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211314 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Höhenweg 12, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens AZ: 169341 EK

Nummer
211314
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211314
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Grundstück Höhenweg 12, 53127 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens AZ:
169341 EK
Beratungsfolge
Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück
Höhenweg 12, 53127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst
mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Auf dem Nachbargrundstück Höhenweg 10 soll ein Einfamilienhaus mit
Einliegerwohnung errichtet werden. Für das Bauvorhaben liegt ein
positiver Vorbescheid (AZ: 167706 VO) vor. Für die Umsetzung der
Baumaßnahme muss eine satzungsgeschützte Schwarz-Kiefer, die im
Vorgarten des Nachbargrundstücks (Nr. 12) unmittelbar an der Grenze
zum Baugrundstück steht, entfernt werden. Hierfür liegt die Zustimmung
der Nachbarn vor. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist durch
die Baumaßnahme nicht betroffen.
Die Schwarz-Kiefer weist einen Stammumfang von 210 cm, einen
Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Aufgrund des Standorts reichen die Kronentraufe und damit auch das
Wurzelwerk der Schwarz-Kiefer bis in das Baugrundstück hinein. Das
geplante Mehrgenerationenhaus mit Vollunterkellerung steht laut
Planung 3 m von der Grenze zum Grundstück Nr. 12 entfernt. Die
Baugrube für das Bauvorhaben von mindestens 3 m vom aufgehenden
Mauerwerk bis zur Oberkante der Baugrube muss also bis an die Grenze
heranreichen, um den nötigen Arbeitsraum zu schaffen. Dadurch wirdSeite 1 von 4
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die Kiefer sämtliches statisches Wurzelwerk auf der dem Bauvorhaben
zugewandten Seite verlieren, sodass der Baum seine Standsicherheit
einbüßt. Auch bei einer Spundung der Baugrube kann der Baum aus
fachlicher Sicht nicht erhalten werden.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g.
Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen
Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Nach
Abschluss der Baumaßnahme wird die Ersatzpflanzung auf dem
Grundstück Höhenweg 10 vorgenommen.
Anlage/n
1 Fotos und Plan (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de