211428 · Beschlussvorlage
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“: Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen
Kerndaten
- Nummer
- 211428
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211428 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“: Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Kurzfristigkeit der Vorlage begründet sich in der engen Terminierung durch das Ministerium: Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Details regelt eine Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen, die am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Anfang Juli wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) über erste Details informiert, am 08.07.2021 fand hierzu eine digitale Informationsveranstaltung für Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen v.a. über förderrechtliche und abwicklungstechnische Besonderheiten statt. Die vom MKFFI NRW genannte Abgabefrist wurde später bis zum 20.07. verlängert. Unter dem gegebenen Zeitdruck hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Koordinierungsstelle „kinderstark“) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das unterschiedlichen Zielgruppen und Unterstützungsbedarfen gerecht werden soll. Dabei wurden auch Vorschläge aufgegriffen, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingereicht hatten. So konnte in sehr kurzer Zeit ein Maßnahmenplan eingereicht werden. Ende Juli ist ein positiver Förderbescheid des Landes über 56.998 Euro eingegangen, der rückwirkend zum 01.07.2021 gültig ist. Um negative soziale Folgen der Pandemie wirksam bekämpfen zu können, sollte der Maßnahmenbeginn so schnell wie möglich erfolgen. Für die Planungssicherheit der Träger ist ein kurzfristig herbeigeführter Beschluss dafür zwingend erforderlich. Andernfalls würden Fördermittel verloren gehen. BeschlussvorschlagSeite 1 von 22 Seite 2 1) Die Stadt Bonn nutzt die vom Bund bereitgestellten Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, um kurzfristig konkrete Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen zu finanzieren. Diese Maßnahmen werden 2021 mit maximal 71.247,50 EUR durch die Stadt Bonn bezuschusst. Hierfür stehen 56.998,00 € (80 % der Gesamtkosten) als Fördermittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 14.249,50 € (20 % der Gesamtkosten), dieser wird aus dem Budget des Amtes 51 gedeckt. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Bund bereitgestellten Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ auch für 2022 in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird die Verwaltung in enger Kooperation mit der Koordinierungsstelle der Frühen Hilfen fristgerecht einen Maßnahmenplan vorbereiten und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorlegen. In diesen Maßnahmenplan sollen ebenfalls Vorschläge aus dem Netzwerk Frühe Hilfen einfließen. Für 2022 stehen als Fördermittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen 138.615,00 € zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 34.653,75 € (20 % der Gesamtkosten). Dieser wird aus dem Budget des Amtes 51 gedeckt. Begründung Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Ein Teil dieser Summe soll gezielt für die Stärkung der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden. Es werden u. a. zusätzliche Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen bereitgestellt und über die Bundesländer an die Kommunen verteilt. Die Details regelt eine Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen, die am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Für die Stadt Bonn sind in diesem Jahr 56.998,00 € und im nächsten Jahr 138.615,00 € aus den Mitteln dieses Aktionsprogramms vorgesehen. Anfang Juli wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) über erste Details informiert, am 08.07.2021 fand hierzu eine digitale Informationsveranstaltung für Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen statt. Dabei wurden v. a. förderrechtliche und abwicklungstechnische Besonderheiten dargestellt, die zu beachten sind. Die Kommunen wurden aufgefordert, bis zum 14.07. einen Maßnahmenplan vorzulegen, der als „unverbindliche Absichtserklärung“ die geplante Verwendung der Mittel darstellt. Die vom MKFFI NRW genannte Abgabefrist wurde später bis zum 20.07. verlängert. Unter dem gegebenen Zeitdruck hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Koordinierungsstelle „kinderstark“) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das unterschiedlichen Zielgruppen und Unterstützungsbedarfen gerecht werden soll. Dabei wurdenSeite 2 von 22 Seite 3 auch Vorschläge aufgegriffen, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingereicht hatten. So konnte in sehr kurzer Zeit ein Maßnahmenplan erstellt und am 20.07. bei der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen eingereicht werden. Er sieht für Bonn folgende Maßnahmen vor (jeweils mit Finanzierungsanteilen Bund/Stadt): Maßnahme Träger Finanzierung s-bedarf Bundes- stiftung Frühe Hilfen Eigenante il Stadt Bonn Aufstockung der Personalkapazitäten bei Gesundheitsfachkräft en im Netzwerk Frühe Hilfen Koordinierungsstell e Frühe Hilfen Bonn (Caritasverband, Familienkreis) 12.710,00 10.168,0 0 2.542,00 Erholungs- und Freizeitmaßnahmen für Familien Koordinierungsstell e Frühe Hilfen Bonn in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Familienbildung 20.000,00 16.000,0 0 4.000,00 Ausweitung der ehrenamtlichen „wellcome“-Einsätze Haus der Familie 4.400,00 3.520,00 880,00 Wöchentliches Elterncafé Haus der Familie 6.200,00 4.960,00 1.240,00 Gruppenangebot zur Förderung der frühkindlichen Bildung Familienbildung Werkstatt Friedens- erziehung 15.000,00 12.000,0 0 3.000,00 Frühkindliche Sprachförderung (mobiles Angebot) Känguru gGmbH 7.065,50 5.652,40 1.413,10 Intensiv-psycholog. Beratung für junge Familien unter psychosozialen Corona- Folgebelastungen pro familia Beratungsstelle Bonn 5.872,00 4.697,60 1.174,40 Summen 71.247,50 56.998,0 0 14.249,50Seite 3 von 22 Seite 4 Mit Bescheid vom 27.07.2021 hat das MKFFI NRW die o. g. Fördersumme für das Jahr 2021 in Form einer fachbezogenen Pauschale bewilligt. Anfang August konnten zudem noch einige Detailfragen zur Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen geklärt werden. Somit steht einer Umsetzung nichts mehr im Wege. Es ist das Ziel der Verwaltung, damit möglichst bald zu beginnen und die Bundesmittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ im Sinne der Kinder und Familien vollständig auszuschöpfen. Die Auszahlung der Zuschüsse entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung werden die Zuschüsse nur bis zu maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgrupp e Produktgruppenbezeichnu ng Produkt Produktbezeichnun g 1.06.05 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.51.30.06.05.0 1 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 71.247,50 € 151000605/ 731000 2021: 71.247,50 € 151000605/ 611000: 56.998,00 € 731000: 14.249,50 € Einzahlungen / Erträge 56.998,00 € 151000605/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich 14.249,50 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 173.268,75 € 151000605/ 731000 2022: 71.247,50 € 151000605/ 611000: 138.615,00€ 731000: 34.653,75€ Einzahlungen / Erträge 138.615,00 € 151000605/ 611000Seite 4 von 22 Seite 5 Haushaltsbelastung jährlich 34.653,75 € Anlage/n 1 Bewilligungsbescheid des MKFFI NRW vom 27.07.2021 (öffentlich)Seite 5 von 22 Seite 6 von 22 Seite 7 von 22 Seite 8 von 22 Seite 9 von 22 Seite 10 von 22 Seite 11 von 22 Seite 12 von 22 Seite 13 von 22 Seite 14 von 22 Seite 15 von 22 Seite 16 von 22 Seite 17 von 22 Seite 18 von 22 Seite 19 von 22 Seite 20 von 22 Seite 21 von 22 Seite 22 von 22
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de