211392 · Mitteilungsvorlage
Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien
Kerndaten
- Nummer
- 211392
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 211392 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Denkmalrelevante Vorlagen in anderen Ratsgremien Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: 1. Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg 210705 Antrag 210705-01 Stellungnahme der Verwaltung Anlage/n 1 zu 1) 210705 Antrag (öffentlich) 2 zu 1) 210705-01 ST (öffentlich)Seite 1 von 4 Antrag öffentlich 210705 Antragsteller/in: Elmar Conrads-Hassel Thomas Fahrenholtz Brigitta Poppe-Reiners 27.04.2021 gez. Reeh-Schall Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. das Aussehen der Fassade durch schnelle Maßnahmen, wie durch Malerarbeiten, instand zusetzen. 2. die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterzuwegungen zu beheben. 3. das Außengelände der Endenicher Burg durch angemessene Grünpflege, insbesondere durch die Entfernung von Wildwuchs, Unkraut und Unrat, in einen ansehbaren Zustand zu versetzen. Begründung Begründung: Die Endenicher Burg ist in der Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen. Das Gebäude wird aktiv genutzt. Es beherbergt eine Stadtteilbibliothek wird von vielen Vereinen genutzt. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, benötigen eine kontinuierliche Zuwendung und Pflege, um in Schuss gehalten zu werden. Geschieht dies nicht regelmäßig, steigen die Kosten für Reparaturen und Instandsetzung überproportional. Der in den beigefügten Photos abgebildete Zustand hält nun schon viele Jahre an. Es empfiehlt sich, so bald wie möglich zu handeln, um zukünftige Kosten niedrig zu halten. Anlage/n 1 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 4 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210705-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Instandsetzungsarbeiten Endenicher Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. das Aussehen der Fassade durch schnelle Maßnahmen, wie durch Malerarbeiten, instand zu setzen. Die Verwaltung hält Renovierungsarbeiten an der Endenicher Burg für erforderlich, auch um die Instandhaltungspflicht nach § 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu erfüllen. Ein Fassadenanstrich ist hierzu allerdings nicht ausreichend. Bei Gerüststellung für Fassadenarbeiten soll auch die Dacheindeckung geprüft und ggfls. instandgesetzt werden. Die konkreten Arbeiten müssen fachlich und mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden, sie bedürfen deren denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG. Die Erstellung eines ausführlichen Sanierungskonzeptes wäre für den erforderlichen Abstimmungsprozess, der unter Einbeziehung des LVR-Amtes für Denkmalpflege erfolgen muss, hilfreich - auch als Grundlage für die evt. Beantragung von Landesfördermitteln. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann die Voruntersuchung voraussichtlich erst Ende 2021 in Auftrag gegeben werden. Erst hiernach können Details zum Umfang der Maßnahme mitgeteilt werden. 2. die Unebenheiten in den Kopfsteinpflasterzuwegungen zu beheben. Die Unebenheiten in der Pflasterzuwegung sind so umfangreich, dass diese nicht mit eigenem Personal behoben werden können. Im Fall eines Beschlusses wird die Verwaltung Gelder im nächsten Doppelhaushalt hierfür vorsehen. Ggf. können Mittel aus dem Feuerwehrtopf bereitgestellt werden.Seite 3 von 4 Seite 2 3. das Außengelände der Endenicher Burg durch angemessene Grünpflege, insbesondere durch die Entfernung von Wildwuchs, Unkraut und Unrat, in einen ansehbaren Zustand zu versetzen. Das Außengelände der Endenicher Burg ist der Pflegeklasse B zugeordnet. Der Pflegezustand entspricht auf dem Großteil der Fläche diesen Kriterien. Bei geeigneter Witterung werden beim nächsten Pflegegang die Rasenflächen sowie der Graben maschinell gepflegt. Notwendige Rückschnittarbeiten sind für den Winter 2021/22 außerhalb der Vogelschutzzeit vorgesehen. Die Pflasterflächen werden in regelmäßigen Abständen gem. der Pflegeklasse von Wildkräutern befreit. Da bei der Stadtverwaltung der Bundesstadt Bonn keine Herbizide zum Einsatz kommen, sind die Pflasterflächen in kürzester Zeit wieder Grün, da vor allem Wurzelkräuter, wie Löwenzahn, schnell nachtreiben. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de