211304 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Ippendorfer Allee 53, 531127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 168901 EG)
Kerndaten
- Nummer
- 211304
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 211304 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Ippendorfer Allee 53, 531127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 168901 EG) Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Ippendorfer Allee 53, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Für das Grundstück liegt ein Bauantrag vor, der ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten vorsieht. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass die Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt. Für die Umsetzung der Baumaßnahme müssen ein satzungsgeschützter Berg-Ahorn sowie eine satzungsgeschützte Rosskastanie entfernt werden. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist auf diesem Grundstück nicht vorhanden. Der Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Er befindet sich im Grenzbereich des Grundstücks zum bestehenden Nachbargebäude Nr. 51. Der Baum befindet sich im Bereich der zukünftigen Tiefgaragenzufahrt und kann daher nicht erhalten bleiben. Die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) weist einen Stammumfang von 249 cm, einen Kronendurchmesser von 15 m und eine Höhe von 10 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend bewertet. Die Rosskastanie befindet sich im hinteren Teil des Grundstücks in der Baugrube für die geplante Tiefgarage. Der Baum kann daher nicht erhalten bleiben. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 7 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume werden zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20 cm – 25 cm gefordert. Die Ersatzpflanzungen (ein Berg-Ahorn sowie ein Walnussbaum) sind geplant auf dem Flurstück 2552, das sich im Eigentum des Bauherrn befindet und das an das Baugrundstück angrenzt. Anlage/n 1 Berg-Ahorn und_Rosskastanie (öffentlich) 2 Lageplan - Standort Bäume (öffentlich) 3 Lageplan BV - Standort Bäume (öffentlich)Seite 2 von 7 Berg-AhornSeite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de