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211336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf

Nummer
211336-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.11.2021 Kenntnisnahme
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  1. 211336 Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in Lessenich/Meßdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211336-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Nutzung der ehemaligen Leichenhalle in
Lessenich/Meßdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage teilt die Verwaltung mit:
Zu 1 (Sanierungskosten):
Aufgrund der Bedenken zur baulichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung
(siehe Punkt 2) ist die Kostenermittlung bislang noch nicht erfolgt.
Zu 2 (bauliche Zulässigkeit):
Das Grundstück, auf dem sich auch die Trauerhalle befindet, liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7321-9 vom 20.08.1976, der hier
eine öffentliche Grünfläche – Friedhof – festsetzt. Darüber hinaus sieht der
Bebauungsplan auf dem Friedhofsgelände keine überbaubaren
Grundstücksflächen vor, sodass bereits die Trauerhalle nicht in einer
ausgewiesenen Baufläche liegt.
Eine Nutzungsänderung der Trauerhalle zu Lagerzwecken widerspricht daher
zunächst den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ist daher nach § 30
BauGB unzulässig. Die Erteilung einer Befreiung kann ebenfalls nicht in
Betracht kommen, da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden.
Anlage/n
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