211426-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weltkulturerbe Römerlager Bonn als Bestandteil des niedergermanischen Limes
Kerndaten
- Nummer
- 211426-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211426-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV 10.08.2021 Weltkulturerbe Römerlager Bonn als Bestandteil des niedergermanischen Limes Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 18.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Frage 1: Das Römerlager Bonn war der mit Abstand am längsten genutzte römische Stützpunkt des Niedergermanischen Limes und hatte deshalb im Rahmen des Nominierungsantrages besondere Bedeutung. Der Masterplan bietet daher bereits eine Bestandsaufnahme der heute vorhandenen Elemente, mit denen das Römerlager im öffentlichen Raum derzeit repräsentiert wird, formuliert Ziele für eine künftige Präsentation und schlägt neue zeitgemäße Elemente zur Verbesserung der Erlebbarkeit des geschichtlichen Ortes vor. Diese Informationen können künftig auch für touristische Zwecke genutzt werden. Das StadtMuseum Bonn hatte bereits im Jahr 2016 eine Fahrradrundfahrt zum Thema „Auf den Spuren der Römer“ ausgearbeitet. Der Flyer steht unter https://www.bonn.de/medien-global/amt- 61/Fahrradtour_auf_den_Spuren_der_Roemer.pdf zum Download bereit. Dieser führt auf einer Rundstrecke von etwa 15 Kilometern Länge zu Orten, an denen Römer ihre Spuren hinterlassen haben. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer touristischen Radroute über die Gesamtlänge des Limes vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Limes- Radweg auch überregional über den Radregion Rheinland e.V. touristisch zu vermarkten. Daneben ergeben sich aus der länderübergreifenden Kooperation zusätzliche touristische Ansatzpunkte, die Amt 03 mit den Partnern nutzen wird. Zu Frage 2 und 3. 4: Die Verwaltung verweist auf DS 210871 und wird im ersten Quartal 2022 über die aktuellen Entwicklungen und die weiteren konzeptionellen und organisatorischen Überlegungen zur Sichtbarmachung und touristischen Vermarktung des römischen Erbes berichten. Zu Frage 3.1: Die Pufferzone wird im Antrag zum Weltkulturerbe definiert und reicht grob umrissen von der Autobahn A 565 im Norden bis einschließlich Hofgarten im Süden und Gewerbegebiet Verteilerkreis im Westen bis zum Rhein im Osten. Zu Frage 3.2 und 3.3 Auf Grundlage des aktuell gültigen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) werden bisher Bodendenkmäler, nicht aber eine erweiterte Schutzzone in derenSeite 1 von 2 Seite 2 Umfeld, erfasst, in die Denkmalliste eingetragen und unterliegen damit dem Denkmalschutzgesetz. D.h. alle Eingriffe in ein Bodendenkmal werden unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt und in einem Antragsverfahren, in welches das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege einbezogen ist, geprüft. Der Status des Weltkulturerbes hat bis zum Inkrafttreten der Novelle des DSchG, in der nach dem bisher vorliegenden Entwurf entsprechende spezielle Regelungen vorgesehen sind, keine zusätzlichen denkmalrechtlichen Folgen für private Dritte. Auch für die öffentlichen Planungsträger gibt es nur bedingt Rechtsfolgen, z.B. die Pflicht zur Einstellung des Weltkulturerbestatus bzw. eines möglicherweise drohenden Verlustes desselben in die planerische Abwägung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de