211427-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg; Drucksache Alt:1812870
Kerndaten
- Nummer
- 211427-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211427-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entwicklung des Gebietes an der Deichmanns Aue im Ortsteil Rüngsdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg; Drucksache Alt:1812870 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist darauf, dass die Beantwortung der Fragen 2 und 3 bereits 2018 für den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 12.12.2018 unter folgenden DS-Nr. 1812870ST4 erfolgte. Ergänzend zu dieser Stellungnahme der Hinweis, dass die BIMA von einem Verkauf der Fläche Abstand genommen hat. Zu Frage 1: Wie kann eine Aufwertung des angrenzenden schützenswerten Biotops unter finanzieller Beteiligung der Stadt erfolgen? Die nordwestlich an das Plangebiet angrenzende Fläche ist Teil eines schützenswerten Biotops, das im Biotopkataster des LANUVs verzeichnet ist: Ahornwald in der Deichmannsaue (BK-5309-505). Die Fläche ist durch umfangreichen Baum- und Gehölzbestand mit Spitzahornen und einigen überragenden bis 30 m hohen Buchen und Platanen sowie einer gut entwickelten Strauchschicht gekennzeichnet. Das Biotop besitzt bereits eine hohe ökologische Wertigkeit und weist ein relativ geringes Potenzial für eine weitere Aufwertung auf. Die Fläche ist nicht im Besitz der Stadt Bonn. Die Pflege dieser Fläche unterliegt der Eigentümerin und ist daher nicht in der Handhabe der Stadt. Mit dem Ziel der mehrfachen Innenentwicklung sollte die bauliche Entwicklung des Plangebiets an der Deichmannsaue genügend Raum zum Erhalt und zur Anpflanzungen von Bäumen und Gehölzen bieten. Die Beeinträchtigung des benachbarten schützenswerten Biotops sollte vermieden werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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