211360 · Große Anfrage
Lärm-Emissionen am Beueler Skatepark
Kerndaten
- Nummer
- 211360
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 04.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 211360 Fragesteller/in: Werner Koch Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel 04.08.2021 gez. Mohn Lärm-Emissionen am Beueler Skatepark Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zum Thema Lärm am Beueler Skatepark zu beantworten: 1. Welche Vereinbarung wurde durch die Stadt mit den Klägern gegen den Bauantrag hinsichtlich einer begrenzten Lärm-Emission getroffen? Warum haben sich die Beschränkungen nicht auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung beschränkt? 2. Was ist das Ergebnis des vom Skateverein beauftragen Lärm- Emissionsgutachtens, überschreitet das Abspielen von Musik den zulässigen Schwellwert von 45 Dezibel? 3. Welche Rechtssicherheit kann der Skatepark seitens der Verwaltung erhalten, damit im Zuge des zweiten Bauabschnittes die Lärm- Beschränkungen auf das Maß der Sportanlagenlärmschutzverordnung reduziert werden? Wann können die Regelungen angepasst werden? Begründung Der Skateverein Subculture e.V. betreibt den Skatepark in der Beueler Rheinaue auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule. Etwa 900 Meter entfernt liegt die angrenzende Wohnbebauung. Dennoch müssen die Skater mit starken Einschränkungen leben. So sind die Öffnungszeiten grundsätzlich auf 20 Uhr (anstatt wie in der Sportstättenlärmschutzverordnung bis 22 Uhr) beschränkt. Außerdem ist das Abspielen von Musik beim Skaten untersagt. Die von der Stadt mit den Klägern vereinbarten Regelungen sind für die Antragsstellenden nicht nachvollziehbar und sollten außer Kraft gesetzt werden, da die Sportanlagenlärmschutzverordnung alle Belange regelt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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