211317 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 211317
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 211317 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127 Bonn wird erteilt. Begründung Die Himalaya-Zeder (Cedrus deodara) weist einen Stammumfang von 278 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde wegen Wachstumsanomalien und Verdachts auf Rotfäule mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht im Engstand zwischen zwei Schwarz-Kiefern mit 187 cm und 190 cm Stammumfang, deren Zustand ebenfalls wegen Diplodia- Triebsterben mit ausreichend bewertet wurde. Die drei Nadelbäume bilden eine Schicksalsgemeinschaft und stehen so dicht nebeneinander, dass sich keiner der Bäume artgerecht entwickeln konnte. Der Standort der Bäume befindet sich in der südlichen Grundstücksecke vor einer erhaltenswerten Rot-Buche, die sich durch den Schattendruck der Zeder und der Kiefern nur einseitig über das Nachbargrundstück entwickeln konnte. Auf dem Grundstück sollen nun der Abriss der Bestandsgebäude und ein bereits genehmigtes Neubauvorhaben erfolgen. Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist die Entfernung der Zeder (und der beiden Kiefern) zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch werden die Baumaßnahmen nicht spurlos an dem Bestand vorbeigehen, auch wenn dieser geschützt wird. Die zustandsbedingten Beeinträchtigungen der Bäume sind zudem durch Schnittmaßnahmen nicht mehr zu mindern,Seite 1 von 6 Seite 2 sodass ein langfristiger Erhalt der Baumgruppe fraglich ist. Bereits in 2020 mussten sieben Nadelbäume auf dem Grundstück aus Zustandsgründen zur Fällung freigegeben werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Garten des Grundstücks neu gestaltet, wobei erhaltenswerter Laubbaumbestand auf dem Grundstück durch Ersatzpflanzungen ergänzt werden soll (s. beigefügter Plan). Daher schlägt die Verwaltung vor, in Abwägung des Ermessens eine Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung für die Himalaya- Zeder zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Zeder wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die beiden Kiefern werden Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzungen sind nach Abschluss der Baumaßnahme auf dem Grundstück durchzuführen. Anlage/n 1 Fotos und Pläne (öffentlich) 2 Urheberrechtserklärung (öffentlich)Seite 2 von 6 Kreuzbergstraße 25 a, 53127 BonnSeite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de