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211421 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn (Nordstadt), Bornheimer Straße 151 a - Neubau eines Bürogebäudes mit gewerblichen Flächen und Tiefgarage Az.: 4175/2020

Nummer
211421
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211421
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn (Nordstadt), Bornheimer
Straße 151 a
- Neubau eines Bürogebäudes mit gewerblichen
Flächen und Tiefgarage
Az.: 4175/2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag zu genehmigen, weil sich das Vorhaben in die
Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes mit
gewerblichen Flächen und Tiefgarage auf dem oben genannten Grundstück
Bornheimer Straße 151 a in 53119 Bonn vor. Dem Bauantrag ging eine
Bauvoranfrage voraus, worüber der Unterausschuss Bauplanung in seiner
Sitzung am 10.04.2019 mündlich informiert wurde.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen
Textbebauungsplans Nr. 7523-53 über die Unzulässigkeit von zentren- und
nahversorgungsrelevante Sortimente und ist demnach planungsrechtlich nach
§ 30 Baugesetzbuch (BauGB) und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Baukörper ist hinsichtlich der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche
sowie der maximalen Gebäudehöhe mit dem Vorbescheid vergleichbar. Die
Baumasse bleibt sogar hinter der vorherigen Planung etwas zurück, da zum
einen der Neubau nun zur Straße Am Probpsthof über eine Breite von ca. 24 m
um ca. 10 m vom Straßenkörper abrückt und zum anderen das oberste
Geschoss als Staffelgeschoss ausgeführt wird. Hierdurch erfolgt eine deutlich
wahrnehmbare Abstaffelung der Gebäudehöhen zu den Gebäudekanten.
Vor diesem Hintergrund fügt sich der aktuelle Baukörper hinsichtlich Bauweise,
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sowie Maß der baulichen
Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Gleiches gilt hinsichtlich
der Art der baulichen Nutzung, Gewerbe im Erdgeschoss und Büronutzung in
den Obergeschossen. Für das Vorhaben werden 59 notwendige Auto- undSeite 1 von 3
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insgesamt 74 Fahrradstellplätze errichtet. Da die genaue Nutzung der
Ladenfläche noch nicht feststeht, soll die Einzelhandelsnutzung (ca. 260 m2) im
Rahmen des Nachtrags geprüft und genehmigt werden. Der
Textbebauungsplan regelt hierzu, dass Betriebe mit zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimenten nicht zulässig sind.
Aufgrund des langen Abstands zwischen der letzten und der nächsten Sitzung
des Ausschusses hat die Verwaltung den Bauantrag aus Fristgründen
zwischenzeitlich bereits genehmigt.
Anlage/n
1 Flurkarte Bornheimer Str. 151 a (öffentlich)
2 Lageplan Bornheimer Str. 151 a_n.ö. (nichtöffentlich)
3 Ansichten Bornheimer Str. 151 a_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de