211405 · Antrag
Verwendung der Mittel für Sondermaßnahmen des Stadtbezirks (Feuerwehrtopf) in 2021 für die starkregenbedingte Sanierung des Schützenhauses im Derletal und vorbeugende Maßnahmen für den zukünftigen Schutz gegen Starkregen
Kerndaten
- Nummer
- 211405
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 10.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 211405 Antragsteller/in: Bert Moll Enno Schaumburg CDU Bezirksfraktion Hardtberg 09.08.2021 gez. Trützler Verwendung der Mittel für Sondermaßnahmen des Stadtbezirks (Feuerwehrtopf) in 2021 für die starkregenbedingte Sanierung des Schützenhauses im Derletal und vorbeugende Maßnahmen für den zukünftigen Schutz gegen Starkregen Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.08.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg vom 29.6. 2021 (210946) wird wie folgt geändert: a) Die im Feuerwehrtopf für das Jahr 2021 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden der Sankt Hubertus Schützenbruderschaft Bonn Duisdorf e.V. zur Sanierung der starkregenbedingten Gebäudeschäden des Schützenhauses im Derletal zur Verfügung gestellt. b) Die im Feuerwehrtopf für das Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden zur Finanzierung der von der Bezirksvertretung Hardtberg am 29.6.2021 beschlossenen Projekte in Duisdorf, Lengsdorf und Brüser Berg zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zukunft das Schützenhaus im Derletal besser gegen Starkregen geschützt werden kann, und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Schützenhauses sobald wie möglich zu ergreifenSeite 1 von 3 Seite 2 Begründung Der Starkregen am 14. Juli 2021 hat im Schützenhaus im Derletal zu erheblichen Schäden geführt. Diese werden vom Gebäudeeigentümer, der Sankt Hubertus Schützenbruderschaft Bonn Duisdorf e.V. auf einen hohen fünfstelligen Betrag (ca. 60.000 Euro) beziffert. Der Verein ist gegen solche Schäden nicht versichert. Weder das Vereinsvermögen noch die geleisteten oder noch zu erwartenden Spenden werden annähernd ausreichen, um allein den Schaden am Gebäude tragen zu können. Ob ansonsten öffentliche Gelder, wie der Hilfsfonds für Flut- und Überschwemmungsschäden, eintreten wird, ist bislang offen. Hinzu kommen Schäden der Schießanlage sowie der Schießausrüstung. Der Schaden an der Schießanlage wird auf ca. 25.000 € geschätzt. Das Schützenhaus im Derletal hat für das Ortsgeschehen und für die Ausrichtung von Veranstaltungen nicht nur der Schützenbruderschaft, sondern auch anderer Vereine im Stadtbezirk Hardtberg eine erhebliche Bedeutung. Sollte das Schützenhaus für den Verein und andere Nutzer dauerhaft gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, wäre dies ein erheblicher Nachteil für den Stadtbezirk Hardtberg. Es entspricht der Zweckbestimmung des sogenannten Feuerwehrtopfes für den Stadtbezirk Hardtberg, dass insbesondere unvorhersehbare Ausgaben, die im Interesse des Allgemeinwohls der Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk liegen, außerhalb der Ämterbudgets daraus kurzfristig bezahlt werden können. Die Vorsitzende des Ortsausschusses Brüser Berg sowie die Vorsitzenden der Ortsfestausschüsse Duisdorf und Lengsdorf haben ihre Solidarität mit der Sankt Hubertus Schützenbruderschaft erklärt und sind in Abstimmung mit den örtlichen Vereinen und Institutionen bereit, im Jahr 2021 auf die zu ihren Gunsten beschlossene Finanzierung ihrer Projekte aus dem Feuerwehrtopf 2021 zu verzichten. Aus dieser uneingeschränkten Solidarität zur Sanierung des Schützenhauses soll weder dem Ortsausschuss Brüser Berg noch den Ortsfestausschüssen Duisdorf und Lengsdorf und ihren Vereinen ein Nachteil entstehen. Deshalb soll der Beschluss der Bezirksvertretung vom 29.6.2021 Grundlage für die Finanzierung dieser Projekte aus dem Feuerwehrtopf im Jahr 2022 sein. Angesichts der schwerwiegenden Schäden am Schützenhaus müssen Maßnahmen der Prävention gegen weitere Starkregenereignisse geprüft und so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor allem auf dem asphaltierten Weg hangabwärts das Wasser ungehindert auf den Eingangsbereich und die LichtschächteSeite 2 von 3 Seite 3 des Schützenhauses fließen kann. Es ist daher zu prüfen, wie dieses Wasser entsprechend am Schützenhaus vorbei auf die Wiesen und bewaldeten Bereiche sowie die Teiche des Derletals abgeleitet werden kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de