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211398 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Abwasserkanal Rüdigerstraße

Nummer
211398
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
09.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Rüdigerstraße in Bonn-Mehlem
Abwasserkanal Rüdigerstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Rüdigerstraße erneuern.
Die Arbeiten werden im Abschnitt von der Fährstraße bis auf Höhe der Rüdigerstraße 83/85
durchgeführt. In dem genannten Bereich wird der Kanal in offener Bauweise komplett erneuert und
die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend
wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für die Woche ab dem 23. August vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 182004 aufgeführte Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Rüdigerstraße wird im Bauabschnitt von der Fährstraße bis
zur Rüdigerstraße 83/85 abschnittsweise voll gesperrt, so dass eine Sackgasse mit „Anlieger frei
bis Baustelle“ eingerichtet wird. Notwendig werdende Umleitungen werden entsprechend
ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt
während der gesamten Bauzeit gewährleistet.
Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Die Erneuerung des Kanals beginnt mit dem Bauvorhaben im Bereich Fährstraße bis
Rüdigerstraße 83/85. Die Sanierung des Reststücks des Kanals ist zu einem späteren Zeitpunkt
vorgesehen. Nach Abschluss dieser Kanalbauarbeiten erhebt die Stadt Bonn für die
Baumaßnahmen Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten
der von der Rüdigerstraße von Höhe der Hausnr. 90/93 bis Fährstraße (einschließlich
Rüdigerstraße 80) erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang November 2021 fertig gestellt sein. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund
oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung
kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Tiefbau / Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Sarah Wieler, Telefon 0228 77 2175
sarah.wieler@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im August 2021
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de