211413-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 211413-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.11.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211413-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Tiefgaragenstellplätze im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.11.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen von Bauantragsverfahren erfolgt keine statistische Datenerfassung von privaten Stellplatzflächen. Eine entsprechende Erhebung würde eine Überprüfung sämtlicher Bauakten oder eine Abfrage der Grundstückseigentümer*innen voraussetzen. Für eine Datenerfassung bezüglich der Auslastung von privaten Tiefgaragen wäre eine Abfrage der Eigentümer*innen vorauszusetzen. Der Verwaltung ist jedoch keine rechtliche Grundlage bekannt, welche die Eigentümer*innen zu einer Auskunft verpflichten könnte. Somit ist eine umfassende Übersicht grundsätzlich als kaum umsetzbar zu bewerten. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung zudem darauf hin, dass bei einer Durchführung der zuvor benannten Maßnahmen erhebliche personelle Kapazitäten eingesetzt werden müssten. Entsprechende Ressourcen sind innerhalb der Verwaltung, auch im Falle einer Besetzung sämtlicher im städtischen Haushalt vorgesehenen und offenen Stellen, grundsätzlich nicht vorhanden. Bei einem entsprechenden Beschluss müssten folglich andere, priorisierte Projekte (z.B. Umweltspuren, Protected Bike Lanes, Seilbahn, EFRE, Masterplan 2.0 oder die Bearbeitung von B-Planverfahren) aufgeschoben werden. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Bebauungsplanverfahren oder größeren Bauvorhaben durch die Einforderung von Mobilitätskonzepten grundsätzlich eine deutliche Reduzierung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Kfz-Stellplätze angestrebt und umgesetzt wird. Dies gilt zudem auch für die Anzahl von vorzusehenden Besucherstellplätzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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