211425-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Erhaltung weiterer denkmalwerter Stadtviertel
Kerndaten
- Nummer
- 211425-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211425-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Maßnahmen zur Erhaltung weiterer denkmalwerter Stadtviertel Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 1 und 2: Zur Erhaltung von Stadtvierteln mittels Erhaltungssatzung, (vgl. DS.Nr. 200851) liegen folgende Beschlüsse vor: Umgebung Chlodwigplatz (DS.Nr. 1710093): Der Satzungsentwurf befindet sich in der finalen internen Abstimmung. Rüngsdorf (DS.Nr. 1413009): Der Stellungnahme mit der DS.Nr. 210549-03 ST können die von der Verwaltung geplante Vorgehensweise zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für einen Bereich im Ortsteil Rüngsdorf sowie Angaben zur zeitlichen Umsetzung entnommen werden. Oberkassel (DS.Nr. 210967): Der Beschluss zur Prüfung, ob eine Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung für Oberkassel aufgestellt werden kann, liegt vor. Ein Zeithorizont für die Aufstellung einer entsprechenden Satzung kann aktuell noch nicht benannt werden. Muffendorf (DS.Nr. 1610125): Ein Gutachten des LVR-ADR zur Ausweisung eines Denkmalbereichs Muffendorf liegt der Verwaltung seit 2015 vor. Ein konkreter Zeitpunkt für die Erarbeitung kann aber gegenwärtig nach wie vor nicht benannt werden (siehe auch DS.Nr. 1610125ST2) Aufstellung von Gestaltungssatzungen (örtliche Bauvorschriften nach § 89 BauO NRW): Es wurde die Aufstellung einer Werbe- und Gestaltungssatzung für den Bereich von der Rabinstraße bis zur Poppelsdorfer Allee beantragt (DS- Nr. 210483-04). Der Antrag ist in der Beratungsfolge am 02. September 2021 im Planungsausschuss und nachfolgend im Rat. Bei Beschluss des Antrags, wird die Verwaltung die Aufstellung einer entsprechenden Satzung prüfen. Entscheidend dafür wird das Vorliegen eines schützenswerten Ortsbildes und einheitlicher Gestaltungsregeln sein.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Erstellung von Satzungen zur Erhaltung von Stadtvierteln stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung dar. Folgende Arbeitsschritte (u.a. mit Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde) sind beispielsweise zur Erstellung einer Erhaltungssatzung durchzuführen: - - Durchführung einer bau- und siedlungsgeschichtlichen Analyse - - Analyse und Bewertung des heutigen Erscheinungsbildes, der vorhandenen städtebaulichen Qualitäten und stadtgestalterischen Besonderheiten - - Erarbeitung einer Begründung zu satzungsgemäßen Vorgaben und Regelungstatbeständen - - Erstellung eines Satzungsentwurfs und Vorstellung in den politischen Gremien - - Durchführung einer Eigentümer- und Öffentlichkeitsbeteiligung - - Ggf. Überarbeitung des Satzungsentwurfs und Satzungsbeschuss durch die Gremien - - Bekanntmachung der beschlossenen Satzung Zu Punkt 3: Da die Untere Denkmalbehörde ausschließlich Prüfvorgänge für nach dem Denkmalschutzgesetz ausgewiesene Denkmalbereiche bearbeitet, bedeutet die Verabschiedung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen dort keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Für die Bearbeitung von Erlaubnissen und die Erteilung von Steuerbescheinigungen in einem Denkmalbereich können bisher nur Erfahrungswerte aus dem Denkmalbereich Nordstadt herangezogen werden. Dort lag das Arbeitsaufkommen in 2019/20 bei jährlich rd. 100 denkmalrechtlichen Erlaubnissen einschl. Bauantragsverfahren und es wurden rd. 8 Steuerbescheinigungen jährlich ausgestellt. Bei der Bewertung von Bauvorhaben wird durch die Verwaltung das Vorliegen von Satzungen stets berücksichtigt. Daraus ergibt sich regelmäßig ein erhöhter Prüf- und damit Arbeitsaufwand, insbesondere beim Bauordnungsamt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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