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211353 · Antrag

Sonderzuschuss Tierheim Albert-Schweitzer

Nummer
211353
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.06.2023
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.06.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 211353-01 ST Sonderzuschuss Tierheim Albert-Schweitzer

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Antrag
öffentlich
211353
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
03.08.2021 gez. Reeh-Schall
Sonderzuschuss Tierheim Albert-Schweitzer
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.08.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 07.09.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung stockt die Transfermittel für das Tierheim Albert
Schweitzer durch einen einmaligen Zuschuss aus den konsumtiven Mitteln des
Feuerwehrtopfs um 20.000,- Euro auf. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der
Verabschiedung des Haushalts.
Begründung
Nach einer erste Schätzung des Tierheims beläuft sich der durch den
Starkregen am 14. Juli verursachte Schaden auf ca. 200.000 €. In der im
Stadtbezirk Bonn gelegenen Einrichtung haben die Wassermassen alle Keller
geflutet, Industrie-Waschmaschinen und Industrie-Trockner unter Wasser
gesetzt und unbrauchbar gemacht wie auch zwei Heizanlagen zerstört.
Sämtliche Stromleitungen im Keller müssen erneuert werden. Zum Zeitpunkt
der Antragstellung verfügt das Heim nur über Baustrom. Der Wäschevorrat und
der Vorrat an Hygiene- und Tierarztartikeln ist zerstört. Neben der eiligen
Wiederherstellung der Stromversorgung müssen die Heizungsanlagen dringend
bis zum Beginn der kalten Jahreszeit instandgesetzt werden. Die Reparaturen
können nicht alleine aus den Mitteln des Tierheims bestritten werden. Die
Einrichtung liegt im Stadtbezirk Bonn und die Mittelvergabe entspricht dem
Zweck des Feuerwehrtopfes, insbesondere in unvorhergesehen Notlagen
unbürokratisch und kurzfristig Abhilfe schaffen zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de