← Vorlagen

211310 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Niederkasseler Straße - Errichtung einer Wohnbebauung mit Tiefgarage - Baufeld 4 Az.: 460289

Nummer
211310
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 486,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.649 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
211310
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Niederkasseler Straße
- Errichtung einer Wohnbebauung mit Tiefgarage -
Baufeld 4
Az.: 460289
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 07.10.2021 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil sich das Vorhaben nicht
gemäß den Einfüge-Kriterien des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und wesentliche Belange der Bodendenkmalpflege berührt
werden.
Begründung
Das angefragte Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteils und ist planungsrechtlich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beurteilen.
Demnach ist ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
zudem die Erschließung gesichert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht der eines allgemeinen
Wohngebietes mit einer im Süden 3 - 4 geschossigen, teils offenen, teils
geschlossenen, somit uneinheitlichen Bauweise.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung – vier Geschosse plus Staffel –
wird das Vorhaben im Übergangsbereich sowohl zur kleinteiligen nördlichen,
als auch zur großflächigen Mehrfamilienhausbebauung im Süden und Westen
indes als übersetzt und nicht einfügend in die Eigenart der näheren Umgebung
angesehen. Insbesondere die angefragte, absolute Gebäudehöhe von circa
70,5 Meter ü. NHN ist im Hinblick auf die Bestandsbebauung von Bauteil 3 mit
einer Höhe von circa 68,10 Meter ü. NHN (Höhendifferenz circa 2,4 Meter)
nicht akzeptabel. Die Höhenausbildung fügt sich somit nicht ein.
Darüber hinaus berührt die Planung wesentliche Belange der
Bodendenkmalpflege, ein Benehmen dazu kann seitens desSeite 1 von 3
Seite 2
Landschaftsverbandes Rheinland nicht in Aussicht gestellt werden und auch
die Untere Denkmalbehörde sieht in der vorgelegten Planung keine Grundlage,
eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilen zu können.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung die Bauvoranfrage
abzulehnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bonn Eigentümerin einiger
Teilflächen des Baugrundstücks ist. Die Anforderung nach einer Unterbringung
einer Kindertagestätte und/oder eines Anteils an gefördertem Wohnungsbau ist
nicht berücksichtigt.
Anlage/n
1 Plan Niederkasseler Straße (öffentlich)
2 Plan Niederkasseler Straße n. ö. (nichtöffentlich)
3 Ansicht Niederkasseler Straße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de