mit der DB-Strecke auf der rechten Rhein- seite verbunden werden. Für ein derartiges Szenario konnte aber weder eine verkehrliche Notwendig- keit noch ein potenzieller Projektträger gefunden werden. Daher wird die Rheinbrücke nur für den Stadtbahnverkehr projektiert. Zu berücksichtigen ist, dass eine Auslegung der Rheinbrücke auch für den Güterverkehr erheblichen Zusatzaufwand erzeugen würde. Es wären bis zu 12 km Zulaufstrecke erforderlich, dazu käme die Güterverkehrstauglichkeit der Rheinbrücke selbst (Achslasten, Profil etc.). Die Güteranschlussbahn soll von der RSVG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen realisiert werden. Angestrebt wird eine Aufnahme in die NE-Infrastrukturförderung NRW. Die Gesamtkosten liegen nach aktueller Kostenschätzung für die Varianten 1 bis 3 bei rund 45 Mio €. Konkrete Umsetzungsschritte stehen aus folgenden Gründen noch aus: •• Die Festlegung einer Vorzugsvariante ist abhängig vom noch nicht abgeschlossenen Linienbestim- mungsverfahren der A553, da mit dieser eine mögliche Bündelung erörtert werden soll. •• Zum zukünftig am Industriestandort Lülsdorf zu erwartenden Schienengüterverkehrsaufkommen gibt es bislang keine belastbare Prognose. Für eine Aufnahme in die NE-Infrastrukturförderung ist eine solche aber erforderlich. Beim heutigen Schienengüterverkehrsaufkommen (maximal zwei Zugpaare am Tag) erscheint eine Realisierungswürdigkeit der Güteranschlussbahn zweifelhaft. •• Seitens der Projektbeteiligten (Städte Niederkassel und Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis, RSVG, nutznie- ßende Industrie) liegt bislang keine verbindliche Zusage zur anteiligen Kostenübernahme vor. Aufgrund der ohnehin vorgesehenen Beibehaltung der EBO-Widmung ermöglicht die RSVG-Strecke auch zukünftig grundsätzlich einen Mischverkehr der Stadtbahn mit anderen Eisenbahnfahrzeugen. Das bestehende Güterverkehrsaufkommen bzw. die Leistungsfähigkeit der heutigen Infrastruktur kön- nen auch im Mischverkehr sichergestellt werden. 1.6.4 Radschnellweg und Siegauenbrücke Auf der rechten Rheinseite zwischen Köln und Bonn befindet sich ein Radschnellweg des Landes NRW im Antragsverfahren. Dieser verläuft zwischen der Bonner Stadtgrenze und Niederkassel-Mondorf pa- rallel zur geplanten Stadtbahnneubaustrecke entlang der Landesstraße L269. Bestandteil dieses Streckenabschnittes ist die Querung der Sieg. Das bestehende Brückenbauwerk der Landesstraße L269 weist bereits für den ÖPNV reservierte Verkehrsflächen in Form einer Busspur auf, ist aber für eine gemeinsame Nutzung bestehend aus MIV, zweigleisiger Stadtbahntrasse und Rad- schnellweg nicht breit genug. Zudem muss das Bauwerk nach Angaben von Straßen.NRW mittelfristig ohnehin erneuert werden. Im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist zu prüfen, ob für die Siegquerung der Stadtbahn eine Erweiterung des bestehenden Bauwerks, ein gemeinsamer Ersatzneu- bau für alle Verkehrsträger oder aber ein parallel geführtes eigenes Bauwerk nur für die Stadtbahn zu bevorzugen ist. In allen drei Varianten sollten die Belange von Stadtbahn und Radschnellweg gemein- sam betrachtet werden. Für die Kostenberechnung der Stadtbahn wird bislang von einem eigenen Bauwerk ausgegangen, damit die Ansätze auf der sicheren Seite sind. Bei der Planung der Rheinbrücke für die Stadtbahn wird ein konventioneller Geh- und Radweg plane- risch mitberücksichtigt. Im Falle einer anteiligen Kostenübernahme sind für den Radverkehr auch auf- wändigere Lösungen möglich (z.B. Radschnellweg-Querschnitt).Seite 22 von 28 15 2. Projektorganisation und Sachstand 2.1 Projektbeteiligte 2.1.1 ÖPNV-Aufgabenträger Zuständige ÖPNV-Aufgabenträger gemäß ÖPNVG NRW sind der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Köln und die Bundesstadt Bonn. Innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises verläuft die geplante Strecke durch das Gebiet der Städte Niederkassel und Troisdorf. Die Vorzugsvariante wurde in den politisch zuständigen Gremien der drei Aufgabenträger jeweils ein- stimmig bestätigt. 2.1.2 Verkehrsunternehmen Folgende nichtbundeseigene Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen sind im Einzugsgebiet der Stadt- bahnstrecke im Schienen- bzw. Stadtbahnverkehr tätig: •• RSVG: EIU und EVU der bestehenden Eisenbahnstrecke Troisdorf – Lülsdorf •• SSB/SWBV: Stadtbahninfrastruktur und -betrieb in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis •• KVB: Stadtbahninfrastruktur und -betrieb in Köln, EVU auf den linksrheinischen Strecken der HGK •• HGK: EIU der linksrheinischen Stadtbahnstrecke Köln – Bonn Die Konzessionen für die Buslinien im Einzugsgebiet der Stadtbahnstrecke liegen bei der RSVG, der SWBV und der KVB. Sowohl die bestehenden Stadtbahn- als auch die Busverkehre sind Bestandteil der Öffentlichen Dienstleistungsaufträge des Rhein-Sieg-Kreises, der Stadt Köln und der Stadt Bonn an ihre jeweiligen kommunalen Verkehrsunternehmen. Die zukünftige Aufgabenteilung der Unternehmen zur Umsetzung und zum Betrieb der Stadtbahnstre- cke ist noch nicht abschließend festgelegt. 2.1.3 Projektkoordination Die Projektkoordination erfolgt unter Federführung des Rhein-Sieg-Kreises. Es wurde eine projektbe- gleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe wird regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens berichtet und es werden die nächsten Schritte abgestimmt. In die Untersuchungen und Finanzierung sind neben dem Rhein-Sieg-Kreis die Städte Bonn, Köln, Nie- derkassel und Troisdorf, die RSVG sowie die Evonik eingebunden. Mitglieder des projektbegleitenden Arbeitskreises sind außerdem die HGK, die KVB, die SWBV/SSB und der NVR. 2.2 Vorliegende Gutachten 2.2.1 Ältere Untersuchungen Erste Untersuchungen zur Nutzung der RSVG-Strecke für den Stadtbahnverkehr erfolgten bereits in den 1990er Jahren. Allen gemein war jedoch, dass kein durchgehender Stadtbahnbetrieb zwischen Köln und Bonn erörtert wurde, sondern lediglich Streckenverlängerungen entweder vom Kölner oder vom Bonner Netz ausgehend. Eine Abstimmung mit möglichen Planungsperspektiven am jeweils an- deren Streckende erfolgte nicht. Dadurch ergab sich ein entsprechend reduzierter Nutzen; und zu kon- kreten Schritten einer Realisierung kam es nicht. Folgende Gutachten wurden vor Inangriffnahme des aktuellen Projektes erarbeitet und bei Sichtung der Grundlagendaten ausgewertet: •• Nutzung der RSVG-Industrie-Trasse Schlegel-Dr.-Ing Spiekermann, 1992 •• Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 Köln-Porz-Zündorf – Niederkassel Schlegel-Dr.-Ing Spiekermann, 1993 •• Vorstudie zu einer Schienenverbindung Niederkassel – Bonn/Beuel Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, 1999Seite 23 von 28 16 •• Machbarkeitsstudie zur Befahrbarkeit der Siegbrücke im Zuge der L269 mit Stadtbahnwagen BGS Ingenieursozietät, 2000 •• Untersuchung zur Verlängerung der Straßenbahn Bonn – Niederkassel Spiekermann, 2002 2.2.2 Technische Machbarkeitsstudie Am 24.05.2016 hat der Rhein-Sieg-Kreis die Vössing Ingenieurgesellschaft in Köln mit der Erstellung einer technischen Machbarkeitsstudie beauftragt, um erstmals ein durchgehendes Stadtbahnprojekt zwischen Köln und Bonn auf der rechten Rheinseite untersuchen zu lassen. Die Vorlage des Abschluss- berichtes erfolgte am 09.02.2017. Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie war die Trassierung der Ge- samtstrecke der Stadtbahn mit allen Gleisanlagen sowie den Stadtbahnstationen. Nicht Bestandteil waren Detailplanungen der Leit- und Sicherungstechnik und Elektrifizierung sowie der notwendigen Ingenieurbauwerke. Auf Grundlage des Abschlussberichtes konnte die Linienführung zwischen Bonn und Lülsdorf grund- sätzlich festgelegt werden. Für folgende Projektbestandteile wurden dagegen zunächst Varianten de- finiert: •• Ausbau der RSVG-Strecke für den Mischverkehr Stadtbahn/Güterverkehr oder aber nur für den Stadtbahnbetrieb sowie Neubau einer Güteranschlussbahn von Lülsdorf direkt zur rechtsrheini- schen DB-Strecke •• Anbindung an das Kölner Stadtbahnnetz entweder rechtsrheinisch an die Linie 7 in Zündorf oder aber rheinquerend zur linksrheinischen Rheinuferbahn mit den Linien 16/17 mit verschiedenen Trassenvarianten •• Zurückstellung oder Miteinbeziehung der Zweigstrecke Mondorf – Troisdorf •• Einbindung der RSVG-Strecke entweder in das Niederflur- oder das Hochflurstadtbahnnetz In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 24.05.2017 wurden die Ergebnisse der technischen Machbarkeitsstudie präsen- tiert. Daraufhin wurden die Verwaltungen beauftragt, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchführen zu lassen, um eine Vorzugsvariante definieren zu können. Die potenzielle Güteranschlussbahn sowie mögliche Trassen für die Rheinbrücke wurden in einer Er- gänzungsuntersuchung konkretisiert, die am 08.05.2019 vorgelegt wurde. Aktuell werden die techni- schen Planungen weiter verfeinert und zwischenzeitlich erfolgte Beschlussfassungen aller drei Aufga- benträger eingearbeitet. Eine aktualisierte Planung wird nach der Sommerpause 2021 vorgelegt. 2.2.3 Nutzen-Kosten-Untersuchung Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde am 20.10.2017 vom Rhein-Sieg-Kreis bei der Vössing Ingeni- eurgesellschaft zusammen mit IVV beauftragt. In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Ver- kehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 13.11.2018 erfolgte eine Prä- sentation der wesentlichen Ergebnisse; ein Abschlussbericht wurde am 16.05.2019 vorgelegt. Die Nutzen-Osten-Untersuchung umfasst zwei Module. In Modul A wurde zunächst eine Verkehrsun- tersuchung durchgeführt, in Modul B die eigentliche Nutzen-Kosten-Untersuchung. Letztere wurde nach aktueller Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung 2016 erarbeitet, jedoch ohne das formelle Abstimmungsverfahren. Die Verkehrsuntersuchung beinhaltet folgende Bestandteile: •• Aufbau eines Verkehrsmodells mit Analysefall 2012 und Prognose-Nullfall 2030 •• Voruntersuchung der Hauptvarianten mit bzw. ohne Rheinquerung •• Grobuntersuchung der optionalen Zweigstrecke nach Troisdorf •• Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen für die Vorzugsvariante Die Voruntersuchung umfasst auch Varianten mit Rheinquerung in nördlicher, mittlerer bzw. südlicher Lage, jeweils mit Verlängerung der bestehenden Stadtbahnlinie 17 von Sürth nach Bonn Hbf. Für dieSeite 24 von 28 17 Variante ohne Rheinquerung wurde nach Identifizierung des verkehrlich idealen Brechpunktes eine Verlängerung der Niederflur-Stadtbahnlinie 7 von Zündorf bis Lülsdorf und daran anstoßend eine neue Hochflur-Stadtbahnlinie 69 von Lülsdorf bis Bonn Hbf unterstellt. Allen Varianten liegen jeweils indivi- duelle ergänzende Busnetze zugrunde. Diese wurden iterativ mit Untersuchung von Detailfragen ent- wickelt, um eine möglichst optimale Projektkonfiguration sicherzustellen. Die Verkehrsuntersuchung lieferte folgende Ergebnisse: •• Die Varianten Rheinquerung in nördlicher oder mittlerer Lage lassen das beste Nutzen-Kosten- Verhältnis erwarten. Die verkehrlichen Effekte sind nahezu identisch. Da die Machbarkeit der mitt- leren Lage aufgrund der Nähe zu Shell nicht gesichert ist, die Fahrzeit nach Köln bei nördlicher Lage kürzer ist und bei nördlicher Lage außerdem auch noch Köln-Langel mit angebunden werden kann, wird die nördliche Lage als Vorzugsvariante empfohlen. •• Die Variante Rheinquerung in südlicher Lage lässt einen deutlich niedrigeren Nutzen und einen Nutzen-Kosten-Indikator < 1 erwarten. Sie wäre damit nicht förderfähig. Grund für den geringeren Nutzen ist insbesondere die fehlende direkte Anbindung von Lülsdorf und Ranzel. Dies resultiert gegenüber der nördlichen Lage in einem nur halb so hohen Fahrgastaufkommen über die Rhein- querung. Die südliche Lage wird daher verworfen. •• Die Variante ohne Rheinquerung mit Anschluss an die Linie 7 in Zündorf lässt zwar die geringsten Kosten, aber auch den geringsten verkehrlichen Nutzen erwarten. Daraus ergibt sich ein deutlich geringeres Nutzen-Kosten-Verhältnis als bei den favorisierten Varianten mit Rheinquerung. Auf- grund der längeren Reisezeiten ist das Fahrgastaufkommen an der Stadtgrenze Köln noch einmal geringer als bei der Rheinquerung in südlicher Lage. Es wird empfohlen, die Variante lediglich für den Fall zurückzuhalten, dass eine Rheinquerung komplett verworfen wird. •• Der Abzweig Troisdorf würde zusätzlichen Nutzen bringen, der jedoch voraussichtlich geringer als die zusätzlichen Investitionskosten ist. Vor dem Hintergrund zukünftiger Siedlungs- und Verkehrs- entwicklung wird eine Trassenfreihaltung empfohlen. •• Für die Angebotsgestaltung wurde bei allen Varianten zunächst ein 20‘-Grundtakt montags bis frei- tags tagsüber sowie ein 30‘-Grundtakt abends und am Wochenende zugrunde gelegt. Aus der Fahr- gastprognose ergibt sich jedoch darüberhinausgehend die Notwendigkeit einer zumindest ab- schnittweisen Verdichtung auf 10‘-Takt in der Spitzenstunde. Bei durchgehendem 10‘-Takt über die gesamte Hauptverkehrszeit sind relevante zusätzliche Fahrgastpotenziale erreichbar. Dies be- dingt andererseits eine möglichst weitreichende Zweigleisigkeit und eine Freistellung der RSVG- Strecke vom Güterverkehr. •• Bei allen Varianten ist eine Weiterführung von Bonn Hbf bis Heussallee durch den bestehenden Bonner Stadtbahntunnel möglich. Aufgrund des bereits vorhandenen dichten Angebotes sind die zusätzlichen Betriebskosten aber voraussichtlich höher als der zusätzliche Nutzen. Eine Weiterfüh- rung sollte daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die zukünftige Fahrgastentwicklung oder aber die Auslastung der Wendeanlage Bonn Hbf dies erforderlich machen. Die Vorzugsvariante mit Rheinquerung in nördlicher Lage korrespondiert mit den Ergebnissen der tech- nischen Machbarkeitsstudie und wurde dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt. Auch unter Zugrun- delegung eines Planungstiefe-Zuschlags von 30% konnte ein Nutzen-Kosten-Indikator über 1,0 ermit- telt werden. Damit ist die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens grundsätzlich gegeben.Seite 25 von 28 18 2.3 Vorliegende Gremienbeschlüsse 2.3.1 Übersicht Für das Stadtbahnprojekt liegen Stand Januar 2021 folgende politische Beschlussfassungen vor: •• Rhein-Sieg-Kreis 13.10.2015, Stadt Bonn 22.10.2015: Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW •• BN/RSK 05.04.2016: Zuordnung zum vordringlichen Bedarf •• Nahverkehr Rheinland 31.12.2015, Regionalrat Köln 31.01.2016: Einstufung als eines von neun re- gional bedeutsamen Stadtbahnvorhaben •• BN/RSK 05.04.2016: Beschleunigung der Planung und Berücksichtigung der Rheinquerung •• BN/RSK 13.11.2018, Stadt Niederkassel 15.11.2018: Definition der Vorzugsvariante (Linie 17 mit Rheinquerung) •• Regionalrat Köln 14.12.2018: Rheinspange mit Straße und Schiene realisieren •• Rhein-Erft-Kreis 28.03.2019: regionalstrategische Unterstützung •• Stadt Köln 28.10.2019: Definition der Vorzugsvariante (Linie 17 mit Rheinquerung), Prüfung zusätz- liche Verlängerung Linie 7 2.3.2 Beschlussfassung Rhein-Sieg-Kreis / Stadt Bonn / Stadt Niederkassel In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 13.11.2018 sowie im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Nie- derkassel am 15.11.2018 wurde das Projekt ausführlich behandelt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde in allen drei Gremien jeweils einstimmig folgender Grundsatzbe- schluss gefasst: 1) Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird ohne den Abzweig von Mondorf nach Trois- dorf weiterverfolgt. Die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz soll mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel erfolgen. 2) Das Projekt einer neuen Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke wird weiterverfolgt. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Projekte in Abstimmung mit allen Beteiligten weiter zu konkretisieren. Dabei sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung erarbeitet werden, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können. 4) Die Verwaltung wird beauftragt zu eruieren, wie die beiden Projekte in die jeweiligen Förderpro- gramme aufgenommen werden können. Details sind dem Kreistagsinformationssystem des Rhein-Sieg-Kreises zu entnehmen: http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004135367 2.3.3 Beschlussfassung Stadt Köln Die politische Beratung in der Stadt Köln wurde mit Präsentationen im Verkehrsausschuss am 02.05.2019, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 und in der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019 aufgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgte ein einstimmiger Grundsatzbeschluss im Verkehrsausschuss am 28.10.2019: Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten- Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und die damit möglichen er- heblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen. Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschluss- bahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen.Seite 26 von 28 19 Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7. Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen: a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der Linie 17 und der Ver- längerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau der Linie 7 von Zün- dorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. Hierzu sind die notwendigen Flächen freizuhalten. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungsverlauf entwickelt. Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine Vari- antenuntersuchung im Korridor Nord ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeit- plan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbe- schlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogram- men ist ebenfalls Teil der weiteren Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg- Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken. Details sind dem Ratsinformationssystem der Stadt Köln zu entnehmen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=87361&voselect=20969 Die Beschlussfassung der Stadt Köln bestätigt damit die Vorzugsvariante einer Verlängerung der Linie 17 mit einer Rheinbrücke im Korridor Nord. Die darüberhinausgehenden Aspekte mit Kölner Bezug (Hafen Godorf, Verlängerung der Linie 7) werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. 2.4 Laufende Prozesse 2.4.1 Standardisierte Bewertung Auf Grundlage der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie der zwischenzeitlich erfolgten Gremienbeschlüsse hat der Rhein-Sieg-Kreis im Sommer 2019 die formelle Abstimmung mit dem Lan- des- und Bundesverkehrsministerium im Rahmen des standardisierten Bewertungsverfahrens einge- leitet. In das Verfahren sind die ebenfalls betroffenen Aufgabenträgern Stadt Köln und Stadt Bonn so- wie der NVR eingebunden. Die vorliegenden Gutachten werden im Prozess weiter verfeinert und ak- tualisiert. Dafür wurde am 14.11.2019 ein Anschlussauftrag an Vössing/IVV vergeben. Der volkswirt- schaftliche Nutzen des Projektes konnte in der Standardisierten Bewertung bestätigt werden. Abschlie- ßende Ergebnisse werden nach der Sommerpause 2021 vorgelegt. Die bislang durchgeführten Verkehrsuntersuchungen basierten auf dem Analysefall 2012 der Nachfra- geprognose NRW 2030. Die darin enthaltenen Mobilitätskenngrößen wurden aus der MiD 2008 abge- leitet, die Kalibrierung der ÖV-Umlegung im Einzugsbereich der Maßnahme erfolgte anhand von Erhe- bungsdaten aus den Jahren 2009 (Stadtbahnnetz), 2012 (SPNV, einzelne Buslinien) und 2016/17 (Bus). Im Zuge der Standardisierten Bewertung erfolgte eine Fortschreibung des Verkehrsmodells für den Istzustand. Hinsichtlich der Mobilitätseckwerte wurden nun die Ergebnisse der MiD 2017 unter Be- rücksichtigung der Aufstockung für den Rhein-Sieg-Kreis verwendet. Strukturdaten sowie IV- und ÖV- Netz wurden ebenfalls auf einen einheitlichen Stand fortgeschrieben. Als Zielwerte der Kalibrierung im ÖV-Netz werden einheitlich die Ergebnisse der VRS-Verbunderhebung verwendet. Das Verkehrsnetz im Mitfall wurde aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten weiteren Planungen (insbesondere zusätzli- che Anbindung Köln-Langel und Lückenschluss der Linie 7) angepasst.Seite 27 von 28 20 2.4.2 Projektanmeldung für die Landes- und Bundesförderung Voraussetzung für die Realisierung ist eine Aufnahme des Projektes in das GVFG-Bundesprogramm, den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW. Dies ermöglicht eine För- derung in Höhe von 95% der zuwendungsfähigen Baukosten zzgl. einer Planungskostenpauschale. Da der Deutsche Bundestag die zur Verfügung stehenden Mittel 2020 massiv aufgestockt hat (bis 2025 schrittweise Erhöhung von 332 Mio. auf 2 Mrd. Euro p.a. mit anschließender Dynamisierung), besteht aktuell eine belastbare Förderkulisse. Die Eigenanteile sind über einen noch festzulegenden Schlüssel auf die drei Aufgabenträger bzw. deren Verkehrsunternehmen aufzuteilen. Vor dem Hintergrund der Mittelerhöhung haben das Landesverkehrsministerium sowie der NVR als zuständige Bewilligungsbehörde im Januar 2020 um kurzfristige Anmeldung potenziell förderfähiger Maßnahmen für das GVFG-Bundesprogramm gebeten. Der Rhein-Sieg-Kreis hat das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln inklusive Lückenschluss der Linie 7 daraufhin fristgemäß angemeldet. An- schließend hat der NVR in einer Mitteilung für die Hauptausschusssitzung am 13.03.2020 sowie nach deren pandemiebedingter Absage erneut am 05.06.2020 mitgeteilt, dass für die Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms insgesamt vier neue kommunale Schienenvorhaben berücksichtigt werden sollen. Drei davon betreffen die Stadt Köln, das vierte ist die Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln. Die von der Stadt Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis ursprünglich separat angemeldeten Teilprojekte Linie 7 und Linie 17 sind vom VM NRW zwischenzeitlich zusammengefasst und an das BMVI weitergeleitet worden. Aktuell besteht hier kein akuter Handlungsbedarf. Zur Programmaufnahme ist weiterhin schnellstmöglich eine Anmeldung des Projektes für den ÖPNV- Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan NRW erforderlich. Diese erfolgt seitens der Aufgabenträger über den Regionalrat (Bezirksregierung Köln) beim VM NRW. Das VM NRW legt an- schließend dem Ausschuss für Verkehr des Landes NRW die Maßnahme zur Programmaufnahme vor. Gemäß VM NRW erfüllen der vorliegende Planungsstand sowie der ermittelte Nutzen-Kosten-Indika- tor die Voraussetzungen für eine Anmeldung. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Regionalrates am 24.09.2021 beabsichtigt. Direkte Kostenverpflichtungen entstehen durch die o.g. Anmeldungen noch nicht. Eine abschließende Entscheidung zur Projektförderung kann das Bundesverkehrsministerium allerdings erst nach Vorlage eines vom Land NRW geprüften Finanzierungsantrages treffen. Dafür müssen die Planungen bis HOAI Lph. 4 konkretisiert und die vorliegende Standardisierte Bewertung auf Grundlage der Planungsergeb- nisse aktualisiert werden. Bevor der entscheidende Finanzierungantrag eingereicht wird, erfolgt eine weitere, abschließende Abstimmung mit den Zuwendungsgebern. 2.5 Zeitplan 2.5.1 Nächste Schritte Anfang 2022 wird eine Beauftragung der weitergehenden Planung bis HOAI-Leistungsphase IV (Geneh- migungsplanung) und eine anschließende Durchführung des Planfeststellungsverfahrens angestrebt. Voraussetzung dafür sind entsprechende Beschlüsse aller betroffenen Gebietskörperschaften. 2.5.2 Umsetzungshorizont Bei optimalem Zeitverlauf ergibt sich für das Gesamtprojekt folgender Zeitplan: •• 2022: Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung •• 2024: Planfeststellung •• 2026: Planfeststellungsbeschluss •• 2027: Ausschreibung und Baubeginn Erste Teilabschnitte können damit frühestens ca. 2029 in Betrieb genommen werden.Seite 28 von 28
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