211387 · Antrag
Haushaltsantrag wassersensitive Stadt
Kerndaten
- Nummer
- 211387
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 211387 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Christian Möller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Moritz Niemann 05.08.2021 Haushaltsantrag wassersensitive Stadt Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Im Doppelhaushalt 2021-2022 wurden Finanzmittel für die Entwicklung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur wassersensitiven Stadt bereitgestellt. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden. 1. Es soll geprüft werden, wie die Menge des pflanzenverfügbaren Wassers im Bereich der Standorte von Bäumen erhöht und damit der längerfristige Erhalt des Baumbestandes gesichert werden kann. Dazu soll die Verwaltung folgende Aspekte bearbeiten: 1.1 Teil des Konzeptes zur wassersensitiven Stadt soll eine Bodenfunktionskarte mit den Versickerungspotentialen und Altlasten sein, um eine Grundlage für die Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen zu haben. Diese kann mit geringem Aufwand annäherungsweise aus den vorhandenen bodenkundlichen und geologischen Karten abgeleitet werden. 1.2 Die Verwaltung soll Straßenflächen, Verkehrswege sowie vorhandene Freiflächen o.ä. identifizieren, die an Versickerungsanlagen angeschlossen bzw. für die Herstellung grüner und blauer Infrastrukturen, genutzt bzw. umgebaut werden können. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit Grünflächen, Freiflächen oderSeite 1 von 5 Seite 2 Spielplätze im Falle von Starkregenereignissen als Retentionsflächen genutzt werden können. 2. Die Verwaltung soll den Bonner Bachentwicklungsplan fortschreiben, und zwar insbesondere im Hinblick 2.1 auf Möglichkeiten zur Sicherung, Schaffung oder Wiederherstellung naturnaher Retentionsräume, 2.2 auf die Möglichkeiten zur Offenlegung verrohrter Gewässer, Dazu soll die Verwaltung Fördermöglichkeiten z. B. aus den Bereichen der Wasserwirtschaft und der Stadtentwicklung untersuchen. 3. Dezentrale Versickerung und Verdunstung von Regenwasser Dazu soll die Verwaltung insbesondere prüfen: 3.1 welche Maßnahmen in Bonn notwendig sind, um das gesetzliche Grunderfordernis des § 55 Abs. 2 WHG zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung bei Neubauten umzusetzen, soweit das Versickerungspotential des Bodens dies zulässt und der Versickerung keine Altlasten im Wege stehen. 3.2. inwieweit technische Erfordernisse für die Herstellung von Versickerungsanlagen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ bei Böden mit geringen Versickerungsleistungen angepasst werden können. 3.3. wie rechtliche Hemmnisse bzw. Hindernisse der dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung im Bereich von Bestandsbauten bzw. privater (Garten-) Flächen abgebaut werden können.Seite 2 von 5 Seite 3 • Die Verwaltung soll dazu unter anderem prüfen, ob die Stadt Bonn zukünftig auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis verzichten kann und von welchen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen (vgl. vorstehend Ziffer 1.5.1.) dies ggf. abhängig ist. • Die Verwaltung soll auch prüfen, ob eine dezentrale Flächenversickerung (z. B. Mulde, Sickerbecken, Rasenfläche) über den humosen Oberboden oder eine dezentrale linienförmige Versickerung (z. B. Rigolenkörper) erlaubnisfrei gestellt werden kann. • Sie soll weiter prüfen, ob unbelastetes Niederschlagswasser erlaubnisfrei in ein angrenzendes Oberflächengewässer eingeleitet werden kann (Anliegergebrauch gem. § 21 LWG, § 26 WHG). 3.4. an welchen Stellen innerhalb des Stadtgebietes Flächenentsiegelungen unter Berücksichtigung notwendiger wohnbaulicher Innenverdichtung möglich sind. Dabei sollen Entsiegelungspotenziale identifiziert werden, die sich bis Ende 2022 realisieren lassen, solche die sich bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode (2025) realisieren lassen und solche, die sich bis Ende 2030 realisieren lassen. 4. Die Verwaltung soll sicherstellen, dass –den Erfordernissen des § 55 Abs. 2 WHG folgend– bei Neubaugebieten die Trennkanalisation hergestellt wird. Bei Kanalsanierungen soll, wo immer möglich, die Mischkanalisation in eine Trennkanalisation umgebaut bzw. zu diesem Zweck zusätzliche Regenwasserkanäle hergestellt werden. Dazu soll die Verwaltung prüfen,Seite 3 von 5 Seite 4 4.1. an welchen Stellen leistungsfähige technische Systeme für die Rückhaltung (Stauräume) in die Mischwasserkanalisation oder bei Regenwasserkanalisation (Stauraum, Zisterne) mit Versickerungsmöglichkeit in das Stadtentwässerungssystem eingebaut werden können, um Überflutungen z. B. von Straßenunterführungen bei Starkregenereignissen zu verhindern oder zu minimieren, 4.2 inwieweit Regenwassernutzungskonzepte für städtische Gebäude eingeführt werden können. 5. Die Verwaltung soll darstellen, wie sie die Einhaltung der Ziele und Handlungsfelder der wassersensitiven Stadt fachübergreifend bei zukünftigen Entscheidungen sicherstellt (z. B. durch Stärkung der entsprechenden Entscheidungskompetenzen der Umweltverwaltung im Fachbereich der Stadtplanung bzw. der Bauleit- und der Straßenverkehrswegeplanung). Begründung Die letzten Sommer haben gezeigt, dass die Klimakrise auch vor Bonn nicht Halt macht. Starkregenereignisse und Dürreperioden werden in Zukunft noch häufiger auftreten und zeigen, dass wir die Klimaresilienz unserer Stadt stärken müssen. Um bis zu acht Grad heißere Innenstadtbereiche als das Umland sind eine Gefahr für die Ökosysteme und die Gesundheit der Menschen. Und es muss schnell gehen, denn viele Maßnahmen brauchen Zeit bis sie wirken. Die vergangenen Sommer haben der Vegetation erheblich zugesetzt und die Wasserverfügbarkeit deutlich reduziert. Bäume brauchen Wasser, damit sie weiterhin mit ihrem Schattenwurf und ihrer Verdunstungsleistung einen positiven Einfluss auf das Mikroklima haben. Das Konzept der Schwammstadt berücksichtigt den natürlichen Wasserhaushalt und versucht die fallenden Niederschläge in der Stadt zuSeite 4 von 5 Seite 5 halten. In der zukünftigen Schwammstadt Bonn wird das Regenwasser ortsnah versickert und so lange wie möglich zurückgehalten, damit möglichst viel Wasser von der Vegetation genutzt werden kann. Auf diese Weise können auch Hochwasserspitzen abgefedert und die Kanalisation entlastet werden. Ziel ist es, die urbanen Ökosysteme zu stärken und über die Verdunstung des Wassers Temperaturspitzen zu mindern. Es geht darum, die Versickerungsfähigkeit des Bodens zu nutzen, wiederherzustellen oder durch technische Maßnahmen zu unterstützen. Das Programm zur Herstellung der Schwammstadt Bonn fordert dazu einen integrierten Ansatz für die zukünftige Stadtentwicklung, in dem wasserwirtschaftliche, hydrologische, stadtplanerische, landschaftsarchitektonische und gewässerökologische Aspekte miteinander verbunden werden. So sind beispielsweise rechtliche Hindernisse für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Bereich von Bestandsbauten bzw. privater (Garten-) Flächen abzubauen. Die Herstellung der Schwammstadt ist ein langer und schwieriger Prozess der Umstellung, den wir mit diesem Antrag beginnen möchten. Damit leisten wir einen Beitrag zur Herstellung der Umweltgerechtigkeit zwischen den Generationen, denn wir dürfen diese wichtigen Aufgaben der Anpassung an die Klimakrise und ihre Belastungen nicht in die unbestimmte Zukunft verlagern. Das Programm der Schwammstadt zeigt, dass wir unserer Verantwortung jetzt nachkommen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Grundlage für eine auch in Zukunft lebenswerte Stadt geschaffen, in der sich die Menschen auch im Sommer draußen aufhalten und begegnen können und in der es weiterhin intakte Ökosysteme gibt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de