211322 · Beschlussvorlage
Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren „Arminiusstraße“, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211322
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211322 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Benennung der beratenden Preisgerichtsmitglieder im städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren „Arminiusstraße“, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Als beratende Mitglieder des Preisgerichts zum städtebaulichen und freiraumplanerischen Planungswettbewerb „Arminiusstraße“ in Bonn-Castell werden folgende Personen benannt: Beratendes Mitglied Stellvertretung 1. 1. 2. 2. 3. Bzv. Lipprandt -SPD- 3. Stv. Peter Kox -SPD- 4. 4. Begründung Anlass Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsbedarfes wurde das für den Wettbewerb vorgesehene Gesamtgebiet im Zuge der Wohnbaulandaktivierung als potenzielle Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung identifiziert (DS-Nr. 190349). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin, das Gesamtgebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung mit entsprechender sozialer Infrastruktur (Kita) zuzuführen. Das gesamte Plangebiet soll im Rahmen eines städtebaulichen undSeite 1 von 4 Seite 2 freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens zu einem zeitgemäßen Wohnquartier weiterentwickelt werden Vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens wird die Bestandsmieterschaft durch die BImA über das Verfahren und die Wettbewerbsinhalte ausführlich informiert. Der Wettbewerb wird von der BImA in enger Abstimmung mit der Verwaltung ausgelobt. Die Preisgerichtsitzung ist Ende des Jahres 2021 geplant. Das Ergebnis wird die Grundlage für das sich an das Wettbewerbsverfahren anschließende Bebauungsplanverfahren bzw. das Baugenehmigungsverfahren sein. Eine Zielbeschlussvorlage, in welcher der aktuelle Planungsstand detailliert beschrieben wird, ist in Kürze unter der DS-Nr. 211358 öffentlich einsehbar und kann somit spätestens in den unmittelbar folgenden Gremiensitzungen behandelt werden. Wettbewerbsziel Im Wettbewerbsverfahren sollen Konzepte für das Planungsareal gefunden werden, die für den Standort dem Anspruch einer nachhaltigen Nutzungsperspektive im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung Rechnung tragen. Neben einer Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit einer Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Ziel im Wettbewerb ist die städtebauliche und freiraumplanerische Arrondierung des Gesamtraumes mit Mehrfamilienhäusern (ca. 100 Wohneinheiten), einer zentralen Kinderspielfläche sowie einer mindestens dreigruppigen in ein Wohngebäude integrierten Kita. Auch weitere kleinteilige Nutzungen und soziale Treffpunkte (z.B. Gemeinschaftsräume) sollen im Quartier vorgesehen werden. Das Areal soll durch das Anlegen einer zentralen Quartiersgarage mit alternativen Mobilitätsangeboten weitestgehend vom motorisierten Individualverkehr (MIV) freigehalten werden. Um ein harmonisches städtebauliches Gesamtbild zu erzeugen, soll das neue Quartier, unter Beachtung bestehender Identitäten im Umfeld, von einer neuen eigenen lebendigen Identität geprägt sein. Wettbewerbsgebiet Das circa 1,64 Hektar große Wettbewerbsgebiet befindet sich im Ortsteil Bonn- Castell des Stadtbezirks Bonn. Bonn-Castell liegt nördlich der Bonner Innenstadt. In unmittelbarer Nähe (östlich) zum Plangebiet verläuft der Rhein, der auch die östliche Grenze des Ortsteils darstellt. Umgrenzt wird das Plangebiet des Wettbewerbes im Norden, Süden und Westen von der Arminiusstraße, im Osten von der westlichen Grenze der HausgrundstückeSeite 2 von 4 Seite 3 Gallierweg 11 – 27 und Arminiusstraße 5 sowie im Südosten vom Gallierweg (sh. Übersichtsplan). Der Geltungsbereich des im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6523-2 wird die bundeseigenen Flurstücke 1420, 1423 und 1424 in der Gemarkung Bonn, Flur 10 sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 1592 umfassen. Angrenzend an die genannten Flurstücke befinden sich die städtischen Flurstücke 1421, 1422, 1425, 1426, 1427, 1428 sowie der andere Teilbereich des städtischen Flurstücks Nr. 1592. Alle Flurstücke zusammen sollen auf Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzepts überplant werden (Plangebiet Wettbewerb). Auf dem Grundstück an der Arminiusstraße befinden sich u.a. derzeit zwei bundeseigene Mehrfamilienhäuser Arminiusstr. 61/63 und 65/67, ein Nebengebäude sowie eine Parkplatzfläche. Diese Gebäude sollen abgebrochen werden. Weiterhin befinden sich auf der Liegenschaft noch die bundeseigenen Gebäude mit den Hausnummern 49-59. Diese sollen erhalten bleiben. Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten vier beratenden Mitglieder und jeweils eine Vertretung werden zur Preisgerichtssitzung im Wettbewerbsverfahren geladen. Zur Preisgerichtssitzung wird auch eine Person, die die Interessen der Bestandsmieter*innen vertritt, eingeladen. Kommunalrechtliche Vorgaben für die proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik im Preisgericht existieren nicht. Bei analoger Anwendung des für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebenen Verteilungsschlüssels (Hare-Niemeyer) ergibt sich folgende Verteilung der vier beratenden Mitglieder: 1 Bündnis 90/Grüne, 1 CDU, 1 SPD, 1 BBB oder Linke. Für die vertretenden Personen gilt dieselbe Verteilung. Anlage/n 1 Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet (öffentlich)Seite 3 von 4 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6523 - 2 „Arminiusstraße“ Stadtbezirk Bonn Ortsteil Castell Amt 61-2 Bundesstadt Bonn ergänzendes Plangebiet Geltungsbereich des Bebauungsplans Geltungsbereich des Bebauungsplans Plangebiet WettbewerbSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de