211289-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Dorf-Backofen und Bouleplatz in Graurheindorf
Kerndaten
- Nummer
- 211289-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211289-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Dorf-Backofen und Bouleplatz in Graurheindorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Bereich des Dorfplatzes in Graurheindorf an der Estermannstraße/ An der Rheindorfer Burg befindet sich derzeit ein Kinderspielplatz mit angrenzender Grünanlagen zur Estermannstraße hin. Dieser Bereich wird im Ortsteil Graurheindorf traditionell bereits für viele Veranstaltungen des Ortes genutzt. Hierbei kann das Amt für Umwelt und Stadtgrün auf eine sehr gute und verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit dem Ortsausschuss, bzw. deren Verantwortlichen zurückblicken. Die Verwaltung begrüßt daher das Vorhaben des Ortsausschusses und wird die Maßnahme gerne in enger Absprache begleiten und mit fachlichem Rat unterstützen. Die Grünanlage im Umfeld des Spielplatzes wird durch diese Maßnahme erheblich aufgewertet. Die von Palisaden umgebene Sandspielfläche mit den Spielgeräten, sowie die rechts davon liegende Fläche mit der Tischtennisplatte bildet hierbei die Spielplatzfläche. Diese ist mit 430 m² Gesamtfläche in die Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen und übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für Graurheindorf. In diesem Bereich ist die geplante Errichtung eines Dorfbackofens nicht möglich. Dennoch können der geplante Bouleplatz, sowie der Dorfbackofen in der an den öffentlichen Spielplatz angrenzenden Grünanlage in Richtung Estermannstraße mit geringfügiger Umplanung realisiert werden. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün hat diese Möglichkeit vor Ort erneut geprüft. Pflege und Wartung der baulichen Anlagen, sowie des Bouleplatzes sollten aber eigenständig durch den Ortsausschuss erfolgen, da seitens der Verwaltung hierfür weder personelle noch finanzielle Kapazitäten vorhanden sind. Bei positiver Beschlussfassung dieses Bürgerantrages wird die Verwaltung einen entsprechenden Gestattungsvertrag erstellen und die Nutzung mit dem Ortsausschuss vertraglich festlegen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen in der Verwaltung und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses am 24.08.2021 informiert. Das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ist mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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