← Vorlagen

211428 · Beschlussvorlage

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“: Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen

Nummer
211428
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 8,6 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.576 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211428
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für
Kinder und Jugendliche“: Maßnahmen im Bereich
der Frühen Hilfen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Kurzfristigkeit der Vorlage begründet sich in der engen Terminierung durch
das Ministerium:
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro
bereit, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Details regelt eine
Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe
Hilfen, die am 01.07.2021 in Kraft getreten ist.
Anfang Juli wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW)
über erste Details informiert, am 08.07.2021 fand hierzu eine digitale
Informationsveranstaltung für Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen v.a.
über förderrechtliche und abwicklungstechnische Besonderheiten statt. Die vom
MKFFI NRW genannte Abgabefrist wurde später bis zum 20.07. verlängert.
Unter dem gegebenen Zeitdruck hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie
(Koordinierungsstelle „kinderstark“) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle
Frühe Hilfen ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das unterschiedlichen
Zielgruppen und Unterstützungsbedarfen gerecht werden soll. Dabei wurden
auch Vorschläge aufgegriffen, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei
der Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingereicht hatten. So konnte in sehr
kurzer Zeit ein Maßnahmenplan eingereicht werden.
Ende Juli ist ein positiver Förderbescheid des Landes über 56.998 Euro
eingegangen, der rückwirkend zum 01.07.2021 gültig ist. Um negative soziale
Folgen der Pandemie wirksam bekämpfen zu können, sollte der
Maßnahmenbeginn so schnell wie möglich erfolgen. Für die Planungssicherheit
der Träger ist ein kurzfristig herbeigeführter Beschluss dafür zwingend
erforderlich. Andernfalls würden Fördermittel verloren gehen.
BeschlussvorschlagSeite 1 von 22
Seite 2
1) Die Stadt Bonn nutzt die vom Bund bereitgestellten Mittel aus dem
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, um
kurzfristig konkrete Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen zu
finanzieren.
Diese Maßnahmen werden 2021 mit maximal 71.247,50 EUR durch die
Stadt Bonn bezuschusst.
Hierfür stehen 56.998,00 € (80 % der Gesamtkosten) als Fördermittel der
Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil
beläuft sich auf 14.249,50 € (20 % der Gesamtkosten), dieser wird aus dem
Budget des Amtes 51 gedeckt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Bund bereitgestellten Mittel aus
dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
auch für 2022 in Anspruch zu nehmen. Hierfür wird die Verwaltung in enger
Kooperation mit der Koordinierungsstelle der Frühen Hilfen fristgerecht
einen Maßnahmenplan vorbereiten und dem Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie vorlegen. In diesen Maßnahmenplan sollen ebenfalls
Vorschläge aus dem Netzwerk Frühe Hilfen einfließen. Für 2022 stehen als
Fördermittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen 138.615,00 € zur Verfügung.
Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 34.653,75 € (20 % der
Gesamtkosten). Dieser wird aus dem Budget des Amtes 51 gedeckt.
Begründung
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro
bereit, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Ein Teil dieser Summe
soll gezielt für die Stärkung der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden. Es
werden u. a. zusätzliche Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen bereitgestellt
und über die Bundesländer an die Kommunen verteilt. Die Details regelt eine
Zusatzvereinbarung zur Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe
Hilfen, die am 01.07.2021 in Kraft getreten ist.
Für die Stadt Bonn sind in diesem Jahr 56.998,00 € und im nächsten Jahr
138.615,00 € aus den Mitteln dieses Aktionsprogramms vorgesehen. Anfang
Juli wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) über erste
Details informiert, am 08.07.2021 fand hierzu eine digitale
Informationsveranstaltung für Netzwerkkoordinierende der Frühen Hilfen statt.
Dabei wurden v. a. förderrechtliche und abwicklungstechnische Besonderheiten
dargestellt, die zu beachten sind. Die Kommunen wurden aufgefordert, bis zum
14.07. einen Maßnahmenplan vorzulegen, der als „unverbindliche
Absichtserklärung“ die geplante Verwendung der Mittel darstellt. Die vom
MKFFI NRW genannte Abgabefrist wurde später bis zum 20.07. verlängert.
Unter dem gegebenen Zeitdruck hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie
(Koordinierungsstelle „kinderstark“) in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle
Frühe Hilfen ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das unterschiedlichen
Zielgruppen und Unterstützungsbedarfen gerecht werden soll. Dabei wurdenSeite 2 von 22
Seite 3
auch Vorschläge aufgegriffen, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei
der Koordinierungsstelle „kinderstark“ eingereicht hatten. So konnte in sehr
kurzer Zeit ein Maßnahmenplan erstellt und am 20.07. bei der
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen eingereicht werden. Er sieht für Bonn
folgende Maßnahmen vor (jeweils mit Finanzierungsanteilen Bund/Stadt):
Maßnahme Träger Finanzierung
s-bedarf
Bundes-
stiftung
Frühe
Hilfen
Eigenante
il Stadt
Bonn
Aufstockung der
Personalkapazitäten
bei
Gesundheitsfachkräft
en im Netzwerk Frühe
Hilfen
Koordinierungsstell
e Frühe Hilfen
Bonn
(Caritasverband,
Familienkreis)
12.710,00 10.168,0
0
2.542,00
Erholungs- und
Freizeitmaßnahmen
für Familien
Koordinierungsstell
e Frühe Hilfen
Bonn in
Zusammenarbeit
mit Einrichtungen
der
Familienbildung
20.000,00 16.000,0
0
4.000,00
Ausweitung der
ehrenamtlichen
„wellcome“-Einsätze
Haus der Familie 4.400,00 3.520,00 880,00
Wöchentliches
Elterncafé
Haus der Familie 6.200,00 4.960,00 1.240,00
Gruppenangebot zur
Förderung der
frühkindlichen Bildung
Familienbildung
Werkstatt
Friedens-
erziehung
15.000,00 12.000,0
0
3.000,00
Frühkindliche
Sprachförderung
(mobiles Angebot)
Känguru gGmbH 7.065,50 5.652,40 1.413,10
Intensiv-psycholog.
Beratung für junge
Familien unter
psychosozialen
Corona-
Folgebelastungen
pro familia
Beratungsstelle
Bonn
5.872,00 4.697,60 1.174,40
Summen 71.247,50 56.998,0
0
14.249,50Seite 3 von 22
Seite 4
Mit Bescheid vom 27.07.2021 hat das MKFFI NRW die o. g. Fördersumme für
das Jahr 2021 in Form einer fachbezogenen Pauschale bewilligt. Anfang
August konnten zudem noch einige Detailfragen zur Förderfähigkeit der
geplanten Maßnahmen geklärt werden. Somit steht einer Umsetzung nichts
mehr im Wege. Es ist das Ziel der Verwaltung, damit möglichst bald zu
beginnen und die Bundesmittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona“ im Sinne der Kinder und Familien vollständig auszuschöpfen.
Die Auszahlung der Zuschüsse entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW.
Während der vorläufigen Haushaltsführung werden die Zuschüsse nur bis zu
maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgrupp
e
Produktgruppenbezeichnu
ng
Produkt Produktbezeichnun
g
1.06.05 Sonstige Leistungen zur
Förderung junger Menschen
und Familien
1.51.30.06.05.0
1
Allgemeine
Förderung der
Erziehung in der
Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
71.247,50
€
151000605/
731000
2021:
71.247,50 €
151000605/
611000:
56.998,00 €
731000:
14.249,50 €
Einzahlungen /
Erträge
56.998,00
€
151000605/
611000
Haushaltsbelastung
jährlich
14.249,50
€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022)
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
173.268,75
€
151000605/
731000
2022:
71.247,50 €
151000605/
611000:
138.615,00€
731000:
34.653,75€
Einzahlungen /
Erträge
138.615,00
€
151000605/
611000Seite 4 von 22
Seite 5
Haushaltsbelastung
jährlich
34.653,75 €
Anlage/n
1 Bewilligungsbescheid des MKFFI NRW vom 27.07.2021 (öffentlich)Seite 5 von 22
Seite 6 von 22
Seite 7 von 22
Seite 8 von 22
Seite 9 von 22
Seite 10 von 22
Seite 11 von 22
Seite 12 von 22
Seite 13 von 22
Seite 14 von 22
Seite 15 von 22
Seite 16 von 22
Seite 17 von 22
Seite 18 von 22
Seite 19 von 22
Seite 20 von 22
Seite 21 von 22
Seite 22 von 22

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de