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211387 · Antrag

Haushaltsantrag wassersensitive Stadt

Nummer
211387
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.01.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211387-03 ST Haushaltsantrag wassersensitive Stadt
  2. 211387-02 AA Haushaltsantrag wassersensitive Stadt Antrag zur Vorlage 211387
  3. 211387-01 Haushaltsantrag wassersensitive Stadt

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Antrag
öffentlich
211387
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Christian Möller
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Moritz Niemann
05.08.2021
Haushaltsantrag wassersensitive Stadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Im Doppelhaushalt 2021-2022 wurden Finanzmittel für die Entwicklung eines
gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadt bereitgestellt. Dabei sollen folgende
Punkte berücksichtigt werden.
1. Es soll geprüft werden, wie die Menge des pflanzenverfügbaren
Wassers im Bereich der Standorte von Bäumen erhöht und damit der
längerfristige Erhalt des Baumbestandes gesichert werden kann.
Dazu soll die Verwaltung folgende Aspekte bearbeiten:
1.1 Teil des Konzeptes zur wassersensitiven Stadt soll eine
Bodenfunktionskarte mit den Versickerungspotentialen und Altlasten
sein, um eine Grundlage für die Priorisierung und Umsetzung der
Maßnahmen zu haben. Diese kann mit geringem Aufwand
annäherungsweise aus den vorhandenen bodenkundlichen und
geologischen Karten abgeleitet werden.
1.2 Die Verwaltung soll Straßenflächen, Verkehrswege sowie vorhandene
Freiflächen o.ä. identifizieren, die an Versickerungsanlagen
angeschlossen bzw. für die Herstellung grüner und blauer
Infrastrukturen, genutzt bzw. umgebaut werden können. Außerdem
soll geprüft werden, inwieweit Grünflächen, Freiflächen oderSeite 1 von 5
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Spielplätze im Falle von Starkregenereignissen als Retentionsflächen
genutzt werden können.
2. Die Verwaltung soll den Bonner Bachentwicklungsplan fortschreiben,
und zwar insbesondere im Hinblick
2.1 auf Möglichkeiten zur Sicherung, Schaffung oder
Wiederherstellung naturnaher Retentionsräume,
2.2 auf die Möglichkeiten zur Offenlegung verrohrter
Gewässer,
Dazu soll die Verwaltung Fördermöglichkeiten z. B. aus
den Bereichen der Wasserwirtschaft und der
Stadtentwicklung untersuchen.
3. Dezentrale Versickerung und Verdunstung von Regenwasser
Dazu soll die Verwaltung insbesondere prüfen:
3.1 welche Maßnahmen in Bonn notwendig sind, um das
gesetzliche Grunderfordernis des § 55 Abs. 2 WHG zur
dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung bei Neubauten
umzusetzen, soweit das Versickerungspotential des Bodens
dies zulässt und der Versickerung keine Altlasten im Wege
stehen.
3.2. inwieweit technische Erfordernisse für die Herstellung von
Versickerungsanlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138
„Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil
1: Planung, Bau, Betrieb“ bei Böden mit geringen
Versickerungsleistungen angepasst werden können.
3.3. wie rechtliche Hemmnisse bzw. Hindernisse der
dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung im Bereich von
Bestandsbauten bzw. privater (Garten-) Flächen abgebaut
werden können.Seite 2 von 5
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• Die Verwaltung soll dazu unter anderem prüfen,
ob die Stadt Bonn zukünftig auf die Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis verzichten kann und von
welchen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen
(vgl. vorstehend Ziffer 1.5.1.) dies ggf. abhängig ist.
• Die Verwaltung soll auch prüfen, ob eine
dezentrale Flächenversickerung (z. B. Mulde,
Sickerbecken, Rasenfläche) über den humosen
Oberboden oder eine dezentrale linienförmige
Versickerung (z. B. Rigolenkörper) erlaubnisfrei gestellt
werden kann.
• Sie soll weiter prüfen, ob unbelastetes
Niederschlagswasser erlaubnisfrei in ein angrenzendes
Oberflächengewässer eingeleitet werden kann
(Anliegergebrauch gem. § 21 LWG, § 26 WHG).
3.4. an welchen Stellen innerhalb des Stadtgebietes
Flächenentsiegelungen unter Berücksichtigung
notwendiger wohnbaulicher Innenverdichtung möglich
sind. Dabei sollen Entsiegelungspotenziale identifiziert
werden, die sich bis Ende 2022 realisieren lassen, solche
die sich bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode
(2025) realisieren lassen und solche, die sich bis Ende 2030
realisieren lassen.
4. Die Verwaltung soll sicherstellen, dass –den Erfordernissen des § 55
Abs. 2 WHG folgend– bei Neubaugebieten die Trennkanalisation
hergestellt wird. Bei Kanalsanierungen soll, wo immer möglich, die
Mischkanalisation in eine Trennkanalisation umgebaut bzw. zu
diesem Zweck zusätzliche Regenwasserkanäle hergestellt werden.
Dazu soll die Verwaltung prüfen,Seite 3 von 5
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4.1. an welchen Stellen leistungsfähige technische Systeme für
die Rückhaltung (Stauräume) in die
Mischwasserkanalisation oder bei Regenwasserkanalisation
(Stauraum, Zisterne) mit Versickerungsmöglichkeit in das
Stadtentwässerungssystem eingebaut werden können, um
Überflutungen z. B. von Straßenunterführungen bei
Starkregenereignissen zu verhindern oder zu minimieren,
4.2 inwieweit Regenwassernutzungskonzepte für städtische
Gebäude eingeführt werden können.
5. Die Verwaltung soll darstellen, wie sie die Einhaltung der Ziele und
Handlungsfelder der wassersensitiven Stadt fachübergreifend bei
zukünftigen Entscheidungen sicherstellt (z. B. durch Stärkung der
entsprechenden Entscheidungskompetenzen der Umweltverwaltung
im Fachbereich der Stadtplanung bzw. der Bauleit- und der
Straßenverkehrswegeplanung).
Begründung
Die letzten Sommer haben gezeigt, dass die Klimakrise auch vor Bonn nicht Halt macht.
Starkregenereignisse und Dürreperioden werden in Zukunft noch häufiger auftreten und
zeigen, dass wir die Klimaresilienz unserer Stadt stärken müssen. Um bis zu acht Grad heißere
Innenstadtbereiche als das Umland sind eine Gefahr für die Ökosysteme und die Gesundheit
der Menschen. Und es muss schnell gehen, denn viele Maßnahmen brauchen Zeit bis sie
wirken. Die vergangenen Sommer haben der Vegetation erheblich zugesetzt und die
Wasserverfügbarkeit deutlich reduziert. Bäume brauchen Wasser, damit sie weiterhin mit
ihrem Schattenwurf und ihrer Verdunstungsleistung einen positiven Einfluss auf das
Mikroklima haben.
Das Konzept der Schwammstadt berücksichtigt den natürlichen
Wasserhaushalt und versucht die fallenden Niederschläge in der Stadt zuSeite 4 von 5
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halten. In der zukünftigen Schwammstadt Bonn wird das Regenwasser ortsnah
versickert und so lange wie möglich zurückgehalten, damit möglichst viel
Wasser von der Vegetation genutzt werden kann. Auf diese Weise können auch
Hochwasserspitzen abgefedert und die Kanalisation entlastet werden. Ziel ist
es, die urbanen Ökosysteme zu stärken und über die Verdunstung des Wassers
Temperaturspitzen zu mindern. Es geht darum, die Versickerungsfähigkeit des
Bodens zu nutzen, wiederherzustellen oder durch technische Maßnahmen zu
unterstützen.
Das Programm zur Herstellung der Schwammstadt Bonn fordert dazu einen
integrierten Ansatz für die zukünftige Stadtentwicklung, in dem
wasserwirtschaftliche, hydrologische, stadtplanerische,
landschaftsarchitektonische und gewässerökologische Aspekte miteinander
verbunden werden. So sind beispielsweise rechtliche Hindernisse für die
dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Bereich von Bestandsbauten bzw.
privater (Garten-) Flächen abzubauen. Die Herstellung der Schwammstadt ist
ein langer und schwieriger Prozess der Umstellung, den wir mit diesem Antrag
beginnen möchten. Damit leisten wir einen Beitrag zur Herstellung der
Umweltgerechtigkeit zwischen den Generationen, denn wir dürfen diese
wichtigen Aufgaben der Anpassung an die Klimakrise und ihre Belastungen
nicht in die unbestimmte Zukunft verlagern. Das Programm der Schwammstadt
zeigt, dass wir unserer Verantwortung jetzt nachkommen. Mit der Umsetzung
dieser Maßnahmen wird die Grundlage für eine auch in Zukunft lebenswerte
Stadt geschaffen, in der sich die Menschen auch im Sommer draußen aufhalten
und begegnen können und in der es weiterhin intakte Ökosysteme gibt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de