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211352-02 · Mitteilungsvorlage

Schutz vor Überschwemmungen in Lessenich

Nummer
211352-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.10.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211352 Schutz vor Überschwemmungen in Lessenich

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
211352-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Schutz vor Überschwemmungen in Lessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in Ihrer Sitzung am 24.08.2021 unter TOP 10.2
folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen auf Bonner
Seite unternommen werden können, um das Risiko von Flutungen entlang des
Hardt- /Der Alte /Dransdorfer Bach zu verringern.
Unter anderem sollen dabei mögliche Baumaßnahmen an der Überführung
Bahnhofsstraße berücksichtigt werden und als erster Schritt die Überführung in
die Liste der Orte aufgenommen werden, die vor möglichen
Starkregenereignissen auf Treibgut kontrolliert und gegebenenfalls davon
befreit werden.“
Eine Stellungnahme zum zugrundeliegenden Antrag hat die Bezirksvertretung
wegen Zeitablaufs nicht mehr erreicht. Die Verwaltung teilt daher Folgendes
mit:
Die Verwaltung hat im Jahr 2016 eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der
Durchlässe am Gewässersystem des Rheindorfer Baches (mit Hardt-, Der Alte-
, Dransdorfer Bach) erstellen lassen.
Hieraus resultierend wurde zur Verringerung des Hochwasserrisikos unterhalb
von Lessenich der Neubau einer leistungsfähigeren Entlastung des Baches in
den Bonner Randkanal geplant. Nachdem nun alle erforderlichen
Genehmigungen, die Ausführungsplanung, die Haushaltsmittel sowie ein
Förderbescheid des Landes vorliegen, ist der Baubeginn zum Jahresende
geplant.
In der eingangs genannten Überprüfung wurden u. a. auch die im Antrag
angesprochene Überführung Bahnhofstraße sowie eine etwa 200m
bachaufwärts liegende Privatbrücke mit untersucht. Hier sind im Grundsatz
Verbesserungen möglich. Entsprechende Planungen wurden bereits vor etwa
30 Jahren erstellt. Ein hierzu ergangener Planfeststellungsbeschluss wurde
jedoch 1995 gerichtlich aufgehoben. Die Verwaltung prüft eine
Wiederaufnahme der Planungen.
Soweit Bachdurchlässe im Umfeld von Verkehrsflächen durch Gitter gesichert
sind, werden diese wöchentlich kontrolliert. An einigen Durchlässen sind
Messstellen installiert, die frühzeitig auf Verlegungen (Treibgut) hinweisen. AnSeite 1 von 2
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größeren Durchlässen und Brücken entstehen bei normalem Wasserabfluss
keine Ablagerungen, sondern erst bei höheren Wasserständen durch
Starkregen.
Neben der Räumung der verlegten Brückenquerschnitte im Anschluss an das
Ereignis Mitte Juli erfolgte durch die Gewässerunterhaltung eine Säuberung
des Oberlaufes, auch auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter. Eine Entnahme von
Ablagerungen auf der Bachsohle, durch die es zum Rückstau unter die Brücke
Bahnhofstraße kommt, erfolgt kurzfristig.
Darüber hinaus wird bei Mäharbeiten und anderen Bachunterhaltungsarbeiten
sowie bei Baumkontrollen an Bächen festgestelltes Treibgut und Ablagerungen
zeitnah beseitigt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de