211336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf
Kerndaten
- Nummer
- 211336-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211336-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage teilt die Verwaltung mit: Zu 1 (Sanierungskosten): Aufgrund der Bedenken zur baulichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung (siehe Punkt 2) ist die Kostenermittlung bislang noch nicht erfolgt. Zu 2 (bauliche Zulässigkeit): Das Grundstück, auf dem sich auch die Trauerhalle befindet, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7321-9 vom 20.08.1976, der hier eine öffentliche Grünfläche – Friedhof – festsetzt. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan auf dem Friedhofsgelände keine überbaubaren Grundstücksflächen vor, sodass bereits die Trauerhalle nicht in einer ausgewiesenen Baufläche liegt. Eine Nutzungsänderung der Trauerhalle zu Lagerzwecken widerspricht daher zunächst den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ist daher nach § 30 BauGB unzulässig. Die Erteilung einer Befreiung kann ebenfalls nicht in Betracht kommen, da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de