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211307 · Beschlussvorlage

Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB

Nummer
211307
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 31.08.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 26.08.2021 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
211307
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anforderungsprofil für die Neuplanung des ZOB
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Empfehlung
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2021 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 31.08.2021 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
26.08.2021 Anhörung
Begründung der Dringlichkeit:
Seitens der Politik wurde schon mehrfach auf die Dringlichkeit eines Neubaus
des ZOB verwiesen. Hierzu wurde am 06.05.2021 nochmals ein Beschluss
gefasst (DS-Nr. 210459). Als Wunsch für einen Baubeginn wurde seitens der
Politik im Beschluss 2023 genannt.
Um einen schnellstmöglichen Baubeginn zu erreichen, ist die Vergabe des
Planungsauftrags auf Basis des hier zur Beschlussfassung vorgelegten
Anforderungsprofils kurzfristig erforderlich. Daher muss ein Ratsbeschluss am
16.09.2021 erreicht werden.
Die Vorlage konnte nicht mehr fristgerecht für die Sitzung des Mobilitäts- und
Verkehrsausschusses am 18.08.2021 vorgelegt werden, da der
Abstimmungsprozess für das Anforderungsprofil innerhalb der Verwaltung, mit
Verkehrsunternehmen, Polizei und weiteren Beteiligten sehr zeitaufwendig war.
Beschlussvorschlag
Dem in der Begründung aufgeführten Anforderungsprofil für die weitere
Planung des ZOB wird zugestimmt.
Begründung
Zur Weiterführung der Neuplanung des Zentralen Omnibusbahnhofs gemäß
der DS-Nr. 210459 (Beschluss Hauptausschuss vom 06.05.2021) sollen nun
die damit beschlossenen Planungsvorgaben in einem Anforderungsprofil
zusammengestellt werden, welches dann die Grundlage für die anstehende
Beauftragung eines Planungsbüros bildet. Die Anforderungen ergeben sich
nicht nur aus funktionalen Kriterien, sondern aufgrund der Lage des ZOB sind
auch städtebauliche Aspekte von großer Bedeutung. Aus Sicht der Verwaltung
und der SWB können die nachfolgenden Anforderungen genannt werden.
Sofern es zu einzelnen Punkten eine andere Auffassung der SWB oderSeite 1 von 7
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weiterer Verkehrsunternehmen gibt, wird diese zur Information (im Folgenden
in kursiv dargestellt) an den späteren Auftragnehmer weitergegeben.
Anforderungsprofil:
1. Ein neuer ZOB ist mit einer größtmöglichen Anzahl an barrierefrei
ausgebauten und auf Gelenkbusbetrieb ausgerichteten Haltepunkten zu
planen – eine Anordnung in Schrägaufstellung (Sägezahn) trägt hierbei
zur Verbesserung der Anfahrbarkeit und damit der Barrierefreiheit bei
und sollte (zumindest bei einem größtmöglichen Teil der Haltepunkte)
berücksichtigt werden, gegebenenfalls in Form von einem doppelten
Bussteig je Sägezahn. Dabei ist auch ein zentraler barrierefreier
Stadtbahn-Zugang vorzusehen und mit möglichst niveaufreier Querung
der ZOB-Fahrbahnen zu planen. Eine genaue Anzahl benötigter
Stellplätze lässt sich derzeit nicht beziffern, da für zukünftige
Angebotsausweitungen noch keine Planungen vorliegen. Vor dem
Hintergrund, dass der Neubau des ZOB den Linienverkehr der nächsten
Jahrzehnte aufnehmen soll, sollten die Reserven nicht zu knapp
bemessen werden. Bei der Planung der Kapazitätsbedarfe und
Steigbelegungen sollte laut EAÖ (Empfehlungen für Anlagen des
öffentlichen Personennahverkehrs) bei den Durchmesserlinien eine
Mindestaufenthaltsdauer von 5 min je Bus eingeplant werden, bevor
eine Neubelegung erfolgen kann – bei am ZOB endenden und
startenden Linien sollte eine längere Haltezeit berücksichtigt werden.
Bei der späteren Planung zur Belegung der Haltestellen ist darauf zu
achten, dass Linienpaare bzw. Linienbündel an der gleichen oder
zumindest benachbarten Haltestelle halten können. Ebenso sind
Einsatzwagen und Verstärkerfahrten bei der Belegung zu
berücksichtigen.
2. Zusätzlich sollten mindestens zwei, möglichst barrierefrei ausgebaute,
Betriebshaltestellen für einen Notbetrieb, Bahnersatz- und
Veranstaltungsverkehr oder als Abstellplatz auszutauschender oder
nicht benötigter Fahrzeuge im ZOB vorgehalten werden – die
Einrichtung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von E-Bussen sollte
hierbei berücksichtigt werden.
3. Die Planung des zukünftigen ZOB soll darauf ausgerichtet sein, auf die
Ausstiegs- und Warteplätze am Kaiserplatz möglichst zu verzichten und
sie in den ZOB zu integrieren. Damit müssten diese am Kaiserplatz
nicht barrierefrei ausgebaut werden und es würden dort keine Busse
mehr halten und warten, sodass ein städtebaulicher Gewinn erzielt
werden könnte. Im Übrigen wäre ein Aussteigen am ZOB für
Busfahrende insbesondere hinsichtlich eines Umsteigens in andere
öffentliche Verkehrsmittel wie Regional- und Fernzüge, Stadt- und
Straßenbahnen und Busse vorteilhaft.Seite 2 von 7
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Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK:
Der Erhalt und barrierefreie Ausbau der Stellplätze am Kaiserplatz ist für
die Gesamtplanung essenziell.
4. Die Zufahrt zum ZOB aus Richtung Markt soll möglichst über die
Wesselstraße erfolgen. Hier könnten Vorteile in der
Reisegeschwindigkeit erzielt und Verkehr in der Straße Am Neutor
reduziert werden. Durch die Reduzierung des Verkehrs Am Neutor und
am Kaiserplatz, kann eine städtebauliche und freiraumplanerische
Aufwertung, insbesondere des Kaiserplatzes als Auftakt der
Poppelsdorfer Allee geschaffen werden. Hier kann auch die Verbindung
zur Unterführung Poppelsdorfer Allee aufgewertet werden.
In der Planung ist zusätzlich auch eine Zufahrt über Neutor/Kaiserplatz
zu betrachten, insbesondere um die Zufahrt zu allen Bussteigen zu
ermöglichen oder zu optimieren.
Stellungnahme der SWB:
Die Zufahrt aus Richtung Markt sollte über den Kaiserplatz erfolgen, da
die Fahrzeuge ihre Halteposition auf diesem Wege ungehindert
anfahren können. Eine Zufahrt über die Wesselstraße würde, je nach
Planung, aufgrund der engen Abbiegeradien in Verbindung mit
ungünstigen Sichtachsen zu Konflikten führen. Insbesondere zur
Hauptverkehrszeit könnte sich hier ein Nadelöhr bilden, welches
Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im gesamten
Stadtgebiet hätte.
5. Da der heutige ZOB eine Häufung von Unfällen zwischen Fußgängern
und Bussen aufweist, ist die Neuplanung entsprechend auf
größtmögliche Entschärfung der Konfliktsituation Bus / Fußgänger
auszurichten. Falls nötig sind Zebrastreifen oder Lichtsignalanlagen
vorzusehen. Von zusätzlichen Unterführungen oder Brückenbauten ist
aufgrund des damit verbundenen Komfortverlustes für Fahrgäste und
Fußgänger möglichst abzusehen.
Stellungnahme der SWB:
Damit der Linienverkehr nicht ausgebremst wird, sollten auf den
Verkehrsflächen des ZOB keine oder maximal auf ein Mindestmaß
beschränkte markierten Überwege eingerichtet werden. Querungen in
Form von Lichtsignalanlagen oder Zebrastreifen würden den
Linienverkehr noch mehr ausbremsen und zu zusätzlichen
Fahrzeitverlusten führen, weswegen diese kritisch betrachtet werden –
die Priorität des Buslinienverkehrs darf nicht beschnitten werden. In
dem Zusammenhang sollte geprüft werden, inwieweit der Fahrgastfluss
mithilfe von Unterführungen oder Brückenbauten gelenkt werden kann.
6. Insgesamt muss die Leistungsfähigkeit aller geplanten Knotenpunkte
durch eine Simulation geprüft werden.Seite 3 von 7
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7. Der Bereich des ZOB soll von motorisiertem Individualverkehr
weitgehend freigehalten werden. Die beabsichtigte Veränderung am
Cityring bildet die Grundlage der Planung, eine entsprechende
Beschlussvorlage zu diesem Thema wird noch im Herbst eingebracht.
Für den noch notwendigen Liefer- und Anliegerverkehr sollen
Regelungen gefunden werden, die einen behinderungsfreien Betrieb
des ZOB gewährleisten. Die bereits genehmigte Anfahrt zur im ZOB
Bereich befindlichen Ladezone des Maximilian Centers ist ebenfalls zu
berücksichtigen.
8. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau der
Straßenbahnhaltestelle in Fahrtrichtung Dottendorf. Außerdem ist die
Option einer Optimierung der Rampensituation der Südunterführung
planerisch zu berücksichtigen.
9. Bei den Planungen ist zu beachten, dass aus der Südunterführung
kommende Bahnen, insbesondere bei ungünstiger Wetterlage, nicht in
der Steigung anhalten müssen, sondern weiterfahren können.
10. Die Möglichkeit von Wendefahrten muss auch weiterhin gegeben sein.
Hiervon betroffen sind insbesondere die auf dem Abschnitt
Südunterführung – ZOB – Südunterführung verkehrenden
Verstärkerfahrten zum Universitätsklinikum, aber auch die
Bahnersatzverkehre auf sämtlichen Relationen.
11. Der ZOB soll fahrgastfreundlich und barrierefrei gestaltet werden, eine
Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten ist
erforderlich. Hierzu zählt u.a. auch ein Blindenleitsystem, welches das
gesamte Areal umfasst und sich nicht nur auf Leitstreifen begrenzt,
sondern beispielsweise klare Informationen zum Aufenthaltsort/Bussteig
bietet. Fahrgastinformationssysteme sollten zukunftsorientiert beschafft,
installiert und ein möglicher späterer Ausbau gewährleistet werden.
Jeder Bussteig sollte mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI)
und einem Ansagesystem ausgestattet werden.
12. Eine Bebauung der Mittelinsel mit einem Gebäude soll im weiteren
Planungsprozess geprüft werden. Dieses Gebäude soll möglichst ein
Fahrradparkhaus, das vorwiegend in der -1 Ebene untergebracht
werden soll und dessen Zugänge keine Querung der Busspuren
erforderlich machen, beinhalten. Priorität hat derzeit eine Unterbringung
des Fahrradparkhauses in der neu zu schaffenden -1-Ebene. Auch
eventuelle sonstige Nutzungen in dem Gebäude sollen möglichst
geringen Fußgängerverkehr erzeugen (z.B. kein Einzelhandel). Es sind
ausreichend Flächen für ein Servicecenter mit Fahrkartenverkauf sowie
für Sozialräume für das Fahr- und Servicepersonal einzuplanen, ebenso
eine öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage.
Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK:Seite 4 von 7
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Von einer größeren Bebauung innerhalb des ZOB ist abzusehen.
13. Für den Radverkehr sind sichere, komfortable und konfliktfreie
Wegeverbindungen und sichere, überdachte Abstellmöglichkeiten in
ausreichender Anzahl zu schaffen.
Eine geeignete Verbindung zwischen Kaiserstraße und der Straße Am
Hauptbahnhof ist zu planen. Außerdem ist eine Radverkehrsführung
zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd-/Weststadt einerseits und Am
Hof/Innenstadt/Rheinufer andererseits in beiden Fahrtrichtungen zu
berücksichtigen
Konflikte mit dem Busverkehr sind zu vermeiden. Dabei ist die
Verkehrssicherheit prioritär zu sehen. Eine Führung über den ZOB oder
am Rand der ZOB-Fläche kann dabei auch denkbar sein und wird nicht
vorab ausgeschlossen. Als Basis ist für den Radverkehr ein Ausbau der
vorhandenen Wege entlang von Gleis 1 am Hauptbahnhof in Richtung
Kaiserplatz seitens der Verwaltung bereits provisorisch vorgesehen.
Stellungnahme der SWB, RSVG und RVK:
Der Linienverkehr muss die bevorrechtigte Verkehrsform in einem
zentralen Omnibusbahnhof darstellen – Radverkehrsflächen und
Radabstellanlagen sollten aufgrund der Störung der Betriebsabläufe,
aber vor allem aus Verkehrssicherheitsgründen nicht innerhalb des ZOB
liegen. Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses sollten daher
alternative Standorte geprüft werden.
14. Überdachungen bzw. und/oder Wartehallen sollen mit Dachbegrünung
und ggf. Photovoltaik ausgestattet werden. Ob eine oder mehrere
großflächige Überdachung(en) oder eine bestimmte Anzahl von
Wartehallen oder eine Kombination aus Dächern und Wartehallen
geplant wird, kann sich erst im weiteren Verlauf der Planung zeigen,
wenn die Lage der Bushaltestellen und die Verkehrsführung feststeht.
Stellungnahme der SWB:
Nach Möglichkeit sollte der ZOB mit einer großflächigen Bedachung,
welche den ZOB als solchen erkennbar macht, versehen werden, damit
die Aufenthaltsbereiche, aber auch die Zuwege, vor Witterung geschützt
sind. Als Mindestmaß sollten zumindest die Haltestellenbereiche eine
ausreichende Überdachung erhalten.
15. Aufbauten und Bepflanzungen (wie z.B. Bäume) können aus
gestalterischen Gründen wünschenswert sein und werden nicht
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die funktionalen Abläufe nicht
gestört werden. Wünschenswert ist eine Baumallee, die die
Bepflanzung mit Bäumen in der Straße am Hauptbahnhof fortführt und
eine Grünverbindung zur Poppelsdorfer Allee schafft.
Stellungnahme der SWB:Seite 5 von 7
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Aufbauten und Bepflanzungen sollten im ZOB minimiert werden, da
diese die Barrierefreiheit der Fahrgäste oder die Sichtachsen der
Busfahrer unnötig beeinträchtigen können. Des Weiteren können diese
zu weiteren Problematiken wie Vermüllung, Wurzelschäden oder
Unfallrisiken (Rutschgefahr bei Laubfall etc.) führen.
16. Ein Taubenhaus soll in geeigneter Form vorgesehen werden (siehe
auch DS 190065-05), sofern dieses gestalterisch integriert werden
kann. Andere Elemente, wie z.B. Einrichtungen für ÖPNV-fremde
Personen jeglicher Art oder auch Video-Überwachungen sind in erster
Linie eine Frage der politisch gewünschten Zielrichtung und werden
daher im Vorfeld weder ausgeschlossen noch festgelegt.
Stellungnahme der SWB:
Für die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste ist
es bedeutsam, dass die Fläche des ZOB soweit wie möglich allein den
ÖPNV-Kunden zur Verfügung stehen. Elemente wie Taubenhäuser oder
Aufenthaltsanreize für ÖPNV-fremde Personengruppen oder sonstigen
Anlagen wie frei einsehbaren Toiletten sollen im Umfeld des ZOB
vermieden werden. In dem Zuge sollte auch die Einrichtung einer Video-
Überwachung geprüft werden.
17. Es soll geprüft werden, ob auf der Planungsfläche auch (ganz oder
teilweise) die Funktionen einer Mobilstation untergebracht werden
können, ohne dass die betrieblichen Abläufe gestört werden.
Stellungnahme der SWB:
Die Einrichtung von Mobilstationen wird grundsätzlich befürwortet –
diese darf aber nicht zulasten der ohnehin schon begrenzten
Verkehrsflächen des ZOB gehen. Zudem bestünde die Gefahr, dass
Mobilitätsangebote wie Roller oder Fahrräder verbotenerweise im ZOB
abgestellt und so zu einem gefährlichen Hindernis werden. Alternative
Standorte sind daher zu erörtern.
18. Da es sich bei dem ZOB um eine große versiegelte Fläche handelt, sind
bei der Planung diverse Aspekte, wie z.B. Kleinklima (bzw.
„Hitzeinseln“) oder Niederschlagswasser-Management
(„Schwammstadt“) zu behandeln. Unter anderem sind hier
beispielsweise Begrünungen von Flächen oder Dächern/Gebäuden
vorzusehen. Diese Themen sind während der Planung mit der
städtischen Fachverwaltung eng abzustimmen.
19. Poppelsdorfer Allee und Kaiserplatz stehen unter Denkmalschutz,
weshalb bauliche Anlagen dort insbesondere mit Blick auf die
Sichtverbindung zwischen den beiden ehemaligen Schlössern nicht
vertretbar sind. Für die Gesamtgestaltung des ZOB sind der
Umgebungsschutz des Baudenkmals Hauptbahnhof, sowie die
Blickbeziehungen zum Bonner Münster durch Wessel- und
Gangolfstraße zu berücksichtigen.Seite 6 von 7
Seite 7
20. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht
verhindert werden.
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de