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211392 · Mitteilungsvorlage

Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien

Nummer
211392
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
13.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211392
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen
Ratsgremien
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
1. Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg
210705 Antrag
210705-01 Stellungnahme der Verwaltung
Anlage/n
1 zu 1) 210705 Antrag (öffentlich)
2 zu 1) 210705-01 ST (öffentlich)Seite 1 von 4
Antrag
öffentlich
210705
Antragsteller/in:
Elmar Conrads-Hassel
Thomas Fahrenholtz
Brigitta Poppe-Reiners
27.04.2021 gez. Reeh-Schall
Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
1. das Aussehen der Fassade durch schnelle Maßnahmen, wie durch
Malerarbeiten, instand zusetzen.
2. die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterzuwegungen zu beheben.
3. das Außengelände der Endenicher Burg durch angemessene
Grünpflege, insbesondere durch die Entfernung von Wildwuchs,
Unkraut und Unrat, in einen ansehbaren Zustand zu versetzen.
Begründung
Begründung:
Die Endenicher Burg ist in der Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen. Das
Gebäude wird aktiv genutzt. Es beherbergt eine Stadtteilbibliothek wird von
vielen Vereinen genutzt. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen
eine kontinuierliche Zuwendung und Pflege, um in Schuss gehalten zu werden.
Geschieht dies nicht regelmäßig, steigen die Kosten für Reparaturen und
Instandsetzung überproportional. Der in den beigefügten Photos abgebildete
Zustand hält nun schon viele Jahre an. Es empfiehlt sich, so bald wie möglich
zu handeln, um zukünftige Kosten niedrig zu halten.
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 4
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210705-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
1. das Aussehen der Fassade durch schnelle Maßnahmen, wie
durch Malerarbeiten, instand zu setzen.
Die Verwaltung hält Renovierungsarbeiten an der Endenicher Burg für
erforderlich, auch um die Instandhaltungspflicht nach § 7
Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu erfüllen.
Ein Fassadenanstrich ist hierzu allerdings nicht ausreichend. Bei
Gerüststellung für Fassadenarbeiten soll auch die Dacheindeckung
geprüft und ggfls. instandgesetzt werden. Die konkreten Arbeiten
müssen fachlich und mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt
werden, sie bedürfen deren denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9
DSchG.
Die Erstellung eines ausführlichen Sanierungskonzeptes wäre für den
erforderlichen Abstimmungsprozess, der unter Einbeziehung des
LVR-Amtes für Denkmalpflege erfolgen muss, hilfreich - auch als
Grundlage für die evt. Beantragung von Landesfördermitteln.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann die Voruntersuchung
voraussichtlich erst Ende 2021 in Auftrag gegeben werden.
Erst hiernach können Details zum Umfang der Maßnahme mitgeteilt
werden.
2. die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterzuwegungen zu
beheben.
Die Unebenheiten in der Pflasterzuwegung sind so umfangreich, dass
diese nicht mit eigenem Personal behoben werden können.
Im Fall eines Beschlusses wird die Verwaltung Gelder im nächsten
Doppelhaushalt hierfür vorsehen. Ggf. können Mittel aus dem
Feuerwehrtopf bereitgestellt werden.Seite 3 von 4
Seite 2
3. das Außengelände der Endenicher Burg durch angemessene
Grünpflege, insbesondere durch die Entfernung von Wildwuchs,
Unkraut und Unrat, in einen ansehbaren Zustand zu versetzen.
Das Außengelände der Endenicher Burg ist der Pflegeklasse B
zugeordnet. Der Pflegezustand entspricht auf dem Großteil der Fläche
diesen Kriterien. Bei geeigneter Witterung werden beim nächsten
Pflegegang die Rasenflächen sowie der Graben maschinell gepflegt.
Notwendige Rückschnittarbeiten sind für den Winter 2021/22
außerhalb der Vogelschutzzeit vorgesehen. Die Pflasterflächen
werden in regelmäßigen Abständen gem. der Pflegeklasse von
Wildkräutern befreit. Da bei der Stadtverwaltung der Bundesstadt
Bonn keine Herbizide zum Einsatz kommen, sind die Pflasterflächen
in kürzester Zeit wieder Grün, da vor allem Wurzelkräuter, wie
Löwenzahn, schnell nachtreiben.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de