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211425-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Erhaltung weiterer denkmalwerter Stadtviertel

Nummer
211425-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211425 Maßnahmen zur Erhaltung weiterer denkmalwerter Stadtviertel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211425-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Maßnahmen zur Erhaltung weiterer denkmalwerter
Stadtviertel
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1 und 2:
Zur Erhaltung von Stadtvierteln mittels Erhaltungssatzung, (vgl. DS.Nr. 200851)
liegen folgende Beschlüsse vor:
 Umgebung Chlodwigplatz (DS.Nr. 1710093): Der Satzungsentwurf
befindet sich in der finalen internen Abstimmung.
 Rüngsdorf (DS.Nr. 1413009): Der Stellungnahme mit der DS.Nr.
210549-03 ST können die von der Verwaltung geplante
Vorgehensweise zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für einen
Bereich im Ortsteil Rüngsdorf sowie Angaben zur zeitlichen Umsetzung
entnommen werden.
 Oberkassel (DS.Nr. 210967): Der Beschluss zur Prüfung, ob eine
Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung für Oberkassel
aufgestellt werden kann, liegt vor. Ein Zeithorizont für die Aufstellung
einer entsprechenden Satzung kann aktuell noch nicht benannt werden.
 Muffendorf (DS.Nr. 1610125): Ein Gutachten des LVR-ADR zur
Ausweisung eines Denkmalbereichs Muffendorf liegt der Verwaltung
seit 2015 vor. Ein konkreter Zeitpunkt für die Erarbeitung kann aber
gegenwärtig nach wie vor nicht benannt werden (siehe auch DS.Nr.
1610125ST2)
Aufstellung von Gestaltungssatzungen (örtliche Bauvorschriften nach § 89
BauO NRW):
 Es wurde die Aufstellung einer Werbe- und Gestaltungssatzung für den
Bereich von der Rabinstraße bis zur Poppelsdorfer Allee beantragt (DS-
Nr. 210483-04). Der Antrag ist in der Beratungsfolge am 02. September
2021 im Planungsausschuss und nachfolgend im Rat. Bei Beschluss
des Antrags, wird die Verwaltung die Aufstellung einer entsprechenden
Satzung prüfen. Entscheidend dafür wird das Vorliegen eines
schützenswerten Ortsbildes und einheitlicher Gestaltungsregeln sein.Seite 1 von 2
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Die Erstellung von Satzungen zur Erhaltung von Stadtvierteln stellt einen
erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung dar. Folgende Arbeitsschritte
(u.a. mit Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde) sind beispielsweise zur
Erstellung einer Erhaltungssatzung durchzuführen:
- - Durchführung einer bau- und siedlungsgeschichtlichen Analyse
- - Analyse und Bewertung des heutigen Erscheinungsbildes, der
vorhandenen städtebaulichen Qualitäten und stadtgestalterischen
Besonderheiten
- - Erarbeitung einer Begründung zu satzungsgemäßen Vorgaben und
Regelungstatbeständen
- - Erstellung eines Satzungsentwurfs und Vorstellung in den
politischen Gremien
- - Durchführung einer Eigentümer- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- - Ggf. Überarbeitung des Satzungsentwurfs und Satzungsbeschuss
durch die Gremien
- - Bekanntmachung der beschlossenen Satzung
Zu Punkt 3:
Da die Untere Denkmalbehörde ausschließlich Prüfvorgänge für nach dem
Denkmalschutzgesetz ausgewiesene Denkmalbereiche bearbeitet, bedeutet die
Verabschiedung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen dort keinen
zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Für die Bearbeitung von Erlaubnissen und die Erteilung von
Steuerbescheinigungen in einem Denkmalbereich können bisher nur
Erfahrungswerte aus dem Denkmalbereich Nordstadt herangezogen werden.
Dort lag das Arbeitsaufkommen in 2019/20 bei jährlich rd. 100
denkmalrechtlichen Erlaubnissen einschl. Bauantragsverfahren und es wurden
rd. 8 Steuerbescheinigungen jährlich ausgestellt.
Bei der Bewertung von Bauvorhaben wird durch die Verwaltung das Vorliegen
von Satzungen stets berücksichtigt. Daraus ergibt sich regelmäßig ein erhöhter
Prüf- und damit Arbeitsaufwand, insbesondere beim Bauordnungsamt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de