211301 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf der Grenze der Grundstücke Arminiusstraße 6 und 8, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 166722 VG)
Kerndaten
- Nummer
- 211301
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.612 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 211301 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf der Grenze der Grundstücke Arminiusstraße 6 und 8, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 166722 VG) Beratungsfolge Baumkommission 06.09.2021 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Sommer-Linde auf dem Grundstück Arminiusstraße 6/8, 53117 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungs- verfahrens wird erteilt. Die Fällgenehmigung wird erst mit Erteilung der Baugenehmigung wirksam. Begründung Auf dem Grundstück Arminiusstraße 4-6 soll ein Mehrfamilienhaus entstehen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss eine satzungsgeschützte Sommer-Linde entfernt werden, die auf der Grenze zwischen den Grundstücken Arminiusstraße 6 und 8 steht. Da es sich um einen Grenzbaum handelt, war vor Antragstellung die Zustimmung der Nachbarn (Arminiusstraße 8) erforderlich. Das schriftliche Einverständnis liegt vor. Weiterer satzungsgeschützter Baumbestand ist auf diesem Grundstück nicht vorhanden. Die Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) weist einen Stammumfang von 214 cm, einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Die Linde befindet auf der Grenze des Grundstücks. Zum bestehenden Nachbargebäude hat sie nur einen geringen Abstand. Auf dem Baugrundstück soll nach Abbruch des Altgebäudes (bereits erfolgt) ein Mehrfamilienhaus entstehen. Aufgrund der Platzverhältnisse steht die Linde unmittelbar an der für den Neubau benötigten Arbeitsfläche. Selbst der Verzicht auf vollständige Unterkellerung kann massive Abgrabungen im Kronentraufbereich des Baumes und den Verlust von statisch wirksamem Wurzelwerk nicht verhindern. Bei Umsetzung der Maßnahme kann der Baum nicht erhalten werden.Seite 1 von 7 Seite 2 Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g. Baumes ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Sommer-Linde wird ein standortgerechter Laubbaum in der Nähe des alten Standortes mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert Anlage/n 1 Grenzbaum Linde (öffentlich) 2 Lageplan (öffentlich) 3 Urheberrechtserklärung und Einverständnis der Nachbarn (öffentlich)Seite 2 von 7 Grenzbaum Linde zwischen Arminiusstraße 6 und 8Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de