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211313-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beseitigung des Fahrradständers in der Quantiusstr. 19

Nummer
211313-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.11.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211313 Bürgerantrag: Beseitigung des Fahrradständers in der Quantiusstraße 19

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211313-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beseitigung des Fahrradständers in der
Quantiusstr. 19
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.12.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Umfeld des Hauptbahnhofs besteht ein großer Bedarf an
Fahrradabstellplätzen. Dies wird immer wieder seitens der Öffentlichkeit und
der Politik artikuliert. Die Fahrradständer in der Quantiusstraße werden viel
genutzt und sind gut ausgelastet. Dies gilt für das gesamte Angebot an
Fahrradständern im direkten Umfeld der Quantiusstraße und des
Hauptbahnhofes. Eine Verschiebung der Fahrradständer vor Hsnr. 19, um Platz
für die Außengastronomiefläche zu schaffen, ist nach ersten Prüfungen nicht
möglich und sie müssten ersatzlos entfallen.
Gleichzeitig ist das Interesse des Gastronomen, gerade vor dem Hintergrund
der Corona-Pandemie, nachvollziehbar. Jedoch verfügt der Gastronom des
Betriebs "Das Salönchen" bisher lediglich über eine Gaststättenerlaubnis. Dies
ermächtigt ihn nicht automatisch dazu die Verkehrsfläche vor seinem Betrieb
als Außengastrofläche zu nutzen. Zur Nutzung der Verkehrsfläche als
Außengastrofläche muss er eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Bonn
beantragen. Geht dieser Antrag bei der Stadt Bonn ein, liegt es in deren
Ermessen abzuwägen, ob eine Außengastrofläche genehmigt wird unter
Wegfall von Fahrradstellplätzen oder ob dieser Antrag abgelehnt wird zum
Erhalt der Fahrradstellplätze am Hauptbahnhof.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de