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211381 · Beschlussvorlage

Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“

Nummer
211381
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Integrationsrates 26.10.2021 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 28.10.2021 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Hauptausschusses 26.10.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211381
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm
„Kommunales Integrationsmanagement“
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.09.2021 Empfehlung
Integrationsrat 26.10.2021 Anhörung
Hauptausschuss 26.10.2021 Empfehlung
Rat 28.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Bonn beteiligt sich auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes
ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des
Landes NRW.
2. Der Einrichtung folgender befristeter Stellen zur Umsetzung des Programms
wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom
25.11.2020 zugestimmt:
Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der
Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)
2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW
0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz
Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“:
3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl.
Kommunales Integrationszentrum)
Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in
der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“:
2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt
Zielgruppe Flüchtlinge, die im Umfang von insgesamt 1,5 VZÄ besetzt werden
und
1 Stelle A 9 LBesG NRW/ E 9a TVöD zur aufenthaltsrechtlichen
Perspektivklärung für Langzeitgeduldete, die im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt
wird.
3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden, sofern eine
weitergehende Förderung über das Jahr 2022 hinaus erfolgt, nachlaufend in
der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.Seite 1 von 14
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4. Die Landesförderung für die Personalkosten beträgt im Baustein 1 jeweils
55.000 €/Jahr für die beiden Vollzeitstellen, 27.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle und
22.500 €/Jahr für die 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz. Die Landesförderung für
die Personalkosten im Baustein 2 beträgt 55.000 €/Jahr pro Vollzeitstelle. Die
Landesförderung für die Personalkosten im Baustein 3 beträgt 37.500 €/Jahr
pro 0,75 VZÄ.
5. Für das Jahr 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten
(633.147 EUR) überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zum einen
aus Fördermitteln (437.500 EUR) und zum anderen aus dem Gesamthaushalt
(195.647 EUR).
6. Für vier weitere vom MKFFI NRW vorgesehene Stellen (VZ) im Baustein 2
(„Rechtskreisübergreifendes Case Management“) beantragt die Stadt Bonn die
Fachbezogenen Pauschalen in Höhe von 55.000 €/Vollzeitstelle und leitet die
Mittel für jeweils 1,0 Stelle weiter an die AWO Bonn/Rhein-Sieg, den
Caritasverband für die Stadt Bonn e.V., das Diakonische Werk Bonn und
Region/Ev. Migrations- und Flüchtlingsarbeit EMFA und den Paritätischen für
das Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch.
Begründung
Mit dem neuen Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (siehe DS 210410)
soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert
und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen verschiedenen
und innerhalb einzelner Behörden erreicht und Bedarfe schneller erfasst
werden. Hintergrund sind die Verzögerungen, Hürden und Lücken, die an den
Schnittstellen verschiedener gesetzlicher und anderer Zuständigkeiten
entstehen und den Integrationsprozess erschweren, verzögern oder zum
Stillstand bringen können. Diese seit längerem bestehende Problematik ist
durch die Flüchtlingsaufnahme ab 2014/2015 besonders sichtbar geworden.
Auch in Bonn wurde sie in Koordinierungsrunden und Veranstaltungen mit den
verschiedensten Akteuren immer wieder bearbeitet und nach Lösungen
gesucht. Erforderlich ist jedoch eine langfristige und strukturelle
Herangehensweise, die das MKFFI NRW mit dem Programm „Kommunales
Integrationsmanagement“ entwickelt hat, um mit lückenlosen Übergängen und
passenden Angeboten die Integrationsprozesse der geflüchteten oder neu
eingewanderten Menschen (schneller) zum Erfolg zu bringen.
Der Bedarf für ein Integrationsmanagement ergibt sich auch aus der
Zuständigkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen, die große Vielfalt der in
diesem Feld tätigen Institutionen, Behörden, Organisationen und Akteure und
dem hohen Anteil befristeter Förderungen von Maßnahmen und Projekten. Die
sich hieraus ergebende Situation bedeutet vor Ort für die Betroffenen selbst wie
auch für die Kommunen eine gewisse Unübersichtlichkeit und prägt die
kommunale Integrationsarbeit. Denn diese ist immer wieder gefordert, im
Interesse flüssiger und funktionierender Integrationsprozesse zu strukturieren,
zu vernetzen, zu koordinieren, Bedarfe zu erkennen, eigene FördermittelSeite 2 von 14
Seite 3
einzubringen sowie das wichtige unterstützende Ehrenamt einzubeziehen.
Aufgrund der ambitionierten, komplexen und langfristigen Aufgaben und Ziele
des Programms Kommunales Integrationsmanagement ist seitens des Landes
NRW die dauerhafte Absicherung des Programms im Rahmen der
Grundnovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vorgesehen.
Der Referentenentwurf dazu wurde am 23.03.3021 im Landeskabinett
beschlossen und befindet sich nach der Verbändeanhörung aktuell auf der
parlamentarischen Ebene. Die erste Lesung zur Grundnovellierung des
Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW fand am 02.07.2021 im Landtag statt.
Mit der anstehenden Neufassung des Teilhabe-und Integrationsgesetzes sollen
unter anderem die Kommunalen Integrationszentren und das Kommunale
Integrationsmanagement als langfristige kommunale Strukturförderung
verankert und finanziell abgesichert werden.
Ein neues Referat im MKFFI NRW begleitet und berät die Kommunen eng bei
der Umsetzung des Programms, wie dies auch schon im Rahmen der
Vorbereitung und Konzeptentwicklung geschehen ist.
Das Konzept zur Umsetzung des Programms „Kommunales
Integrationsmanagement“ in Bonn wurde unter Beteiligung zahlreicher Akteure
entwickelt und ist angefügt. In diesem ist auch eine detaillierte Beschreibung
der Aufgaben, personellen Bedarfe und Förderkonditionen zu finden. Die
Refinanzierungsquote durch das Förderprogramm liegt bei ca. 70%. Ebenfalls
angefügt ist eine Übersicht über die Fördersummen des Landes für das
Programm KIM. Der Förderantrag an das Land NRW muss bis spätestens
30.10.2021 gestellt werden, damit die Umsetzung zum 01.01.2022 beginnen
kann.
Konzept zur Umsetzung des NRW-Programms „Kommunales
Integrationsmanagement“ in Bonn
1. Einleitung
Mit dem neuen NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM)
soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert
und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den und
innerhalb der Behörden erreicht werden. Zudem sollen Bedarfe schneller
erfasst werden, damit der Integrationsprozess Geflüchteter und Zugewanderter
transparenter, passgenauer und verbindlicher gestaltet werden kann.
Zielgruppen von KIM sind Geflüchtete und Neuzugewanderte, langjährig in
Deutschland lebende eingewanderte Menschen, Frauen, insbesondere mit
Kindern, Arbeitsmigrant*innen und ihre Kinder sowie langjährig Arbeitslose und
langjährig Geduldete.
KIM geht grundsätzlich von den Belangen der geflüchteten bzw.
zugewanderten Menschen aus. Sie sollen mit ihren Biographien, ihren
Potenzialen und ihren individuellen Bedarfen im Mittelpunkt stehen. Ämter undSeite 3 von 14
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Behörden sollen qualifiziert und unterstützt werden, Potenziale wie Bedarfe zu
erkennen und aufzugreifen und ihr Handeln entsprechend auszurichten, damit
Integrationsprozesse besser als bislang gelingen.
Mit drei Bausteinen soll das Kommunale Integrationsmanagement in allen
Kommunen, die über ein Kommunales Integrationszentrum verfügen,
umgesetzt werden: Mit einem rechtskreisübergreifenden, individuellen Case
Management (operative Ebene), das eng verbunden sein muss mit der
„Koordinierenden Stelle“ (strategische Ebene), damit die Ziele von KIM erreicht
werden können, und mit der Förderung der Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration
ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Alle drei
Bausteine im Kommunalen Integrationsmanagement müssen eng und
verbindlich zusammenarbeiten, um eine abgestimmte Umsetzung der
Gesamtkonzeption zu gewährleisten und die Ziele zu erreichen.
2. Ausgangslage und Bedarfe
Bonn als frühere Bundeshauptstadt und heutige Stadt der Vereinten Nationen,
als Universitätsstadt, als Stadt mit vielfältiger Arbeitsmigration ab Ende der
1950er Jahre, hat eine heterogen zusammengesetzte Bevölkerung. Von
333.794 Einwohner*innen haben 100.508 Personen, also 30,1 %, einen
Zuwanderungshintergrund. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Türkei, Polen,
Marokko, Italien, Russland, Iran, Spanien, Irak und Rumänien. Insgesamt sind
es derzeit 174 Herkunftsländer (alle Zahlen Stand 31.12.2020). Rund 8000
Geflüchtete leben aktuell in Bonn, 1700 davon in städtischer Unterbringung.
Viele Akteurinnen und Akteure in Bonn arbeiten mit verschiedenen
Zuständigkeiten oder inhaltlichen Schwerpunkten oder Zielgruppen im Bereich
Integration/Migration/Flucht: Behörden, Organisationen, Verbände, Institutionen
und Einrichtungen. Hinzukommen – oft ehrenamtlich geprägt oder
ausschließlich ehrenamtlich tätig - Migrantenselbstorganisationen,
interkulturelle und weitere Vereine, Gemeinden, Projektträger und Initiativen
aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Bei der Stadt Bonn ist seit 2008 die
Stabsstelle Integration zentrale Ansprechpartnerin der Stadt Bonn für das
Thema Integration und organisatorisch unmittelbar der Oberbürgermeisterin
zugeordnet. Die Stabsstelle arbeitet bereits an vielen Stellen mit den o.g.
Akteur*innen zusammen, mit städtischen Ämtern und Einrichtungen, aber auch
mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem BAMF, der IHK und der
Handwerkskammer, ist vernetzt mit den von Land und Bund geförderten
Integrations-, Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen sowie mit
Migrantenselbstorganisationen, interkulturellen und sonstigen Vereinen,
Bildungs- und Stadtteileinrichtungen sowie Religionsgemeinschaften.
Die im Konzept des Landes NRW für das Kommunale Integrationsmanagement
beschriebenen Sachverhalte und Problembeschreibungen bestehen auch in
Bonn. Die Übergänge zwischen Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden
auch unterschiedlicher staatlicher Ebenen, die variierenden Vorgehensweisen
von Dienststellen, aber auch unterschiedliche Vorgaben für die Teilnahme an
Integrationsmaßnahmen sowie das Wissen um Zugänge zu diesen,
Informationen und Überblick bezüglich der oft unübersichtlichen Angebote und
Maßnahmen für geflüchtete und eingewanderte Menschen, die EinschätzungSeite 4 von 14
Seite 5
des „richtigen“ Vorgehens, um ein Ziel zu erreichen und vieles mehr - alles das
ist auch in Bonn eine alltägliche und oft kaum lösbare Herausforderung.
Aktuelle Bedarfe in Bonn ergeben sich darüber hinaus sehr konkret auch aus
dem mit Beteiligung der Akteure erarbeiteten Integrationskonzept der Stadt
Bonn. Zusätzlich hat die Stabsstelle Integration im Rahmen der
Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Programms KIM zahlreiche Gespräche
geführt und mehr als 10 Meetings durchgeführt, um über das Programm KIM zu
informieren und sich mit den Akteuren von städtischen Ämtern über BAMF,
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Integration Point bis hin zu
Flüchtlingsberatungsstellen, Migrationsberatungsstellen,
Jugendmigrationsdiensten, Integrationsagenturen,
Migrantenselbstorganisationen, Vereinen aus der Integrations-, Migrations- und
Flüchtlingsarbeit, Initiativen und Gemeinden der Flüchtlingshilfe
auszutauschen und zu beraten.
Die Notwendigkeit für die Bearbeitung der rechtskreisübergreifenden
Schnittstellen ist durchgehend deutlich geworden. Vielfältige Bedarfe zu
Inhalten und Strukturen wie auch zu Zielgruppen sind formuliert worden. Es
bestand durchgehend ein hoher Grad an Übereinstimmung. Dabei wurde aber
auch deutlich formuliert, dass das Programm KIM nicht zu Kürzungen im
Integrationsbereich führen dürfe. Die von Bund, Land und Kommune
geförderten Organisationen und Einrichtungen, die insgesamt über keine hohe
Anzahl an hauptamtlichem Personal verfügen, bleiben unverzichtbarer Teil der
Struktur in der kommunalen Integrations- und Flüchtlingsarbeit und müssen
weiterbestehen. Das Programm KIM übernimmt ausdrücklich keine Aufgaben
anderer, sondern hat in den Kommunen – also da, wo der konkrete individuelle
Integrationsprozess stattfindet - neue und spezifische Zielsetzungen und
Aufgabenstellungen.
Wesentliche Bedarfe für und Erwartungen an das „Kommunale
Integrationsmanagement“ in Bonn sind:
Sprachförderung muss früher einsetzen, damit Bildungs-, Ausbildungs- und
weitere Abschlüsse erreicht werden können und sowohl berufliche als auch
gesellschaftliche Integration gelingt. Sprachförderangebote müssen den
Bedarfen der zugewanderten Menschen entsprechen. In allen Bereichen
(Behörden, Schulen, Kitas etc.) müssen Informationen zum Thema
Spracherwerb Deutsch verbreitet werden. Mit Sprachbildung muss darüber
hinaus mehr Gelegenheit gegeben werden, das neu Erlernte regelmäßig
anzuwenden, zu erweitern und spezifische Sprachkenntnisse zu erwerben (z.B.
Sprache am Arbeitsplatz). Bei Schulabgänger*innen reichen die
Deutschkenntnisse oftmals nicht aus, um den gewünschten Ausbildungsplatz
zu bekommen oder die Ausbildung kann nicht zu Ende geführt werden.
Eltern benötigen mehr Informationen und Unterstützung für sich und ihre Kinder
zum Schul- und Bildungssystem und zum Umgang mit den jeweiligen
Institutionen; Erwachsene mehr zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Insbesondere
Frauen und Mütter benötigen mehr Unterstützung, damit sie für sich selbst
und für ihre Kinder Bildungs- und Berufsperspektiven entwickeln und umsetzen
können. Ihr Interesse an der eigenen Weiterentwicklung und der ihrer Kinder ist
oft groß, wird aber nicht genügend gefördert. Vielfach werden sie damit
alleingelassen.Seite 5 von 14
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Im komplexen Anerkennungsverfahren von Bildungs- und Berufsabschlüssen
fehlen Übersicht und Strukturkenntnisse sowie Kenntnisse über die allgemein
üblichen aber auch parallel möglichen Verfahren.
Für einen gelingenden Einstieg in Ausbildung und Beruf fehlen
ausreichende Ressourcen, um die individuelle berufliche Orientierung und die
Suche nach Praktikumsplätzen, Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu
unterstützen. Noch mehr als bislang müssen Berufsbilder und Arbeitsleben
konkreter vorstellbar vermittelt werden. Nach Beginn einer Ausbildung fehlt
ergänzende Unterstützung, damit es zu einem Abschluss kommt. Nach der
Ausbildung fehlt Unterstützung, damit Einstieg und Verbleib im Beruf bzw.
der Arbeitswelt gelingen.
Auch wenn viele Beratungsstellen gute und aufwendige Arbeit leisten, besteht
nach wie vor ein hoher Beratungsbedarf in einzelnen Stadtbezirken bzw.
Stadtteilen und zu individuellen Fragestellungen.
Zum Übergang von Transferleistungen zu Arbeit/Berufstätigkeit fehlen
Informations- und Beratungsangebote zu den damit einhergehenden formalen
Veränderungen. Dies führt zu Überforderungen.
Als grundlegende themenübergreifende Problematik, die alle
Zugewanderten betrifft, wird übereinstimmend und immer der Übergang
zwischen Rechtskreisen und Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden
genannt, die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Vorgaben der Behörden
sowie mangelnde Absprachen und mangelnder Informationsfluss innerhalb von
und zwischen Behörden. Das führt an vielen Schnittstellen zu erheblichen
Problemen. Entscheidungsprozesse und Handlungsoptionen müssen
transparenter, die Kommunikation innerhalb und zwischen Behörden
verbessert, der Zugang zu Behörden niederschwelliger gestaltet werden, z.B.
durch mehrsprachige Beratungsstrukturen. Der Verweis auf telefonische und
digitale Angebote ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch.
3. Gesamtprozess und Umsetzung der drei Bausteine
Wesentliches Steuerungs-, Entscheidungs- und Entwicklungselement im
Programm KIM ist die Lenkungsgruppe. Diese soll sich zusammensetzen aus
den Leitungen von
- Amt für Soziales und Wohnen
- Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Ausländerbehörde
- Amt für Wirtschaftsförderung/Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
- Kommunales Integrationszentrum
- VHS
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Regionalkoordination BAMF
- IHK
- HWK
- WohlfahrtsverbändeSeite 6 von 14
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Die Leitung der Lenkungsgruppe liegt bei der Stabsstelle Integration. Die
Lenkungsgruppe wird organisiert von der Koordinierenden Stelle (Baustein 1).
Zur Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Programms wird
eine Koordinierungsgruppe für die Bausteine 1-3 gebildet, bestehend aus
Stabsstelle, KI und 33-6. Sie wird regelmäßig von der Koordinierenden Stelle
einberufen und von ihr geleitet.
Es wird eine Projektgruppe gebildet mit den Trägern der Case Management-
Stellen und Vertreter*innen aus den Bereichen Sprache, Bildung, Beratung,
Antidiskriminierungsarbeit, Integration sowie der entsprechend zuständigen
Arbeitsebene aus Ämtern und Behörden, die sich fachlich mit den Themen und
Bedarfen beschäftigt. Die Zusammensetzung der Projektgruppe kann bei
Bedarf verändert werden. Die Leitung der Projektgruppe liegt bei der
Koordinierenden Stelle, die die Projektgruppe auch organisiert und ihre
Ergebnisse in die Lenkungsgruppe einbringt.
Es wird eine Begleitgruppe gebildet mit Migrantenselbstorganisationen,
Initiativen, interkulturellen Vereinen, Elternvertreter*innen sowie ehrenamtlicher
Flüchtlingshilfe, die sich mit Bedarfen, Kritik, Anregungen der Zielgruppe
beschäftigt. Die Leitung der Begleitgruppe liegt bei der Koordinierenden Stelle,
die die Begleitgruppe auch organisiert und ihre Ergebnisse in die
Lenkungsgruppe einbringt.
Weitere Projekt- und/oder Begleitgruppen können im Rahmen der
Umsetzung des Programms KIM bei Bedarf und zeitlich befristet gebildet
werden.
Umsetzung der Bausteine 1 und 2
a) Schwerpunktsetzung zur Antragstellung beim Land NRW
Zielgruppen sollen schwerpunktmäßig Geflüchtete und Neuzugewanderte sein
sowie Frauen und Mütter und Väter mit Kindern. Dieser zunächst priorisierte
Personenkreis kann verändert oder erweitert werden, wenn im Rahmen der
Umsetzung von KIM Erfahrungen ausgewertet werden konnten.
Handlungsfelder sollen entsprechend der Bedarfe sein:
- Sprachförderung, Sprachbildung
- Einstieg und Verbleib in Ausbildung und Arbeitswelt
- Zugang zu Bildung mit dem Schwerpunkt Frauen und Familien
- Zugang zu Ämtern und Behörden, Klärung und Bearbeitung der Prozesse und
Übergänge zwischen Ämtern und Behörden
b) Personelle Ausstattung und Aufgaben des Baustein 1 (Koordinierende
Stelle)
Personelle Ausstattung:
1,5 Stellen (angesiedelt bei der Stabsstelle Integration)
1,0 Stelle (angesiedelt im KI)Seite 7 von 14
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0,5 Stelle Verwaltungsassistenz (angesiedelt bei der Stabsstelle Integration)
Aufgaben:
Die Koordinierende Stelle spielt eine zentrale Rolle im Programm KIM. Zu
Beginn muss sie Grundstrukturen schaffen, Basisinformationen
zusammenstellen, die Beteiligungsgruppen zusammenstellen, Absprachen mit
Ämtern treffen, Kooperationsvereinbarungen erstellen, bestehende Netzwerke
informieren. Sie muss zudem grundlegende Regelungen vor Ort erarbeiten wie
zum Beispiel zur Zusammenarbeit der drei Bausteine oder auch zum wichtigen
Datenmanagement und sie muss dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden
im Programm KIM an vom Land NRW zugesagten Schulungen und
Fortbildungen teilnehmen können und auch fortlaufend qualifiziert werden.
Auch muss ein gemeinsames Handlungskonzept für die Mitarbeitenden im
Baustein 2 erstellt und mit den Trägern abgestimmt werden, zumal die
Fachaufsicht bei der Kommune liegen muss. In vielen Fällen wird auch ein
interkommunaler Austausch wichtig sein. Und nicht nur aufgrund der Sorgen
vieler Akteure mit Blick auf KIM ist eine offene, gute und verlässliche
Kommunikation über und zu KIM unerlässlich.
Die bedeutendste Aufgabe der Koordinierenden Stelle ist letztlich die
strategische Arbeit, damit das Ziel von KIM, die rechtskreisübergreifende
Zusammenarbeit grundlegend zu verbessern, erreicht werden kann. Die
Aufgaben im Baustein 1 sind im Einzelnen:
 Bildung und Begleitung, inhaltliche und organisatorische Vor- und
Nachbereitung der Lenkungsgruppe sowie der Koordinierungsgruppe
der Bausteine 1-3, Projektgruppe, Begleitgruppe
 Regelmäßige Arbeitsgruppe mit allen Case Manager*innen zu
Ergebnissen und Bedarfen
 Auswertung, Weiterleitung, Bedarfsmeldungen an Lenkungsgruppe
 Moderation, Steuerung, Analyse und Evaluation der Prozesse
 Analyse und Management der Schnittstellen
 Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Ämtern und
zivilgesellschaftlichen Akteuren
 Umsetzung der strategischen Arbeit
 Erstellung von Berichten für das Land NRW und für die Stadt Bonn
 Teilnahme an der Evaluation durch das Land NRW
 Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung (Land NRW)
 Organisation der Inanspruchnahme der externen Begleitung und
Beratung des Landes NRW
 Fortbildung und Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeitenden und des
KIM-Personals
 Teilnahme an den div. Formaten (Veranstaltungen, Workshops u.v.m.)Seite 8 von 14
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des Landes NRW zu KIM
 Fachaufsicht über alle Case Management-Stellen
 Durchführung von Veranstaltungen
 Initiierung von Maßnahmen
 Teilnahme am landesweiten Fördercontrolling
c) Personelle Ausstattung und Aufgaben des Baustein 2 (Case
Management)
3,0 Stellen bei Stabsstelle Integration und KI
1,0 Stelle bei der AWO Bonn/Rhein-Sieg (Bad Godesberg)
1,0 Stelle beim Caritasverband für die Stadt Bonn (Haus Mondial)
1,0 Stelle beim Diakonischen Werk Bonn und Region bzw. EMFA
1,0 Stelle beim Paritätischen (Haus Vielinbusch)
Nach Vorgabe des Landes NRW sollen maximal vier der sieben Stellen im
Baustein 2 bei freien Trägern angesiedelt werden. Dies schöpft die Stadt Bonn
bewusst aus, da die Ansiedlung von Case Management-Stellen bei freien
Trägern von zentraler Bedeutung ist, um zum einen die Zielgruppen zu
erreichen und hierzu an entsprechenden Stellen im Stadtgebiet präsent zu sein
und zum anderen in fachlicher Zusammenarbeit der Stadt Bonn mit den freien
Trägern für geflüchtete und eingewanderte Menschen und für die Stadt
insgesamt spürbare Verbesserungen in den Integrationsprozessen zu erwirken
und damit die Ziele des neuen Kommunalen Integrationsmanagements zu
erreichen.
Aufgaben:
Das Case Management ist ein wichtiger Teil des Kommunalen
Integrationsmanagements, da die strategische Arbeit ohne das Case
Management nicht leistbar ist und die Ziele nicht erreicht werden können. Denn
das MKFFI NRW legt mit dem Programm KIM ausgesprochen großen Wert auf
die Berücksichtigung und Einbeziehung der Lebenswelten und Biographien der
zur Zielgruppe gehörenden Menschen. Hier leistet das Case Management
einen wesentlichen Beitrag und ist auch Impulsgeber für notwendige
Veränderungen. Es kennt die Betroffenen wie auch den Integrationsprozess,
aber auch die Ämter und Behörden, es kennt die Bedarfe ersterer und die
rechtskreisübergreifenden (und anderen) Schnittstellen letzterer. Die Aufgaben
des Case Managements im Programm KIM sind im Einzelnen:
 Individuelles, rechtskreisübergreifendes Case Management auf
Grundlage eines lebensweltlichen Ansatzes / Biographie Scout
 Erstberatung
 Qualifizierte Einzelberatung
 Verweisberatung
 Aktive Zugangsgestaltung
 Ausführliche BestandsaufnahmeSeite 9 von 14
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 Fallanalyse
 Planung im Sinne einer Zielvereinbarung
 Bearbeitung der Schnittstellen
 Prozessverantwortung und Dokumentation
 Bündelung der Ergebnisse und Informationen an Overhead (Baustein 1)
Für Baustein 1 und 2 gilt, dass das Land NRW mit dem neuen, ausschließlich
für KIM zuständigen Referat im MKFFI sowie der wissenschaftlichen Begleitung
von KIM einen kontinuierlichen, engen Kontakt mit den Kommunen anstrebt
und regelmäßige Kommunikation und überregionalen Austausch der
Kommunen in NRW sicherstellen möchte. Zudem sollen insbesondere die
Mitarbeitenden im Baustein 2 geschult werden, um das spezifische Case
Management im Programm KIM umsetzen zu können. Auch für die
Mitarbeitenden im Baustein 1 wird es landesweit Schulungen und Austausch
geben.
Nicht zuletzt muss das Land NRW für das Programm KIM insgesamt
Fachkonzepte, Standards und Handlungsempfehlungen entwickeln. Dies kann
nicht jede Kommune einzeln leisten. Neben dem Case Management betrifft
dies auch etliche Aufgaben der Koordinierenden Stelle sowie die
Gesamtkonzeption von KIM.
Umsetzung des Bausteins 3
Dieser Baustein beinhaltet die Förderung von bis zu 3 Stellen mit jeweils 75%
Anteil sowohl für die Ausländer-, als auch für die Einbürgerungsbehörde. In
Bonn sind beide Fachbereiche als Abteilung im Amt Bürgerdienste angesiedelt.
3.1. Ausländerbehörde
a) Zielgruppe
Personen mit unklarer aufenthaltsrechtlicher Perspektive, insbesondere solche
im Status der Duldung.
b) Aufgaben und Arbeitsweise
Mit den zusätzlichen Arbeitskapazitäten soll geprüft werden, bei welchen
Personen die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für gut integrierte
Ausländer*innen nach den §§ 25 a (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und Heranwachsenden) und 25 b AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) in Betracht kommen
können.
Zwar findet eine rechtliche Überprüfung des Duldungsfalls durchaus auch im
Tagesgeschäft statt. Auch hat nach den einschlägigen Erlassen des Landes in
der jüngeren Vergangenheit eine geplante und breit angelegte Überprüfung der
Duldungsfälle zur möglichen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stattgefunden.Seite 10 von 14
Seite 11
Mit den neuen Kapazitäten sollen aber nicht nur alle Fälle im Sinne einer
Aktualisierung neubewertet werden, sondern es sollen auch Perspektiven für
einen mittelfristigen Wechsel in den Status der Aufenthaltserlaubnis erarbeitet
werden. Gerade Maßnahmen zur Identitätsklärung oder Passbeschaffung, wie
aber auch Bemühungen zur Integration in Arbeitsmarkt oder Sprache sollten
frühzeitig angestoßen werden.
Hier ist eine enge Verzahnung mit den Case Management-Stellen besonders
sinnvoll.
Die Perspektiverarbeitung soll aber nicht beschränkt sein auf
Duldungsinhaber*innen, die in ein Aufenthaltsrecht nach §§ 25a oder 25b
wechseln können. Auch Möglichkeiten zu einer gesicherten
Aufenthaltsperspektive für die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung sollen
– klar auch im Interesse der Wirtschaftsunternehmen – in die Prüfung
einbezogen werden. Durch die Einbindung von IHK, HWK und
Arbeitsverwaltung kann hier ein überaus produktiver Austausch erwartet
werden.
Beabsichtigt ist die Vorsichtung von Fällen aus der Zielgruppe nach
entsprechender Datenbankabfrage und Vorprüfung der Ausländerakte. Sodann
sollen die näher zu prüfenden Fälle in die neue zentralisierte Zuständigkeit im
Fachbereich Allgemeines Aufenthaltsrecht übernommen werden. Die jeweilige
Vorgehensweise soll einzelfallabhängig organisiert werden, regelmäßig in
enger Absprache mit den Case Managern – um Redundanzen zu verhindern -
und nach jeweiligem Bedarf mit den anderen ggf. einzubindenden Akteuren.
c) Personelle Ausstattung
Dem Programm entsprechend soll eine Stelle in der Ausländerbehörde
eingerichtet werden, bei der die o.g. Fallprüfungen zentralisiert werden.
Das Land fördert die Stelle im Baustein 3 bei einer Besetzung im Umfang von
0,75 VZÄ mit 37.500 Euro. Sie soll eingerichtet werden und direkt an den
existierenden Fachbereich angebunden sein.
3.2 Einbürgerungsbehörde
a) Zielgruppe
Alle Einbürgerungsinteressent*innen und Ausländer*innen mit längerem,
legalen Aufenthalt. Ein Schwerpunkt soll gelegt werden auf die Personen, die in
den zurückliegenden Jahren als Flüchtlinge in Bonn angekommen sind und nun
nach positiv abgeschlossenem Asylverfahren in größerer Zahl die
einbürgerungsrechtlichen Voraufenthaltszeiten erfüllen werden.
b) Aufgaben und Arbeitsweise
Anders als in vielen anderen Städten und Kreisen ist in Bonn – als
internationale Stadt – kein Einbruch in der Nachfrage zur Einbürgerung zu
spüren gewesen. Auch aktuell werden Anfragen zur einzelfallbezogenenSeite 11 von 14
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Einbürgerungsberatung in hoher Zahl an die Sachbearbeitung gerichtet.
Anträge auf Einbürgerung wurden in den zurückliegenden 1 ½ Jahren aus
Gründen des Infektionsschutzes schriftlich gestellt, ohne dass eine Steuerung
über die Terminvergabe greift und das Antragsaufkommen zeitlich entzerrt.
Die zusätzlichen Arbeitskapazitäten sollen also genutzt werden, um den
Bearbeitungsstau aufzulösen.
Darüber hinaus soll insbesondere die Gruppe der Personen mit humanitärem
Aufenthaltsrecht in den Fokus genommen werden, die in den zurückliegenden
Jahren der starken Fluchtzuwanderung nach Bonn gekommen sind. In den
kommenden Jahren werden viele dieser Personen zunehmend die gesetzlichen
Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung erfüllen. Es ist im
arbeitsökonomischen Interesse der Behörde, wenn rechtliche Informationen
rund um das Thema Einbürgerung in die einschlägigen Info-Kanäle eingespeist
werden können. Hier ist die Kooperation mit den Case Manager*innen und den
Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände besonders wertvoll. Ein auf diese
Zielgruppe zugeschnittenes Beratungskonzept kann auf die besondere
Situation von Menschen mit Fluchthintergrund angepasst werden, die
naturgemäß ohne Vorbereitung wie Sprachkompetenzen usw. eingereist sind
und also einen - im Vergleich zur gesteuerten Migration - höheren
Integrationsbedarf haben können.
c) Personelle Ausstattung
Das Programm bietet für diesen Baustein zwei Stellen, die jeweils im Umfang
von 0,75 VZÄ besetzt und mit 37.500 Euro gefördert werden. Sie sollen
eingerichtet werden und direkt an den existierenden Fachbereich angebunden
sein.
Übersicht Fördersummen Landesprogramm Kommunales
Integrationsmanagement
Baustein 1, Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle
Auszug aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung
und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den
Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW)
Ziffer Fördersumme Erläuterung
5.4.1 Personal- und
Sachausgaben
5.4.1.1 Personalausgaben 2,5 Personalstellen
als
Koordinator*innen
0,5 Personalstelle
Verwaltungs-
assistenz
55.000 €/Jahr pro
Vollzeitstelle
27.500 €/Jahr für
0,5 Personalstelle
22.500 €/Jahr für
Verwaltungs-
assistenz
(Allgemeiner Hinweis
zu allen Stellen s.u.)
5.4.1.2 Sachausgaben, die
im Rahmen der
Tätigkeit als
2,5 Personalstellen
als
Koordinator*innen
9.700 € als
Jahresbeitrag pro
Vollzeitstelle
Die verpflichtenden
Koordinatoren-Fortbil-
dungen, die das LandSeite 12 von 14
Seite 13
Koordinator*in und
Verwaltungs-
assistenz entste-
hen. Förderfähig
sind Ausgaben für
die Einrichtung
eines
Arbeitsplatzes, die
Ausstattung von
Büroräumen sowie
Fortbildungen.
0,5 Personalstelle
Verwaltungs-
assistenz
4.850 € für
Verwaltungs-
assistenz
anbietet, sind hiervon
ausgeschlossen. Bei
den Fortbildungen
muss es sich um
solche handeln, die für
die inhaltliche
Aufgabenerfüllung
benötigt werden.
Andere Fortbildungen
sind von der
Kommune zu
finanzieren.
5.4.1.2 Begleitmaßnahmen
Durchführung von
Veranstaltungsfor-
maten
Maßnahmen, die
als Ergebnis der
Analyse der
Schnittstellen zur
Verbesserung des
Integrationsmanage
ments entwickelt
und implementiert
werden
10.000 €
30.000 €
z.B. Workshops,
Fachtagungen,
Multiplikatorenver-
anstaltungen
z.B.
Softwareanwendun-
gen, Handbücher,
Publikationen,
Öffentlichkeitsma-
terialien oder die
Entwicklung von
anderen Instrumenten
wie z.B. ein Personal
Book oder ein
Sprachpass
5.4.2 Sachausgaben für
die Inanspruch-
nahme einer ex-
ternen Begleitung
und Beratung
6 Beratungstage
3 Austausch- und
Qualifizierungstage
6.000 €
3.000 €
Sind nur für externe
Berater*innen
vorgesehen
Baustein 2, Zusätzliche Personalstellen zu Implementierung und Durchführung
eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements, Grundlage:
§ 29 Haushaltsgesetz 2021
Fördersumme Erläuterung
Fachbezogene
Pauschale für 7
zusätzliche
Personalstellen
3,0
Sozialpädagogisc
he
Personalstellen
bei der
Bundesstadt
Bonn
4,0
Personalstellen
externe Träger
385.000 € Pro Vollzeitstelle
55.000 € (für die
vier bei externen
Trägern
angesiedelten
Stellen wird die
Fördersumme an
diese
weitergeleitet)
Baustein 3, Zusätzliche Personalstellen in den ABH/EBH zur rechtlichen
Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen, Grundlage: § 29 Haushaltsgesetz 2021Seite 13 von 14
Seite 14
Fördersumme Erläuterung
Fachbezogene
Pauschale für
bis zu 3
zusätzliche
Personalstellen,
Stellenanteil
0,75 VZÄ
3,0
Personalstellen
(á 0,75 VZÄ) im
Fachbereich
112.500 € Pro
Teilzeitstelle
37.500 €
Hinweis: Um die Förderbedingungen zu erfüllen, müssen für alle drei Bausteine
zusätzliche Personalstellen eingerichtet werden.
Durch die Einrichtung der unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgeführten Stellen
entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von 633.147 EUR. Die gesamte Förderung
dieser Stellen beläuft sich auf 437.500 EUR. Somit beträgt der städtische Eigenanteil
195.647 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 1.01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
633.146,96 190000104/
70.1000
633.146,96 437.500 € aus
Fördermittel,
195.646,96 € aus
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
437.500,00 190000104/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
195.646,96
Anlage/n
KeineSeite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 22:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de