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211346-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hochwasserschutz in Graurheindorf

Nummer
211346-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.11.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211346 Hochwasserschutz in Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211346-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserschutz in Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung des Hochwasserschutzes in
Graurheindorf?
Durch seine Lage am Rheinufer ist der Ortsteil Graurheindorf vornehmlich von
Rheinhochwassern betroffen. Bei einem Hochwasser tritt der Rhein zum einen
über die Ufer, zum anderen erfolgt ein Rückstau über die Mündung des
Rheindorfer Bachs inmitten der Ortslage. Um Graurheindorf vor
Rheinhochwassern bis 9,50 m Bonner Pegel (entspricht in etwa einem 20-
jährlichen Hochwasserereignis) zu schützen, wie in allen Stadtteilen für den
ufernahen Hochwasserschutz vorgesehen, sollen vorhandene Ufermauern
ertüchtigt und ergänzt werden und die Mündung des Rheindorfer Bachs
verschlossen werden. Dazu soll der Bach verlegt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten (die Bezirksregierung Köln ist
für den Hochwasserschutz am Rhein, die Untere Wasserbehörde für die
Umlegung des Bachs zuständig) wurde das Gesamtvorhaben nach juristischer
Prüfung der Bezirksregierung Köln nachträglich in zwei Planungen zur
Erlangung des Planungsrechtes aufgeteilt:
Die vorhandenen Hochwasserschutzmauern am Graurheindorfer Rheinufer
werden überprüft, ggf. erhöht und im Lückenschluss ergänzt. Diese Maßnahme
wird als Planfeststellungsverfahren (§ 68 WHG) bei der Bezirksregierung Köln,
zuständig für Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein, eingereicht.
Um den Rückstau in den Rheindorfer Bach und damit die Überflutung durch
Rheinhochwasser aus dem Bach im Ortskern zu verhindern, wird der
Mündungsbereich des Rheindorfer Bachs Richtung Norden, unterhalb der
Mondorfer Fähre, verlegt. Die Bachumlegung wird als
Planfeststellungsverfahren (§ 68 WHG) bei der Unteren Wasserbehörde,
zuständig für den Gewässerausbau an Bächen, eingereicht. Für die
Bachumlegung wird zusätzlich ein Flurbereinigungsverfahren notwendig,
welches von der Bezirksregierung Köln durchgeführt wird.
Die Genehmigungsplanungen beider Maßnahmen liegen vor und werden
aktuell fachlich überprüft, um sie anschließend bei den zuständigen Behörden
einreichen zu können.Seite 1 von 2
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2. Wann ist mit der Realisierung des Bauprojektes zu rechnen?
Zwischen den beiden Verfahren bestehen Abhängigkeiten in Bezug auf
Eingriffs- und Ausgleichsbedarf, Retentionsraumausgleich und Umsetzbarkeit.
Bedingung für die Verschließung der heutigen Bachmündung inmitten der
Ortslage im Rahmen des Hochwasserschutzes am Rhein ist eine vorherige
Verlegung des Baches. Beide baulichen Maßnahmen müssen daher im
gleichen Zeitrahmen umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Umsetzung der Bachumlegung und damit auch für den
Bau des Hochwasserschutzes am Rhein, ist der Abschluss des
Flurbereinigungsverfahrens.
Für die erforderliche Flurbereinigung durch die Bezirksregierung kann
erfahrungsgemäß nach etwa drei Jahren ab Bestandskraft des
Flurbereinigungseinleitungsbeschlusses die besitzmäßige Neuordnung der
Grundstücke erfolgen. Soweit die Planfeststellung des Gewässerausbaus
bestandskräftig wird, können die für den Ausbau benötigten Flächen unter
bestimmten Voraussetzungen bereits im Wege eines Bauerlaubnisvertrages
früher bereitgestellt werden.
3.
a) ab welcher Höhe gilt die Maßnahme als Hochwasserschutzmaßnahme
und kann aus Landesmitteln bezuschusst werden?
Grundsätzlich müssen Hochwasserschutzmaßnahmen keine bestimmte Höhe
haben, um als solche zu gelten. Eine Förderung aus NRW-Landesmitteln
erfolgt aber nur für einen Hochwasserschutz für ein 200-jährliches Ereignis, in
begründeten Fällen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis.
b) mit welchem Aufwand könnten die aktuellen Maßnahmen umgeplant
werden, um diesen Hochwasserschutzstandard zu erreichen?
Für eine Umplanung zu einem 200-jährlichen Hochwasserschutz am Rhein
würden beide Verfahren von vorne aufgerollt werden müssen.
Dementsprechend müssten ebenfalls sämtliche vorangegangenen Absprachen
mit der Bezirksregierung Köln, Unteren Wasserbehörde, sowie
Bürgerbeteiligungsverfahren stattfinden, ebenso wie Vorarbeiten, ökologische
Gutachten etc. und alle Planungsleistungen erneut beauftragt und bearbeitet
werden. Dies würde die Umsetzung um mehrere Jahre verzögern.
Zudem wird ein gleichwertiger Hochwasserschutz mit 9,50 m Bonner Pegel, wie
in den anderen ufernahen Bereichen im Bonner Stadtgebiet bereits vorhanden,
angestrebt.
Anlage/n
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