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211384-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wert, Ausrüstung und Weiterverwendung von Wohncontainern

Nummer
211384-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211384 Wert, Ausrüstung und Weiterverwendung von Wohncontainern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211384-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Wert, Ausrüstung und Weiterverwendung von
Wohncontainern
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragen der GA DS 211384 beantwortet die Verwaltung nachstehend:
1. Die Verwaltung listet den Bestand und die Standorte von
Wohncontainern auf, die zur Unterbringung von Geflüchteten
2015 angeschafft wurden.
Nach Räumung der Wohncontainer Reuterpark hat das SGB noch
folgende Wohncontainerstandorte im Bestand:
- Rheinweg 63
- Siegburgerstr. 297
- Otto-Hahn-Str. 158
- Gerhart-Hauptmann-Str. 12
Diese werden derzeit aber noch benutzt und benötigt.
2. Sie schätzt den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert der
einzelnen Container.
Für wiederverwertbare Container können derzeit bis ca. max.
1.500 € erzielt werden. Neue Wohncontainer kosten, je nach
Ausstattung, zwischen 10.000 € und 25.000 €.
3. Die Verwaltung teilt mit, in welcher Preisspanne sich eine
energetische Ausstattung zur Winterfestigkeit für die genannten
Container bewegen würde.Seite 1 von 2
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Da für eine energetische Ertüchtigung der gesamte Container
aufwendig isoliert und Bauteile teilweise ausgetauscht werden
müssten, liegt der Preis für eine Ertüchtigung über dem für neue
Container.
4. Die Verwaltung teilt mit, welche Verwendung der Wohncontainer
zukünftig vorgesehen ist und ggf. an welchen Standorten. Wenn
hierüber keine Klarheit besteht, sollen in Frage kommende
Verwendungszwecke sowie Lagerungs- bzw. Aufstellplätze
benannt werden.
Sofern Nutzungen am aktuellen Standort nicht mehr in Betracht
kommen, wird zuerst der städtische Bedarf geprüft. Sofern dieser
nicht bzw. nicht zeitnah vorhanden ist, erfolgt eine Verwertung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de