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211366-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

„Wissenschaft im Bonner Stadtrat“

Nummer
211366-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.11.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211366 „Wissenschaft im Bonner Stadtrat“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211366-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
„Wissenschaft im Bonner Stadtrat“
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.08.2021 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im Rat wird
die Verwaltung entsprechend verfahren.
Die Verwaltung, namentlich die Stabsstelle Wissenschaft des Amtes für
Wirtschaftsförderung, ist grundsätzlich bereit, den Austausch der Mitglieder des
Bonner Stadtrates mit Wissenschaftler*innen der Wissenschaftsregion Bonn zu
fördern und eine geeignete Veranstaltungsreihe zu planen und zu organisieren.
Es sei dabei auf Folgendes hingewiesen:
- - Zusätzlich zu den im Antrag genannten beiden Best Practice-Beispielen
in Köln und Magdeburg existiert seit mehr als 10 Jahren auch in Bonn eine
solche Veranstaltungsreihe, die sich an die Zivilgesellschaft und somit auch
an Mitglieder des Stadtrates richtet. Die Reihe „Universität im Rathaus“
findet in „nicht-Corona-Zeiten“ viermal im Jahr (somit zwei Veranstaltungen
pro Semester) im Gobelin-Saal des Alten Rathauses statt, zu Corona-
Zeiten viermal jährlich digital. Die Federführung bei der Organisation und
Durchführung dieser etablierten Reihe hat die VHS Bonn in Kooperation mit
der Universität Bonn.
- - In der Begründung des Antrags wird mitgeteilt, dass die geplante
Veranstaltungsreihe als Sondersitzung des Rates organisiert werden soll.
Nach Auffassung der Verwaltung kann die Reihe als freiwillige
Informationsveranstaltung geplant werden, aber nicht als Sondersitzung.
Nach § 40 Gemeindeordnung gilt für den Rat folgende Zuständigkeit: „Der
Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung
zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. ….“ Nach § 47
ist die Sitzung des Rates durch die Oberbürgermeisterin einzuberufen und
es gilt „Im übrigen tritt der Rat zusammen, so oft es die Geschäftslage
erfordert, …“. Eine Sondersitzung kann einberufen werden, wenn die
Geschäftslage es bedingt oder Folgendes gilt „Er ist unverzüglich
einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter
Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen.“ Dies
ist ebenfalls so in § 1 und § 2 der Geschäftsordnung des Rates der
Bundesstadt Bonn geregelt.Seite 1 von 2
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Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über für Bonn relevante
Forschungsthemen gehört nicht zu diesen Angelegenheiten der
Gemeindeverwaltung und stellen auch keine besondere Geschäftslage dar.
In der geplanten Veranstaltungsreihe würden keine Beschlüsse oder
Kenntnisnahmen gefasst. Daher wäre diese auf die Zielgruppe
„Kommunalpolitik“ konzipierte Veranstaltungsreihe als zusätzliches,
freiwilliges Angebot der Verwaltung zu werten, für das kein Sitzungsgeld bei
Teilnahme gezahlt werden könnte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de