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211417 · Mitteilungsvorlage

Klimakunst-Projektförderung 2022

Nummer
211417
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 14.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211417
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Klimakunst-Projektförderung 2022
Beratungsfolge
Kulturausschuss 14.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Kulturamt der Bundesstadt Bonn schreibt für das Jahr 2022 eine Projekt-
förderung zum Thema „Klimakunst“ aus, in deren Rahmen sich in Bonn ansäs-
sige Künstler*innen transdisziplinär den Themenfeldern Klima, Klimawandel
und Nachhaltigkeit widmen sollen.
Einleitung
Bonn trägt als deutscher UNO-Standort und Sitz des UN-Klimasekretariats
(UNFCCC) eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030
der Vereinten Nationen. Auf kommunaler Ebene ist Nachhaltigkeit zentrale Leit-
linie städtischen Handelns, dargelegt in der ersten Bonner Nachhaltigkeitsstra-
tegie. In dieser werden die Zielvorgaben der SDGs (Sustainable Development
Goals), die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030, in kommunale
Handlungsschritte übertragen. 2019 wurde von der Stadt zudem eine „Maß-
nahmenliste Klimanotstand“ verabschiedet – Ergebnis eines durch die Stadt-
verwaltung sowie durch politische Beschlussfassung initiierten Prozesses an-
lässlich der Unterstützung der „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands“
(Climate Emergency). Die Bundesstadt Bonn hat sich 2020 außerdem als eine
der ersten Kommunen dem „Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Me-
dien“ (ANKM) angeschlossen, das als zentrale, spartenübergreifende Anlauf-
stelle für das Thema Betriebsökologie in Kultur und Medien fungiert.
Die Stadt Bonn möchte diesem Leitbild auch in der Kultur programmatisch und
infrastrukturell Rechnung tragen. Ziel ist es, eine kollektive Zukunftsverantwor-
tung für Nachhaltigkeit zu mobilisieren, Umweltstrategien und -diskurse zum
selbstverständlichen Bestandteil von Kultur werden zu lassen und das emanzi-
patorische Potenzial der Künste auszuschöpfen – für Weltveränderung und die
Gestaltung einer solidarischen, mündigen und mutigen Gesellschaft.
Projektförderung Klimakunst
Kunst und Kultur sind von herausragender Bedeutung als transformative Ge-
staltungsmedien, als Vehikel zur Bewältigung der globalen Klimakrise und ihrer
Folgen sowie für die alternativlose Transformation hin zu einer nachhaltig orien-
tierten, klima- und ressourcenschonenden Gesellschaft. Künstlerische Praxis
und künstlerische Forschung können dabei gleichermaßen als Nährboden und
Katalysator fungieren. Das Kulturamt der Stadt Bonn lobt daher für das JahrSeite 1 von 3
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2022 eine Projektförderlinie zum Thema „Klimakunst“ aus.
Es können Projektanträge in den Bereichen bildende Kunst (z. B. Street und
Urban Art), darstellende Kunst (z. B. Performance), Musik, zeitbasierte Medien
(z. B. Videokunst oder Film) und Literatur (z. B. Poetry Slam) eingereicht wer-
den, die sich mit den Themenfeldern Klima, Klimawandel und Nachhaltigkeit
beschäftigen. Die einzureichenden Projektanträge sollen einen innovativen
künstlerischen Beitrag – Diskurs, partizipativer Prozess oder konkretes Werk –
zu globaler Erderwärmung, Energiewende, Ressourcenschonung und Konsum,
Klimapolitik und Klimafolgenanpassung sowie Modellen nachhaltiger Lebens-
weisen leisten und in der Stadt Bonn realisiert werden. Auch Rechercheprojek-
te können gefördert werden. Interdisziplinäre Projekte und Partnerschaftspro-
jekte sind ausdrücklich erwünscht.
Die geplanten Projekte sollen dabei jene entscheidenden Herausforderungen
unserer Gesellschaft nicht einfach illustrierend oder dokumentierend abbilden
oder darstellen, sondern diese in genuin künstlerischer Weise transformieren.
Kunst wird in diesem Zusammenhang als alternative Wissensforschung und
-produktion begriffen, die in der Lage ist, Wirklichkeit anders und neu zu den-
ken. Die Themen Klima, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sollen mit Hilfe künst-
lerischer Mittel kritisch befragt werden und neue, transformative Denkanstöße,
Diskurse und Prozesse, weniger Lösungsvorschläge, erzielt werden. Die Form
der Projekte ist dabei frei wählbar. Es können analoge oder digitale Projektide-
en eingereicht werden, die in Konzeption und Durchführbarkeit bereits ebenfalls
nachhaltig gedacht sein sollen. Bewerben können sich Einzelkünstler*innen,
Künstlergruppen und Institutionen mit (Wohn-) Sitz bzw. Arbeitsschwerpunkt in
Bonn. Kommerzielle Anbieter*innen sind ausgeschlossen.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer interdisziplinär besetzten
Jury begutachtet. Die Projektfördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro
dienen anteilig dazu, die prämierten Projektideen in der Stadt Bonn zu realisie-
ren. Komplementäre Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 % der beantragten
Gesamtsumme müssen nachgewiesen werden.
Ziel ist es, nicht nur bei den Bürger*innen der Stadt Bonn, das Bewusstsein für
die Themen Klima, Klimawandel und Nachhaltigkeit zu schärfen.
Budget
Verteilung des vorhandenen Budgets je nach Bewerbungslage und Kostenin-
tensität der förderwürdigen Projektideen (Vorgehen analog zur klassischen Pro-
jektförderung des Kulturamts).
Auswahlverfahren
Juryverfahren sind in nahezu allen Bereichen der Kulturförderung längst aner-
kannte Praxis zur Entscheidungsfindung. Ein Juryverfahren sichert Transpa-
renz in der Entscheidungsfindung und folgt einer fachlichen Expertise. Ein ver-
antwortungsvolles Bewertungs- und Vergabeverfahren ist so sichergestellt. Es
wird eine fachlich versierte Jury (5-7 Personen) eingesetzt, die sowohl die
künstlerischen Disziplinen, als auch den Bereich Klima/Nachhaltigkeit an sich
abdeckt.
Bei der Bewerbung einzureichen sind u. a. eine Skizze zur Projektidee inklusive
eines Vorschlags zur Realisierung und die Darlegung der eigenen Motivation.Seite 2 von 3
Seite 3
Die Bewerbungen sind ausschließlich digital einzureichen.
Die Ausschreibung soll breit gestreut erfolgen (klassische Pressemitteilung,
Social Media, Hochschulen, Multiplikator*innen, etc.)
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.04.02 Kulturförderung freie Trä-
ger
4102188 Projektförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.000,00 141000402/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
50.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de