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211306-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) mit Wärmerückgewinnung in allen Neu- und Erweiterungsbauten von Kitas und Schulen

Nummer
211306-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 19.08.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Schulausschusses 08.09.2021 Empfehlung
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211306-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) mit
Wärmerückgewinnung in allen Neu- und
Erweiterungsbauten von Kitas und Schulen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Entscheidung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Empfehlung
Schulausschuss 08.09.2021 Empfehlung
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist ebenfalls der Auffassung, dass die Zufuhr von Frischluft die
effektivste Maßnahme zum Infektionsschutz darstellt. In diesem
Zusammenhang verweist die Verwaltung auf den Beschluss des Krisenstabes
zum weiteren Vorgehen in der pandemischen Lage, welcher mit dem
Ratsnewsletter 179 vom 05.08.2021 veröffentlich wurde.
Anlage/n
1 Anlage zum Ratsnewsletter 179 (öffentlich)Seite 1 von 5
1
Corona: Luftfiltergeräte für Kitas und Schulen
Die Stadtverwaltung wird für alle Klassen- und Betreuungsräume in Kitas und
Schulen in Bonn, die nicht ausreichend belüftet werden können, mobile
Luftfiltergeräte bestellen, um damit die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus
zu verringern. Die mobilen Geräte sind nur eine vorübergehende Lösung. Langfristig
sollen die Räume mit einer dauerhaften Zu- und Abluft-Einrichtung ausgestattet
werden. Die Verwaltung will für Beides vom Bund und Land angekündigte
Fördermöglichkeiten nutzen.
Die Entscheidung des Krisenstabes, für 150 Räume und damit für alle Räume der
Kategorie 2 in Schulen und Kitas mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, begrüße
ich sehr“, erklärte Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Die mobilen Geräte sind eine
gute Übergangslösung bis wir die nachhaltigere Lösung der dauerhaft eingebauten
Zu- und Abluftgeräte haben.“
Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens im Zuge der Corona-Pandemie und
den widerstreitenden Aussagen zur Infektionsgefahr der Kinder und Jugendlichen
musste geklärt werden, inwieweit Kitas und Klassenräume ausreichend gelüftet und
damit die Aerosolbelastung und Infektionsgefahr für Kinder, Schülerinnen, Schüler
und Lehr- und Erziehungskräfte minimiert werden können.
TÜV: Hohe Luftwechselraten in untersuchten Räumen
Zur Klärung hatte das Städtische Gebäudemanagement der Stadt Bonn (SGB) Ende
April die TÜV Rheinland Energy GmbH (TRE) beauftragt zu beurteilen, ob der
Einsatz von Luftreinigern in Schulen und Kindertagesstätten zu einem besseren
Infektionsschutz beitragen kann oder gegebenenfalls notwendig ist.
Drei Schulen und eine Kindertagesstätte waren repräsentativ ausgesucht und
untersucht worden: das Schulzentrum Tannenbusch, die Marienschule, das Heinrich-
Hertz-Europakolleg und die Kita Gerhard-Hauptmann-Straße.
Untersucht wurden jeweils drei Räume unter typischen Nutzungs- und
Lüftungsbedingungen, zum Beispiel Fenster oder Oberlichter in Kippstellung oder
vollständig geöffnet und zusätzlich mit geöffneten Türen. Ermittelt wurden die
Luftwechselzahl und die notwendigen Außenluftvolumenströme.
Der TÜV kommt zu dem Ergebnis, dass in den untersuchten Räumen unter den
beschriebenen Bedingungen mit einer Ausnahme hohe bis sehr hohe
Luftwechselraten vorlagen. Aufgrund des hohen Luftaustausches sind mobile
Luftreiniger aus hygienischer Sicht daher nicht zwingend notwendig. Allerdings
können mobile Luftreiniger, die Aerosole und Viruspartikel über Hepa-Filter aus der
angesaugten Raumluft abscheiden, die Viruslast verringern.
Alle untersuchten Räume, mit Ausnahme eines Kellerraumes mit Fensteroberlichtern
im Heinrich-Hertz-Europakolleg, waren ausreichend zu lüften. Für diesen Kellerraum,
der bereits im vergangenen Schuljahr nicht mehr genutzt wurde, und ähnliche
weitere Räume ist aus infektionshygienischer Sicht eine rein manuelle Lüftung nicht
ausreichend, und hier könnte der Einsatz von Luftreinigern aus hygienischer Sicht fürSeite 2 von 5
2
bessere Luft sorgen. Luftreiniger allein können aber nur bedingt die während des
Unterrichts mit der Zeit schlechter werdende Luftqualität im Hinblick auf die Viruslast
verbessern. Darüber hinaus haben sie keinen Einfluss auf die CO2-Konzentration im
Raum. Diese kann nur durch Frischluftzufuhr reduziert werden.
Lüften weiter essentiell
Da Luftreiniger das Lüften nicht ersetzen können, verweist der TÜV auf einen
Lüftungsplan mit geregelten Lüftungsmaßnahmen, auf die seitens der Bundestadt
Bonn regelmäßig hingewiesen wird. Einen solchen Plan hat auch das
Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht.
Kurz zusammengefasst sieht er folgendes vor:
 Stoßlüften alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten im Winter bzw. 10 bis 20
Minuten im Sommer
 Lüften während der gesamten Pausen
 wenn möglich Querlüften.
Beim Stoß- und Querlüften sinkt die Raumtemperatur nur um wenige Grad ab und
steigt nach dem Schließen der Fenster wieder schnell an.
Zusätzlich könnten bei hohen CO2-Konzentrationen Messungen mit CO2-Ampeln die
Notwendigkeit von zusätzlichen Lüftungsmaßnahmen anzeigen.
Umweltbundesamt klassifiziert Räume in Kitas und Schulen
Das UBA hat mit Datum vom 17. Juli 2021 seinerseits Klassifizierungen von Schul-
und Kitaräumen vorgenommen. Anhand dieser Empfehlungen und auf der Grundlage
der Ergebnisse der TÜV-Gutachten hat das SGB kurzfristig die rund 2.770
Schulräume, die für Unterricht oder Betreuung genutzt werden, und die Kita-Räume
erneut überprüft und bewertet.
Demnach gehören rund 2.640 Räume in Schulen der Kategorie 1 an und sind ohne
weitere technische Maßnahmen zu nutzen. Diese Räume sind entweder mit einer
raumlufttechnischen Anlage versehen oder die Fenster können so weit geöffnet
werden, dass die Räume ausreichend gelüftet werden.
117 Räume entsprechen der Kategorie 2 mit eingeschränkten
Lüftungsmöglichkeiten. Räume werden in die Kategorie 2 eingestuft, wenn die
Fenster nur kippbar sind bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt und keine
raumlufttechnische Anlage vorhanden ist. Während in Bonn gut vier Prozent der
Klassenräume in die Kategorie 2 eingestuft werden, kam das Umweltbundesamt im
Juli dieses Jahres in zwei Bundesländern auf einen Anteil von 15 bis 25 Prozent.
Elf Räume werden in die Kategorie 3 eingestuft. Diese sind nicht zu belüften. Sie
sind, wie der Kellerraum im Heinrich-Hertz-Europakolleg, bis auf weiteres nicht
nutzbar.
Für die Kitas ist das Ergebnis der Überprüfung, dass die Räume der weitaus meisten
Kitas gut zu belüften sind und ohne Einschränkungen genutzt werden können. „In
voraussichtlich drei Kitas müssen nach jetzigem Stand 20 Räume der Kategorie 2
zugeordnet werden. In diesen 20 Räumen wollen wir kurzfristig LuftreinigungsgeräteSeite 3 von 5
3
aufstellen und für eine langfristige Lösung den Einbau von festen Zu- und Abluft-
geräten prüfen“, so Lutz Leide, Leiter des Städtischen Gebäudemanagements Bonn.
Weitaus größter Teil der Räume ist gut zu belüften
„Ich bin sehr erleichtert darüber, dass der weitaus größte Teil der von unseren
Kindern und Jugendlichen genutzten Räume ausreichend und gut zu belüften ist“, so
Carolin Krause, Beigeordnete für Schule, Soziales und Jugend. „Wir liegen bei der
geringen Zahl an Räumen in der Kategorie 2 weit unter dem Landesschnitt. Das ist
erfreulich.“
„Die Räume der Kategorie 2 wurden auch bereits in der Vergangenheit dahingehend
untersucht, ob durch einfache bauliche Maßnahmen weitere Verbesserungen der
Lüftungssituation erreicht werden können“, so Leide weiter. Räume, bei denen dies
nicht möglich ist und war, sollen vorrangig eine Zu- und Abluftanlage erhalten. Dabei
handelt es sich um Zu- und Abluftanlagen z.B. in Oberlichtern bzw. fest verbaute
Anlagen mit einer Lüftung in den Außenbereich.
Experten: Geräte ersetzen bekannte Hygienemaßnahmen nicht
Professor Dr. Martin Exner, ehemaliger Direktor des Instituts für Hygiene und
Öffentliche Gesundheit und Geschäftsführender Direktor des Zentrums für
Infektiologie und Infektionsschutz der Universität Bonn, und sein Nachfolger im Amt,
Professor Dr. Nico Mutters, sehen in den Luftreinigungsgeräten nur einen Teil der
notwendigen Maßnahmen zur Prävention von SARS-CoV-2. Sie betonen, dass die
Geräte die übrigen Maßnahmen wie Lüften, AHA+L-Regeln, Masken, Testen und
Impfen nicht ersetzen können, weil sie nicht für die notwendige Frischluftzufuhr
sorgen. Professor Exner: „Es muss weiterhin regelmäßig gelüftet werden, und es
müssen die Hygiene-Regeln, die wir im Laufe der Pandemie gelernt haben,
konsequent eingehalten werden.“
Professor Exner erinnerte daran, dass es in einer Beueler Kita zu einem Ausbruch
gekommen ist, obwohl dort drei mobile Luftreinigungsgeräte im Einsatz waren.
Die Professoren, die den Krisenstab der Bundesstadt Bonn beraten, bevorzugen
auch in Räumen der Kategorie 2 den Einbau einfacher Abluftventilatoren in
Oberlichtern als eine nachhaltige Lösung. Die stellvertretende Leiterin des
Krisenstabes, Stadtkämmerin Margarete Heidler, bekräftigt daher den Plan der
Verwaltung, langfristig mit finanzieller Unterstützung des Bundes und des Landes,
Ab- und Zuluftanlagen in den Klassenräumen einzubauen.
Konkrete Fördervoraussetzungen von Bund und Land fehlen noch
Land und Bund haben angekündigt, sowohl die notwendigen Luftfiltergeräte als auch
Baumaßnahmen zu fördern. Es fehlen aber noch die konkreten
Fördervoraussetzungen für die Beschaffung von Luftfiltergeräten. Informationen dazu
sind für die nahe Zukunft angekündigt. Der Krisenstab der Bundesstadt Bonn hat
dennoch beschlossen, jetzt die Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte auf den
Weg zu bringen, da aufgrund der hohen Nachfrage mit längeren Lieferzeiten zu
rechnen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass für die angeschafften Geräte dann
auch die Fördermittel fließen.Seite 4 von 5
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Mobile Luftreinigungsgeräte, die den Anforderungen genügen, kosten im Moment
etwa 3.000 Euro zuzüglich eventueller Installations- und Wartungskosten. Parallel
werden die weiteren Planungen für bauliche Anlagen durchgeführt. Für jede
dauerhaft eingebaute Ab- und Zuluftanlage sind nach jetzigem Kenntnisstand rund
15.000 Euro zuzüglich Planungs-, Einbau- und Wartungskosten zu veranschlagen.
Weitere Information:
 Zu den drei Kategorien des Umweltbundesamtes (UBA) von Schulräumen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-
luftreiniger-an
 Lüftungsempfehlungen für Schulen des UBA:
https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-ein-
regelmassiger-luftaustausch-in-klassenzimmern-wichtig
 CO2-Timer-App der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet
/co2-app/index.jspSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 09:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de