← Vorlagen

211317 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127 Bonn

Nummer
211317
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,2 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.754 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211317
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem
Grundstück Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 05.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Himalaya-Zeder auf dem Grundstück
Kreuzbergstraße 25 / 25 a, 53127 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Himalaya-Zeder (Cedrus deodara) weist einen Stammumfang von
278 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 23 m
auf. Der Zustand des Baumes wurde wegen Wachstumsanomalien und
Verdachts auf Rotfäule mit ausreichend beurteilt.
Der Baum steht im Engstand zwischen zwei Schwarz-Kiefern mit 187 cm
und 190 cm Stammumfang, deren Zustand ebenfalls wegen Diplodia-
Triebsterben mit ausreichend bewertet wurde.
Die drei Nadelbäume bilden eine Schicksalsgemeinschaft und stehen so
dicht nebeneinander, dass sich keiner der Bäume artgerecht entwickeln
konnte. Der Standort der Bäume befindet sich in der südlichen
Grundstücksecke vor einer erhaltenswerten Rot-Buche, die sich durch
den Schattendruck der Zeder und der Kiefern nur einseitig über das
Nachbargrundstück entwickeln konnte.
Auf dem Grundstück sollen nun der Abriss der Bestandsgebäude und ein
bereits genehmigtes Neubauvorhaben erfolgen.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist die Entfernung der Zeder (und
der beiden Kiefern) zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch werden die
Baumaßnahmen nicht spurlos an dem Bestand vorbeigehen, auch wenn
dieser geschützt wird. Die zustandsbedingten Beeinträchtigungen der
Bäume sind zudem durch Schnittmaßnahmen nicht mehr zu mindern,Seite 1 von 6
Seite 2
sodass ein langfristiger Erhalt der Baumgruppe fraglich ist. Bereits in
2020 mussten sieben Nadelbäume auf dem Grundstück aus
Zustandsgründen zur Fällung freigegeben werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Garten des Grundstücks
neu gestaltet, wobei erhaltenswerter Laubbaumbestand auf dem
Grundstück durch Ersatzpflanzungen ergänzt werden soll (s. beigefügter
Plan).
Daher schlägt die Verwaltung vor, in Abwägung des Ermessens eine
Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 2 c) der Baumsatzung für die Himalaya-
Zeder zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Zeder wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die
beiden Kiefern werden Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von
20 – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzungen sind nach Abschluss der
Baumaßnahme auf dem Grundstück durchzuführen.
Anlage/n
1 Fotos und Pläne (öffentlich)
2 Urheberrechtserklärung (öffentlich)Seite 2 von 6
Kreuzbergstraße 25 a, 53127 BonnSeite 3 von 6
Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de