211358 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211358
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211358 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.09.2021 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Empfehlung Rat 28.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb für den Gesamtplanungsraum mit mind. acht teilnehmenden Planungsbüro wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 4. Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der geplanten sozialen Infrastruktur wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. Begründung Anlass Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels wurde das für den Wettbewerb vorgesehene Gesamtgebiet im Zuge der Wohnbaulandaktivierung als potenzielle Fläche für eine wohnbaulicheSeite 1 von 9 Seite 2 Entwicklung identifiziert (DS-Nr. 190349). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin, das Gesamtgebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung mit entsprechender sozialer Infrastruktur (Kita) zuzuführen. Hierzu bedarf es in Teilen einer Änderung des bestehenden Planungsrechts, sodass die BImA eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte beantragt hat. Beschreibung des Plangebiets (Plangebiet Wettbewerb sowie Plangebiet vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6523-2) Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 umfasst die bundeseigenen Flurstücke 1420, 1423 und 1424 in der Gemarkung Bonn, Flur 10 sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 1592. Angrenzend an die genannten Flurstücke befinden sich die städtischen Flurstücke 1421, 1422, 1425, 1426, 1427, 1428 sowie der andere Teilbereich des städtischen Flurstücks Nr. 1592. Alle Flurstücke zusammen sollen auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzepts überplant werden (Plangebiet Wettbewerb). Das circa 1,64 Hektar große Plangebiet Wettbewerb befindet sich im Ortsteil Bonn-Castell des Stadtbezirks Bonn. Bonn-Castell liegt nördlich der Bonner Innenstadt. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet verläuft der Rhein, der auch die östliche Grenze des Ortsteils darstellt. Im Norden wird Bonn-Castell durch die Autobahn A565 abgegrenzt und im Westen durch den Rheindorfer Bach und die Kölnstraße sowie im Süden durch die Straße Wachsbleiche, die unmittelbar an der Beethovenhalle verläuft. Umgrenzt wird das Plangebiet des Wettbewerbes im Norden, Süden und Westen von der Arminiusstraße, im Osten von der westlichen Grenze der Hausgrundstücke Galierweg 11 – 27 und Arminiusstraße 5 sowie im Südosten vom Gallierweg. Auf dem Grundstück an der Arminiusstraße befinden sich u.a. derzeit zwei bundeseigene Mehrfamilienhäuser Arminiusstr. 61/63 und 65/67, ein Nebengebäude sowie eine Parkplatzfläche. Diese Gebäude sollen abgebrochen werden. Weiterhin befinden sich auf der Liegenschaft noch die bundeseigenen Gebäude mit den Hausnummern 49-59. Diese sollen erhalten bleiben. Im Plangebiet verläuft entlang der nordöstlichen Gebietsgrenze ein städtischer Abwasserkanal. Es ist oberhalb des Kanals ein 3,50 m breiter Grundstücks- streifen von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten und eine Zuwegung für Kanalunterhaltungsfahrzeuge (40 t) vorzusehen. Wenn die Kanaltrasse auf privatem Grundstück verläuft ist eine Leitungssicherung im Grundbuch nach Vorgaben des Tiefbauamtes der Stadt Bonn vorzunehmen. Das Plangebiet des Wettbewerbes liegt im erweiterten Fundbereich des Bodendenkmals Römisches Legionslager. Eine archäologische Prospektion wird voraussichtlich erforderlich. Da das Römische Legionslager Bestandteil des zum Weltkulturerbe erhobenen "Niedergermanischen Limes" ist, liegt das Plangebiet in der hierzu gehörenden umgebenden Pufferzone. Im weiterenSeite 2 von 9 Seite 3 Verlauf der Planung ist eine wiederholte Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erforderlich. Planungsziel Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit einer Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet. Ziel der Planung ist die städtebaulichen und freiraumplanerische Arrondierung des Gesamtraumes (Plangebiet Wettbewerb) mit Mehrfamilienhäusern (ca. 100 Wohneinheiten), einer zentralen Kinderspielfläche sowie einer mindestens dreigruppigen in ein Wohngebäude integrierten Kita. Auch weitere kleinteilige Nutzungen und soziale Treffpunkte (z.B. Gemeinschaftsräume) sollen im Quartier vorgesehen werden. Das Areal soll durch das Anlegen einer zentralen Quartiersgarage mit alternativen Mobilitätsangeboten weitestgehend vom motorisierten Individualverkehr (MIV) freigehalten werden. Um ein harmonisches städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue Quartier, unter Beachtung bestehender Identitäten im Umfeld, von einer neuen eigenen lebendigen Identität geprägt sein. Gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Bonner Baulandmodell sind 50 % der geplanten Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau (30 % Förderweg A und 20 % Förderweg B) entsprechend der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) nachzuweisen. Bei der Umsetzung sind allerdings die besonderen Bedingungen zu berücksichtigen, die sich aus der Eigenschaft der BImA als bundesunmittelbarer rechtsfähiger Anstalt öffentlichen Rechts ergeben (s.u., Abschnitt "Einschätzung des Vorhabens"). Ein Beitrag zu den durch das Vorhaben ausgelösten Kosten sozialer Infrastruktur wird geleistet. Die Errichtung einer mindestens dreigruppigen Kita ist geplant. Zum Nachweis der Angemessenheit der aus dem Bonner Baulandmodell resultierenden Anforderungen an die Vorhabenträgerin ist zeitnah, bei Vorlage der benötigten städtebaulichen Kennzahlen, eine vorläufige Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Planungsrecht Im Regionalplan des Regierungsbezirks Köln wird das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet zum überwiegenden Teil als Wohnbaufläche dar. Lediglich ein Teilbereich im Norden wird als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt mit derSeite 3 von 9 Seite 4 Zweckbestimmung Kindergarten. Insofern bedarf es hier im Rahmen des späteren Bebauungsplanverfahren der Anpassung der Ausweisung des Flächennutzungsplanes an die neuen Planungsziele. Das Plangebiet Wettbewerb befindet sich im Geltungsbereich zweier rechtskräftiger Bebauungspläne, der Bebauungspläne Nr. 7724-6 und Nr. 7724- 90. Der Bebauungsplan Nr. 7724-6 von 1974 setzt drei unterschiedliche Nutzungsbereiche fest. So ist im nordwestlichen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9 festgesetzt. Die Geschossigkeit wurde für diesen Bereich auf maximal drei Vollgeschosse begrenzt. Die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich eng am vorhandenen Gebäudebestand Arminiusstraße 49 – 59 und lässt kaum Raum für bauliche Ergänzungen. Für den nördlichen Bereich des Plangebiets weist der Bebauungsplan Nr. 7724-6 ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Kindertagesstätte aus. Hier ist eine dreigeschossige, offene Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0. Mittels Baugrenzen wird eine größere überbaubare Grundstücksfläche definiert, die größeren Gestaltungsraum für die Anordnung eines Baukörpers bietet. Zentral im Plangebiet ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Zur Realisierung der angestrebten Planungsziele bedarf es der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7724-6. Der südliche Bereich des für den Wettbewerb vorgesehenen Plangebiets liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7724-90, der im Jahre 1964 Rechtskraft erlangt hat. Der Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich eine größere Fläche zwischen der Autobahn im Norden, der Römerstraße im Osten, dem Augustusring im Süden und der Graurheindorfer Straße im Westen umfasst, setzt für den Bereich im Wettbewerbsgebiet ein Allgemeines Wohngebiet in dreigeschossiger, offener Bauweise fest. Die Grundflächenzahl (GFZ) beträgt 0,3, die Geschossflächenzahl 0,9 Mittels Baugrenzen wird eine überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, die sich über weite Teile des Baugrundstücks erstreckt, und so eine große Gestaltungsfreiheit bei der Anordnung möglicher Baukörper eröffnet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7724-90 ist die überbaubare Grundstücksfläche bislang nur zu einem kleinen Teil in Anspruch genommen worden (aktuell befinden sich dort die Wohngebäude mit den Hausnummern 61/63 und 65/67, die abgebrochen werden sollen). Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7724-90 wird nicht angestrebt. Die neuen städtebaulichen Planungsziele sollen daher auf der planungsrechtlichen Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7724-90 mit seinen Festsetzungen umgesetzt werden. Verfahren Das gesamte Plangebiet Wettbewerb soll im Rahmen eines städtebaulichenSeite 4 von 9 Seite 5 und freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens zu einem zeitgemäßen Wohnquartier weiterentwickelt werden. Im Wettbewerbsverfahren sollen Konzepte für das Planungsareal gefunden werden, die für den Standort dem Anspruch einer nachhaltigen Nutzungsperspektive Rechnung tragen. Vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens wird die Bestandsmieterschaft durch die BImA über das Verfahren und die Wettbewerbsinhalte ausführlich informiert. Der Wettbewerb wird von der BImA in enger Abstimmung mit der Verwaltung mit den oben genannten Planungszielen ausgelobt. Das Ergebnis wird die Grundlage für das sich an das Wettbewerbsverfahren anschließende Bebauungsplanverfahren bzw. das Baugenehmigungsverfahren sein. Das Vorhaben soll in mehreren Baustufen durchgeführt werden. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung eines Teils der Planung auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7724-90. Für die anderen Baufelder (die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7724-6 gelegenen) soll der Bebauungsplan Nr. 7724-6 parallel zum ersten Bauabschnitt durch das Aufstellen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert werden. So kann ein nachhaltiger, zukunftsweisender und moderner Städtebau für den Standort sichergestellt werden, ohne dass ein kurzfristiger Impuls zur Entwicklung ausbleiben muss. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung (ggf. online) durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Quantität: Durch das Vorhaben können ca. 100 Wohneinheiten sowie eine Kita geschaffen werden. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen: Ein Modellcharakter wird als Ergebnis des Wettbewerbs angestrebt. Sozial gebundener Wohnungsbau: Da die BImA als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch nimmt, wird das Bonner Baulandmodell nur analog angewandt. Abweichungen werden hinsichtlich des Belegungsrecht und des Wohnungsmixes erfolgen. Die Belegung der Wohnungen soll durch die BImA erfolgen und der Wohnungsmix wird daher entsprechend dieses Bedarfes geplant (Wohnungsfürsorge des Bundes). Bedingung für die Anmietung ist, dass es sich um wohnberechtigte Personen handelt und vorrangig Bonner Haushalte Berücksichtigung finden. Die Wohnungsgrößen werden bei allen Wohnungen den Maßgaben derSeite 5 von 9 Seite 6 Wohnraumförderungsbestimmungen entsprechen. 50% der Wohnungen werden entsprechend der Förderbedingungen, ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln, geplant. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt: Das Vorhaben hat aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der geplanten sozialen Infrastruktur eine Bedeutung auf Quartiersebene. Infrastruktur: Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Eine mindestens dreigruppige Kita ist zur Stärkung der sozialen Infrastruktur geplant. Städtisches Interesse: Aufgrund des hohen Bedarfes an Wohnraum und Kinderbetreuungseinrichtungen besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Das Baulandmodell wird, wie beschrieben, angewandt. Kosten für die Stadt Bonn: Kosten entstehen über den Personalaufwand keine. Umwelt, Natur- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen. Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn (Stand 2012) enthält für die im Wettbewerb berücksichtigten Flächen keine konkreten Planungshinweise. Im Plangebiet liegen zwei Altablagerungen (7624-009 Gallierweg Hermannshof, 7624-007 Arminiusstr) und ein Altstandort (7624-092: Düppelkaserne und Husarenkaserne). Das Plangebiet ist geprägt von einem Bestand teils alter, großkroniger Bäume, Rasen, Gehölzflächen und Heckenstrukturen. Der vorhandene, umfangreiche Gehölz- und Baumbestand kann satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein. Der vorhandene Baumbestand soll in die Planung einbezogen werden. Diese soll zum größtmöglichen Schutz, zum Erhalt und zur Vermeidung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand beitragen, indem ausreichende Abstände zum Baumbestand (u.a. Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920) eingehalten werden. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand sind innerhalb des Plangebietes vorzusehen und bereits in einem frühen Stadium in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün zu planen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung desSeite 6 von 9 Seite 7 Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ist somit nicht erforderlich. Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung beachtet werden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage im Umfeld der Autobahn A 565, der Römerstraße, der Graurheindorfer Straße, der Straßenbahnen Linien 61 und 66 sowie des Rheins (Schifffahrt) durch Verkehrslärm vorbelastet. Im weiteren Bebauungsplanverfahren sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleisten. Stadtklimatische Ersteinschätzung: Der Planungsraum ist derzeit in Teilbereichen bebaut und versiegelt (z.B. durch Parkplätze). Daher stellen sich dort bei sommerlichen, austauscharmen Hochdruckwetterlagen am Tag starke Wärmebelastungen ein. In der Nacht tritt in der vorhandenen Bebauung mit 5 - 6 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf. Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weitern Verfahren zu berücksichtigen sind. Bei Beschlussfassung über die Solarverpflichtung im Neubau (DS-Nr. 210919) , findet diese Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie Anwendung. Die im Planungsraum vorhandene Freifläche ist nicht Teil einer Kaltluftleitbahn, besitzt jedoch gemäß der Planungshinweiskarte eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate. Diese günstige Funktion, von der auch angrenzende Siedlungsbereiche profitieren sollte nach Möglichkeit erhalten werden. Dies kann durch einen möglichst geringen Versiegelungsgrad und entsprechend hohen Grünanteil erreicht werden. Die Entwicklung qualitativ hochwertiger Grünflächen mit Bäumen, die Schaffung von beschatteter Ruhezonen und ein modernes Regenwassermanagement tragen zur Umfeldverbesserung bei. Dachbegrünungsmaßnahmen ergeben stadtklimatologisch wirksame Vorteile gegenüber Temperaturextrema. Unter Berücksichtigung weiterer wirksamer Maßnahmen zur Klimaanpassung (Gebäudebegrünung, hohe Fassadenalbedo, Verschattung der Außenbereiche,Seite 7 von 9 Seite 8 sommerlicher Wärmeschutz am Gebäude etc.) kann der Planungsraum verträglich entwickelt werden. Priorität: Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der geplanten sozialen Infrastruktur wird das Vorhaben prioritär eingestuft. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 8 von 9 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6523 - 2 „Arminiusstraße“ Stadtbezirk Bonn Ortsteil Castell Amt 61-2 Bundesstadt Bonn ergänzendes Plangebiet Geltungsbereich des Bebauungsplans Geltungsbereich des Bebauungsplans Plangebiet WettbewerbSeite 9 von 9
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