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211328 · Beschlussvorlage

Zuschuss an die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. für das Projekt „Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ im Jahr 2021

Nummer
211328
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 02.09.2021 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211328
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Stabsstelle Integration
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an die Fraueninitiative für Bildung und
Erziehung FIBEr e.V. für das Projekt „Mutter-Kind-
Kurs für muslimische Frauen“ im Jahr 2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.08.2021 Entscheidung
Integrationsrat 02.09.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. erhält für das Projekt
„Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ für das Jahr 2021 einen Zuschuss in
Höhe von 8.700,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten
Personal- und Sachkosten.
Begründung
Die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. ist ein Verein von
Frauen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Religion. Ziel ist die Stärkung
von Frauen, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte, und deren
Familien. Hierzu führt FIBEr e.V. Projekte und Aktivitäten durch, wirkt in
Netzwerken mit und kooperiert mit Institutionen, Ämtern, Vereinen und
Initiativen.
Das Projekt „Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ findet seit mehreren
Jahren statt und wurde/wird in diesem Jahr im Quartiersmanagement
Pennenfeld, im Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch oder
Pandemie-bedingt online durchgeführt. Es wendet sich an muslimische Mütter
mit Kleinkindern im Alter von 9 Monaten bis 3 Jahren. Die Kurse bieten Müttern
Kontakte und Austausch an, machen sie vertraut mit altersgerechten Spielen,
Liedern, Bewegungsangeboten und informieren über altersgemäße
Entwicklungsschritte und Bedürfnisse der Kinder. Zum Kursangebot gehören
auch Informationen und Gespräche über das religiöse Leben der Familien und
dessen Gestaltung im Alltag der Familien und in unserer Gesellschaft.
Kurssprache ist deutsch.
In diesem Jahr ist der Bedarf der Mütter für den Kurs Pandemie-bedingt stark
gestiegen, so dass zwei weitere Kurse durchgeführt werden sollen. Themen
sind die Problemfelder und Nachwirkungen der Familien in der Corona-Krise,Seite 1 von 3
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wie z.B. Umgang mit Stress und Unstimmigkeiten mit Familienangehörigen zu
Hause. Inzwischen können die Veranstaltungsräume mit Abstand wieder
genutzt werden, die Gruppen müssten aber zum Schutz aller Beteiligten noch
in kleinerer Besetzung gehalten und mit allen sorgfältigen Hygienemaßnahmen
durchgeführt werden. Mit den zusätzlichen Kursen soll ein Teil der gestiegenen
Anfragen abgedeckt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Mutter-Kind-Kurse angesichts der Pandemie-
Belastungen der Familien zusätzlich wichtig geworden, um den Müttern
Informationen und Anregungen zu geben und Austausch und Kontakte mit und
zu anderen Müttern zu ermöglichen. Zudem stärken sie die
Erziehungskompetenz der Mütter, bereiten sie auf Erwartungen der Kitas vor
und vermitteln ihnen, wie sie Religion als Teil ihrer familiären Identität in
unserer Gesellschaft leben können.
Im April 2021 wurde FIBEr e.V. bereits ein Zuschuss in Höhe von 4.500,00 €
zur Förderung eines Mutter-Kind-Kurses für muslimische Frauen bewilligt.
Aufgrund des pandemiebedingten Mehrbedarfs hat der Verein im Juni 2021
einen Erweiterungsantrag gestellt und beantragt eine Zuschusserhöhung in
Höhe von 4.200,00 €. Eine weitere Förderung wird von der Verwaltung
befürwortet.
Ob und wenn ja in welcher Höhe Fördermittel u.a. angesichts der teilweisen
Online-Durchführung des Angebotes in diesem Jahr nicht verwendet wurden
bzw. werden wird nach Abschluss des Projektes überprüft und ggf.
Rückforderungen gestellt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022
enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des
§ 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss
nur bis zu maximal 80 % des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.200,00 190000104/
73.1000
2021Seite 2 von 3
Seite 3
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.200,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de