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211413-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
211413-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211413 Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Hardtberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211413-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Hardtberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Rahmen von Bauantragsverfahren erfolgt keine statistische Datenerfassung
von privaten Stellplatzflächen. Eine entsprechende Erhebung würde eine
Überprüfung sämtlicher Bauakten oder eine Abfrage der
Grundstückseigentümer*innen voraussetzen. Für eine Datenerfassung
bezüglich der Auslastung von privaten Tiefgaragen wäre eine Abfrage der
Eigentümer*innen vorauszusetzen. Der Verwaltung ist jedoch keine rechtliche
Grundlage bekannt, welche die Eigentümer*innen zu einer Auskunft
verpflichten könnte. Somit ist eine umfassende Übersicht grundsätzlich als
kaum umsetzbar zu bewerten.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung zudem darauf hin, dass bei
einer Durchführung der zuvor benannten Maßnahmen erhebliche personelle
Kapazitäten eingesetzt werden müssten. Entsprechende Ressourcen sind
innerhalb der Verwaltung, auch im Falle einer Besetzung sämtlicher im
städtischen Haushalt vorgesehenen und offenen Stellen, grundsätzlich nicht
vorhanden. Bei einem entsprechenden Beschluss müssten folglich andere,
priorisierte Projekte (z.B. Umweltspuren, Protected Bike Lanes, Seilbahn,
EFRE, Masterplan 2.0 oder die Bearbeitung von B-Planverfahren)
aufgeschoben werden.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass bei
Bebauungsplanverfahren oder größeren Bauvorhaben durch die Einforderung
von Mobilitätskonzepten grundsätzlich eine deutliche Reduzierung der
bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze angestrebt und umgesetzt
wird. Dies gilt zudem auch für die Anzahl von vorzusehenden
Besucherstellplätzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de