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211397 · Beschlussvorlage

Erklärung von Wels – Charta der Klima-Bündnis Mitglieder

Nummer
211397
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
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  1. 211397-01 Erklärung von Wels – Charta der Klima-Bündnis Mitglieder

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Beschlussvorlage
öffentlich
211397
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Erklärung von Wels – Charta der Klima-Bündnis
Mitglieder
Beratungsfolge
Rat 16.08.2021 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis ist am 8. September in Wels.
Da die nächste regulär zu erreichende Sitzung des Rates erst am 16.09.2021
stattfindet, ist es erforderlich, die Beschlussvorlage zur Annahme der Charta
der Klima-Bündnis-Mitglieder in der kommenden Sitzung zu behandeln.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Mitgliederversammlung des Klima-
Bündnis am 8. September in Wels für die Annahme der beigefügten „Erklärung
von Wels – Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder“ zu stimmen. Die
Entscheidung wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda am 26.08.2021 beschlossen.
Begründung
Vor dem Hintergrund der Ausrufung des Klima-Notstands und von
Klimaneutralitätsbeschlüssen in vielen Kommunen des Klima-Bündnis hat sich
das Bündnis entschlossen, seine Ziele zu ergänzen und diese in einen
größeren Kontext einer nachhaltigen Entwicklung zu stellen.
Da es hier um eine sehr grundsätzliche Positionierung geht, bittet die
Verwaltung um ein Mandat zur Verabschiedung der Resolution auf der
Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis am 8. September in Wels.
Auch wenn bisher nicht alle Punkte in der Erklärung von der Stadt Bonn
umgesetzt werden, gibt es eine große Schnittmenge. Bei den verbleibenden
Punkten – wie z.B. der Einführung eines CO2-Preises – handelt es sich um
Empfehlungen und nicht um Verpflichtungen.
Bis zum 28.08. können zu der Erklärung Kommentierungen und Empfehlungen
noch direkt an das Klima-Bündnis übermittelt werden. Es ist aber auch möglich,
Ergebnisse einer Diskussion in den politischen Gremien zu der ErklärungSeite 1 von 22
Seite 2
unmittelbar in die Mitgliederversammlung am 8. September mit einzubringen.
„Die Erklärung von Wels“ ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 „Erklärung von Wels – Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder“ (öffentlich)Seite 2 von 22
STRATEGIEPAPIER
DES KLIMA-BÜNDNIS
Erklärung von Wels
Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder
Ein Zeichen für ambitionierten Klimaschutz
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung ............................................................................................................2
B. Erklärung von Wels .............................................................................................4
 Unsere bestehenden Selbstverpflichtungen ................................................4
 Die Klima-Bündnis-Prinzipien .......................................................................8
 Empfehlungen für den lokalen Klimaschutz .................................................9
 Starke Allianzen und globale Partnerschaften ...........................................12
C. Wie lokaler Klimaschutz gestaltet werden muss ..............................................13Seite 3 von 22
2
EINLEITUNG
Das kommunale Netzwerk des Klima-Bündnis blickt auf 30 Jahre Arbeit zurück und
sieht die Notwendigkeit eine aktuelle Bewertung der eignenen
Selbstverpflichtungen und Themenbereiche vorzunehmen sowie Empfehlungen
für die weiteren Diskussionen in den Mitgliedskommunen auszusprechen.
Über 1.800 europäische Kommunen und Regionen in 27 Ländern haben sich seit
1990 dem Klima-Bündnis angeschlossen. In vielen Fällen geht ihr Engagement weit
über das der Staaten hinaus. Ausgehend von einzelnen eher technisch
ausgerichteten Klimaschutzmaßnahmen haben viele Kommunen Strategien
weiterentwickelt und beziehen heute private Verbraucher*innen, Verbände und
Unternehmen durch Motivation und Koordination in ihren Aktivitäten mit ein. Mit
den bisherigen Erfahrungsberichten sowie Treibhausgasbilanzen können die
Mitglieder belegen, dass die Aktionsprogramme deutliche Fortschritte in vielen
klimarelevanten Bereichen erzielen konnten: Ausbau von energieeffizienten
Bauweisen, Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, Unterstützung der
Bürgerenergie auf lokaler Ebene, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und
Lösungen für den Ausbau der Infrastruktur für den Fahrradverkehr. Die
Rahmenbedingungen im Energie- und Verkehrsbereich, die durch die nationale,
europäische und internationale Klimaschutzpolitik gesetzt werden, enthalten noch
viele Hindernisse, um die notwendigen CO2-Reduktionen zu erreichen.
Eine umfassende Reduktion der Treibhausgasemissionen ist notwendig, um die
drohenden Kipppunkte zu vermeiden, bei deren Überschreitung es zu
unumkehrbaren Veränderungen im Klimasystem kommt. Wir müssen deshalb
sowohl den bisher durch die Klima-Bündnis-Mitglieder eingeschlagenen Pfad
bekräftigen, als auch die Mitgliedskommunen dabei unterstützen, darüber
hinausgehende Klimaschutzziele zu beschreiben und zu erreichen.
Gleichzeitig müssen unsere Klimaschutzanstrengungen durch entsprechende
nationale, europäische und internationale Maßnahmen flankiert werden, um eine
Überhitzung der Erde und dramatische Veränderungen in unserem Ökosytem zu
verhindern. Dies wurde in vielen Klimanotstandserklärugen von
Mitgliedskommunen nochmals bekräftigt.
Eine neue Dringlichkeit – die Klimanotstandserklärungen
Die Klima-Bündnis-Zielsetzung war bisher eine wichtige Referenz für den
kommunalen Klimaschutz. Sie ist der Ausgangspunkt vielfältiger
Klimaschutzmaßnahmen. Seit einigen Jahren gibt es eine regelrechte Inflation an
ambitionierten Zielsetzungen, an denen sich vielfach auch Kommunen orientieren
(z.B. das Pariser Abkommen aus 2015, der Konvent der Bürgermeister mit 11.000
Unterzeichnern*innen sowie nationale Ziele). Allerdings gibt es eine große Lücke
zwischen den politischen Bekundungen und der tatsächlichen Umsetzung von
Maßnahmen.
Eine einzelne zusätzliche CO2-Reduktions-Zielsetzung ist deshalb nicht mehr in
ausreichender Weise handlungsleitend. Auch deshalb, weil viele Kommunen undSeite 4 von 22
3
Regionen ihre Klimaschutzstrategien in einen umfassenderen Ansatz einer
nachhaltigen Entwicklung einbetten (unter Einbziehung der Ziele der
Nachhaltigkeistagenda 2030), so dass CO2-Reduktionen nicht mehr der einzige
Parameter sind, um die große Transformation hin zu einer weltweit nachhaltigen
Entwicklung messbar zu machen.
Der vorliegende Entwurf für eine Klima-Bündnis-Charta passt sich diesen
Entwicklungen an, erneuert die bestehende Selbstverpflichtung für eine
„kontinuierliche Reduktion der Treibhausgasemissionen” (Satzung des Klima-
Bündnis) und erweitert die Zielsetzung zu einem Zielkorridor, der die Mitglieder
des Klima-Bündnis bei ihren lokalen Klimaschutzstrategien unterstützen soll.
Graphic Recording der Zieldiskussion im Rahmen der Klima-Bündnis Digital Days im Okto-
ber 2020 | Bild: Marie-Pascale GafinenSeite 5 von 22
4
ERKLÄRUNG VON WELS
UNSERE BESTEHENDEN SELBSTVERPFLICHTUNGEN
Wir, die europäischen Städte und Gemeinden im Klima-Bündnis, bekennen uns
weiterhin zu den Kernprinzipien, festgelegt im Manifest1 von 1990, das Grün-
dungsdokument des Klima-Bündnis, und in der Erklärung von Bozen2 aus dem Jahr
2000. Damit verpflichten wir uns zu ambitionierten Klimaschutzzielen sowie zum
Schutz der Regenwälder Amazoniens und zur Unterstützung der dort ansässigen
indigenen Völker.
Seit 2006 haben sich die Mitglieder des Klima-Bündnis folgende Klimaziele
gesetzt:
 Kontinuierliche CO2-Reduktion um 10 % alle 5 Jahre;
 Halbierung der CO2-Emissionen / Kopf bis 2030 (Basisjahr 1990);
 Langfristiges Ziel von 2,5 t CO2-Emissionen/Einwohner/Jahr
Diese Ziele bilden nach wie vor einen wichtigen strategischen Rahmen. Aber wir
erkennen auch, dass dieser Reduktionspfad nicht mehr ausreichend ist, denn die
Dringlichkeit, weltweit substanzielle Reduktionen zu erreichen, hat deutlich
zugenommen.
Deshalb erneuern wir unsere Selbstverpflichtungen basierend auf der Erkenntnis,
dass der derzeitige globale Reduktionspfad nicht ausreichend ist, um ein zentrales
Ziel des Pariser Abkommens (Begrenzung der vom Menschen verursachten
globalen Erderhitzung auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau) zu
erreichen. Auch deshalb haben viele Kommunen einen Klimanotstand ausgerufen
und sich auf ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen geeinigt.
Wir stellen auch fest, dass eine effektive Bewältigung der Klimakrise nicht nur
große Ambitionen, sondern auch gerechtes Handeln erfordert - gerecht für
zukünftige Generationen und gerecht gegenüber denjenigen, die wenig oder gar
nicht zu der Klimakrise beitragen. Die Zusammenhänge sind deutlich sichtbar und
unser Handeln in Europa hat weitreichende Auswirkungen auf andere Teile der
Welt.
Das ist auch der Grund, warum wir ein Bündnis mit den indigenen Völkern der
Regenwälder eingegangen sind und mit ihnen die Auffassung teilen, dass ein
1 Gründungsdokument des Klima-Bündnis 1990:
www.klimabuendnis.org/About_us/Manifest_europäischer_Städte_zum_Bündnis_mit
den_indigenen_Völkern_der_Regenwälder.pdf
2 Erklärung von Bozen 2000:
www.klimabuendnis.orgAbout_us/Association_docs/Bolzano_Declaration_DE_2000.pdfSeite 6 von 22
5
sinnvoller Schutz der Regenwälder der Erde nur unter Beteiligung ihrer
Bewohner*innen möglich ist. Im Austausch mit unseren indigenen Partnern*innen
haben wir gelernt, dass wir die indigenen Völker nicht nur als "Hüter*innen der
Wälder" wahrnehmen, sondern dass wir das ganze Spektrum ihrer Anliegen
berücksichtigen müssen. Dazu gehört auch von ihnen zu lernen, wie Klimaschutz
in einem ganzheitlichen Ansatz gesehen werden kann (d.h. unter Berücksichtigung
der komplexen Wechselwirkungen, z.B. in den Bereichen Biodiversität,
Landnutzung oder Ökosystemfunktionen). Aus diesem Grund sehen wir uns dem
Aspekt der Klimagerechtigkeit besonders verpflichtet. Die Berücksichtigung dieses
Aspekts in unseren Strategien trägt wesentlich dazu bei, echte, dauerhafte und an
die lokalen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden, die nachhaltig zu
einem guten Leben für alle Menschen auf der Welt beitragen.
In diesem Sinne haben wir uns als Mitglieder im Klima-Bündnis neben den CO2-
Reduktionszielen auch bereits zu Folgendem verpflichtet:
 Verzicht auf die Verwendung von Tropenholz, insbesondere aus illegalem
Holzeinschlag, in ihrer öffentlichen Beschaffung;
 Maßnahmen zu ergreifen, die die biologische Vielfalt der Regenwälder
erhalten und gleichzeitig die Rechte derjenigen garantieren, deren
Lebensgrundlage von diesen Wäldern abhängt;
 Unterstützung der Rechte der indigenen Völker, als bestmögliche
Verwalter der Regenwälder, in nationalen und internationalen Strategien
und Vereinbarungen;
 Erleichterung des Dialogs zwischen indigenen Völkern, Regierungen, dem
Privatsektor und internationalen Institutionen über eine ökologisch und
sozial nachhaltige Nutzung der Tropenwälder.
Mit dieser Erklärung wollen wir unser Engagement aufgrund unserer bisherigen
Erfahrungen und des besorgniserregenden weltweiten Anstiegs der Treibhaus-
gasemissionen ergänzen und aktualisieren. Sie steht für die Hoffnung, dass zu-
künftige Generationen auf allen Kontinenten unseres Planeten angemessen leben
können.
Die Grundlagen für unser Handeln sind:
 Die 2015 im Pariser Abkommen festgelegten völkerrechtlich verbindlichen
Klimaschutz- Anpassungsziele und -mechanismen.
 Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Intergovernmental Panel on
Climate Change (IPCC), die eine Begrenzung der globalen Erhitzung auf 1,5Seite 7 von 22
6
°C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter fordern (IPCC-Sonderbericht
20183).
 Klimagerechtigkeit als Grundprinzip aller Bemühungen. Einbindung der
Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen in lokale
Strategien.
Ziele und Umsetzungsmechanismen
Um die notwendigen THG-Reduktionen zu erzielen, halten wir es für notwendig
unsere bisherigen Verpflichtungen zu ergänzen. Der effizienteste Weg dazu ist
eine Anpassung des Reduktionspfades. Es ist deshalb dringend erforderlich, die
CO2-Reduktionsrate4 ab 2020 alle 5 Jahre von 10 % auf 30 % zu erhöhen, mit
dem Ziel, bis 2050 eine Reduktion der CO2-Emissionen von mindestens 95 %
gegenüber dem Basisjahr 1990 zu erreichen5.
Dazu berechnen die Mitglieder auf Basis der Klima-Bündnis-Monitoring-
Grundsätze und, soweit vorhanden, mit den nationalen Bilanzierungstools des
Klima-Bündnis ihre Emissionen in CO2 oder CO2-Äquivalenten (d.h. inklusive des
Treibhauspotenzials anderer Gase).
Die verbleibenden Emissionen können über lokale Projekte und lokale Senken
(Land- und Forstwirtschaft) ausgeglichen werden. Dafür müssen die Böden in ihrer
Fähigkeit, den Kohlenstoff binden zu können, gestärkt werden (Humusaufbau).
Die ergänzende Zielsetzung, bis 2050 eine Reduktion der CO2-Emissionen von
mindestens 95% zu erreichen, steht im Einklang mit den EU-Klimazielen und den
Reduktionszielen des Pariser Abkommens und ist eine Mindestanforderung, die es
zu erreichen gilt6.
3 IPCC, 2018: Global Warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global
warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission
pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate
change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty [Masson-Delmotte, V.,
P. Zhai, H.-O. Pörtner, D. Roberts, J. Skea, P.R. Shukla, A. Pirani, W. Moufouma-Okia, C.
Péan, R. Pidcock, S. Connors, J.B.R. Matthews, Y. Chen, X. Zhou, M.I. Gomis, E. Lonnoy, T.
Maycock, M. Tignor, and T. Waterfield (eds.)]. In Press.
4 Das frühere Klima-Bündnis-Ziel von 50 % CO2-Reduktion bis 2030 ist in der neuen Ver-
pflichtung enthalten. Das langfristige Ziel von 2,5 t CO2 pro Person ist nicht mehr mit der
neuen Verpflichtung oder dem 1,5°C-Ziel des IPCC vereinbar und wird daher in diesem
Dokument nicht beschrieben oder berücksichtigt.
5 Weitere Informationen finden Sie im Diskussionspapier zu „net-zero“ und Klimaneutra-
lität, das auf der Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis in Rostock 2019 vorgestellt
wurde
6 Das Ziel einer 95 %igen CO2-Reduktion kann durch deutlich ambitioniertere Reduktions-
pfade auch bereits vor dem Zieljahr 2050 erreicht werden. In Anbetracht des begrenzten
CO2-Budgets sollten die Mitgliedskommunen daher einen ambitionierteren Reduktions-
pfad anstreben, indem sie ihre lokalen Potenziale voll ausschöpfen.Seite 8 von 22
7
Die folgende Abbildung zeigt die Verlaufskurve dieses ergänzenden Ziels am Bei-
spiel von Kommunen, die seit 1990 die Ziele des Klima-Bündnis verfolgen:
Abbildung 1: mögliche CO2 Reduktionspfade für Klima-Bündnis Mitglieder
Zur Berechnung der Reduktionspfade beziehen wir uns auf die Monitoring-
Grundsätze des Klima-Bündnis, die u. a. vorsehen7:
 CO2-Bilanz als Endenergiebilanz nach dem Territorialprinzip;
 Einbeziehung der vorgelagerten Emissionen (Lebenszyklusanalyse, LCA);
 Emissionsinventare sollen sich auf energiebezogene Sektoren konzentrie-
ren, in denen die Kommunen einen größeren Einfluss haben, auch wenn
der Umfang auf andere Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Konsum, usw.) er-
weitert werden kann, in denen die Kommunen spezifische Maßnahmen
ergreifen.
7 Siehe Positionspapier “CO2 Abrechnung & Monitoring”, 2017 (auf Englisch):
www.climatealliance.org/Climate_Alliance_CO2_Monioring_Position_Paper-EN.pdf
28%
6%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050
Annual Emissions Reduction Level
Year
10% every 5yrs
30% every 5
yrs as of 2020Seite 9 von 22
8
 Die Überlegung, dass kommunale Kompetenzrahmen von Land zu Land
sehr unterschiedlich sind und somit die kommunalen quantitativen Re-
duktionsziele stark von dem nationalen Rahmen beeinflusst werden.
DIE KLIMA-BÜNDNIS-PRINZIPIEN
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel erfordern
einen umfassenden Ansatz. Die Hindernisse, die uns gegenüberstehen, betreffen
nicht nur die Umwelt, sondern sind zunehmend sozialer und ökonomischer Art.
Das Klima-Bündnis befürwortet daher Klimaschutzmaßnahmen, die sich an be-
stimmte Prinzipien orientieren.
Die Klima-Bündnis-Prinzipien8 sind ein Kompass und Filter zugleich, um effektiven
und nachhaltigen Klimaschutz umzusetzen:
 Fair – Fairness bedeutet eine Haltung und Handlungsweise, die von Res-
pekt und Transparenz geprägt sind. Ein Leben in Verbundenheit mit der
Natur und anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung.
 Naturkonform – Menschen leben, handeln und wirtschaften möglichst im
Einklang mit der Natur. Dabei ist die vollständige Einbettung der vom
Menschen verursachten Energie-und Stoffströme in die Prozesse und
Kreisläufe der Natur essenziell. Natürliche Energieströme werden bei der
Nutzung erneuerbarer Energien angezapft und für Wirtschaftsprozesse
nutzbar gemacht.
 Lokal – Regional orientierte Wirtschaftsweisen rücken die Produktion
tendenziell näher an die Endverbraucher*innen und machen dadurch den
Produktionsprozess transparenter.
 Ressourcenschonend – Ein geringerer Ressourcenverbrauch ist Voraus-
setzung für einen effektiven Klimaschutz. Neben der tatsächlichen Einspa-
rung sind die konsequente Wiederverwendung von Rohstoffen und Mate-
rialien (Recycling), die Mehrfachnutzung von Rohstoffen über mehrere
Stufen (Kaskadennutzung) sowie kurze Transportwege wichtige Beiträge.
 Vielfältig – Lokale Rahmenbedingungen erfordern spezifische Zielsetzun-
gen und Vorgehensweisen. Entsprechend vielfältig müssen die Lösungsan-
sätze sein, um die Fähigkeiten, Potenziale und Entwicklungschancen vor
Ort optimal zu nutzen. Die Anerkennung der Vielfalt sozialer und kulturel-
8 Klima-Bündnis-Prinzipien: www.klimabuendnis.org/ueber-uns/klimaschutzSeite 10 von 22
9
ler Erfahrungen, der Prägungen und Eigenschaften der Menschen sind
Grundlage für Partizipation, Akzeptanz und das Lernen voneinander.
EMPFEHLUNGEN FÜR DEN LOKALEN KLIMASCHUTZ
Die folgenden Empfehlungen dienen als Orientierung für die Frage WIE die Re-
duktionen erreicht werden sollen (im zweiten Teil dieses Dokuments werden die
folgenden Handlungsempfehlungen näher beschrieben und um Hintergrundin-
formationen ergänzt).
Mit dem Pariser Abkommen hat der Begriff der „Klimaneutralität" in der Zieldis-
kussionen an Bedeutung gewonnen und ist seitdem nicht nur Teil internationaler,
sondern auch nationaler und lokaler Strategien. Das Paris-Abkommen beschreibt
es als „…ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Emissionen hinsichtlich der
Quellen und dem Abbau durch Senken von Treibhausgasen in der zweiten Hälfte
dieses Jahrhunderts…“. Der wissenschaftliche Beirat der Klimakonvention (IPCC)
benutzt den Begriff „net-zero emissions“. Seitdem sind weitere Begriffe aufge-
taucht, die unterschiedliche Schwerpunkte haben, aber werden oft verwendet
ohne eine genaue Erklärung, was genau damit gemeint ist.
Neutralität aus kommunaler Perspektive
Immer mehr Kommunen bekennen sich im politischen Diskurs und in ihren Kli-
mastrategien zur Klimaneutralität. Eine genauere Analyse der Stadt Zürich zeigt
jedoch, wie unterschiedlich der Begriff in der praktischen Umsetzung verwendet
wird; insbesondere in Bezug darauf, welche Treibhausgasemissionen berücksich-
tigt werden und in welchem Rahmen die Strategie angesiedelt ist.
„Der Inhalt von zwei Netto-Null-Zusagen kann sich dramatisch unterscheiden, sie
zielen auf unterschiedliche Zeiträume ab, decken unterschiedliche Arten von
Treibhausgasemissionen ab und stützen sich in unterschiedlichem Ausmaß auf
verschiedene Arten von Kompensationen."9
Die Perspektive des Klima-Bündnis:
 Da es keine einheitliche Definition von „Netto-Null" gibt, kann der Begriff
ebenso wie „kohlenstoffneutral“ oder „klimaneutral“, auch irreführend
sein. Um nachhaltige Lösungen zu formulieren, muss ein ganzheitlicher
Ansatz handlungsleitend sein.
 Das Klima-Bündnis rät daher zur Vorsicht bei der Verwendung solcher Be-
griffe, da sie Instrumenten und Strategien den Weg ebnen können, die al-
lein auf großtechnischen Lösungen (technischen Senken) basieren. Diese
binden Investitionen, die oft in andere vorgelagerte Lösungen fließen, wie
9 „Exploring Cities, Regions, and Companies' Pledges to Decarbonise”, Autor*innen: Data-
Driven EnviroLab & NewClimate InstituteSeite 11 von 22
10
z. B. Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff,
statt in tatsächliche Reduktionen an der Quelle.
 Die Klimaschutzprinzipien des Klima-Bündnis bevorzugen Maßnahmen,
die fair, naturkonform, lokal, ressourcenschonend und vielfältig sind.
 Das Klima-Bündnis rät deshalb dazu, die Begriffe genau zu definieren, be-
vor sie in politischen Papieren und Strategien verwendet werden. Strate-
gien zur Klimaneutralität müssen mit konkreten Reduktionszielen und Re-
duktionspfaden unterlegt werden.
 Da sich das Klima-Bündnis historisch hauptsächlich auf lokale CO2-
Emissionen bezieht, empfehlen wir eher Begriffe wie Nullemissionen (hier
ist kein Ausgleich über Kompensationsmechanismen und/oder lokale na-
türliche Senken nötig), 100 % erneuerbar oder 100 % Potenzialausschöp-
fung zu verwenden, um einen klareren Bezug der lokalen Ziele darzustel-
len.
Der Begriff „Klimaneutralität" kann, je nach Auslegung, Maßnahmen beinhalten,
die den Prinzipien der Klimagerechtigkeit widersprechen. Das Klima-Bündnis hat
daher die folgenden Empfehlungen entwickelt, um ambitionierte Reduktionspfa-
de in einer Weise zu beschreiten, die unserem Verständnis von Klimaneutralität
entspricht:
1. Eine 100 % regenerative Kommune werden und das lokale Potenzial
nutzen.10 Dazu arbeiten Städte und Gemeinden auf 100 % regenerativ er-
zeugten Strom, Wärme und Kälte sowie Energie hin, die in Zusammenar-
beit mit lokalen Akteur*innen, insbesondere Bürger*innen, aber auch
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und anderen Kommunen in
der Region, erzeugt wird. Der regenerative Ansatz kann auch auf andere
Schlüsselsektoren erweitertet werden, indem Kommunen sich zu 100 %
regenerativer Landwirtschaft und Landnutzung verpflichten.
2. Fokus auf effektive Klimaschutzmaßnahmen. Das Vertrauen in Kompen-
sationszertifikate, Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -
speicherung (CCS), Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -
speicherung (BECCS)11 oder Ökostromzertifikate sind Maßnahmen, die ei-
ne effektive CO2-Emissionsreduzierung und die Umstellung auf erneuer-
bare Energien nur verzögern. Natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder
und gesunde Böden müssen erhalten und vergrößert werden, um zu ver-
hindern, dass sie zu zusätzlichen Quellen von CO2-Emissionen werden.
10 Siehe dazu die Resolution „Marktmodell Energiewende”, 2015:
www.klimabuendnis.org/About_us/Resolutions/CA-Resolution_Marktmodell_DE.pdf
11 Siehe dazu die Resolution „Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2), 2009:
www.klimabuendnis.org/About_us/Resolutions/CA-Resolution_CCS_DE_200911.pdfSeite 12 von 22
11
3. Entwicklung einer Suffizienzstrategie. Das Ziel sollte sein, den unnötigen
Verbrauch von Ressourcen und Gütern vor Ort zu reduzieren und idealer-
weise zu vermeiden. Ein nachhaltiger Lebensstil, der zur Schonung der na-
türlichen globalen Ressourcen beiträgt, ist elementar für einen effektiven
Klimaschutz. Dazu zählt unter anderem die Förderung einer möglichst um-
fassenden Dekarbonisierung der Mobilität.
4. Verzicht auf Tropenholz. Bei Beschaffungsvorgängen für die Kommune
soll auf die Verwendung von Tropenholz und generell auf Holz, das aus
Raubbau oder tropischen Primärwäldern stammt, verzichtet werden.
Wenn Tropenholz verwendet werden muss, sollte es mindestens FSC-
zertifiziert sein.12
5. Die Einführung eines CO2-Preises unterstützen. Wenn der Ausstoß von
Treibhausgasen keinen Preis hat, werden diese Emissionen weiterhin
wirtschaftlich so behandelt, als wären sie nicht vorhanden. Die Lösung für
dieses Problem ist die Einführung eines Marktpreises für CO2-Emissionen.
Die Bepreisung von Kohlenstoff ist ein wichtiger Teil der Strategie hin zu
einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
6. Einbindung der Bürger*innen. Der anstehende Transformationsprozess
birgt auch ein großes gesellschaftliches Konfliktpotential. Deshalb ist es
unabdingbar, dass die Bürger*innen möglichst frühzeitig und transparent
in die Transformationsprozesse einbezogen werden. Auch eine intensive
Kommunikation sowie die Bewusstseinsbildung für nachhaltige Entwick-
lung sind wichtig, um die Akzeptanz für Veränderungen zu stärken und die
positiven Aspekte zu kommunizieren.
7. Verantwortung für Klimagerechtigkeit und einen gerechten Transforma-
tionsprozess übernehmen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
beim Übergang von einer fossilen hin zu einer nachhaltigen Lebensweise
dürfen die bestehenden Ungleichheiten nicht verschärfen. Klimagerech-
tigkeit – lokal, global und generationenübergreifend – muss eine Priorität
sein. Dies bedeutet sowohl die Beachtung der Menschenrechte als auch
die Rechte der Natur bei der Formulierung und Umsetzung von Lösungs-
strategien. In der Einen Welt haben unsere Entscheidungen hier in Europa
Einfluss auf die Lebensgrundlagen der Menschen in anderen Regionen der
Welt wie z. B. den Indigenen Völkern in den Regenwäldern in Lateiname-
rika, Asien und Afrika.
12 Siehe dazu die Resolution „Zertifizierung von Tropenholz”, 1998:
www.klimabuendnis.org/About_us/Resolutions/CA-Resolution_Tropicaltimber_DE.pdfSeite 13 von 22
12
STARKE ALLIANZEN UND GLOBALE PARTNERSCHAFTEN
Kommunen haben keinen direkten Einfluss auf alle CO2-emittierenden Aktivitäten.
Sektoren wie Landwirtschaft und Industrie oder auch das Konsumverhalten der
Bürger*innen liegen typischerweise nicht in ihrem direkten Einflussbereich.
Ihre Kompetenzen, die quantitativen CO2-Reduktionsziele zu erreichen werden
von den nationalen Rahmenbedingungen beeinflusst und können je nach Land
stark variieren. Viele bestehende Gesetzgebungen, z. B. in der Bauleitplanung,
Energieversorgung oder Verkehrsplanung, verhindern sogar effektive Klima-
schutzbemühungen auf lokaler Ebene. Klimaschutz als eine Pflichtaufgabe für
Kommunen muss deshalb stärker gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig kön-
nen Städte und Gemeinden nicht alle anstehenden Aufgaben allein bewältigen.
Sie sind darauf angewiesen, dass politische Rahmenbedingungen auf nationaler
und EU-Ebene so gestaltet werden, dass sie ihre Verantwortung im Kampf gegen
die Klimakrise wahrnehmen können.
Um solche Einschränkungen zu überwinden, betonen die Klima-Bündnis-
Mitglieder die Bedeutung des Austauschs zwischen den verschiedenen Ebenen
(vertikale Integration), aber auch die Zusammenarbeit zwischen den Städten und
Gemeinden (horizontale Integration).
Auf europäischer Ebene bildet die EU-Initiative des Konvent der Bürgermeister
seit 2008 das zentrale Instrument, um den Dialog zwischen Kommunen in Europa
und den europäischen Institutionen zu fördern sowie Finanzierungs- und Förder-
instrumente an die Bedürfnisse von Städten, Gemeinden und Regionen anzupas-
sen.
Kommunale Eigenbetriebe für die Produktion und Versorgung von Energie, wie z.
B. Stadtwerke, sind ein weiteres wichtiges Instrument für eine nachhaltige Um-
stellung der Energieproduktion und -versorgung hin zu einem Ausbau der erneu-
erbaren Energien.Seite 14 von 22
13
WIE LOKALER KLIMASCHUTZ GESTALTET WERDEN MUSS
Neben der Festlegung ehrgeiziger Reduktionsziele haben sowohl der Pfad als auch
die Maßnahmen zu deren Erreichung einen entscheidenden Einfluss auf die Quali-
tät der Ergebnisse. Wird die Zielerreichung mit Maßnahmen wie z. B. Kompensati-
on vorgesehen, wird die Wirkung eher verwässert. Bedeutender sind die Maß-
nahmen, wenn sie einen möglichst geringen Anteil an Ausgleichsmaßnahmen
vorsehen, wobei die Kompensationen weniger als 10 % aller geplanten Emissions-
reduktionen ausmachen sollten.
Die weiter oben genannten Empfehlungen sind eine Auswahl von wichtigen The-
menkomplexen, die aufzeigen sollen, wie echte Reduktionen erreicht werden
können und auf mögliche Widersprüche bei der Anwendung bestimmter Instru-
mente hinweisen.
Starke Ziele – schwache Werkzeuge?
Aufgrund der offiziellen Verknüpfung der CO2-Reduktionen mit dem Kyoto-
Protokoll verwenden Länder, Regionen und einige Kommunen das Jahr 1990 als
Referenzjahr für die Berechnung ihrer CO2-Reduktionsziele (siehe Abbildung 1). Es
ist jedoch nicht immer der Fall, dass Kommunen genaue Daten für die Berechnung
ihrer Emissionen für das Jahr 1990 zur Verfügung haben, so dass die meisten Ge-
meinden in der EU ihre CO2-Reduktionsziele unter Verwendung eines eigens ge-
wählten Referenzjahres berechnen, für das sie zuverlässige Energieverbrauchsda-
ten haben. Rund 50 % dieser Kommunen in der EU haben die Jahre 2005 oder
2006 als Referenzjahr für die Berechnung ihrer CO2-Reduktionsziele verwendet.
Klima-Bündnis-Kommunen können ein Basisjahr für die Berechnung ihrer eigenen
CO2-Reduktionsziele frei wählen. Wir als Klima-Bündnis empfehlen dringend, ein
Jahr mit einer soliden Datengrundlage für diese Berechnung zu wählen. Die Aus-
wahl von jüngeren Referenzjahren hat einen signifikanten Einfluss auf den Reduk-
tionspfad und erfordert größere Anstrengungen in den verbleibenden Jahren, um
eine 95 %ige CO2-Reduktion zu erreichen.
Das bedeutet, dass Klima-Bündnis-Kommunen ihren eigenen CO2-Reduktionspfad
(siehe Abbildung 1) entsprechend dem von ihnen gewählten Referenzjahr neu
berechnen müssen.
Ergänzende Empfehlungen
1. Eine 100 % regenerative Kommune werden und das lokale Potenzial nutzen
100 % erneuerbar oder 100 % Nutzung lokaler Potenziale sind als unterstützende
Handlungsinstrumente zur Zielerreichung zu verstehen.
100 % regenerativ ist ein Modell für ein besseres Verständnis des Begriffs „Kli-
maneutralität“. Klimaneutralität kann nur als Emissionsbilanz (abgeleitet von CO2-
Neutralität, siehe Anmerkungen zum Begriff Klimaneutralität im Anhang), nicht
aber aus naturwissenschaftlicher Sicht erreicht werden, da alle Aktivitäten inner-Seite 15 von 22
14
halb natürlicher Systeme eine Klimarückkopplung erzeugen. Eine 100 %ige rege-
nerative Ausrichtung aller Aktivitäten innerhalb einer Kommune soll daher vor
allem die Einbeziehung und Berücksichtigung natürlicher Kreisläufe ermöglichen.
Dieser Ansatz erweitert die derzeitige Fokussierung auf reine Treibhausgasbilan-
zen zur Erreichung der Klimaneutralität um ein ganzheitlicheres Verständnis von
Klimaschutz, das Biodiversität, Landnutzung und Gestaltung der Erdoberfläche
einschließt. Auf kommunaler Ebene lässt sich 100 % regenerativ in Teilziele unter-
gliedern, die das Handeln der Kommune in den jeweiligen Sektoren leiten sollen.
Dazu gehören unter anderem:
 100 % erneuerbare Energieversorgung (inkl. Vermeidung von zugekauften
Ökostromzertifikaten);
 100 % regenerative Land- und Forstwirtschaft und Landnutzung13;
 100 % regenerative Material- und Bauwirtschaft.
Das Handlungsziel einer 100 % regenerativen Kommune wird durch die 100 %ige
Nutzung der lokalen Potenziale ergänzt. Jede Kommune soll ihr gesamtes lokales
Klimaschutzpotenzial nutzen, um das gemeinsame Ziel „100% regenerativ“ zu
erreichen. Damit soll den unterschiedlichen Potenzialen der Kommunen Rechnung
getragen werden. Während z. B. in ländlichen Gebieten die Bereitstellung von
Energie (z. B. Biomasse) sowie anderer Lebensgrundlagen (z. B. Lebensmittel)
leichter vor Ort möglich ist, bietet die städtische Dichte kürzere Wege und redu-
ziert den Bedarf an Individualverkehr.
Auf der anderen Seite können ländliche Gemeinden mit geringem Energiever-
brauch leicht eine Autonomie erreichen, ohne strenge Minderungsmaßnahmen
umzusetzen. 100 % lokale Potenzialausschöpfung soll zeigen, dass die oben ge-
nannten Ziele nur durch gemeinsame Anstrengungen erreicht werden können.
Dementsprechend können Gemeinden mit großer Fläche und geringem Energie-
verbrauch mehr als 100 % ihres eigenen Verbrauchs an erneuerbarer Energie be-
reitstellen, um dicht besiedelte Gebiete zu unterstützen. Gleichzeitig müssen länd-
liche Gemeinden bei dieser (Über-)Erreichung der Ziele unterstützt werden, z. B.
in Bezug auf Finanzierung oder Fachwissen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Biomasse für die Energieerzeu-
gung insbesondere in ländlichen Gebieten soziale, ökologische und ökonomische
Kriterien berücksichtigen sollte, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden. Die
Verbrennung von Holzbiomasse widerspricht dem Prinzip der Kaskadennutzung.
Demnach sollte Holz zunächst als Werkstoff in langlebigen Produkten verwendet
und erst am Ende der jeweiligen Lebenszyklen zur Energiegewinnung verbrannt
werden.
13 Siehe Diskussionspapier zu „net-zero“ und Klimaneutralität, 2019:
www.klimabuendnis.org/About_us/Association_docs/2019-08-14_On_Net_Zero_-
_Climate_Alliance_Diskussionspapier.pdfSeite 16 von 22
15
2. Fokus auf effektive Klimaschutzmaßnahmen statt Symbolpolitik
Die Frage, WIE die Reduzierung der Emissionen erreicht werden soll, ist ebenso
relevant wie ambitionierte Ziele. Deshalb haben wir hier die wichtigsten umstrit-
tenen Strategien aufgelistet, die Kommunen auch bei der Umsetzung begegnen.
 Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS)
Laut einer Resolution der Klima-Bündnis-Mitglieder aus dem Jahr 2009
wird CCS in den nächsten Jahren keinen signifikanten Beitrag zum Klima-
schutz leisten können. Wird diese Technologie weiter verfolgt, bindet sie
erhebliche Ressourcen, die für eine echte Energiewende nicht mehr zur
Verfügung stehen würden. Anstatt viel in eine technologische Sackgasse
mit erheblichen Risiken zu investieren, sollten die vorhandenen Möglich-
keiten zur Förderung von Effizienzstrategien, Kraft-Wärme-Kopplung und
erneuerbaren Energien stärker genutzt werden.
CCS und BECCS sind keine „Brückentechnologien", sondern verzögern und
blockieren den notwendigen Kurs, der für die Transformation in eine post-
fossile Zukunft notwendig ist. Die Erlöse aus dem EU-Emissionshandel
müssen vorrangig für den Ausbau von erneuerbaren Energien, der Ver-
besserung der Energieeffizienz sowie zur Ausarbeitung von Suffizienzstra-
tegien verwendet werden.
 Geoengineering
Unter Geoengineering werden verschiedene Ideen und Strategien zu-
sammengefasst mit dem Ziel das Klimasystem großflächige zu beeinflus-
sen, um dem menschengemachten Klimawandel entgegenzuwirken.
Die 193 Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention (CBD) haben 2010 in
einem vorläufigen Moratorium vereinbart, sicherzustellen, dass vorerst
keine großflächigen Geoengineering-Maßnahmen durchgeführt werden.
Art. 8 der COP 10 Decision X/33 über Biodiversität und Klimawandel for-
dert die Staatengemeinschaft auf sicherzustellen, dass „in Ermangelung
von wissenschaftlichen, globalen, transparenten und effektiven Kontroll-
und Regulierungsmechanismen sowie im Einklang mit dem Vorsorgean-
satz und Artikel 14 der Biodiversitätskonvention, keine Geo-engineering-
Aktivitäten, die die Biodiversität beeinträchtigen können, stattfinden, bis
diese auf der Grundlage einer hinreichenden wissenschaftlichen Basis ge-
rechtfertigt werden können und eine angemessene Berücksichtigung der
damit verbundenen Risiken für die Umwelt und Biodiversität als auch der
damit verbundenen sozialen, ökonomischen und kulturellen Auswirkun-
gen gegeben ist. Ausgenommen hiervon sind kleinskalige Forschungsexpe-
rimente, welche in einer kontrollierten Umgebung im Einklang mit Artikel
3 der Biodiversitätskonvention durchgeführt werden, und darüber hinaus
notwendig sind, um bestimmte wissenschaftliche Daten zu erhalten undSeite 17 von 22
16
außerdem einer gründlichen vorherigen Prüfung möglicher Umweltrisiken
unterzogen worden sind“.
Daher gilt:
 Die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerba-
ren Energien müssen in den nationalen Klimaschutzstrategien Priori-
tät haben.
 Die technologischen, finanziellen und ökologischen Risiken von CCS
und anderen Hochrisikotechnologien wie der Atomkraft müssen in
der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden.
 Forschungs- und Testgelder für CCS und BECCS sollten ausschließlich
von der Industrie aufgebracht werden.
 Der Einstieg in CCS darf nicht so gestaltet werden, dass der Energie-
wirtschaft die Gewinne überlassen und die Kosten und Risiken den
Kommunen und Ländern aufgebürdet werden.
 Kompensation – Verantwortung übernehmen
Das Prinzip der Kompensation ist, dass Emissionen, die an einem Ort ver-
ursacht werden, an einem anderen Ort durch ein emissionsminderndes
Projekt eingespart werden.
Wenn wir heute von Kompensation sprechen, meinen wir vor allem den
Ausgleich von CO2-Emissionen durch die Finanzierung von Projekten, die
zu einer Reduzierung in der CO2-Bilanz führen. Projekte generieren dabei
Zertifikate, die den Ausgleich bestätigen. Diese Zertifikate können gehan-
delt werden.
Es gibt bislang keinen Beleg, dass Kompensationsinstrumente zu mehr
Klimaschutz führen, denn nach unserer Einschätzung werden dadurch
keine Emissionen vermieden, sondern es wird lediglich die Verantwortung
verlagert. Es ist ein buchhalterischer Ausgleich, der über Zertifikate doku-
mentiert wird.
Bei der Frage der Kompensation von CO2-Emissionen geht es vor allem da-
rum, wie viel Verantwortung wir als reiche Länder und Hauptemittenten
von CO2-Emissionen für den aktiven Klimaschutz übernehmen wollen. Da-
bei sollten wir uns nicht auf andere verlassen (z.B. Ökostrom aus Norwe-
gen) oder aufhören etwas zu tun, sobald wir unsere "Hausaufgaben" ge-
macht haben (sondern in solchen Fällen z.B. anderen mit guten Beispielen
zeigen, wie es funktionieren kann) und schlussendlich die politischen Ent-
scheidungsträger*innen in die Pflicht nehmen.
Wir empfehlen daher die Berücksichtigung der Kosten des Klimawandels.
In den heutigen Energiekosten sind die Umweltkosten künftiger Generati-Seite 18 von 22
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onen nicht enthalten. Aktuelle Kostenschätzungen des Umweltbundesam-
tes (UBA) in Deutschland beziffern die Klimafolgekosten aus heutiger Sicht
auf rund 195 Euro pro Tonne Treibhausgas. Die Klimafolgekosten liegen
damit bei rund 2.150 Euro pro Jahr und Person.
Kompensationsmaßnahmen sollten nur zusätzlich zu effektiven Redukti-
onsmaßnahmen erfolgen.
 Natürliche Kohlenstoffsenken (z. B. Wälder und Böden) erhalten und
vergrößern, um verbleibende Emissionen zu kompensieren
Regenerative Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung bieten vielfäl-
tige Möglichkeiten, atmosphärischen Kohlenstoff durch naturbasierte Lö-
sungen zu binden, die mit der Natur (z. B. durch Humusaufbau) und nicht
gegen sie arbeiten. Reduzierte oder pfluglose Bodenbearbeitung, Agro-
forstwirtschaft, Zwischenfruchtanbau sowie die Integration von Nutz-
pflanzen und Nutztieren, Deckfrüchte und Fruchtfolgen fallen alle unter
diese Kategorien der Kohlenstoffspeicherung. In der Tat werden viele die-
ser Methoden von unseren indigenen Partnern*innen seit Jahrtausenden
praktiziert. Sie bieten nicht nur einen kostengünstigen, technologiearmen
Weg, um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, sondern auch eine Vielzahl
anderer Vorteile, darunter eine verbesserte Anpassung an den Klimawan-
del, die Regeneration des Bodens, die Erhaltung der Biodiversität und die
Stärkung der lokalen (ländlichen) Wirtschaft.
Der Bericht „Forest carbon in Amazonia: the unrecognized contribution of
indigenous territories and protected natural areas"14 stellt fest, dass über
50 % des Kohlenstoffs im Amazonasbecken in indigenen Territorien ge-
speichert sind. Dies unterstreicht die Unterstützung unserer indigenen
Partner*innen als wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz.
3. Entwicklung einer Suffizienzstrategie
Eine Suffizienzstrategie kann dabei helfen, den unnötigen Verbrauch von Ressour-
cen und Gütern zu vermeiden und zu reduzieren. Eine solche Strategie umfasst:
 die Anwendung von Aktivitäten zur Entkopplung der wirtschaftlichen Tä-
tigkeit vom Verbrauch endlicher Ressourcen (Kreislaufwirtschaft);
 die Förderung der Nutzung und des Verbrauchs von Dienstleistungen und
Produkten in räumlicher Nähe, um CO2-Emissionen in der Transportkette
und Energieverluste zu vermeiden und den Übergang zu erneuerbaren
Energiequellen zu unterstützen;
14 Carbon Management, Volume 12, Ausgabe 1 (2021):
www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/17583004.2014.990680?src.Seite 19 von 22
18
 100 % ökologische und soziale öffentliche Beschaffung;
 Nachhaltige Investitionen in die lokale/regionale Wirtschaft: Fernhalten
von oder Ausstieg aus Aktivitäten mit negativen Auswirkungen (z. B. Kin-
derarbeit, Gewinnung und Bereitstellung fossiler Brennstoffe);
 Reduzierung der mit der Nahrungsmittelproduktion verbundenen Emissi-
onen bei gleichzeitiger Sicherstellung des sicheren Zugangs der Bevölke-
rung zu einer nachhaltigen, gesunden und erschwinglichen Nahrungsmit-
telversorgung (Landwirtschaft und Ernährungssysteme sind für bis zu ei-
nem Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich)
100 % ökologische, soziale öffentliche Beschaffung:
Die grüne, öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement, GPP) stellt ein
wichtiges Instrument dar, um den Einsatz umweltfreundlicherer Produkte und
Dienstleistungen durch die öffentliche Hand zu fördern und damit umweltpoliti-
sche Ziele in Bezug auf Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Ressourceneffizienz
und nachhaltige Produktion und Konsum zu erreichen. Auf dem Weg zu einem
verpflichtenden GPP rät das Klima-Bündnis allen Mitgliedsstädten und -
gemeinden, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um 100 % ihrer Ausschreibun-
gen ökologisch und sozial nachhaltig zu gestalten15.
4. Kein Tropenholz verwenden
Im Gründungsmanifest des Klima-Bündnis aus dem Jahr 1990 heißt es: "Holz aus
tropischen Regenwäldern darf ...weder importiert noch in irgendeiner Weise ver-
wertet werden". Sieben Jahre später verabschiedete das Klima-Bündnis eine Reso-
lution, in der die 10 Prinzipien des Forest Stewardship Council (FSC) als akzeptable
Grundlage für eine Zertifizierung anerkannt werden. Das Klima-Bündnis verpflich-
tet sich, auf den Einsatz von Tropenholz und generell auf Holz aus Raubbau oder
tropischen Primärwäldern zu verzichten. Wenn der Einsatz von Tropenholz aus
technischen Gründen zwingend notwendig ist, verpflichten sich die Mitglieder,
nur FSC-zertifizierte Produkte zu verwenden.
Anerkennung der Bedeutung nicht bewirtschafteter Wälder:
Unbewirtschaftete Wälder können eine wichtige Rolle bei der Abschwächung des
Klimawandels spielen. Um Kohlenstoff aus der Atmosphäre herauszuhalten und
die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen die verbleibenden Pri-
märwälder geschützt werden und Sekundärwälder sollten weiter wachsen dürfen.
Dadurch werden bestehenden Kohlenstoffvorräte erhalten und zusätzliche Vorrä-
te aufgebaut. Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass „unbewirt-
schaftete" Wälder einen höheren Gesamtbestand an Biomasse-Kohlenstoff auf-
weisen als Sekundärwälder, die aktiv für die Rohstoffproduktion bewirtschaftet
15 Mitgliederversammlung am 23. April 2009 in Brüssel.Seite 20 von 22
19
werden oder kürzlich aufgegeben wurden. Natürlich strukturierte Wälder sind in
der Regel auch widerstandsfähiger und können besser mit Wetterextremen und
einem sich ändernden Klima umgehen.
5. Die Einführung eines CO2-Preises unterstützen
Wenn der Ausstoß von Kohlendioxid keinen Preis hat, werden wir diese Emissio-
nen weiterhin wirtschaftlich so behandeln, als wären sie nicht vorhanden. Die
Lösung für dieses Problem ist ein Preis für CO2-Emissionen, der mit dem Markt
verbunden ist. Die Bepreisung von Kohlenstoff ist ein wichtiger Teil der Strategie
hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.
Es ist unmöglich, die CO2-Emissionen auf einen Schlag auf Null zu reduzieren. Eine
schrittweise Reduzierung der Emissionen bedeutet, dass jede Kommune und jedes
Unternehmen auch in den kommenden Jahren noch CO2 produzieren wird. Die
Kommunen können jedoch die klimaschädlichen Auswirkungen dieser Emissionen
anhand des aktuellen CO2-Preises berechnen.
Der Erwerb von grünen Zertifikaten wie für Ökostrom oder die Durchführung von
Kompensationen in anderen Ländern und Regionen haben keine Auswirkung auf
die lokalen Emissionen. Stattdessen empfiehlt das Klima-Bündnis den Einsatz von
CO2-Bepreisungsstrategien, die es ermöglichen, die realen Kosten von CO2 auf
Dienstleistungen und Produkte abzubilden, die von oder in der Kommune beauf-
tragt werden. Kommunen können den auf Produkte und Dienstleistungen aufge-
schlagenen CO2-Preis z. B. für die Schaffung lokaler Fonds nutzen, um lokale Pro-
jekte zu finanzieren oder andere Organisationen und Länder in ihren Klimaaktivi-
täten zu unterstützen16.
6. Bürger*innenbeteiligung
Partizipative Governance-Strukturen sollten gestärkt werden, um die Eigenver-
antwortung der zu gewährleisten und Konsummuster zu verändern. Dafür bildet
Bürgerenergie eine wichtige Grundlage.
7. Verantwortung für Klimagerechtigkeit und einen gerechten Transformati-
onsprozess („just transition“) übernehmen
Um die mit der Klimakrise verbundenen Herausforderungen sozial abzufedern,
muss Klimagerechtigkeit – lokal, global und generationenübergreifend – eine Prio-
rität sein. Dies bedeutet sowohl die Beachtung der Menschenrechte als auch die
Rechte der Natur bei der Formulierung und Umsetzung von Lösungsstrategien. In
der Einen Welt haben unsere Entscheidungen hier in Europa Einfluss auf die Le-
bensgrundlagen der Menschen in anderen Regionen der Welt wie z. B. den Indi-
genen Völkern in den Regenwäldern in Lateinamerika, Asien und Afrika.
16 Siehe dazu das Klima-Bündnis-Projekt „CO2-Preismodell für Kommunen“:
www.klimabuendnis.org/aktivitaeten/projekte/co2-preismodell-fuer-kommunenSeite 21 von 22
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Im wirtschaftlichen Umgang sind Fairness und Nachhaltigkeit, statt Ungerechtig-
keit und Raubbau gefordert. Klimagerechtigkeit ist ein wichtiges Prinzip, das zu
nachhaltigen, lokalen Lösungen führt, die zu einem guten Leben für alle beitragen
sollen. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 stehen das Klima-Bündnis und seine
Mitglieder für Klimagerechtigkeit und für ganzheitliche, lokale Antworten auf die
globalen Herausforderungen.
Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 wurde die nachhaltige
Entwicklung als das globales Leitprinzip anerkannt, das ökonomische Entwicklung,
soziale Gerechtigkeit und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ge-
meinsam betrachtet. Die seitdem entwickelten Strategien und Prozesse haben
unter anderem in 2015 zur Verabschiedung der Agenda 2030 für eine nachhaltige
Entwicklung mit der Beschreibung von 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) geführt.
Viele Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis beziehen sich auf dieses Abkommen
für die Entwicklung ihrer lokalen Nachhaltigkeitsaktivitäten.
Die Anwendung dieses Leitgedankens auf den notwendigen Transformationspro-
zess von einer Wirtschaftsweise, die auf reiner Extraktion von Ressourcen aufge-
baut ist, hin zu einer Zykluswirtschaft (inklusive einer Erneuerbaren Produktion
von Energie), hat den Begriff des „gerechten Übergangs“ geprägt, der Prinzipien
und Instrumente beschreibt, wie ein Transformationsprozess gestaltet werden
kann, der niemanden zurück lässt.
In seinem Bericht zum „Zustand der Umwelt“ der Europäischen Umweltagentur
(EUA) aus 2020 wird festgestellt: „Europa muss Wege finden, die wichtigsten
gesellschaftlichen Systeme zu verändern, die die Umwelt- und Klimabelastung und
die Auswirkungen auf die Gesundheit vorantreiben - nicht nur Technologien und
Produktionsprozesse, sondern auch Konsummuster und Lebensweisen müssen
überdacht werden".
KONTAKT
Thomas Brose
Geschäftsführer, Klima-Bündnis
+49 69 7171 39 -31 | t.brose@klimabuendnis.org
DAS KLIMA-BÜNDNIS
Seit mehr als 30 Jahren arbeiten Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis partnerschaftlich mit indigenen Völkern
der Regenwälder gemeinsam für das Weltklima. Mit über 1.800 Mitgliedern aus 27 europäischen Ländern ist das
Klima-Bündnis das weltweit größte Städtenetzwerk, das sich dem Klimaschutz widmet, und das einzige, das
konkrete Ziele setzt: Jede Klima-Bündnis-Kommune hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen alle fünf
Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Da sich unser Lebensstil direkt auf besonders bedrohte Völker und Orte
dieser Erde auswirkt, verbindet das Klima-Bündnis lokales Handeln mit globaler Verantwortung. klimabuend-
nis.orgSeite 22 von 22

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de