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211388 · Antrag

Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz

Nummer
211388
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211388-01 ST Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz

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Antrag
öffentlich
211388
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Krischan Ostenrath
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Moritz Niemann
05.08.2021
Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die verabschiedeten Haushaltsmittel für Klimaschutz und zur Förderung der Klimaresilienz
sollen folgendermaßen eingesetzt werden:
Die Verwaltung wird gebeten, kurz- und mittelfristig umsetzbare Projekte bei
Drittmittelgebern (auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene) zur Förderung
vorzuschlagen, die einen möglichst unmittelbaren Beitrag dazu leisten, die
Stadt Bonn bis 2035 klimaneutral zu gestalten sowie auf die Folgen der
Klimaerwärmung vorzubereiten. Hierzu soll sie eine Projektliste erstellen die
klare sachliche und monetäre Bedarfe benennt. Zu den jeweiligen Projekten
soll die Leitstelle Klimaschutz eine unabhängige Stellungnahme zum Nutzen
und Priorität der Maßnahme abgeben.
Projekte für Klimaschutz sind u.a. die energetische Stadtsanierung, der Ausbau
erneuerbarer Energie, die klimaneutrale Stadtverwaltung und das nachhaltige
Wirtschaften in den Unternehmen im städtischen Eigentum:
Zentrale Handlungsfelder im Zusammenhang mit der kommunalen
Klimaresilienz sind u.a.:
die Anpassung des Grünflächenmanagements und in der
Forstbewirtschaftung an die sich veränderten klimatischen Bedingungen
die Verbesserung der Kaltluftzufuhr in die Stadt durch Erhalt und ggf. Ausbau
von Kaltluftschneisen folgend der Darstellung in ZURES und IFS
die Begrünung, Entsiegelung und Beschattung von Gebäuden, Höfen und
PlätzenSeite 1 von 3
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die naturnahe Anpassung des Hochwasserschutzes an Starkregenereignisse
die Entwicklung und Umsetzung eines Hitzeaktionsplans
die stadtweite Platzierung von (Trink-)Brunnen und anderer kühlender
Wasserelemente
die wärmemindernde Oberflächengestaltung von Gebäuden, Straßen und
Plätzen
Zu diesem Zweck soll Rückgriff auf die im Haushalt der Jahre 2021/22
vorgesehenen Mittel i.H.v. 3 Mio. Euro pro Jahr genommen werden. Diese
Mittel sollen ausschließlich der Gewährleistung der Eigenmittelanteile bei
Förderprogrammen dienen.
Die Verwaltung kann auf der Basis der zuvor von den Gremien der Stadt
beschlossenen Liste bis zu einem Eigenmittelanteil von 50.000 Euro
selbstständig entscheiden. In diesen Fällen ist die Freigabe der
Eigenmittelfinanzierung des jeweiligen Projektes durch die Leitstelle
Klimaschutz obligatorisch. Oberhalb dieser Grenze liegt die Entscheidung über
die Mittelverwendung beim AUKLA bzw. dem Rat der Stadt Bonn.
Begründung
Die Stadt Bonn hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und damit die Eindämmung
des Klimawandels als Aufgabe höchster Priorität benannt. Dies muss mit
entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt werden, wobei sich die unterschiedlichen
Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutz in allen städtischen Gremien und
Ausschüssen niederschlägt. Selbst unter Maßgabe eines gegenüber der Vergangenheit
deutlich erhöhten Einsatzes zur Vermeidung von Klimaschäden auf kommunaler Ebene
wird es aber nach menschlichem Ermessen kaum möglich sein, die Folgen des
Klimawandels von der Bonner Bevölkerung vollständig abzuwenden.
Dementsprechend müssen parallel zum verstärkten Einsatz für den kommunalen
Klimaschutz auch die Anstrengungen zur kommunalen Klimaresilienz verstärkt
werden. Die obigen Beispiele machen deutlich, dass ein verstärkter Einsatz nicht nur
eine kurzfristige Intervention, sondern eine langfristige Investition in die
Lebensqualität der Bonner Bürger*innen ist. An vielen Stellen sind weitere Mittel und
Maßnahmen erforderlich - beispielsweise im Bereich des Bevölkerungsschutzes
müssen mehr Maßnahmen erfolgen als jene, die durch diesen Antrag gedeckt werden.Seite 2 von 3
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Angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten der Stadt Bonn scheint der
Zugriff auf durchaus reichlich vorhandene Förderprogramme
unterschiedlichster Ebenen angebracht. Allerdings wird von den
Fördermittelgebern sowohl bei investiven wie auch nicht-investiven Vorhaben
ein entsprechender Einsatz der davon profitierenden Kommune erwartet, der
sich wesentlich in der Höhe der Eigenanteile ausdrückt. Gleichzeitig liegt in der
Zweckbindung von Eigenmitteln für Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur
Förderung der Klimaresilienz ein äußerst wirksamer Hebel zur Umsetzung von
Schutzmaßnahmen. Hier ist es in der Vergangenheit schon zu Engpässen
gekommen, die zu Misserfolgen in der kommunalen Projektakquise geführt
haben. Um dies künftig zu vermeiden, soll der Fachverwaltung ein Budget
bereitgestellt werden, dass ausschließlich und zielgenau für Eigenmittelanteile
der Projekte im Bereich Klimaresilienz einzusetzen ist.
Es ist hierbei darauf zu achten, dass dieses Budget nicht zur Querfinanzierung
bereits geplanter Maßnahmen verwendet, sondern mit ihm reale
Neuinvestitionen ausgelöst werden. Ebenso ist darauf abzustellen, dass mit
diesen Mitteln nicht bereits laufende Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und
–resilienz teilfinanziert werden.
Um auch kurzfristig Vorhaben zur Stärkung der Klimaresilienz zu erreichen,
scheint es sinnvoll, der Verwaltung zu eigenständigen Entscheidungen zur
Mittelverwendung unterhalb einer Grenze von 50.000 Euro zu ermächtigen.
Oberhalb dieser Grenze sollten konkrete Vorhaben dem AUKLA bzw. dem Rat
der Stadt Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden. Unabhängig davon wird die
Verwaltung gebeten, möglichst zeitnahe Vorschläge zu Projekten vorzulegen
und über den Umsetzungsstand auch regelmäßig zu berichten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de