211325 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Am Tanzberg 37, 53229 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211325
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.866 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211325 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Am Tanzberg 37, 53229 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Am Tanzberg 37, 53229 Bonn wird erteilt. Begründung Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von 266 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 16 m auf. Der Zustand des Baumes wurde wegen fehlender Terminale und deutlichem Nadelverlust nur noch mit ausreichend beurteilt. Der Baum befindet sich an der westlichen Grenze des mittlerweile geteilten Grundstücks in der Nähe des Wohngebäudes. Das schon ältere Gebäude muss vom neuen Eigentümer nach heutigen Standards umfänglich saniert werden. Insbesondere muss für eine neue Kellerabdichtung das Gebäude bzw. der Keller freigelegt werden. Dazu gehört auch die Erneuerung eines Kellerschachts zum Abpumpen von Grundwasser sowie die Erneuerung der entsprechenden Abwasserleitungen. Diese Leitungen liegen innerhalb der Kronentraufe der Fichte und treffen in diesem Bereich auch auf den Abwasserkanal. Probegrabungen haben gezeigt, dass sich im gesamten Arbeitsbereich massives Wurzelwerk der Fichte befindet Da für die Sanierungsarbeiten umfängliche Eingriffe in den Kronentraufbereich erforderlich sind, kann der Baum nicht erhalten bleiben. Er sollte daher zur Entfernung freigegeben werden. Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzung kann nach Abschluss der Sanierungsarbeiten dann im Vorgarten erfolgen.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos und Plan (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de