211307 · Beschlussvorlage
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Kerndaten
- Nummer
- 211307
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 211307 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung Rat 16.09.2021 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung Begründung der Dringlichkeit: Seitens der Politik wurde schon mehrfach auf die Dringlichkeit eines Neubaus des ZOB verwiesen. Hierzu wurde am 06.05.2021 nochmals ein Beschluss gefasst (DS-Nr. 210459). Als Wunsch für einen Baubeginn wurde seitens der Politik im Beschluss 2023 genannt. Um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu erreichen, ist die Vergabe des Planungsauftrags auf Basis des hier zur Beschlussfassung vorgelegten Anforderungsprofils kurzfristig erforderlich. Daher muss ein Ratsbeschluss am 16.09.2021 erreicht werden. Die Vorlage konnte nicht mehr fristgerecht für die Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses am 18.08.2021 vorgelegt werden, da der Abstimmungsprozess für das Anforderungsprofil innerhalb der Verwaltung, mit Verkehrsunternehmen, Polizei und weiteren Beteiligten sehr zeitaufwendig war. Beschlussvorschlag Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere Planung des ZOB wird zugestimmt. Begründung Zur Weiterführung der Neuplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs gemäß der DS-Nr. 210459 (Beschluss Hauptausschuss vom 06.05.2021) sollen nun die damit beschlossenen Planungsvorgaben in einem Anforderungsprofil zusammengestellt werden, welches dann die Grundlage für die anstehende Beauftragung eines Planungsbüros bildet. Die Anforderungen ergeben sich nicht nur aus funktionalen Kriterien, sondern aufgrund der Lage des ZOB sind auch städtebauliche Aspekte von großer Bedeutung. Aus Sicht der Verwaltung und der SWB können die nachfolgenden Anforderungen genannt werden. Sofern es zu einzelnen Punkten eine andere Auffassung der SWB oderSeite 1 von 7 Seite 2 weiterer Verkehrsunternehmen gibt, wird diese zur Information (im Folgenden in kursiv dargestellt) an den späteren Auftragnehmer weitergegeben. Anforderungsprofil: 1. Ein neuer ZOB ist mit einer größtmöglichen Anzahl an barrierefrei ausgebauten und auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu planen – eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) trägt hierbei zur Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit bei und sollte (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte) berücksichtigt werden, gegebenenfalls in Form von einem doppelten Bussteig je Sägezahn. Dabei ist auch ein zentraler barrierefreier Stadtbahn-Zugang vorzusehen und mit möglichst niveaufreier Querung der ZOB-Fahrbahnen zu planen. Eine genaue Anzahl benötigter Stellplätze lässt sich derzeit nicht beziffern, da für zukünftige Angebotsausweitungen noch keine Planungen vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass der Neubau des ZOB den Linienverkehr der nächsten Jahrzehnte aufnehmen soll, sollten die Reserven nicht zu knapp bemessen werden. Bei der Planung der Kapazitätsbedarfe und Steigbelegungen sollte laut EAÖ (Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs) bei den Durchmesserlinien eine Mindestaufenthaltsdauer von 5 min je Bus eingeplant werden, bevor eine Neubelegung erfolgen kann – bei am ZOB endenden und startenden Linien sollte eine längere Haltezeit berücksichtigt werden. Bei der späteren Planung zur Belegung der Haltestellen ist darauf zu achten, dass Linienpaare bzw. Linienbündel an der gleichen oder zumindest benachbarten Haltestelle halten können. Ebenso sind Einsatzwagen und Verstärkerfahrten bei der Belegung zu berücksichtigen. 2. Zusätzlich sollten mindestens zwei, möglichst barrierefrei ausgebaute, Betriebshaltestellen für einen Notbetrieb, Bahnersatz- und Veranstaltungsverkehr oder als Abstellplatz auszutauschender oder nicht benötigter Fahrzeuge im ZOB vorgehalten werden – die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen sollte hierbei berücksichtigt werden. 3. Die Planung des zukünftigen ZOB soll darauf ausgerichtet sein, auf die Ausstiegs- und Warteplätze am Kaiserplatz möglichst zu verzichten und sie in den ZOB zu integrieren. Damit müssten diese am Kaiserplatz nicht barrierefrei ausgebaut werden und es würden dort keine Busse mehr halten und warten, sodass ein städtebaulicher Gewinn erzielt werden könnte. Im Übrigen wäre ein Aussteigen am ZOB für Busfahrende insbesondere hinsichtlich eines Umsteigens in andere öffentliche Verkehrsmittel wie Regional- und Fernzüge, Stadt- und Straßenbahnen und Busse vorteilhaft.Seite 2 von 7 Seite 3 Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK: Der Erhalt und barrierefreie Ausbau der Stellplätze am Kaiserplatz ist für die Gesamtplanung essenziell. 4. Die Zufahrt zum ZOB aus Richtung Markt soll möglichst über die Wesselstraße erfolgen. Hier könnten Vorteile in der Reisegeschwindigkeit erzielt und Verkehr in der Straße Am Neutor reduziert werden. Durch die Reduzierung des Verkehrs Am Neutor und am Kaiserplatz, kann eine städtebauliche und freiraumplanerische Aufwertung, insbesondere des Kaiserplatzes als Auftakt der Poppelsdorfer Allee geschaffen werden. Hier kann auch die Verbindung zur Unterführung Poppelsdorfer Allee aufgewertet werden. In der Planung ist zusätzlich auch eine Zufahrt über Neutor/Kaiserplatz zu betrachten, insbesondere um die Zufahrt zu allen Bussteigen zu ermöglichen oder zu optimieren. Stellungnahme der SWB: Die Zufahrt aus Richtung Markt sollte über den Kaiserplatz erfolgen, da die Fahrzeuge ihre Halteposition auf diesem Wege ungehindert anfahren können. Eine Zufahrt über die Wesselstraße würde, je nach Planung, aufgrund der engen Abbiegeradien in Verbindung mit ungünstigen Sichtachsen zu Konflikten führen. Insbesondere zur Hauptverkehrszeit könnte sich hier ein Nadelöhr bilden, welches Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im gesamten Stadtgebiet hätte. 5. Da der heutige ZOB eine Häufung von Unfällen zwischen Fußgängern und Bussen aufweist, ist die Neuplanung entsprechend auf größtmögliche Entschärfung der Konfliktsituation Bus / Fußgänger auszurichten. Falls nötig sind Zebrastreifen oder Lichtsignalanlagen vorzusehen. Von zusätzlichen Unterführungen oder Brückenbauten ist aufgrund des damit verbundenen Komfortverlustes für Fahrgäste und Fußgänger möglichst abzusehen. Stellungnahme der SWB: Damit der Linienverkehr nicht ausgebremst wird, sollten auf den Verkehrsflächen des ZOB keine oder maximal auf ein Mindestmaß beschränkte markierten Überwege eingerichtet werden. Querungen in Form von Lichtsignalanlagen oder Zebrastreifen würden den Linienverkehr noch mehr ausbremsen und zu zusätzlichen Fahrzeitverlusten führen, weswegen diese kritisch betrachtet werden – die Priorität des Buslinienverkehrs darf nicht beschnitten werden. In dem Zusammenhang sollte geprüft werden, inwieweit der Fahrgastfluss mithilfe von Unterführungen oder Brückenbauten gelenkt werden kann. 6. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit aller geplanten Knotenpunkte durch eine Simulation geprüft werden.Seite 3 von 7 Seite 4 7. Der Bereich des ZOB soll von motorisiertem Individualverkehr weitgehend freigehalten werden. Die beabsichtigte Veränderung am Cityring bildet die Grundlage der Planung, eine entsprechende Beschlussvorlage zu diesem Thema wird noch im Herbst eingebracht. Für den noch notwendigen Liefer- und Anliegerverkehr sollen Regelungen gefunden werden, die einen behinderungsfreien Betrieb des ZOB gewährleisten. Die bereits genehmigte Anfahrt zur im ZOB Bereich befindlichen Ladezone des Maximilian Centers ist ebenfalls zu berücksichtigen. 8. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau der Straßenbahnhaltestelle in Fahrtrichtung Dottendorf. Außerdem ist die Option einer Optimierung der Rampensituation der Südunterführung planerisch zu berücksichtigen. 9. Bei den Planungen ist zu beachten, dass aus der Südunterführung kommende Bahnen, insbesondere bei ungünstiger Wetterlage, nicht in der Steigung anhalten müssen, sondern weiterfahren können. 10. Die Möglichkeit von Wendefahrten muss auch weiterhin gegeben sein. Hiervon betroffen sind insbesondere die auf dem Abschnitt Südunterführung – ZOB – Südunterführung verkehrenden Verstärkerfahrten zum Universitätsklinikum, aber auch die Bahnersatzverkehre auf sämtlichen Relationen. 11. Der ZOB soll fahrgastfreundlich und barrierefrei gestaltet werden, eine Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten ist erforderlich. Hierzu zählt u.a. auch ein Blindenleitsystem, welches das gesamte Areal umfasst und sich nicht nur auf Leitstreifen begrenzt, sondern beispielsweise klare Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig bietet. Fahrgastinformationssysteme sollten zukunftsorientiert beschafft, installiert und ein möglicher späterer Ausbau gewährleistet werden. Jeder Bussteig sollte mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) und einem Ansagesystem ausgestattet werden. 12. Eine Bebauung der Mittelinsel mit einem Gebäude soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden. Dieses Gebäude soll möglichst ein Fahrradparkhaus, das vorwiegend in der -1 Ebene untergebracht werden soll und dessen Zugänge keine Querung der Busspuren erforderlich machen, beinhalten. Priorität hat derzeit eine Unterbringung des Fahrradparkhauses in der neu zu schaffenden -1-Ebene. Auch eventuelle sonstige Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst geringen Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Es sind ausreichend Flächen für ein Servicecenter mit Fahrkartenverkauf sowie für Sozialräume für das Fahr- und Servicepersonal einzuplanen, ebenso eine öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage. Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK:Seite 4 von 7 Seite 5 Von einer größeren Bebauung innerhalb des ZOB ist abzusehen. 13. Für den Radverkehr sind sichere, komfortable und konfliktfreie Wegeverbindungen und sichere, überdachte Abstellmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zu schaffen. Eine geeignete Verbindung zwischen Kaiserstraße und der Straße Am Hauptbahnhof ist zu planen. Außerdem ist eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beiden Fahrtrichtungen zu berücksichtigen Konflikte mit dem Busverkehr sind zu vermeiden. Dabei ist die Verkehrssicherheit prioritär zu sehen. Eine Führung über den ZOB oder am Rand der ZOB-Fläche kann dabei auch denkbar sein und wird nicht vorab ausgeschlossen. Als Basis ist für den Radverkehr ein Ausbau der vorhandenen Wege entlang von Gleis 1 am Hauptbahnhof in Richtung Kaiserplatz seitens der Verwaltung bereits provisorisch vorgesehen. Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK: Der Linienverkehr muss die bevorrechtigte Verkehrsform in einem zentralen Omnibusbahnhof darstellen – Radverkehrsflächen und Radabstellanlagen sollten aufgrund der Störung der Betriebsabläufe, aber vor allem aus Verkehrssicherheitsgründen nicht innerhalb des ZOB liegen. Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses sollten daher alternative Standorte geprüft werden. 14. Überdachungen bzw. und/oder Wartehallen sollen mit Dachbegrünung und ggf. Photovoltaik ausgestattet werden. Ob eine oder mehrere großflächige Überdachung(en) oder eine bestimmte Anzahl von Wartehallen oder eine Kombination aus Dächern und Wartehallen geplant wird, kann sich erst im weiteren Verlauf der Planung zeigen, wenn die Lage der Bushaltestellen und die Verkehrsführung feststeht. Stellungnahme der SWB: Nach Möglichkeit sollte der ZOB mit einer großflächigen Bedachung, welche den ZOB als solchen erkennbar macht, versehen werden, damit die Aufenthaltsbereiche, aber auch die Zuwege, vor Witterung geschützt sind. Als Mindestmaß sollten zumindest die Haltestellenbereiche eine ausreichende Überdachung erhalten. 15. Aufbauten und Bepflanzungen (wie z.B. Bäume) können aus gestalterischen Gründen wünschenswert sein und werden nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die funktionalen Abläufe nicht gestört werden. Wünschenswert ist eine Baumallee, die die Bepflanzung mit Bäumen in der Straße am Hauptbahnhof fortführt und eine Grünverbindung zur Poppelsdorfer Allee schafft. Stellungnahme der SWB:Seite 5 von 7 Seite 6 Aufbauten und Bepflanzungen sollten im ZOB minimiert werden, da diese die Barrierefreiheit der Fahrgäste oder die Sichtachsen der Busfahrer unnötig beeinträchtigen können. Des Weiteren können diese zu weiteren Problematiken wie Vermüllung, Wurzelschäden oder Unfallrisiken (Rutschgefahr bei Laubfall etc.) führen. 16. Ein Taubenhaus soll in geeigneter Form vorgesehen werden (siehe auch DS 190065-05), sofern dieses gestalterisch integriert werden kann. Andere Elemente, wie z.B. Einrichtungen für ÖPNV-fremde Personen jeglicher Art oder auch Video-Überwachungen sind in erster Linie eine Frage der politisch gewünschten Zielrichtung und werden daher im Vorfeld weder ausgeschlossen noch festgelegt. Stellungnahme der SWB: Für die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste ist es bedeutsam, dass die Fläche des ZOB soweit wie möglich allein den ÖPNV-Kunden zur Verfügung stehen. Elemente wie Taubenhäuser oder Aufenthaltsanreize für ÖPNV-fremde Personengruppen oder sonstigen Anlagen wie frei einsehbaren Toiletten sollen im Umfeld des ZOB vermieden werden. In dem Zuge sollte auch die Einrichtung einer Video- Überwachung geprüft werden. 17. Es soll geprüft werden, ob auf der Planungsfläche auch (ganz oder teilweise) die Funktionen einer Mobilstation untergebracht werden können, ohne dass die betrieblichen Abläufe gestört werden. Stellungnahme der SWB: Die Einrichtung von Mobilstationen wird grundsätzlich befürwortet – diese darf aber nicht zulasten der ohnehin schon begrenzten Verkehrsflächen des ZOB gehen. Zudem bestünde die Gefahr, dass Mobilitätsangebote wie Roller oder Fahrräder verbotenerweise im ZOB abgestellt und so zu einem gefährlichen Hindernis werden. Alternative Standorte sind daher zu erörtern. 18. Da es sich bei dem ZOB um eine große versiegelte Fläche handelt, sind bei der Planung diverse Aspekte, wie z.B. Kleinklima (bzw. „Hitzeinseln“) oder Niederschlagswasser-Management („Schwammstadt“) zu behandeln. Unter anderem sind hier beispielsweise Begrünungen von Flächen oder Dächern/Gebäuden vorzusehen. Diese Themen sind während der Planung mit der städtischen Fachverwaltung eng abzustimmen. 19. Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz stehen unter Denkmalschutz, weshalb bauliche Anlagen dort insbesondere mit Blick auf die Sichtverbindung zwischen den beiden ehemaligen Schlössern nicht vertretbar sind. Für die Gesamtgestaltung des ZOB sind der Umgebungsschutz des Baudenkmals Hauptbahnhof, sowie die Blickbeziehungen zum Bonner Münster durch Wessel- und Gangolfstraße zu berücksichtigen.Seite 6 von 7 Seite 7 20. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht verhindert werden. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de