211366-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
„Wissenschaft im Bonner Stadtrat“
Kerndaten
- Nummer
- 211366-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.944 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211366-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB „Wissenschaft im Bonner Stadtrat“ Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.08.2021 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung entsprechend verfahren. Die Verwaltung, namentlich die Stabsstelle Wissenschaft des Amtes für Wirtschaftsförderung, ist grundsätzlich bereit, den Austausch der Mitglieder des Bonner Stadtrates mit Wissenschaftler*innen der Wissenschaftsregion Bonn zu fördern und eine geeignete Veranstaltungsreihe zu planen und zu organisieren. Es sei dabei auf Folgendes hingewiesen: - - Zusätzlich zu den im Antrag genannten beiden Best Practice-Beispielen in Köln und Magdeburg existiert seit mehr als 10 Jahren auch in Bonn eine solche Veranstaltungsreihe, die sich an die Zivilgesellschaft und somit auch an Mitglieder des Stadtrates richtet. Die Reihe „Universität im Rathaus“ findet in „nicht-Corona-Zeiten“ viermal im Jahr (somit zwei Veranstaltungen pro Semester) im Gobelin-Saal des Alten Rathauses statt, zu Corona- Zeiten viermal jährlich digital. Die Federführung bei der Organisation und Durchführung dieser etablierten Reihe hat die VHS Bonn in Kooperation mit der Universität Bonn. - - In der Begründung des Antrags wird mitgeteilt, dass die geplante Veranstaltungsreihe als Sondersitzung des Rates organisiert werden soll. Nach Auffassung der Verwaltung kann die Reihe als freiwillige Informationsveranstaltung geplant werden, aber nicht als Sondersitzung. Nach § 40 Gemeindeordnung gilt für den Rat folgende Zuständigkeit: „Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. ….“ Nach § 47 ist die Sitzung des Rates durch die Oberbürgermeisterin einzuberufen und es gilt „Im übrigen tritt der Rat zusammen, so oft es die Geschäftslage erfordert, …“. Eine Sondersitzung kann einberufen werden, wenn die Geschäftslage es bedingt oder Folgendes gilt „Er ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen.“ Dies ist ebenfalls so in § 1 und § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn geregelt.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über für Bonn relevante Forschungsthemen gehört nicht zu diesen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung und stellen auch keine besondere Geschäftslage dar. In der geplanten Veranstaltungsreihe würden keine Beschlüsse oder Kenntnisnahmen gefasst. Daher wäre diese auf die Zielgruppe „Kommunalpolitik“ konzipierte Veranstaltungsreihe als zusätzliches, freiwilliges Angebot der Verwaltung zu werten, für das kein Sitzungsgeld bei Teilnahme gezahlt werden könnte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de