211381 · Beschlussvorlage
Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“
Kerndaten
- Nummer
- 211381
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211381 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Empfehlung Integrationsrat 26.10.2021 Anhörung Hauptausschuss 26.10.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Bonn beteiligt sich auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW. 2. Der Einrichtung folgender befristeter Stellen zur Umsetzung des Programms wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom 25.11.2020 zugestimmt: Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) 2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW 0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“: 3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“: 2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt Zielgruppe Flüchtlinge, die im Umfang von insgesamt 1,5 VZÄ besetzt werden und 1 Stelle A 9 LBesG NRW/ E 9a TVöD zur aufenthaltsrechtlichen Perspektivklärung für Langzeitgeduldete, die im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt wird. 3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden, sofern eine weitergehende Förderung über das Jahr 2022 hinaus erfolgt, nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.Seite 1 von 14 Seite 2 4. Die Landesförderung für die Personalkosten beträgt im Baustein 1 jeweils 55.000 €/Jahr für die beiden Vollzeitstellen, 27.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle und 22.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz. Die Landesförderung für die Personalkosten im Baustein 2 beträgt 55.000 €/Jahr pro Vollzeitstelle. Die Landesförderung für die Personalkosten im Baustein 3 beträgt 37.500 €/Jahr pro 0,75 VZÄ. 5. Für das Jahr 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten (633.147 EUR) überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zum einen aus Fördermitteln (437.500 EUR) und zum anderen aus dem Gesamthaushalt (195.647 EUR). 6. Für vier weitere vom MKFFI NRW vorgesehene Stellen (VZ) im Baustein 2 („Rechtskreisübergreifendes Case Management“) beantragt die Stadt Bonn die Fachbezogenen Pauschalen in Höhe von 55.000 €/Vollzeitstelle und leitet die Mittel für jeweils 1,0 Stelle weiter an die AWO Bonn/Rhein-Sieg, den Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., das Diakonische Werk Bonn und Region/Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit EMFA und den Paritätischen für das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch. Begründung Mit dem neuen Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (siehe DS 210410) soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen verschiedenen und innerhalb einzelner Behörden erreicht und Bedarfe schneller erfasst werden. Hintergrund sind die Verzögerungen, Hürden und Lücken, die an den Schnittstellen verschiedener gesetzlicher und anderer Zuständigkeiten entstehen und den Integrationsprozess erschweren, verzögern oder zum Stillstand bringen können. Diese seit längerem bestehende Problematik ist durch die Flüchtlingsaufnahme ab 2014/2015 besonders sichtbar geworden. Auch in Bonn wurde sie in Koordinierungsrunden und Veranstaltungen mit den verschiedensten Akteuren immer wieder bearbeitet und nach Lösungen gesucht. Erforderlich ist jedoch eine langfristige und strukturelle Herangehensweise, die das MKFFI NRW mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ entwickelt hat, um mit lückenlosen Übergängen und passenden Angeboten die Integrationsprozesse der geflüchteten oder neu eingewanderten Menschen (schneller) zum Erfolg zu bringen. Der Bedarf für ein Integrationsmanagement ergibt sich auch aus der Zuständigkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen, die große Vielfalt der in diesem Feld tätigen Institutionen, Behörden, Organisationen und Akteure und dem hohen Anteil befristeter Förderungen von Maßnahmen und Projekten. Die sich hieraus ergebende Situation bedeutet vor Ort für die Betroffenen selbst wie auch für die Kommunen eine gewisse Unübersichtlichkeit und prägt die kommunale Integrationsarbeit. Denn diese ist immer wieder gefordert, im Interesse flüssiger und funktionierender Integrationsprozesse zu strukturieren, zu vernetzen, zu koordinieren, Bedarfe zu erkennen, eigene FördermittelSeite 2 von 14 Seite 3 einzubringen sowie das wichtige unterstützende Ehrenamt einzubeziehen. Aufgrund der ambitionierten, komplexen und langfristigen Aufgaben und Ziele des Programms Kommunales Integrationsmanagement ist seitens des Landes NRW die dauerhafte Absicherung des Programms im Rahmen der Grundnovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vorgesehen. Der Referentenentwurf dazu wurde am 23.03.3021 im Landeskabinett beschlossen und befindet sich nach der Verbändeanhörung aktuell auf der parlamentarischen Ebene. Die erste Lesung zur Grundnovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW fand am 02.07.2021 im Landtag statt. Mit der anstehenden Neufassung des Teilhabe-und Integrationsgesetzes sollen unter anderem die Kommunalen Integrationszentren und das Kommunale Integrationsmanagement als langfristige kommunale Strukturförderung verankert und finanziell abgesichert werden. Ein neues Referat im MKFFI NRW begleitet und berät die Kommunen eng bei der Umsetzung des Programms, wie dies auch schon im Rahmen der Vorbereitung und Konzeptentwicklung geschehen ist. Das Konzept zur Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Bonn wurde unter Beteiligung zahlreicher Akteure entwickelt und ist angefügt. In diesem ist auch eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben, personellen Bedarfe und Förderkonditionen zu finden. Die Refinanzierungsquote durch das Förderprogramm liegt bei ca. 70%. Ebenfalls angefügt ist eine Übersicht über die Fördersummen des Landes für das Programm KIM. Der Förderantrag an das Land NRW muss bis spätestens 30.10.2021 gestellt werden, damit die Umsetzung zum 01.01.2022 beginnen kann. Konzept zur Umsetzung des NRW-Programms „Kommunales Integrationsmanagement“ in Bonn 1. Einleitung Mit dem neuen NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den und innerhalb der Behörden erreicht werden. Zudem sollen Bedarfe schneller erfasst werden, damit der Integrationsprozess Geflüchteter und Zugewanderter transparenter, passgenauer und verbindlicher gestaltet werden kann. Zielgruppen von KIM sind Geflüchtete und Neuzugewanderte, langjährig in Deutschland lebende eingewanderte Menschen, Frauen, insbesondere mit Kindern, Arbeitsmigrant*innen und ihre Kinder sowie langjährig Arbeitslose und langjährig Geduldete. KIM geht grundsätzlich von den Belangen der geflüchteten bzw. zugewanderten Menschen aus. Sie sollen mit ihren Biographien, ihren Potenzialen und ihren individuellen Bedarfen im Mittelpunkt stehen. Ämter undSeite 3 von 14 Seite 4 Behörden sollen qualifiziert und unterstützt werden, Potenziale wie Bedarfe zu erkennen und aufzugreifen und ihr Handeln entsprechend auszurichten, damit Integrationsprozesse besser als bislang gelingen. Mit drei Bausteinen soll das Kommunale Integrationsmanagement in allen Kommunen, die über ein Kommunales Integrationszentrum verfügen, umgesetzt werden: Mit einem rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Management (operative Ebene), das eng verbunden sein muss mit der „Koordinierenden Stelle“ (strategische Ebene), damit die Ziele von KIM erreicht werden können, und mit der Förderung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Alle drei Bausteine im Kommunalen Integrationsmanagement müssen eng und verbindlich zusammenarbeiten, um eine abgestimmte Umsetzung der Gesamtkonzeption zu gewährleisten und die Ziele zu erreichen. 2. Ausgangslage und Bedarfe Bonn als frühere Bundeshauptstadt und heutige Stadt der Vereinten Nationen, als Universitätsstadt, als Stadt mit vielfältiger Arbeitsmigration ab Ende der 1950er Jahre, hat eine heterogen zusammengesetzte Bevölkerung. Von 333.794 Einwohner*innen haben 100.508 Personen, also 30,1 %, einen Zuwanderungshintergrund. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Türkei, Polen, Marokko, Italien, Russland, Iran, Spanien, Irak und Rumänien. Insgesamt sind es derzeit 174 Herkunftsländer (alle Zahlen Stand 31.12.2020). Rund 8000 Geflüchtete leben aktuell in Bonn, 1700 davon in städtischer Unterbringung. Viele Akteurinnen und Akteure in Bonn arbeiten mit verschiedenen Zuständigkeiten oder inhaltlichen Schwerpunkten oder Zielgruppen im Bereich Integration/Migration/Flucht: Behörden, Organisationen, Verbände, Institutionen und Einrichtungen. Hinzukommen – oft ehrenamtlich geprägt oder ausschließlich ehrenamtlich tätig - Migrantenselbstorganisationen, interkulturelle und weitere Vereine, Gemeinden, Projektträger und Initiativen aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Bei der Stadt Bonn ist seit 2008 die Stabsstelle Integration zentrale Ansprechpartnerin der Stadt Bonn für das Thema Integration und organisatorisch unmittelbar der Oberbürgermeisterin zugeordnet. Die Stabsstelle arbeitet bereits an vielen Stellen mit den o.g. Akteur*innen zusammen, mit städtischen Ämtern und Einrichtungen, aber auch mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem BAMF, der IHK und der Handwerkskammer, ist vernetzt mit den von Land und Bund geförderten Integrations-, Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen sowie mit Migrantenselbstorganisationen, interkulturellen und sonstigen Vereinen, Bildungs- und Stadtteileinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften. Die im Konzept des Landes NRW für das Kommunale Integrationsmanagement beschriebenen Sachverhalte und Problembeschreibungen bestehen auch in Bonn. Die Übergänge zwischen Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden auch unterschiedlicher staatlicher Ebenen, die variierenden Vorgehensweisen von Dienststellen, aber auch unterschiedliche Vorgaben für die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen sowie das Wissen um Zugänge zu diesen, Informationen und Überblick bezüglich der oft unübersichtlichen Angebote und Maßnahmen für geflüchtete und eingewanderte Menschen, die EinschätzungSeite 4 von 14 Seite 5 des „richtigen“ Vorgehens, um ein Ziel zu erreichen und vieles mehr - alles das ist auch in Bonn eine alltägliche und oft kaum lösbare Herausforderung. Aktuelle Bedarfe in Bonn ergeben sich darüber hinaus sehr konkret auch aus dem mit Beteiligung der Akteure erarbeiteten Integrationskonzept der Stadt Bonn. Zusätzlich hat die Stabsstelle Integration im Rahmen der Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Programms KIM zahlreiche Gespräche geführt und mehr als 10 Meetings durchgeführt, um über das Programm KIM zu informieren und sich mit den Akteuren von städtischen Ämtern über BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Integration Point bis hin zu Flüchtlingsberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen, Jugendmigrationsdiensten, Integrationsagenturen, Migrantenselbstorganisationen, Vereinen aus der Integrations-, Migrations- und Flüchtlingsarbeit, Initiativen und Gemeinden der Flüchtlingshilfe auszutauschen und zu beraten. Die Notwendigkeit für die Bearbeitung der rechtskreisübergreifenden Schnittstellen ist durchgehend deutlich geworden. Vielfältige Bedarfe zu Inhalten und Strukturen wie auch zu Zielgruppen sind formuliert worden. Es bestand durchgehend ein hoher Grad an Übereinstimmung. Dabei wurde aber auch deutlich formuliert, dass das Programm KIM nicht zu Kürzungen im Integrationsbereich führen dürfe. Die von Bund, Land und Kommune geförderten Organisationen und Einrichtungen, die insgesamt über keine hohe Anzahl an hauptamtlichem Personal verfügen, bleiben unverzichtbarer Teil der Struktur in der kommunalen Integrations- und Flüchtlingsarbeit und müssen weiterbestehen. Das Programm KIM übernimmt ausdrücklich keine Aufgaben anderer, sondern hat in den Kommunen – also da, wo der konkrete individuelle Integrationsprozess stattfindet - neue und spezifische Zielsetzungen und Aufgabenstellungen. Wesentliche Bedarfe für und Erwartungen an das „Kommunale Integrationsmanagement“ in Bonn sind: Sprachförderung muss früher einsetzen, damit Bildungs-, Ausbildungs- und weitere Abschlüsse erreicht werden können und sowohl berufliche als auch gesellschaftliche Integration gelingt. Sprachförderangebote müssen den Bedarfen der zugewanderten Menschen entsprechen. In allen Bereichen (Behörden, Schulen, Kitas etc.) müssen Informationen zum Thema Spracherwerb Deutsch verbreitet werden. Mit Sprachbildung muss darüber hinaus mehr Gelegenheit gegeben werden, das neu Erlernte regelmäßig anzuwenden, zu erweitern und spezifische Sprachkenntnisse zu erwerben (z.B. Sprache am Arbeitsplatz). Bei Schulabgänger*innen reichen die Deutschkenntnisse oftmals nicht aus, um den gewünschten Ausbildungsplatz zu bekommen oder die Ausbildung kann nicht zu Ende geführt werden. Eltern benötigen mehr Informationen und Unterstützung für sich und ihre Kinder zum Schul- und Bildungssystem und zum Umgang mit den jeweiligen Institutionen; Erwachsene mehr zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Insbesondere Frauen und Mütter benötigen mehr Unterstützung, damit sie für sich selbst und für ihre Kinder Bildungs- und Berufsperspektiven entwickeln und umsetzen können. Ihr Interesse an der eigenen Weiterentwicklung und der ihrer Kinder ist oft groß, wird aber nicht genügend gefördert. Vielfach werden sie damit alleingelassen.Seite 5 von 14 Seite 6 Im komplexen Anerkennungsverfahren von Bildungs- und Berufsabschlüssen fehlen Übersicht und Strukturkenntnisse sowie Kenntnisse über die allgemein üblichen aber auch parallel möglichen Verfahren. Für einen gelingenden Einstieg in Ausbildung und Beruf fehlen ausreichende Ressourcen, um die individuelle berufliche Orientierung und die Suche nach Praktikumsplätzen, Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu unterstützen. Noch mehr als bislang müssen Berufsbilder und Arbeitsleben konkreter vorstellbar vermittelt werden. Nach Beginn einer Ausbildung fehlt ergänzende Unterstützung, damit es zu einem Abschluss kommt. Nach der Ausbildung fehlt Unterstützung, damit Einstieg und Verbleib im Beruf bzw. der Arbeitswelt gelingen. Auch wenn viele Beratungsstellen gute und aufwendige Arbeit leisten, besteht nach wie vor ein hoher Beratungsbedarf in einzelnen Stadtbezirken bzw. Stadtteilen und zu individuellen Fragestellungen. Zum Übergang von Transferleistungen zu Arbeit/Berufstätigkeit fehlen Informations- und Beratungsangebote zu den damit einhergehenden formalen Veränderungen. Dies führt zu Überforderungen. Als grundlegende themenübergreifende Problematik, die alle Zugewanderten betrifft, wird übereinstimmend und immer der Übergang zwischen Rechtskreisen und Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden genannt, die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Vorgaben der Behörden sowie mangelnde Absprachen und mangelnder Informationsfluss innerhalb von und zwischen Behörden. Das führt an vielen Schnittstellen zu erheblichen Problemen. Entscheidungsprozesse und Handlungsoptionen müssen transparenter, die Kommunikation innerhalb und zwischen Behörden verbessert, der Zugang zu Behörden niederschwelliger gestaltet werden, z.B. durch mehrsprachige Beratungsstrukturen. Der Verweis auf telefonische und digitale Angebote ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch. 3. Gesamtprozess und Umsetzung der drei Bausteine Wesentliches Steuerungs-, Entscheidungs- und Entwicklungselement im Programm KIM ist die Lenkungsgruppe. Diese soll sich zusammensetzen aus den Leitungen von - Amt für Soziales und Wohnen - Amt für Kinder, Jugend und Familie - Ausländerbehörde - Amt für Wirtschaftsförderung/Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg - Kommunales Integrationszentrum - VHS - Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter - Regionalkoordination BAMF - IHK - HWK - WohlfahrtsverbändeSeite 6 von 14 Seite 7 Die Leitung der Lenkungsgruppe liegt bei der Stabsstelle Integration. Die Lenkungsgruppe wird organisiert von der Koordinierenden Stelle (Baustein 1). Zur Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Programms wird eine Koordinierungsgruppe für die Bausteine 1-3 gebildet, bestehend aus Stabsstelle, KI und 33-6. Sie wird regelmäßig von der Koordinierenden Stelle einberufen und von ihr geleitet. Es wird eine Projektgruppe gebildet mit den Trägern der Case Management- Stellen und Vertreter*innen aus den Bereichen Sprache, Bildung, Beratung, Antidiskriminierungsarbeit, Integration sowie der entsprechend zuständigen Arbeitsebene aus Ämtern und Behörden, die sich fachlich mit den Themen und Bedarfen beschäftigt. Die Zusammensetzung der Projektgruppe kann bei Bedarf verändert werden. Die Leitung der Projektgruppe liegt bei der Koordinierenden Stelle, die die Projektgruppe auch organisiert und ihre Ergebnisse in die Lenkungsgruppe einbringt. Es wird eine Begleitgruppe gebildet mit Migrantenselbstorganisationen, Initiativen, interkulturellen Vereinen, Elternvertreter*innen sowie ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe, die sich mit Bedarfen, Kritik, Anregungen der Zielgruppe beschäftigt. Die Leitung der Begleitgruppe liegt bei der Koordinierenden Stelle, die die Begleitgruppe auch organisiert und ihre Ergebnisse in die Lenkungsgruppe einbringt. Weitere Projekt- und/oder Begleitgruppen können im Rahmen der Umsetzung des Programms KIM bei Bedarf und zeitlich befristet gebildet werden. Umsetzung der Bausteine 1 und 2 a) Schwerpunktsetzung zur Antragstellung beim Land NRW Zielgruppen sollen schwerpunktmäßig Geflüchtete und Neuzugewanderte sein sowie Frauen und Mütter und Väter mit Kindern. Dieser zunächst priorisierte Personenkreis kann verändert oder erweitert werden, wenn im Rahmen der Umsetzung von KIM Erfahrungen ausgewertet werden konnten. Handlungsfelder sollen entsprechend der Bedarfe sein: - Sprachförderung, Sprachbildung - Einstieg und Verbleib in Ausbildung und Arbeitswelt - Zugang zu Bildung mit dem Schwerpunkt Frauen und Familien - Zugang zu Ämtern und Behörden, Klärung und Bearbeitung der Prozesse und Übergänge zwischen Ämtern und Behörden b) Personelle Ausstattung und Aufgaben des Baustein 1 (Koordinierende Stelle) Personelle Ausstattung: 1,5 Stellen (angesiedelt bei der Stabsstelle Integration) 1,0 Stelle (angesiedelt im KI)Seite 7 von 14 Seite 8 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz (angesiedelt bei der Stabsstelle Integration) Aufgaben: Die Koordinierende Stelle spielt eine zentrale Rolle im Programm KIM. Zu Beginn muss sie Grundstrukturen schaffen, Basisinformationen zusammenstellen, die Beteiligungsgruppen zusammenstellen, Absprachen mit Ämtern treffen, Kooperationsvereinbarungen erstellen, bestehende Netzwerke informieren. Sie muss zudem grundlegende Regelungen vor Ort erarbeiten wie zum Beispiel zur Zusammenarbeit der drei Bausteine oder auch zum wichtigen Datenmanagement und sie muss dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden im Programm KIM an vom Land NRW zugesagten Schulungen und Fortbildungen teilnehmen können und auch fortlaufend qualifiziert werden. Auch muss ein gemeinsames Handlungskonzept für die Mitarbeitenden im Baustein 2 erstellt und mit den Trägern abgestimmt werden, zumal die Fachaufsicht bei der Kommune liegen muss. In vielen Fällen wird auch ein interkommunaler Austausch wichtig sein. Und nicht nur aufgrund der Sorgen vieler Akteure mit Blick auf KIM ist eine offene, gute und verlässliche Kommunikation über und zu KIM unerlässlich. Die bedeutendste Aufgabe der Koordinierenden Stelle ist letztlich die strategische Arbeit, damit das Ziel von KIM, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit grundlegend zu verbessern, erreicht werden kann. Die Aufgaben im Baustein 1 sind im Einzelnen: Bildung und Begleitung, inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung der Lenkungsgruppe sowie der Koordinierungsgruppe der Bausteine 1-3, Projektgruppe, Begleitgruppe Regelmäßige Arbeitsgruppe mit allen Case Manager*innen zu Ergebnissen und Bedarfen Auswertung, Weiterleitung, Bedarfsmeldungen an Lenkungsgruppe Moderation, Steuerung, Analyse und Evaluation der Prozesse Analyse und Management der Schnittstellen Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Ämtern und zivilgesellschaftlichen Akteuren Umsetzung der strategischen Arbeit Erstellung von Berichten für das Land NRW und für die Stadt Bonn Teilnahme an der Evaluation durch das Land NRW Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung (Land NRW) Organisation der Inanspruchnahme der externen Begleitung und Beratung des Landes NRW Fortbildung und Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeitenden und des KIM-Personals Teilnahme an den div. Formaten (Veranstaltungen, Workshops u.v.m.)Seite 8 von 14 Seite 9 des Landes NRW zu KIM Fachaufsicht über alle Case Management-Stellen Durchführung von Veranstaltungen Initiierung von Maßnahmen Teilnahme am landesweiten Fördercontrolling c) Personelle Ausstattung und Aufgaben des Baustein 2 (Case Management) 3,0 Stellen bei Stabsstelle Integration und KI 1,0 Stelle bei der AWO Bonn/Rhein-Sieg (Bad Godesberg) 1,0 Stelle beim Caritasverband für die Stadt Bonn (Haus Mondial) 1,0 Stelle beim Diakonischen Werk Bonn und Region bzw. EMFA 1,0 Stelle beim Paritätischen (Haus Vielinbusch) Nach Vorgabe des Landes NRW sollen maximal vier der sieben Stellen im Baustein 2 bei freien Trägern angesiedelt werden. Dies schöpft die Stadt Bonn bewusst aus, da die Ansiedlung von Case Management-Stellen bei freien Trägern von zentraler Bedeutung ist, um zum einen die Zielgruppen zu erreichen und hierzu an entsprechenden Stellen im Stadtgebiet präsent zu sein und zum anderen in fachlicher Zusammenarbeit der Stadt Bonn mit den freien Trägern für geflüchtete und eingewanderte Menschen und für die Stadt insgesamt spürbare Verbesserungen in den Integrationsprozessen zu erwirken und damit die Ziele des neuen Kommunalen Integrationsmanagements zu erreichen. Aufgaben: Das Case Management ist ein wichtiger Teil des Kommunalen Integrationsmanagements, da die strategische Arbeit ohne das Case Management nicht leistbar ist und die Ziele nicht erreicht werden können. Denn das MKFFI NRW legt mit dem Programm KIM ausgesprochen großen Wert auf die Berücksichtigung und Einbeziehung der Lebenswelten und Biographien der zur Zielgruppe gehörenden Menschen. Hier leistet das Case Management einen wesentlichen Beitrag und ist auch Impulsgeber für notwendige Veränderungen. Es kennt die Betroffenen wie auch den Integrationsprozess, aber auch die Ämter und Behörden, es kennt die Bedarfe ersterer und die rechtskreisübergreifenden (und anderen) Schnittstellen letzterer. Die Aufgaben des Case Managements im Programm KIM sind im Einzelnen: Individuelles, rechtskreisübergreifendes Case Management auf Grundlage eines lebensweltlichen Ansatzes / Biographie Scout Erstberatung Qualifizierte Einzelberatung Verweisberatung Aktive Zugangsgestaltung Ausführliche BestandsaufnahmeSeite 9 von 14 Seite 10 Fallanalyse Planung im Sinne einer Zielvereinbarung Bearbeitung der Schnittstellen Prozessverantwortung und Dokumentation Bündelung der Ergebnisse und Informationen an Overhead (Baustein 1) Für Baustein 1 und 2 gilt, dass das Land NRW mit dem neuen, ausschließlich für KIM zuständigen Referat im MKFFI sowie der wissenschaftlichen Begleitung von KIM einen kontinuierlichen, engen Kontakt mit den Kommunen anstrebt und regelmäßige Kommunikation und überregionalen Austausch der Kommunen in NRW sicherstellen möchte. Zudem sollen insbesondere die Mitarbeitenden im Baustein 2 geschult werden, um das spezifische Case Management im Programm KIM umsetzen zu können. Auch für die Mitarbeitenden im Baustein 1 wird es landesweit Schulungen und Austausch geben. Nicht zuletzt muss das Land NRW für das Programm KIM insgesamt Fachkonzepte, Standards und Handlungsempfehlungen entwickeln. Dies kann nicht jede Kommune einzeln leisten. Neben dem Case Management betrifft dies auch etliche Aufgaben der Koordinierenden Stelle sowie die Gesamtkonzeption von KIM. Umsetzung des Bausteins 3 Dieser Baustein beinhaltet die Förderung von bis zu 3 Stellen mit jeweils 75% Anteil sowohl für die Ausländer-, als auch für die Einbürgerungsbehörde. In Bonn sind beide Fachbereiche als Abteilung im Amt Bürgerdienste angesiedelt. 3.1. Ausländerbehörde a) Zielgruppe Personen mit unklarer aufenthaltsrechtlicher Perspektive, insbesondere solche im Status der Duldung. b) Aufgaben und Arbeitsweise Mit den zusätzlichen Arbeitskapazitäten soll geprüft werden, bei welchen Personen die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für gut integrierte Ausländer*innen nach den §§ 25 a (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) und 25 b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) in Betracht kommen können. Zwar findet eine rechtliche Überprüfung des Duldungsfalls durchaus auch im Tagesgeschäft statt. Auch hat nach den einschlägigen Erlassen des Landes in der jüngeren Vergangenheit eine geplante und breit angelegte Überprüfung der Duldungsfälle zur möglichen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stattgefunden.Seite 10 von 14 Seite 11 Mit den neuen Kapazitäten sollen aber nicht nur alle Fälle im Sinne einer Aktualisierung neubewertet werden, sondern es sollen auch Perspektiven für einen mittelfristigen Wechsel in den Status der Aufenthaltserlaubnis erarbeitet werden. Gerade Maßnahmen zur Identitätsklärung oder Passbeschaffung, wie aber auch Bemühungen zur Integration in Arbeitsmarkt oder Sprache sollten frühzeitig angestoßen werden. Hier ist eine enge Verzahnung mit den Case Management-Stellen besonders sinnvoll. Die Perspektiverarbeitung soll aber nicht beschränkt sein auf Duldungsinhaber*innen, die in ein Aufenthaltsrecht nach §§ 25a oder 25b wechseln können. Auch Möglichkeiten zu einer gesicherten Aufenthaltsperspektive für die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung sollen – klar auch im Interesse der Wirtschaftsunternehmen – in die Prüfung einbezogen werden. Durch die Einbindung von IHK, HWK und Arbeitsverwaltung kann hier ein überaus produktiver Austausch erwartet werden. Beabsichtigt ist die Vorsichtung von Fällen aus der Zielgruppe nach entsprechender Datenbankabfrage und Vorprüfung der Ausländerakte. Sodann sollen die näher zu prüfenden Fälle in die neue zentralisierte Zuständigkeit im Fachbereich Allgemeines Aufenthaltsrecht übernommen werden. Die jeweilige Vorgehensweise soll einzelfallabhängig organisiert werden, regelmäßig in enger Absprache mit den Case Managern – um Redundanzen zu verhindern - und nach jeweiligem Bedarf mit den anderen ggf. einzubindenden Akteuren. c) Personelle Ausstattung Dem Programm entsprechend soll eine Stelle in der Ausländerbehörde eingerichtet werden, bei der die o.g. Fallprüfungen zentralisiert werden. Das Land fördert die Stelle im Baustein 3 bei einer Besetzung im Umfang von 0,75 VZÄ mit 37.500 Euro. Sie soll eingerichtet werden und direkt an den existierenden Fachbereich angebunden sein. 3.2 Einbürgerungsbehörde a) Zielgruppe Alle Einbürgerungsinteressent*innen und Ausländer*innen mit längerem, legalen Aufenthalt. Ein Schwerpunkt soll gelegt werden auf die Personen, die in den zurückliegenden Jahren als Flüchtlinge in Bonn angekommen sind und nun nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren in größerer Zahl die einbürgerungsrechtlichen Voraufenthaltszeiten erfüllen werden. b) Aufgaben und Arbeitsweise Anders als in vielen anderen Städten und Kreisen ist in Bonn – als internationale Stadt – kein Einbruch in der Nachfrage zur Einbürgerung zu spüren gewesen. Auch aktuell werden Anfragen zur einzelfallbezogenenSeite 11 von 14 Seite 12 Einbürgerungsberatung in hoher Zahl an die Sachbearbeitung gerichtet. Anträge auf Einbürgerung wurden in den zurückliegenden 1 ½ Jahren aus Gründen des Infektionsschutzes schriftlich gestellt, ohne dass eine Steuerung über die Terminvergabe greift und das Antragsaufkommen zeitlich entzerrt. Die zusätzlichen Arbeitskapazitäten sollen also genutzt werden, um den Bearbeitungsstau aufzulösen. Darüber hinaus soll insbesondere die Gruppe der Personen mit humanitärem Aufenthaltsrecht in den Fokus genommen werden, die in den zurückliegenden Jahren der starken Fluchtzuwanderung nach Bonn gekommen sind. In den kommenden Jahren werden viele dieser Personen zunehmend die gesetzlichen Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung erfüllen. Es ist im arbeitsökonomischen Interesse der Behörde, wenn rechtliche Informationen rund um das Thema Einbürgerung in die einschlägigen Info-Kanäle eingespeist werden können. Hier ist die Kooperation mit den Case Manager*innen und den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände besonders wertvoll. Ein auf diese Zielgruppe zugeschnittenes Beratungskonzept kann auf die besondere Situation von Menschen mit Fluchthintergrund angepasst werden, die naturgemäß ohne Vorbereitung wie Sprachkompetenzen usw. eingereist sind und also einen - im Vergleich zur gesteuerten Migration - höheren Integrationsbedarf haben können. c) Personelle Ausstattung Das Programm bietet für diesen Baustein zwei Stellen, die jeweils im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt und mit 37.500 Euro gefördert werden. Sie sollen eingerichtet werden und direkt an den existierenden Fachbereich angebunden sein. Übersicht Fördersummen Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement Baustein 1, Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle Auszug aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) Ziffer Fördersumme Erläuterung 5.4.1 Personal- und Sachausgaben 5.4.1.1 Personalausgaben 2,5 Personalstellen als Koordinator*innen 0,5 Personalstelle Verwaltungs- assistenz 55.000 €/Jahr pro Vollzeitstelle 27.500 €/Jahr für 0,5 Personalstelle 22.500 €/Jahr für Verwaltungs- assistenz (Allgemeiner Hinweis zu allen Stellen s.u.) 5.4.1.2 Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als 2,5 Personalstellen als Koordinator*innen 9.700 € als Jahresbeitrag pro Vollzeitstelle Die verpflichtenden Koordinatoren-Fortbil- dungen, die das LandSeite 12 von 14 Seite 13 Koordinator*in und Verwaltungs- assistenz entste- hen. Förderfähig sind Ausgaben für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Ausstattung von Büroräumen sowie Fortbildungen. 0,5 Personalstelle Verwaltungs- assistenz 4.850 € für Verwaltungs- assistenz anbietet, sind hiervon ausgeschlossen. Bei den Fortbildungen muss es sich um solche handeln, die für die inhaltliche Aufgabenerfüllung benötigt werden. Andere Fortbildungen sind von der Kommune zu finanzieren. 5.4.1.2 Begleitmaßnahmen Durchführung von Veranstaltungsfor- maten Maßnahmen, die als Ergebnis der Analyse der Schnittstellen zur Verbesserung des Integrationsmanage ments entwickelt und implementiert werden 10.000 € 30.000 € z.B. Workshops, Fachtagungen, Multiplikatorenver- anstaltungen z.B. Softwareanwendun- gen, Handbücher, Publikationen, Öffentlichkeitsma- terialien oder die Entwicklung von anderen Instrumenten wie z.B. ein Personal Book oder ein Sprachpass 5.4.2 Sachausgaben für die Inanspruch- nahme einer ex- ternen Begleitung und Beratung 6 Beratungstage 3 Austausch- und Qualifizierungstage 6.000 € 3.000 € Sind nur für externe Berater*innen vorgesehen Baustein 2, Zusätzliche Personalstellen zu Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements, Grundlage: § 29 Haushaltsgesetz 2021 Fördersumme Erläuterung Fachbezogene Pauschale für 7 zusätzliche Personalstellen 3,0 Sozialpädagogisc he Personalstellen bei der Bundesstadt Bonn 4,0 Personalstellen externe Träger 385.000 € Pro Vollzeitstelle 55.000 € (für die vier bei externen Trägern angesiedelten Stellen wird die Fördersumme an diese weitergeleitet) Baustein 3, Zusätzliche Personalstellen in den ABH/EBH zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen, Grundlage: § 29 Haushaltsgesetz 2021Seite 13 von 14 Seite 14 Fördersumme Erläuterung Fachbezogene Pauschale für bis zu 3 zusätzliche Personalstellen, Stellenanteil 0,75 VZÄ 3,0 Personalstellen (á 0,75 VZÄ) im Fachbereich 112.500 € Pro Teilzeitstelle 37.500 € Hinweis: Um die Förderbedingungen zu erfüllen, müssen für alle drei Bausteine zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden. Durch die Einrichtung der unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgeführten Stellen entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von 633.147 EUR. Die gesamte Förderung dieser Stellen beläuft sich auf 437.500 EUR. Somit beträgt der städtische Eigenanteil 195.647 EUR. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 633.146,96 190000104/ 70.1000 633.146,96 437.500 € aus Fördermittel, 195.646,96 € aus Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge 437.500,00 190000104/ 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 195.646,96 Anlage/n KeineSeite 14 von 14
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