211423-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge für den Stadtbezirk in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 211423-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211423-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge für den Stadtbezirk in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.10.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Schlussfolgerungen zum Schutz der Bevölkerung in Bad Godesberg zieht die Verwaltung zusammen mit allen beteiligten Experten und Institutionen aus der Unwetterkatastrophe am 14. Juli 2021 unter Berücksichtigung der bereits in der jüngsten Vergangenheit getroffenen Hochwasserschutzmaßnahmen für den Stadtbezirk Bad Godesberg? Für Bonn lässt sich in einem ersten Rückblick sagen, dass das Kanalnetz den starken Dauerregen am 14.Juli 2021 weitestgehend schadlos abgeleitet hat und es an den Bonner Bächen, mit Ausnahme des Dransdorfer Bachs, zu keinen größeren Überflutungen geführt hat. Bereits seit Anfang dieses Jahres werden im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzepts, beauftragt durch Wachtberg und Bonn (Hochwasserpartnerschaft), mögliche Maßnahmen zur Hochwasserentlastung am Godesberger Bach durch ein Planungsbüro geprüft. Die Arbeiten dauern aktuell noch an, sodass noch keine finalen Ergebnisse vorliegen. Des Weiteren werden an allen Bonner Bächen kontinuierlich verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betrieben. Dazu gehören sowohl Renaturierungsmaßnahmen, die gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) fortlaufend geplant und umgesetzt werden, als auch der bauliche Hochwasserschutz an den Bonner Bächen. Grundsätzlich ist eine Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume im urbanen Raum aber nur begrenzt möglich. Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in den ehemaligen Bach- und Flussauen vorhanden. Der Bodenwert von angrenzenden Wohnhausgrundstücken ist meist sehr hoch und die Bereitschaft zu einem Verkauf oder einer Umgestaltung meist sehr gering. Der bauliche Hochwasserschutz wird vornehmlich im urbanen Bereich der Bäche, aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit, umgesetzt. So wird die Überflutungsgefahr in der Bebauung reduziert und damit ein bestmöglicher Schutz vor Überschwemmungsereignissen vorgenommen. Ein weiterer essentieller Baustein ist die Unterhaltung der Gewässer, die alleSeite 1 von 5 Seite 2 notwendigen Maßnahmen zur kontinuierlichen Pflege und Entwicklung der Bachbereiche beinhaltet. 2. Reichen die bisher durchgeführten Schutzmaßnahmen gegen Überflutungen, die für den Godesberger Bach und Mehlemer Bach getroffen wurden, auch bei extrem heftigen Niederschlägen aus und welche weiteren Hochwasserschutz- und Klimaanpassungsmaßmaßen sind geplant, um Überflutungen im Stadtbezirk von Bad Godesberg bei überdimensionalem Starkregen zu vermeiden? Bei Bachhochwassern wird der Abfluss im Bach berechnet, d. h. die Wassermenge, die beispielsweise einem 100-jährlichen Abfluss entspricht. Ein 100-jährlicher Abfluss ist ebenfalls von Gewässer zu Gewässer je nach dessen Ausprägung unterschiedlich. Ein Zusammenhang zwischen Niederschlagsmenge und Ausmaß einer Überschwemmung ist daher nur schwer herzustellen, da entscheidend ist, welche Einzugsgebiete wo vom Niederschlag betroffen sind. Zudem werden bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen in der Regel Jährlichkeiten von maximal 100 oder 200 Jahren berücksichtigt, Extremereignisse können dabei nicht berücksichtigt werden. Der kommunale, technische Schutz gegen die Folgen von Starkregen stößt unweigerlich bei extremen Starkregenereignissen an seine Grenzen, da Hochwasserschutzmaßnahmen nicht auf derartige Wassermengen ausgelegt sein können. Ein 100%iger Schutz vor Überflutungen durch Hochwasserschutzmaßnahmen bei solchen extremen Starkregenereignissen ist technisch also nicht möglich und ein zusätzlicher Individualschutz unbedingt erforderlich! Die Stadt Bonn hat hierzu umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt unter www.bonn.de/starkregen. Für den Godesberger Bach werden aktuell mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes überprüft (siehe Antwort 1). 3. Wie bewertet die Verwaltung in Folge der Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 die Wirksamkeit und Belastbarkeit des Entlastungskanals am Mehlemer Bach sowie die installierten Messpegel zur Warnung vor Hochwasser? Bei der Unwetterkatastrophe im Juli hat sich der Kanal bewährt. Große Wassermengen konnten abgeleitet und eine Überflutung von Mehlem verhindert werden. Die Messstationen an Godesberger Bach und Mehlemer Bach haben bei Überschreitung der Warnschwellen entsprechende Alarmierungen in derSeite 2 von 5 Seite 3 Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst ausgelöst, die entsprechende Kräfte zur Erkundung an die Bäche entsandten. Die Feuerwehr alarmiert dann im Bedarfsfall die Bevölkerung. Das Überwachungssystem mit Regenmessern und Bachpegeln wird aus Anlass des Starkregens von Juli einer Überprüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst und erweitert. 4. Werden neue Risikokartierungen mit einer ausreichend dimensionierten Fläche in den Umgebungen des Mehlemer Baches und des Godesberger Baches erstellt und die Auswirkungen auf Bebauungspläne in diesen gefährdeten Bereichen überprüft? Für die Erstellung der Hochwassergefahren-/-risikokarten sowie der gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete für Mehlemer Bach und Godesberger Bach ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Kartenwerke werden durch diese turnusmäßig überprüft und erneuert. Die o. g. Kartenwerke für den Godesberger Bach wurden aktuell erneuert und in 2021 veröffentlicht. Die Anpassung der Kartenwerke für den Mehlemer Bach wird durch die Bezirksregierung Köln in den nächsten Monaten erfolgen. Die Kartenwerke der Bezirksregierung für Godesberger Bach und Mehlemer Bach, ebenso wie für alle anderen Bonner Risikogewässer, sind ebenfalls im Stadtplan Bonn abrufbar. Die Stadtplanung nutzt diese Karten um zu entscheiden, ob etwa in Bebauungsplänen Vorkehrungen in Bezug auf Starkregenereignisse festzusetzen bzw. in der späteren Erschließungsplanung zu berücksichtigen sind. Zur Bestimmung der konkret zu treffenden Maßnahmen werden auf die örtliche Situation bezogene Gutachten erstellt. Zu den Maßnahmen zählen etwa Vorgaben zur Entsiegelung, zur Anlage von Rückhaltebecken, zum Bau von Rigolen oder zur Anordnung von Gebäuden. Im Bebauungsplanverfahren muss durch Modellierungen der Schutz vor Überflutungen innerhalb und außerhalb der B-Plan-Gebiete für ein 100-jährliches Ereignis nachgewiesen werden. Auf diese Weise konnten bei einigen größeren Neuerschließungen bereits Maßnahmen zum Überflutungsschutz mitgeplant werden. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzvorschriften des § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sind nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu vermeiden. Bestehender Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden und Bauvorhaben sind hochwasserangepasst zu errichten. Letzteres bedeutet, dass bauliche Anlagen bei Hochwasser keinen Schaden nehmen dürfen und von ihnen kein Schaden ausgehen darf. Einzelbauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen nur genehmigt werden, wenn verloren gehender Rückhalteraum ausgeglichen wird, Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert werdenSeite 3 von 5 Seite 4 und hochwasserangepasst gebaut wird. Die Überschwemmungsgebiete in Bonn wurden von der Bezirksregierung für ein statistisch einmal in 100 Jahren eintretendes Hochwasser festgesetzt. Ein darüber hinausgehender Hochwasserschutz kann in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nicht gefordert werden. Hochwasserrisikogebiete außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78b WHG) sind Flächen die bei einem Extremhochwasser überflutet werden. Dort ist bei der Ausweisung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden zu berücksichtigen. Einzelbauvorhaben in diesen Gebieten sollen hochwasserangepasst errichtet werden, soweit dies nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist. 5. Welche Warn- und Alarmsysteme mit sicheren Funksystemen und kurzen Meldewegen stehen in Bad Godesberg zur Verfügung, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Flutwellen oder anderen Umweltkatastrophen zu warnen? Sind eine ausreichende und einsatzbereite technische Ausstattung sowie genug Personal vorhanden, um bei Gefahrenlagen wie bei einer großen Flutwelle eine professionelle und schnelle Hilfestellung anzubieten? Mehlemer Bach und Godesberger Bach sind an neuralgischen Punkten mit jeweils 4 Messstationen ausgestattet. Diese setzen individuell, bei im Vorfeld definierten Pegelständen, zweistufige Alarmmeldungen an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr und die Rufbereitschaften des Tiefbauamts ab. Darüber hinaus besteht ein Netz aus Regenmessstationen, die ebenfalls Alarmmeldungen und differenzierte Lageeinschätzungen bei Feuerwehr und Rettungsdienst ermöglichen. Bei Vorliegen einer Unwetterwarnung und/oder bei Auslösung der ersten Alarmschwelle der Regen- und Pegelmesser wird die Situation in der Feuerwehrleitstelle engmaschig beobachtet und bewertet. Im Fall von unklaren Lagebildern erfolgt zusätzlich eine Erkundung durch Einsatzkräfte vor Ort. Sobald sich aus den hieraus ergebenden Erkenntnissen eine Gefährdung für Menschen ableiten lässt, erfolgt eine Warnung der Bevölkerung nach dem entsprechenden Katastrophenschutzplan. Lageabhängig kommen hierbei Sirenen, Radio- und Fernsehkanäle, soziale Medien, die städtische Internetpräsenz und Lautsprecherfahrzeuge zum Einsatz. Für die Gefahrenabwehr in den betroffenen Bereichen stehen in Bonn umfangreiche Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr sowie unterstützend die beiden Ortsverbände des Technischen Hilfswerks zur Verfügung. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, werden überörtliche Kräfte aus den benachbarten Gebietskörperschaften sowie im Rahmen landesweit vorgeplanter Konzepte angefordert. Über diese Mechanismen waren beispielsweise in der Unwetterlage im Sommer 2016 insgesamt etwa 700 Einsatzkräfte im Stadtbezirk Bad Godesberg im Einsatz.Seite 4 von 5 Seite 5 6. Welche Präventions- und Übungsmaßnahmen werden in Bad Godesberg bislang für einen effizienten Katastrophenschutz im Bereich der Vorsorge von Seiten der Stadtverwaltung mit den beteiligten Ämtern regelmäßig durchgeführt und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? In der Vergangenheit wurden, vor allem mit Unterstützung der örtlichen Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehren in Bad Godesberg und Mehlem, örtliche Informationskampagnen zum Unwetterschutz und der Prävention durchgeführt. Informationen zur Vorsorge und Eigenvorsorge werden permanent auf den Internetseiten der Stadt Bonn bereitgestellt, das Thema Vorsorge wird darüber hinaus für verschiedene Szenarien bei Tagen der offenen Tür sowie dem Tag des Katastrophenschutzes aufgegriffen und beworben. Hierzu wird beim kommenden Tag des Katastrophenschutzes am 2. Oktober auf dem Münsterplatz beispielsweise gezielt über das Szenario Stromausfall und die Vorsorgemöglichkeiten informiert. Allgemein soll die Prävention und Eigenvorsorge wieder mehr in den Fokus gerückt und die Bevölkerung gezielt informiert werden. Übungsmaßnahmen werden vor allem in den Standortausbildungen der Löscheinheiten und Hilfsorganisationen, zum Beispiel in Ortskunde oder Anwendung/Inbetriebnahme von Schutzeinrichtungen durchgeführt. Im Rahmen der Überarbeitung des Katastrophenschutzplans Hochwasser wurde Ende des vergangenen Jahres zwischen den Ämtern 66, 37, den betreffenden Löscheinheiten und dem THW abgestimmt, die Hochwasserschutzmaßnahmen und -aufbauten erneut gemeinsam praktisch zu üben. Nach den Einsatzbelastungen durch die Corona-Pandemie und die Hochwasser- katastrophe kann dies nun umgesetzt werden. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de