211314 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Höhenweg 12, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens AZ: 169341 EK
Kerndaten
- Nummer
- 211314
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211314 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Höhenweg 12, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens AZ: 169341 EK Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Höhenweg 12, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Nachbargrundstück Höhenweg 10 soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichtet werden. Für das Bauvorhaben liegt ein positiver Vorbescheid (AZ: 167706 VO) vor. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss eine satzungsgeschützte Schwarz-Kiefer, die im Vorgarten des Nachbargrundstücks (Nr. 12) unmittelbar an der Grenze zum Baugrundstück steht, entfernt werden. Hierfür liegt die Zustimmung der Nachbarn vor. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Die Schwarz-Kiefer weist einen Stammumfang von 210 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Aufgrund des Standorts reichen die Kronentraufe und damit auch das Wurzelwerk der Schwarz-Kiefer bis in das Baugrundstück hinein. Das geplante Mehrgenerationenhaus mit Vollunterkellerung steht laut Planung 3 m von der Grenze zum Grundstück Nr. 12 entfernt. Die Baugrube für das Bauvorhaben von mindestens 3 m vom aufgehenden Mauerwerk bis zur Oberkante der Baugrube muss also bis an die Grenze heranreichen, um den nötigen Arbeitsraum zu schaffen. Dadurch wirdSeite 1 von 4 Seite 2 die Kiefer sämtliches statisches Wurzelwerk auf der dem Bauvorhaben zugewandten Seite verlieren, sodass der Baum seine Standsicherheit einbüßt. Auch bei einer Spundung der Baugrube kann der Baum aus fachlicher Sicht nicht erhalten werden. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Ersatzpflanzung auf dem Grundstück Höhenweg 10 vorgenommen. Anlage/n 1 Fotos und Plan (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de