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211304 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Ippendorfer Allee 53, 531127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 168901 EG)

Nummer
211304
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 06.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
211304
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine
Rosskastanie auf dem Grundstück Ippendorfer
Allee 53, 531127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 168901 EG)
Beratungsfolge
Baumkommission 06.09.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine Rosskastanie auf dem
Grundstück Ippendorfer Allee 53, 53127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit
Erteilung der Baugenehmigung wirksam.
Begründung
Für das Grundstück liegt ein Bauantrag vor, der ein Mehrfamilienhaus mit 11
Wohneinheiten vorsieht. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass die
Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt. Für die Umsetzung der Baumaßnahme
müssen ein satzungsgeschützter Berg-Ahorn sowie eine satzungsgeschützte
Rosskastanie entfernt werden. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist
auf diesem Grundstück nicht vorhanden.
Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weist einen Stammumfang von 205 cm,
einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Er befindet sich im Grenzbereich
des Grundstücks zum bestehenden Nachbargebäude Nr. 51. Der Baum
befindet sich im Bereich der zukünftigen Tiefgaragenzufahrt und kann daher
nicht erhalten bleiben.
Die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) weist einen Stammumfang von
249 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 10 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend bewertet. Die Rosskastanie
befindet sich im hinteren Teil des Grundstücks in der Baugrube für die geplante
Tiefgarage. Der Baum kann daher nicht erhalten bleiben.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 7
Seite 2
Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume werden zwei standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm gefordert. Die
Ersatzpflanzungen (ein Berg-Ahorn sowie ein Walnussbaum) sind geplant auf
dem Flurstück 2552, das sich im Eigentum des Bauherrn befindet und das an
das Baugrundstück angrenzt.
Anlage/n
1 Berg-Ahorn und_Rosskastanie (öffentlich)
2 Lageplan - Standort Bäume (öffentlich)
3 Lageplan BV - Standort Bäume (öffentlich)Seite 2 von 7
Berg-AhornSeite 3 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de