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211405 · Antrag

Verwendung der Mittel für Sondermaßnahmen des Stadtbezirks (Feuerwehrtopf) in 2021 für die starkregenbedingte Sanierung des Schützenhauses im Derletal und vorbeugende Maßnahmen für den zukünftigen Schutz gegen Starkregen

Nummer
211405
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211405-01 AA Verwendung der Mittel für Sondermaßnahmen des Stadtbezirks (Feuerwehrtopf) in 2021 für die starkregenbedingte Sanierung des Schützenhauses im Derletal und vorbeugende Maßnahmen für den zukünftigen Schutz gegen Starkregen Antrag zur Vorlage 211405

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Antrag
öffentlich
211405
Antragsteller/in:
Bert Moll
Enno Schaumburg
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
09.08.2021 gez. Trützler
Verwendung der Mittel für Sondermaßnahmen des
Stadtbezirks (Feuerwehrtopf) in 2021 für die
starkregenbedingte Sanierung des
Schützenhauses im Derletal und vorbeugende
Maßnahmen für den zukünftigen Schutz gegen
Starkregen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg vom 29.6. 2021
(210946) wird wie folgt geändert:
a) Die im Feuerwehrtopf für das Jahr 2021 noch zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel werden der Sankt Hubertus
Schützenbruderschaft Bonn Duisdorf e.V. zur Sanierung der
starkregenbedingten Gebäudeschäden des Schützenhauses
im Derletal zur Verfügung gestellt.
b) Die im Feuerwehrtopf für das Jahr 2022 zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel werden zur Finanzierung der von
der Bezirksvertretung Hardtberg am 29.6.2021 beschlossenen
Projekte in Duisdorf, Lengsdorf und Brüser Berg zur Verfügung
gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zukunft das
Schützenhaus im Derletal besser gegen Starkregen geschützt werden
kann, und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Schützenhauses
sobald wie möglich zu ergreifenSeite 1 von 3
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Begründung
Der Starkregen am 14. Juli 2021 hat im Schützenhaus im Derletal zu
erheblichen Schäden geführt. Diese werden vom Gebäudeeigentümer,
der Sankt Hubertus Schützenbruderschaft Bonn Duisdorf e.V. auf einen
hohen fünfstelligen Betrag (ca. 60.000 Euro) beziffert.
Der Verein ist gegen solche Schäden nicht versichert. Weder das
Vereinsvermögen noch die geleisteten oder noch zu erwartenden
Spenden werden annähernd ausreichen, um allein den Schaden am
Gebäude tragen zu können. Ob ansonsten öffentliche Gelder, wie der
Hilfsfonds für Flut- und Überschwemmungsschäden, eintreten wird, ist
bislang offen.
Hinzu kommen Schäden der Schießanlage sowie der Schießausrüstung.
Der Schaden an der Schießanlage wird auf ca. 25.000 € geschätzt.
Das Schützenhaus im Derletal hat für das Ortsgeschehen und für die
Ausrichtung von Veranstaltungen nicht nur der Schützenbruderschaft,
sondern auch anderer Vereine im Stadtbezirk Hardtberg eine erhebliche
Bedeutung. Sollte das Schützenhaus für den Verein und andere Nutzer
dauerhaft gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, wäre
dies ein erheblicher Nachteil für den Stadtbezirk Hardtberg.
Es entspricht der Zweckbestimmung des sogenannten Feuerwehrtopfes
für den Stadtbezirk Hardtberg, dass insbesondere unvorhersehbare
Ausgaben, die im Interesse des Allgemeinwohls der Bürgerinnen und
Bürger im Stadtbezirk liegen, außerhalb der Ämterbudgets daraus
kurzfristig bezahlt werden können.
Die Vorsitzende des Ortsausschusses Brüser Berg sowie die
Vorsitzenden der Ortsfestausschüsse Duisdorf und Lengsdorf haben ihre
Solidarität mit der Sankt Hubertus Schützenbruderschaft erklärt und sind
in Abstimmung mit den örtlichen Vereinen und Institutionen bereit, im
Jahr 2021 auf die zu ihren Gunsten beschlossene Finanzierung ihrer
Projekte aus dem Feuerwehrtopf 2021 zu verzichten.
Aus dieser uneingeschränkten Solidarität zur Sanierung des
Schützenhauses soll weder dem Ortsausschuss Brüser Berg noch den
Ortsfestausschüssen Duisdorf und Lengsdorf und ihren Vereinen ein
Nachteil entstehen. Deshalb soll der Beschluss der Bezirksvertretung
vom 29.6.2021 Grundlage für die Finanzierung dieser Projekte aus dem
Feuerwehrtopf im Jahr 2022 sein.
Angesichts der schwerwiegenden Schäden am Schützenhaus müssen
Maßnahmen der Prävention gegen weitere Starkregenereignisse geprüft
und so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass vor allem auf dem asphaltierten Weg hangabwärts
das Wasser ungehindert auf den Eingangsbereich und die LichtschächteSeite 2 von 3
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des Schützenhauses fließen kann. Es ist daher zu prüfen, wie dieses
Wasser entsprechend am Schützenhaus vorbei auf die Wiesen und
bewaldeten Bereiche sowie die Teiche des Derletals abgeleitet werden
kann.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de