211421 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn (Nordstadt), Bornheimer Straße 151 a - Neubau eines Bürogebäudes mit gewerblichen Flächen und Tiefgarage Az.: 4175/2020
Kerndaten
- Nummer
- 211421
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211421 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn (Nordstadt), Bornheimer Straße 151 a - Neubau eines Bürogebäudes mit gewerblichen Flächen und Tiefgarage Az.: 4175/2020 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag zu genehmigen, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt. Begründung Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes mit gewerblichen Flächen und Tiefgarage auf dem oben genannten Grundstück Bornheimer Straße 151 a in 53119 Bonn vor. Dem Bauantrag ging eine Bauvoranfrage voraus, worüber der Unterausschuss Bauplanung in seiner Sitzung am 10.04.2019 mündlich informiert wurde. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Textbebauungsplans Nr. 7523-53 über die Unzulässigkeit von zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente und ist demnach planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Baukörper ist hinsichtlich der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche sowie der maximalen Gebäudehöhe mit dem Vorbescheid vergleichbar. Die Baumasse bleibt sogar hinter der vorherigen Planung etwas zurück, da zum einen der Neubau nun zur Straße Am Probpsthof über eine Breite von ca. 24 m um ca. 10 m vom Straßenkörper abrückt und zum anderen das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgeführt wird. Hierdurch erfolgt eine deutlich wahrnehmbare Abstaffelung der Gebäudehöhen zu den Gebäudekanten. Vor diesem Hintergrund fügt sich der aktuelle Baukörper hinsichtlich Bauweise, Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sowie Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Gleiches gilt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, Gewerbe im Erdgeschoss und Büronutzung in den Obergeschossen. Für das Vorhaben werden 59 notwendige Auto- undSeite 1 von 3 Seite 2 insgesamt 74 Fahrradstellplätze errichtet. Da die genaue Nutzung der Ladenfläche noch nicht feststeht, soll die Einzelhandelsnutzung (ca. 260 m2) im Rahmen des Nachtrags geprüft und genehmigt werden. Der Textbebauungsplan regelt hierzu, dass Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht zulässig sind. Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung des Ausschusses hat die Verwaltung den Bauantrag aus Fristgründen zwischenzeitlich bereits genehmigt. Anlage/n 1 Flurkarte Bornheimer Str. 151 a (öffentlich) 2 Lageplan Bornheimer Str. 151 a_n.ö. (nichtöffentlich) 3 Ansichten Bornheimer Str. 151 a_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de