211402 · Mitteilungsvorlage
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211402
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 24.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211402 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Kenntnisnahme Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Ablauf des zweiten Quartals 2021 legt die Verwaltung den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt Bonn vor. Der Inhalt umfasst u.a.: Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Haushaltes 2021 im Vergleich zu 2020. Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen. Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw. Unter- schreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2021. Ausführungen über den Schuldenstand. Der Bericht wird nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 2. Quartal 2021 final (öffentlich)Seite 1 von 21 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2021 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2021 ......................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke ............................................................... 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 18 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18 3 Schuldenstand .................................................................................................... 19Seite 3 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung bis zum Jahr 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungs- konzeptes bis zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 4,0 -33,9 5,2 1,2 -9,0 Damit konnte die Auflage der Bezirksregierung, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, eingehalten werden. Dieses Ziel wird jedoch nur dadurch erreicht, dass von der Möglichkeit des globalen Minderaufwandes Gebrauch gemacht und über den Finanzplanungszeitraum die noch bestehende Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden die coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona- Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) zunächst als außerordentliche Erträge neutralisiert. Diese belaufen sich in 2021 auf rd. 71,97 Mio. EUR und in 2022 auf rd. 100,79 Mio. EUR. Allerdings werden diese Belastungen auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen. Der Doppelhaushalt 2021/2022 liegt derzeit der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. Bis dahin gelten weiterhin die Regelungen über die vorläufige Haushaltsführung. Mit der Genehmigung und der anschließenden Bekanntmachung des Haushalts ist voraus- sichtlich Mitte September 2021 zu rechnen. 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2021 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 4 Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose Steuern u ähnl. Abgaben 635,9 Mio. EUR + 13,3 Mio. EUR 649,2 Mio. EUR Zuwend. u. allgem. Umlagen 325,5 Mio. EUR + 17,2 Mio. EUR 342,7 Mio. EUR Sonst. Transfererträge 20,6 Mio. EUR - 0,2 Mio. EUR 20,4 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 206,0 Mio. EUR - 6,0 Mio. EUR 200,0 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 26,5 Mio. EUR - 1,7 Mio. EUR 24,8 Mio. EUR Kostenerst. u. -umlagen 121,8 Mio. EUR + 3,0 Mio. EUR 124,8 Mio. EUR Sonst. ordentl. Erträge 62,8 Mio. EUR - 1,4 Mio. EUR 61,4 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR - 0,9 Mio. EUR 1,6 Mio. EUR Summe Ordentliche Erträge 1.401,7 Mio. EUR + 23,3 Mio. EUR 1.425,0 Mio. EUR Personal- u. Vers.aufwend. - 394,6 Mio. EUR + 0,3 Mio. EUR - 394,3 Mio. EUR Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. - 236,6 Mio. EUR - 4,5 Mio. EUR - 241,1 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 69,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 69,6 Mio. EUR Transferaufwendungen - 602,4 Mio. EUR - 29,1 Mio. EUR - 631,5 Mio. EUR Sonst. ordentl. Aufwend. - 160,2 Mio. EUR - 12,1 Mio. EUR - 172,3 Mio. EUR Summe Ordentl. Aufwendungen - 1.463,4 Mio. EUR - 45,4 Mio. EUR - 1.508,8 Mio. EUR Finanzergebnis - 20,7 Mio. EUR - 0,3 Mio. EUR - 21,0 Mio. EUR Außerordentliche Erträge gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG (Isolierungsbeträge) 72,0 Mio. EUR - 16,0 Mio. EUR 56,0 Mio. EUR Globaler Minderaufwand 14,5 Mio. EUR 14,5 Mio. EUR Zwischenergebnis 4,0 Mio. EUR - 38,4 Mio. EUR - 34,4 Mio. EUR Prognoseergebnis (nach Berücksichtigung Haushaltsreste) 4,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 4,0 Mio. EUR Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 23,3 Mio. EUR gerechnet. Dies ist auf höhere Zuflüsse bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie höhere Zuwendungen zurückzuführen. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen bei den sonstigen Steuern sowie den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Leistungsent- gelten. Durch Verbesserungen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer wird sich der coronabedingte Isolierungsbetrag reduzieren. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem Mehrbedarf von rd. 45,4 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Transferaufwendungen für Sozialleistungen wie z.B. die Grundsicherung nach SGB XII, Pflegeleistungen und Integrationsassistenz. Darüber hinaus wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuer- forderungen) - nach aktuellem Stand um rd. 13,2 Mio. EUR - verschlechtern.Seite 5 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 5 Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in 2021 wieder Haushaltsreste in das Folgejahr übertragen werden. In den vergangenen vier Jahren betrug der Umfang jeweils mehr als 40 Mio. EUR. Es wird daher davon ausgegangen, dass ein annähernd hohes Volumen auch wieder nach 2022 übertragen wird. Damit würde sich das aktuell noch von den Fachämtern prognostizierte Defizit auf annähernd Null reduzieren. Insgesamt wird damit nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass der für 2021 in der Ergebnisrechnung veranschlagte Überschuss in Höhe von rd. 4,0 Mio. EUR am Jahresende erreicht werden kann. Aktuell sind noch keine Entlastungsbeträge seitens des Bundes oder des Landes bekannt. Sollten Entlastungsbeträge gewährt werden, reduzieren sich die Isolie- rungsbeträge. Übersteigt der Entlastungsbetrag die geplanten Isolierungen, dann hätte dies einen positiven Effekt auf den Haushaltsausgleich. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 30.06.2021 vorge- nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und sie noch den ersten sechs Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben. Die aufgeführten Rechnungsergebnisse 2020 als Vergleichswerte haben den Stand 04.08.2021. Da allerdings noch einige Jahresabschlussbuchungen ausstehen, werden sich die Beträge noch verändern. Für den zweiten Quartalsbericht wurde eine detaillierte Abfrage aller Fachämter mittels der webbasierten Anwendung IKVS vorgenommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine belastbare Prognose für das laufende Haus- haltsjahr - insbesondere aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie - zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Die Verwaltung wird den Rat weiterhin regelmäßig in separaten Mitteilungsvorlagen über die zu erwartenden (ausschließlich) coronabedingten Plan-Ist-Abweichungen informieren.Seite 6 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 6 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten sechs Monaten insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr eingehen: Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 1.470,9 639,4 43,5 % 1.401,7 690,4 49,3 % Damit sind bisher 49,3 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2021 auf rd. 315,0 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 635,9 Mio. EUR einen Anteil von 49,5 % aus. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 636,2 282,3 44,4 % 635,9 315,0* 49,5 % * anteilige Abschlagszahlungen für das 2. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. Nach der aktuellen Prognose werden bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer höhere Einnahmen erwartet, so dass bei den Steuern insgesamt mit Mehrerträgen i.H.v. rd. 13,3 Mio. EUR gerechnet wird. Insofern können die isolierten Beträge reduziert werden. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund- steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 98,1 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 45,4 Mio. EUR eine Quote von 46,3 %. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 96,5 46,6 48,3 % 98,1 45,4 46,3 % Auf Basis der bisherigen Grundsteuereingänge ist davon auszugehen, dass der Plan- ansatz um rd. 0,3 Mio. EUR überschritten wird.Seite 7 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2021 beläuft sich auf 208,9 Mio. EUR. Nach den ersten sechs Monaten beträgt die Gewerbesteuer rd. 108,8 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von 52,1 % gegenüber dem Planansatz. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 211,9 86,1 40,6 % 208,9 108,8 52,1 % Auf Grundlage der Steuerschätzung im Mai 2021 wurde der ursprünglich angesetzte Planwert i.H.v. 219,7 Mio. EUR im Zuge der Haushaltsplanverabschiedung auf 208,9 Mio. EUR abgesenkt. Aufgrund der aktuellen Gewerbesteuerentwicklung in Bonn ist nun allerdings davon auszugehen, dass gegenüber diesem reduzierten Planansatz Mehr- erträge von rd. 6,1 Mio. EUR erzielt werden können. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 191,9 97,5 50,8 % 193,7 98,6* 51,0 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 47,5 Mio. EUR ist berücksichtigt. Der Gemeindeanteil für das zweite Quartal 2021 wird Ende Juli überwiesen. Berück- sichtigt man diese Zahlung i.H.v. 47,5 Mio. EUR, so überschreitet das Ergebnis zum 30.06.2021 den Betrag des Vorjahres um rd. 1,1 Mio. EUR. Insgesamt sind 51,0 % des Planansatzes von 193,7 Mio. EUR eingegangen. Im Zeitraum der Haushaltsplanberatungen wurde der ursprüngliche Planwert i.H.v. 201,0 Mio. EUR auf 193,7 Mio. EUR reduziert, da aufgrund der ersten Quartalszahlung coronabedingt für das gesamte Jahr mit nochmals geringeren Erträgen gerechnet werden musste. Nach dem Zahlungseingang für das zweite Quartal deutet sich jedoch eine positive Entwicklung an. Unter der Annahme, dass sich die gleiche prozentuale Verteilung wie im Vorjahr ergibt, wird aktuell davon ausgegangen, dass der jetzige Planwert um rd. 9,8 Mio. EUR überschritten werden kann. Damit würde sich der geplante Isolierungs- betrag i.H.v. 34,2 Mio. EUR auf rd. 24,2 Mio. EUR reduzieren.Seite 8 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten sechs Monate auf 23,7 Mio. EUR, womit 47,1 % des Ansatzes erreicht sind. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 53,1 23,2 43,7 % 50,3 23,7* 47,1 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten Halbjahr rd. 10,7 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Planansatz i.H.v. 50,3 Mio. EUR erreicht werden kann. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2021 rd. 2,3 Mio. EUR. Das sind 29,5 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 6,8 3,9 57,4 % 7,8 2,3 29,5 % Aufgrund der coronabedingten Auswirkungen bei der Beherbergungs- und Vergnügungs- steuer sowie der Steuer auf sexuelle Vergnügungen werden deutliche Mindererträge von rd. 3,1 Mio. EUR erwartet, die ebenfalls isoliert werden können. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 16,3 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 4,8 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 19,6 9,6 49,0 % 16,3 6,8* 41,7 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 26.03.2021 ist bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2021 insgesamt rd. 16,3 Mio. EUR erhalten wird. Da der Haushaltsplanansatz auf diesen Betrag angepasst wurde, wird sich keine Abweichung ergeben.Seite 9 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 56,5 15,4 27,3 % 60,8 29,4 48,4 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 60,8 Mio. EUR sind für die ersten sechs Monaten rd. 29,4 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 48,4 % vom Planwert. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 % (und damit um weitere 25 %) übernehmen. Es wird mit einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um rd. 0,2 Mio. EUR ge- rechnet. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2021 mit einem Ertrag in Höhe von 325,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 369,2 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt 196,6 Mio. EUR (= 60,4 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 130,1 103,7 79,7 % 151,6 94,7 62,5 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2021 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2019 bis 30.06.2020.Seite 10 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 10 Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Derzeit sind bereits 94,7 Mio. EUR (= 62,5 %) eingegangen. Auf Basis des Festsetzungs- bescheids vom 25.01.2021 ist bekannt, dass die Stadt in 2021 rd. 151,6 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was dem Planwert entspricht. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2021 mit 144,2 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 79,8 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 211,0 72,0 34,1 % 144,2 90,7 62,9 % Insgesamt sind bis zum 30.06.201 rd. 90,7 Mio. EUR und damit 62,9 % eingegangen. Bei den Zuwendungen wird mit höheren Zuflüssen von rd. 17,2 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz gerechnet. So erwartet das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) Bundes- erstattungen für Personalkosten von rd. 10,7 Mio. EUR und das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) Erstattungen für den Beitragsausfall in den Kindertagesstätten und für Alltagshelfer von rd. 5,3 Mio. EUR. Für die Schäden der Unwetterkatastrophe hat die Stadt Bonn vom Land eine Soforthilfe i.H.v. 0,5 Mio. EUR erhalten. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,7 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 28,1 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das erste Halbjahr sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 11,2 Mio. EUR zu berücksichtigen. Dies entspricht einem Anteil von 37,7 % des Planansatzes. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 20,6 Mio. EUR geplant sind (Rech- nungsergebnis Vorjahr 24,3 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück- zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.06.2021 sind hiervon rund 3,8 Mio. EUR bzw. 18,4 % ertragswirksam eingegangen.Seite 11 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2021 in Höhe von 206,0 Mio. EUR geplant. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 161,3 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 198,4 81,0 40,8 % 206,0 89,2* 43,3 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten sechs Monate sind rd. 89,2 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 43,3 % entspricht. Bei den öffentliche-rechtlichen Leistungsentgelten werden Mindererträgen von rd. 6,0 Mio. EUR erwartet. Coronabedingt betrifft dies insbesondere die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Tagespflege sowie die Benutzungsgebühren für den Rettungs- dienst. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2021 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 26,5 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2020 rd. 17,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021 (Jan. – Juni) Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 4,0 Erträge aus Verkauf 2,6 1,6 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 13,9 2,4 Damit sind bis einschließlich Juni 2021 insgesamt 8,1 Mio. EUR bzw. 30,6 % des An- satzes vereinnahmt. Auch bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten werden coronabedingt u.a. bei der kostenrechnenden Einrichtung „Märkte“, der Volkshochschule und dem Beethoven- orchester mit Mindererträgen von insgesamt rd. 1,7 Mio. EUR gerechnet.Seite 12 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2021 sind hierfür Erträge in Höhe von 121,8 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 116,1 48,6 41,9 % 121,8 47,9* 39,3 % * ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 4,5 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aus den Jahren 2017 bis 2020. Im ersten Halbjahr sind bisher rd. 47,9 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 39,3 % des Planansatzes entspricht. Bis zum Jahresende wird allerdings lt. Prognose der Fachämter mit Mehrerträgen von rd. 3,0 Mio. EUR gerechnet, was insbesondere auf Erstattungen beim Amt 50 für die Sonder- zahlung bei der Grundsicherung nach SGB XII zurückzuführen ist. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2021 in Höhe von 62,8 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 107,8 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen- gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021 (Jan. – Juni) Erträge aus Konzessionen 19,2 9,7 Erträge aufgrund von Ausgleichs- zahlungen AFWoG 9,8 0,0 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,7 3,6 Nebenforderungen, Säumniszuschläge 8,8 3,1 Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 28,5 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ- lich ½ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was einen Anteil von 45,4 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Bei den Fachämtern werden Mindererträge von insgesamt rd. 6,8 Mio. EUR erwartet. Gegenläufig wird sich das Ergebnis durch die Auflösung von Wertberichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 5,4 Mio. EUR) verbessern, denen allerdings auch entsprechende Auf- wendungen in Höhe von rd. 13,2 Mio. EUR gegenüberstehen. Im Saldo ergibt sich damitSeite 13 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 13 bei der Prognose der sonstigen ordentlichen Erträge eine Verschlechterung von rd. 1,4 Mio. EUR. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2021 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2020: 1,0 Mio. EUR). Für die ersten sechs Monate sind bisher nur sehr geringfügige Erträge ausgewiesen. Da die aktivierten Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresab- schlusses gebucht werden, wird zunächst die Hälfte des Planansatzes i.H.v. rd. 1,3 Mio. EUR berücksichtigt. Im Verlauf der Haushaltplanberatungen wurde von der Politik ein Betrag i.H.v. 0,9 Mio. EUR zusätzlich veranschlagt. Ob dieser Betrag tatsächlich aktiviert werden kann, bleibt abzuwarten.Seite 14 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 14 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.06.2021 auf rd. 692,3 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 47,3 % an der Jahresplanung aus. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 1.435,9 664,3 46,3 % 1.463,4 692,3 47,3 % Bei den ordentlichen Aufwendungen wird insgesamt mit Mehraufwendungen von rd. 45,4 Mio. EUR gerechnet, was insbesondere auf einen Anstieg bei den Transferaufwendungen zurückzuführen ist. Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 384,6 178,6 46,4 % 394,6 183,3* 46,5 % * inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten sechs Monaten insgesamt auf rd. 183,3 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass die Hälfte der geplanten Zuführungen zu den Perso- nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen werden aus gegen- wärtiger Sicht im Jahr 2021 nicht überschritten. Inwieweit die lange vorläufige Haushalts- führung zu einer Haushaltverbesserung führen kann, ist derzeit noch nicht absehbar. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 216,6 84,8 39,2 % 236,6 84,3 35,6 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 236,6 Mio. EUR ist in den ersten sechs Monaten mit rd. 84,3 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver- waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 35,6 %.Seite 15 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 15 Aufgrund der Rückmeldungen der Fachämter wird mit einem Mehrbedarf von rd. 4,5 Mio. EUR gerechnet. 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 69,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 77,6 Mio. EUR) p.a. geplant. Für das erste Halbjahr sind hierfür Aufwendungen von rd. 35,2 Mio. EUR zu berücksichtigen (inkl. die Hälfte des Planwertes für Abschreibungen auf Finanzanlagen, da diese erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden). Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert jeweils rd. 20,9 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2021 werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,4 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 10,2 Mio. EUR abgeschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 602,4 Mio. EUR in 2021 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten sechs Monaten rd. 307,2 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 51,0 %. * inkl. Gewerbesteuerumlage. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Juni %-Anteil Ist/Ansatz Landschaftsumlage 104,0 52,0 50,0 % Gewerbesteuerumlage 14,9 7,9* 53,0 % Städtisches Gebäudemanagement 28,6 42,4 148,3 % Theater 31,2 14,7 47,1 % Soziale Leistungen 146,2 75,2 51,4 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 188,1 88,5 47,0 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli. Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 560,4 291,9 52,1 % 602,4 307,2 * 51,0 %Seite 16 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 16 Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2021 in Höhe von 52,0 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,0 % abgeflossen. Der Umlagesatz für 2021 wurde auf 15,70 % (Vorjahr: 15,10 %) erhöht. Lt. Bescheid vom 15.02.2021 beträgt die Landschaftsumlage insgesamt rd. 104,0 Mio. EUR, was dem Haushaltsansatz entspricht. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 7,9 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger wie im letzten Jahr 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbe- steuerentwicklung. Da die geplanten Gewerbesteuererträge voraussichtlich überschritten werden können, werden entsprechend auch die Aufwendungen für die Gewerbe- steuerumlage um rd. 0,4 Mio. EUR steigen. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 28,6 Mio. EUR (Vorjahr: 20,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten sechs Monaten wurden bisher schon rd. 42,4 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchun- gen zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget beträgt rd. 92,1 Mio. EUR und kann über den Deckungsring ausgeglichen werden. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 31,2 Mio. EUR (Vorjahr: 29,7 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2020/2021 und die ersten Monate der Spielzeit 2021/2022. Im ersten Halbjahr sind Mittel in Höhe von 14,7 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 47,1 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 146,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 138,2 Mio. EUR), davon sind nach den ersten sechs Monaten 75,2 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transfer- aufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 188,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 176,2 Mio. EUR) sind rd. 88,5 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 49,0 %. Bei den Transferaufwendungen werden deutliche Mehrausgaben i.H.v. rd. 29,1 Mio. EUR erwartet. Dies ist insbesondere auf höhere Sozialleistungen wie z.B. für die Grund- sicherung nach SGB XII, gestiegene Aufwendungen für die Pflege und die Integrationsassistenz sowie den Betriebskostenzuschuss für das SGB zurückzuführen. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Jahresrechn. Ist 2020 %-Anteil Plan Ist 2021 %-Anteil 2020 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2021 Jan. – Juni Ist/Ansatz 196,7 73,9 37,6 % 160,2 82,3 51,4 % Zum Stichtag 30.06.2021 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 82,3 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 51,4 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendun- gen in Höhe von 160,2 Mio. EUR.Seite 17 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 17 Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 90,3 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 85,6 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten sechs Monaten rd. 43,8 Mio. EUR abgeflossen sind. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem Stand um rd. 13,2 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 5,4 Mio. EUR gegenüberstehen. Da bei den Fachämtern demgegenüber mit einer leichten Verbesserung gerechnet wird, beläuft sich die Prognose damit insgesamt auf -12,1 Mio. EUR.Seite 18 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 18 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2021 wurde mit rund -20,7 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -20,3 Mio. EUR). Nach den ersten sechs Monaten beträgt das Ergebnis rd. -9,5 Mio. EUR, was einem Anteil von 45,9 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht gleichmäßig abfließen. Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz eingehalten werden kann. Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Halbjahr zusätzlich rund 1,4 Mio. EUR addiert werden. Der Planansatz im Wirtschaftsplan des SGB beträgt für die Zinsaufwendungen rd. 2,8 Mio. EUR. 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 333,2 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 203,4 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2020 in Höhe von rd. 185,2 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 79,6 Mio. EUR (Vorjahr 53,0 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus- haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd. 7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 19 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 19 Bezeichnung Plan 2021 Ist 2021 (Jan. – Juni) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5,0 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 17,0 5,9 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen* 164,1 20,7 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 18,5 2,5 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 83,5 27,1 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 42,2 3,7 Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0 * inklusive Anteile für SGB. Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 333,2 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten rd. 60,3 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von 18,1 % gegenüber dem Planansatz. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis zur Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben dürfen Investitionsauszahlungen nur in eingeschränktem Umfang getätigt werden. 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.06.2021 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.189,7 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 106,4 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf 707,0 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.896,7 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2021 beträgt damit 5.738 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 330.579 zum 31.12.2020 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 20 von 21 Quartalsbericht II/2021 Seite 20 Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich deut- lich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate auf- genommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten. Aktuell erhält die Stadt für ein Volumen von 436,0 Mio. EUR an Liquiditätskrediten Zins- erträge (negative Zinsen). Hierfür konnten in den ersten sechs Monaten rd. 730.000 EUR vereinnahmt werden.Seite 21 von 21
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de