211388-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz
Kerndaten
- Nummer
- 211388-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211388-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 05.08.2021 Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung begrüßt die Möglichkeit im laufenden Doppelhaushalt auf Mittel zurückgreifen zu können, die den Eigenanteil bei Förderanträgen decken. Dieses Instrument schafft ein hohes Maß an Flexibilität im Umgang mit Förderanträgen, ohne auf die Beantragung überplanmäßiger Mittelbereitstellung und den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen angewiesen zu sein. Die Leitstelle Klimaschutz wird deshalb alle Fachbereiche, die mit Klimaschutz und Klimaanpassung zu tun haben, noch einmal auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Mittel für Förderanträge hinweisen. Praxis der Fördermittelbeantragung ist es, für geplante und beschlossene Projekte nach entsprechenden Förderangeboten zu suchen oder mit einem Projekt aktiv auf Fördergeber zuzugehen. In der Vergangenheit wurden auf dieser Grundlage bereits zahlreiche Förderanträge gestellt und bewilligt. Weitere Förderanträge wie ein Antrag bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft zur lokalen Wertschöpfung im Kontext Klimaschutz, für die die bereit gestellten Mittel genutzt werden können, sind in Vorbereitung. Für die großen Vorhaben zur Erreichung der Klimaneutralität 2035 wie den Klimaneutralen Konzern 2035, Teile des Klimanotstandspakets und den noch zu erarbeitenden Gesamtplan in Wechselwirkung mit dem Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren Bonn4Future, liegen noch keine ausdifferenzierten Maßnahmen vor, die als kurzfristig umsetzbare Projekte Drittmittelgebern zur Förderung vorgeschlagen werden könnten. Dies wird erst nach Vorlage und Beschlüssen der einzelnen Maßnahmen aus den Programmen zur Klimaneutralität möglich sein. Zu städtischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den im Antrag aufgeführten Handlungsfeldern nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Das 2013 fertiggestellte integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bonn beinhaltete auch bereits einen Baustein zur Klimaanpassung. Im Rahmen dessen wurden die drei ausgewählten Schlaglichter „Abschätzung von Hitzefolgen in Siedlungsbereichen“, „Berücksichtigung des Klimawandels in der Umweltprüfung“ und „Berücksichtigung der Klimaanpassung im städtebaulichen Wettbewerb“ behandelt. In der Folge beteiligte sich die Stadt Bonn am BMBF- geförderten Forschungsvorhaben ZURES (Erstellung gesamtstädtischer Klimaanalyse und Planungshinweiskarte; siehe www.bonn.de/zures) und führtSeite 1 von 2 Seite 2 aktuell das im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie als kommunales Leuchtturmvorhaben geförderte Projekt MUTABOR (Ermittlung gesamtstädtischer Potenziale zur Hitzeanpassung im Bestand; siehe DS 202261) durch. Erkenntnisse aus diesen Projekten werden nach Möglichkeit unmittelbar implementiert, z.B. durch die Nutzung erstellter Planungshilfsmittel im Rahmen der Bauleitplanung. Daneben beinhaltet das Programm zum Klimanotstand ein Handlungsfeld mit Maßnahmen zur Klimaanpassung, welche derzeit sukzessive durch die verschiedenen zuständigen Verwaltungsbereiche umgesetzt werden. Die von den Antragstellern beispielhaft genannten Maßnahmen sind teils bereits im beschlossenen Maßnahmenprogramm zum Klimanotstand aufgeführt. Das aktuelle Förderprogramm zur Gebäudebegrünung ist ein Beispiel einer solchen Maßnahme (DS 210589). Es konnte auf Basis einer Zuwendung aus Mitteln des Landes aus dem Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen finanziert werden. Daneben wird ab Herbst 2021 auch ein Förderprogramm zur Entsiegelung und Begrünung (finanziert aus dem städtischen Haushalt) angeboten. Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans ist ebenfalls Teil des Maßnahmenprogramms zum Klimanotstand. Die Umsetzung der Maßnahme liegt in der Federführung des Gesundheitsamtes und wurde im Hinblick auf die Pandemie und die damit einhergehende Personalbindung bis auf weiteres aufgeschoben. Derzeit bestehen nach aktuellem Kenntnisstand der Verwaltung keine Fördermöglichkeiten zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans. Über den Umsetzungsfortschritt des Programms zum Klimanotstand informierte die Verwaltung zuletzt im April 2021 anhand der DS 210589. Die Verwaltung sieht über bisherige und geplante Aktivitäten hinaus jedoch ebenfalls den Bedarf zur Umsetzung weiterer Klimaanpassungsmaßnahmen (hierzu liegen verwaltungsintern z.B. für das Thema Hitze bereits Maßnahmenvorschläge der Fachverwaltung vor) sowie zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes, um das gesamte relevante Themenspektrum der Klimaanpassung (u.a. Gesundheit, Boden, Stadtplanung/Städtebau, Gebäude, Stadtgrün, Bevölkerungsschutz, Stadtentwässerung, Oberflächengewässer, Trinkwasserversorgung, Wald- und Forstwirtschaft) integriert zu betrachten und systematisch weiterzuentwickeln. Aktuell sind solche Klimaanpassungskonzepte jedoch nicht förderfähig. In der Weiterentwicklung des Integrierten Freiraumsystems (IFS) zum Bonner Freiraum- und Umweltplan werden die Aspekte der Klimaanpassung im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten mitbedacht (DS 1313742NV13). Die Verwaltung bereitet zur Zeit die Auftragsvergabe vor und wird mit Freigabe des Haushalts 2021/2022 in einer separaten Vorlage über die Details der Weiterentwicklung informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de