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211360 · Große Anfrage

Lärm-Emissionen am Beueler Skatepark

Nummer
211360
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 211360-01 ST Lärm-Emissionen am Beueler Skatepark

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Große Anfrage
öffentlich
211360
Fragesteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
CDU Bezirksfraktion Beuel
04.08.2021 gez. Mohn
Lärm-Emissionen am Beueler Skatepark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Thema Lärm am Beueler
Skatepark zu beantworten:
1. Welche Vereinbarung wurde durch die Stadt mit den Klägern gegen den
Bauantrag hinsichtlich einer begrenzten Lärm-Emission getroffen?
Warum haben sich die Beschränkungen nicht auf die
Sportanlagenlärmschutzverordnung beschränkt?
2. Was ist das Ergebnis des vom Skateverein beauftragen Lärm-
Emissionsgutachtens, überschreitet das Abspielen von Musik den
zulässigen Schwellwert von 45 Dezibel?
3. Welche Rechtssicherheit kann der Skatepark seitens der Verwaltung
erhalten, damit im Zuge des zweiten Bauabschnittes die Lärm-
Beschränkungen auf das Maß der Sportanlagenlärmschutzverordnung
reduziert werden? Wann können die Regelungen angepasst werden?
Begründung
Der Skateverein Subculture e.V. betreibt den Skatepark in der Beueler
Rheinaue auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule. Etwa 900
Meter entfernt liegt die angrenzende Wohnbebauung. Dennoch müssen die
Skater mit starken Einschränkungen leben. So sind die Öffnungszeiten
grundsätzlich auf 20 Uhr (anstatt wie in der Sportstättenlärmschutzverordnung
bis 22 Uhr) beschränkt. Außerdem ist das Abspielen von Musik beim Skaten
untersagt. Die von der Stadt mit den Klägern vereinbarten Regelungen sind für
die Antragsstellenden nicht nachvollziehbar und sollten außer Kraft gesetzt
werden, da die Sportanlagenlärmschutzverordnung alle Belange regelt.
Anlage/n
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