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211371 · Mitteilungsvorlage

Seniorenzentren Controllingbericht für das 1. Quartal 2021

Nummer
211371
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 15.09.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211371
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren Controllingbericht für das 1.
Quartal 2021
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 15.09.2021 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
29.09.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der
Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge
und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 31.03.2021
vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurden im Vergleich zu den Vorjahren folgende
Auslastungsgrade in den stationären Einrichtungen erreicht:
Auslastungsgrad 2017 2018 2019 2020 1. Quartal 2021
Haus Elisabeth 93,4% 93,0% 95,9% 94,1% 86,2
St. Albertus-Magnus-Haus 98,0% 96,7% 99,2% 98,2% 97,9
Wilhelmine-Lübke-Haus 91,6% 87,4% 97,3% 96,4% 92,1
Durchschnitt 93,9% 92,0% 97,3% 96,1% 91,7
Die Auslastung war sowohl im Haus Elisabeth als auch im Wilhelmine-Lübke-
Haus pandemiebedingt im ersten Quartal 2021 rückläufig. Neben den daraus
folgenden Einnahmeausfällen sind in allen Einrichtungen andererseits
erhebliche zusätzliche Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe,
Masken und dergleichen entstanden. In den stationären Einrichtungen sind
zusätzlich Mehraufwendungen eingetreten, um die Zugangskontrolle sowie die
Durchführung von PoC Tests sicherzustellen.
Durch die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes werden den
Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Rettungsschirms während der Pandemie
entstandene Mindereinnahmen durch Auslastungsrückgänge sowie
pandemiebedingte Mehraufwendungen im Vergleich zum Referenzmonat
Januar 2020 gem. § 150 Abs. 2 SGB XI erstattet.
Die Auslastungen im Referenzmonat Januar 2020 betrugen:
Auslastungsgrad Januar 2020
Haus Elisabeth 98,8%
St. Albertus-Magnus-Haus 99,9%
Wilhelmine-Lübke-Haus 96,0%
Durchschnitt 98,0%Seite 1 von 5
Seite 2
Das Gesamtergebnis für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021
schließt mit einem Gewinn in Höhe von 160 TEUR, die Hochrechnung zum
Jahresende mit 375 TEUR.
Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Planabweichungen im
Wirtschaftsjahr 2021 sind auf dem Erläuterungsblatt der Anlage dargestellt.
Anlage/n
1 Seniorenzentren Controlling Anlage 1. Quartal (öffentlich)Seite 2 von 5
Ist
01-03 '21
Plan
01-03 '21
Ist
01-03 '20
Plan
2021 Hochrechnung
in TEUR in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR
1.
3.525,2 3.013,5 511,6 17,0% 2.968,3 556,9 18,8% 12.054,1 14.100,7
a) Tagespflege 65,7 80,4 -14,7 -18,3% 85,2 -19,5 -22,9% 321,7 262,9
b) vollstationärer Bereich 3391,4 2850,3 541,1 19,0% 2808,9 582,5 20,7% 11401,1 13.565,6
c) Kurzzeitpflege (KZP) 68,0 82,9 -14,8 -17,9% 74,2 -6,2 -8,3% 331,4 272,1
2.
1.119,1 1.182,8 -63,7 -5,4% 1.169,7 -50,6 -4,3% 4.731,1 4.476,3
a) Tagespflege 16,6 19,3 -2,7 -14,0% 18,8 -2,2 -11,7% 77,2 66,4
b) vollstationärer Bereich 1076,3 1128,2 -51,9 -4,6% 1122,7 -46,4 -4,1% 4512,7 4.305,2
c) Kurzzeitpflege (KZP) 26,2 35,3 -9,1 -25,8% 28,2 -2,0 -7,2% 141,2 104,7
3.
33,7 34,8 -1,1 -3,2% 37,7 -4,0 -10,7% 139,0 134,6
a) Tagespflege 11,6 12,2 -0,6 -4,9% 15,7 -4,1 -25,9% 49,0 46,6
b) vollstationärer Bereich 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
c) Inkontinenzpauschale 22,0 22,5 -0,5 -2,2% 22,0 0,0 0,1% 90,1 88,0
d) Kurzzeitpflege (KZP) 0 0 0 0,0% 0 0 0% 0 0
4. 302,9 334,9 -32,0 -9,6% 335,5 -32,6 -9,7% 1339,6 1.211,5
5.
220,9 283,4 -62,5 -22,0% 228,5 -7,6 -3,3% 1.133,6 907,2
a) Tagespflege 15,0 20,0 -5,0 -25,0% 24,9 -9,9 -39,8% 80,0 80,0
b) vollstationärer Bereich 94,5 152,1 -57,6 -37,9% 88,8 5,7 6,4% 608,4 378,1
c) Konvente 3,8 5,8 -2,0 -34,8% 6,0 -2,3 -37,5% 23,0 18,5
d) Erstattungen Altenpflegeumlage 107,7 105,5 2,1 2,0% 108,8 -1,1 -1,0% 422,2 430,7
6. 32,6 33,1 -0,5 -1,6% 42,1 -9,5 -22,5% 132,5 130,5
7. 3,3 1,5 1,9 125,8% 1,0 2,3 232,3% 5,9 13,3
5.237,7 4.884,0 353,7 7,2% 4.782,8 454,9 9,5% 19.535,8 20.974,1
8. -3.434,3 -3.627,7 193,3 -5,3% -3.506,2 71,9 -2,0% -14.510,7 -13.837,3
a) Löhne und Gehälter -2650,7 -2697,6 46,9 -1,7% -2617,5 -33,2 1,3% -10790,4 -10.702,9
b) Soziale Abgaben, Altersversorgung
und sonstige Aufwendungen -718,6 -716,2 -2,4 0,3% -678,1 -40,5 6,0% -2865,0 -2.874,4
c) Jobticket, Unfallversicherung,
Altenpflegeumlage bis 2020 -65,0 -213,8 148,8 -69,6% -210,7 145,7 -69,2% -855,4 -260,0
9. -1.267,0 -896,1 -370,9 41,4% -843,0 -424,0 50,3% -3.584,3 -5.067,9
a) Lebensmittel -163,1 -174,5 11,4 -6,6% -154,2 -8,9 5,8% -698,1 -652,4
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen -17,9 -18,6 0,7 -3,8% -18,0 0,1 -0,4% -74,5 -71,7
c) Wasser, Energie, Brennstoffe -171,1 -148,6 -22,5 15,1% -173,3 2,2 -1,3% -594,4 -684,4
d) Wirtschaftsbedarf/
Verwaltungsbedarf -914,8 -554,3 -360,5 65,0% -497,5 -417,3 83,9% -2217,2 -3.659,4
10.
-3,0 -2,5 -0,5 18,6% -4,0 1,0 -25,0% -10,1 -12,0
11.
-149,7 -48,5 -101,2 208,4% -49,8 -99,9 200,7% -194,2 -599,0
12. -21,3 -23,2 1,9 -8,0% -23,6 2,3 -9,6% -92,8 -85,3
-4.875,4 -4.598,0 -277,4 6,0% -4.426,6 -448,8 10,1% -18.392,1 -19.601,5
362,3 285,9 76,3 26,7% 356,2 6,1 1,7% 1.143,7 1.372,6
13.
21,1 13,7 7,4 54,0% 12,6 8,5 67,2% 54,7 84,3
14.
7,5 10,4 -2,9 -27,9% 6,2 1,3 21,0% 41,6 30,0
15. -171,0 -184,6 13,6 -7,4% -175,6 4,6 -2,6% -738,3 -733,9
a) auf immaterielle Vermögens-
gegenstände und Sachanlagen -171,0 -184,3 13,3 -7,2% -175,1 4,1 -2,4% -737,1 -733,8
b) auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 0,0 -0,3 0,3 -95,0% -0,5 0,5 -96,9% -1,2 -0,1
16.
-45,4 -87,9 42,5 -48,3% -63,6 18,2 -28,6% -351,7 -321,7
17.
-2,2 -1,2 -1,0 88,2% -0,8 -1,4 171,1% -4,6 -8,7
172,3 36,4 135,9 373,8% 135,0 37,3 27,6% 145,4 422,6
18. 0,2 0 0,2 0,0% 0 0,2 0% 0 0,7
19.
-12,1 -12,1 0,0 -0,3% -12,3 0,2 -1,9% -48,4 -48,3
20.
160,4 24,3 136,1 122,7 37,7 30,7% 97,0 375,1
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn-und Verlustrechnung 01-03/ 2021
Ergebnis
Abweichung Ist/ Plan
Umsatzerlöse § 277 Abs. 1 HGB
Abweichung zum
Vorjahr
Abschreibungen
Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung
sonstige ordentliche
Aufwendungen
Zwischenergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Altenpflegeumlage ab 2021
Mieten, Pacht, Leasing
Summe der Aufwendungen 8. - 12.
Zwischenergebnis
Erträge aus öffentlicher und nicht-
öffentlicher Förderung von
Investitionen
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten
Aufwendungen für zentrale
Dienstleistungen
Erträge aus allgemeinen
Pflegeleistungen
Erträge aus Unterkunft und
Verpflegung
Erträge aus Zusatzleistungen und
Transportleistungen nach PflegeVG
Erträge aus Investitionskosten
Zuweisungen und Zuschüsse zu
Betriebskosten
sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
Personalaufwand
MaterialaufwandSeite 3 von 5
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Gewinn- und Verlustrechnung 01-03/2021
Erläuterung der Planabweichungen
Zu Position 1
Während der Pandemie entstandene zusätzliche coronabedingte Mehraufwendungen, die
primär in Position 9d abgebildet werden, sowie Mindereinnahmen durch
Auslastungsrückgänge, im Vergleich zum Referenzmonat Januar 2020, werden durch die
Regelungen des Rettungsschirms gem. § 150 Abs. 2 SGB XI erstattet. Die Erstattungen
dieser Leistungen sowie die Erstattungen nach § 7 TestV für durchgeführte PoC Tests
werden in Position 1 ausgewiesen. Dadurch werden die coronabedingten finanziellen
Wirkungen neutralisiert.
Zu Position 2
Die Pandemie führte auch in dieser Einnahmeart zu niedrigeren Auslastungen. Die dadurch
entstandenen Mindereinnahmen werden ebenfalls nach § 150 SGB XI erstattet und in
Position 1 ausgewiesen.
Zu Position 4
Auch in dieser Einnahmeart führte die Pandemie zu niedrigeren Auslastungen. Auf Grund
der gesetzlichen Regelungen ist hierfür kein Erstattungsanspruch möglich.
Zu Position 5b
In die Planzahlen sind coronabedingte Zuschüsse aus 2020 eingeflossen, die in 2021
niedriger ausfallen, als im Vorjahr.
Zu Position 8c
Sowohl die Planabweichung sowie die Differenz zum Vorjahr resultieren aus neuen
Zuordnungsregelungen nach der Pflegebuchführungsverordnung. Aufwendungen für die
Altenpflegeumlage sind ab 2021 in Position 11, Aufwendungen für die generalistische
Ausbildung in Position 1 inkludiert.
Zu Position 9a
Da die Auslastung im ersten Quartal nicht der erwarteten Höhe entspricht, fallen weniger
Lebensmittelkosten als geplant an. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten für
Lebensmittel jedoch deutlich gestiegen.
Zu Position 9c
Die Planwerte werden homogen über das Jahr verteilt. Witterrungsbedingt fallen im ersten
Quartal jedoch die höchsten Energiekosten an und sind die Ursache für die
Planabweichung.
Zu Position 9d
Die coronabedingten Mehraufwendungen für Fremdpersonal zur Zugangskontrolle sowie
der Durchführung von Schnelltests für Beschäftigte und Besucher sowie zusätzliche
Schutzkleidung sind ursächlich für die Überschreitung des Planwerts. Die Erstattungen
werden unter Position 1 ausgewiesen.Seite 4 von 5
Zu Position 11
Aufwendungen für die Altenpflegeumlage sind ab 2021 durch neue Zuordnungsregelungen
nach der Pflegebuchführungsverordnung in Position 11 statt in Position 8c darzustellen und
sind die Ursache für die Planabweichung in 2021 und zum Vorjahr.
Zu Position 13
Die Zahlen enthalten periodenfremde Erträge für bewohnerorientierte
Aufwendungszuschüsse aus dem IV. Quartal 2020. Diese konnten erst nach der
Jahresabschlussprüfung geltend gemacht werden.
Zu Position 15a
Die Abweichung im Bereich Abschreibungen ergibt sich aufgrund einer geänderten
Abschreibungsmethode der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Diese werden nicht mehr in
einem Sammelposten jährlich zusammengefasst und über 5 Jahre, sondern direkt im Jahr
der Anschaffung umfassend abgeschrieben.
Zu Position 16
Die Planabweichung resultiert daraus, dass im ersten Quartal weniger Aufwendungen für
Instandhaltung erforderlich waren als erwartet.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de