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211296-01 DA · Dringlichkeitsantrag

7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296

Nummer
211296-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.12.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.12.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.12.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 211296 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
211296-01 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
7. Satzung zur Änderung der Satzung der
bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet
der Bundesstadt Bonn
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296
Beratungsfolge
Hauptausschuss 02.12.2021 Empfehlung
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Laut Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin vom 12.11.2021 erfolgt die
Vergabe des flexiblen 4. Sperrmülltermins ab dem 01.01.2022 nur an
Hauseigentümer oder –verwaltungen. Dies entspricht nicht der Weisung des
Rates der Stadt Bonn an die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter
im Verwaltungsrat der bonnorange. Eine Korrektur vor Inkrafttreten der neuen
Satzungsänderung ist nur noch in der Ratssitzung am 09.12.2021 möglich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, zur Präzisierung
der Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen:
"§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert:
(3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren.
Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner
bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung
einer zusätzlichen Gebühr auf Anforderung des Anschlussberechtigten und
jedes anderen Abfallbesitzers nach Terminvereinbarung angeboten."
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de