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211332 · Antrag

Verbesserung der Parksituation auf der Argelanderstraße

Nummer
211332
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.08.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.10.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 104,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 211332-01 ST Verbesserung der Parksituation auf der Argelanderstraße

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Text anzeigen (1.799 Zeichen)
Antrag
öffentlich
211332
Antragsteller/in:
Nicole Bonnie
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
03.08.2021 gez. Reeh-Schall
Verbesserung der Parksituation auf der
Argelanderstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten,
1. zu prüfen, inwieweit im Bereich der Argelanderstraße zwischen
Weberstraße und Poppelsdorfer Allee in Fahrtrichtung Poppelsdorfer
Allee ein dauerhaftes Parken ermöglicht werden kann und somit das
eingeschränkte Halteverbot von Montag bis Freitag zwischen 8-18 Uhr
aufgehoben werden kann.
2. im Falle der Möglichkeit einer dauerhaften Einrichtung zu prüfen, ob
eine Ausweisung der Parkplätze als Bewohnerparken (Parkgebiet A) vor
den Baumscheiben in Form von Fahrbahnmarkierungen erfolgen kann.
Begründung
Auf der Argelanderstraße zwischen Weberstraße und Poppelsdorfer
Allee ist in Fahrtrichtung Poppelsdorfer Allee ein eingeschränktes
Halteverbot (Zeichen 286) von Montag bis Freitag von 08 bis 18 Uhr
ausgewiesen. In die entgegengesetzte Fahrtrichtung ist dauerhaft ein
absolutes Halteverbot (Zeichen 283) ausgewiesen.
Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden gibt es ganztägig zwischen den
Bäumen auf Parkstreifen. Dort sind Parkplätze für die Anwohnerinnen
und Anwohner (Parkgebiet A) ausgewiesen. Montag bis Freitag vor 8
Uhr bzw. nach 18 Uhr und an den Wochenenden wird zudem zusätzlich
auf der Fahrbahn vor den Bäumen geparkt. Dies hat in diesen Zeiten
den positiven Nebeneffekt, dass hierdurch auch eine VerlangsamungSeite 1 von 2
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des Verkehrs erfolgt.
Mit der dauerhaften Einrichtung der Parkflächen könnte neben der
Schaffung zusätzlicher Parkflächen auch eine dauerhafte
Verlangsamung des Verkehrs und damit der Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung erzielt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de