211426 · Große Anfrage
Weltkulturerbe Römerlager Bonn als Bestandteil des niedergermanischen Limes
Kerndaten
- Nummer
- 211426
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211426 Fragesteller/in: Marcel Schmitt Bernhard Wimmer BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 10.08.2021 Weltkulturerbe Römerlager Bonn als Bestandteil des niedergermanischen Limes Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie ist die weitere Umsetzung der besseren touristischen Inwertsetzung des Bonner Römerlagers nach Anerkennung des Weltkulturerbes des niedergermanischen Limes vorgesehen? 2. Gibt es inzwischen konkrete Überlegungen, welche der Vorschläge aus dem der Stadtverwaltung seit September 2016 vorliegenden und vom Land NRW finanzierten 75 Seiten umfassenden"Masterplan Römerlager Bonn" der RWTH Aachen in welchem Zeitraum umgesetzt werden sollen? 3. Da mit dem Status Weltkulturerbe des Bonner Römerlagers auch Pflichten verbunden sind: 3.1 Welcher Bereich ist zum Schutz des Römerlagers als Pufferzone auszuweisen? 3.2 In welcher Form muss diese Ausweisung rechtsverbindlich erfolgen? 3.3 Welche Folgen hat dies für die Eigentümer der von der Ausweisung betroffenen Grundstückseigentümer? 3.4 Welche Zusatzaufgaben mit welchen personellen Konsequenzen kommen aus der Anerkennung des Status des Römerlagers und der Ausweisung der Pufferzone auf die Stadtverwaltung zu? Begründung Erfolgt mündlich!Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de