211328 · Beschlussvorlage
Zuschuss an die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. für das Projekt „Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ im Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 211328
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211328 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Stabsstelle Integration Dezernat: Dez. OB Zuschuss an die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. für das Projekt „Mutter-Kind- Kurs für muslimische Frauen“ im Jahr 2021 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.08.2021 Entscheidung Integrationsrat 02.09.2021 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. erhält für das Projekt „Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 8.700,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten. Begründung Die Fraueninitiative für Bildung und Erziehung FIBEr e.V. ist ein Verein von Frauen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Religion. Ziel ist die Stärkung von Frauen, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte, und deren Familien. Hierzu führt FIBEr e.V. Projekte und Aktivitäten durch, wirkt in Netzwerken mit und kooperiert mit Institutionen, Ämtern, Vereinen und Initiativen. Das Projekt „Mutter-Kind-Kurs für muslimische Frauen“ findet seit mehreren Jahren statt und wurde/wird in diesem Jahr im Quartiersmanagement Pennenfeld, im Bildungs- und Familienzentrum Haus Vielinbusch oder Pandemie-bedingt online durchgeführt. Es wendet sich an muslimische Mütter mit Kleinkindern im Alter von 9 Monaten bis 3 Jahren. Die Kurse bieten Müttern Kontakte und Austausch an, machen sie vertraut mit altersgerechten Spielen, Liedern, Bewegungsangeboten und informieren über altersgemäße Entwicklungsschritte und Bedürfnisse der Kinder. Zum Kursangebot gehören auch Informationen und Gespräche über das religiöse Leben der Familien und dessen Gestaltung im Alltag der Familien und in unserer Gesellschaft. Kurssprache ist deutsch. In diesem Jahr ist der Bedarf der Mütter für den Kurs Pandemie-bedingt stark gestiegen, so dass zwei weitere Kurse durchgeführt werden sollen. Themen sind die Problemfelder und Nachwirkungen der Familien in der Corona-Krise,Seite 1 von 3 Seite 2 wie z.B. Umgang mit Stress und Unstimmigkeiten mit Familienangehörigen zu Hause. Inzwischen können die Veranstaltungsräume mit Abstand wieder genutzt werden, die Gruppen müssten aber zum Schutz aller Beteiligten noch in kleinerer Besetzung gehalten und mit allen sorgfältigen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Mit den zusätzlichen Kursen soll ein Teil der gestiegenen Anfragen abgedeckt werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Mutter-Kind-Kurse angesichts der Pandemie- Belastungen der Familien zusätzlich wichtig geworden, um den Müttern Informationen und Anregungen zu geben und Austausch und Kontakte mit und zu anderen Müttern zu ermöglichen. Zudem stärken sie die Erziehungskompetenz der Mütter, bereiten sie auf Erwartungen der Kitas vor und vermitteln ihnen, wie sie Religion als Teil ihrer familiären Identität in unserer Gesellschaft leben können. Im April 2021 wurde FIBEr e.V. bereits ein Zuschuss in Höhe von 4.500,00 € zur Förderung eines Mutter-Kind-Kurses für muslimische Frauen bewilligt. Aufgrund des pandemiebedingten Mehrbedarfs hat der Verein im Juni 2021 einen Erweiterungsantrag gestellt und beantragt eine Zuschusserhöhung in Höhe von 4.200,00 €. Eine weitere Förderung wird von der Verwaltung befürwortet. Ob und wenn ja in welcher Höhe Fördermittel u.a. angesichts der teilweisen Online-Durchführung des Angebotes in diesem Jahr nicht verwendet wurden bzw. werden wird nach Abschluss des Projektes überprüft und ggf. Rückforderungen gestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80 % des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.200,00 190000104/ 73.1000 2021Seite 2 von 3 Seite 3 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.200,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de