211310 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Niederkasseler Straße - Errichtung einer Wohnbebauung mit Tiefgarage - Baufeld 4 Az.: 460289
Kerndaten
- Nummer
- 211310
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 211310 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Niederkasseler Straße - Errichtung einer Wohnbebauung mit Tiefgarage - Baufeld 4 Az.: 460289 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil sich das Vorhaben nicht gemäß den Einfüge-Kriterien des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und wesentliche Belange der Bodendenkmalpflege berührt werden. Begründung Das angefragte Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist planungsrechtlich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und zudem die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht der eines allgemeinen Wohngebietes mit einer im Süden 3 - 4 geschossigen, teils offenen, teils geschlossenen, somit uneinheitlichen Bauweise. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung – vier Geschosse plus Staffel – wird das Vorhaben im Übergangsbereich sowohl zur kleinteiligen nördlichen, als auch zur großflächigen Mehrfamilienhausbebauung im Süden und Westen indes als übersetzt und nicht einfügend in die Eigenart der näheren Umgebung angesehen. Insbesondere die angefragte, absolute Gebäudehöhe von circa 70,5 Meter ü. NHN ist im Hinblick auf die Bestandsbebauung von Bauteil 3 mit einer Höhe von circa 68,10 Meter ü. NHN (Höhendifferenz circa 2,4 Meter) nicht akzeptabel. Die Höhenausbildung fügt sich somit nicht ein. Darüber hinaus berührt die Planung wesentliche Belange der Bodendenkmalpflege, ein Benehmen dazu kann seitens desSeite 1 von 3 Seite 2 Landschaftsverbandes Rheinland nicht in Aussicht gestellt werden und auch die Untere Denkmalbehörde sieht in der vorgelegten Planung keine Grundlage, eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen zu können. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage abzulehnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bonn Eigentümerin einiger Teilflächen des Baugrundstücks ist. Die Anforderung nach einer Unterbringung einer Kindertagestätte und/oder eines Anteils an gefördertem Wohnungsbau ist nicht berücksichtigt. Anlage/n 1 Plan Niederkasseler Straße (öffentlich) 2 Plan Niederkasseler Straße n. ö. (nichtöffentlich) 3 Ansicht Niederkasseler Straße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de