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211289-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Dorf-Backofen und Bouleplatz in Graurheindorf

Nummer
211289-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.08.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 211289 Bürgerantrag: Dorf-Backofen und Bouleplatz in Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
211289-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Dorf-Backofen und Bouleplatz in
Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Bereich des Dorfplatzes in Graurheindorf an der Estermannstraße/ An der
Rheindorfer Burg befindet sich derzeit ein Kinderspielplatz mit angrenzender
Grünanlagen zur Estermannstraße hin. Dieser Bereich wird im Ortsteil
Graurheindorf traditionell bereits für viele Veranstaltungen des Ortes genutzt.
Hierbei kann das Amt für Umwelt und Stadtgrün auf eine sehr gute und
verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit dem Ortsausschuss, bzw. deren
Verantwortlichen zurückblicken.
Die Verwaltung begrüßt daher das Vorhaben des Ortsausschusses und wird
die Maßnahme gerne in enger Absprache begleiten und mit fachlichem Rat
unterstützen. Die Grünanlage im Umfeld des Spielplatzes wird durch diese
Maßnahme erheblich aufgewertet.
Die von Palisaden umgebene Sandspielfläche mit den Spielgeräten, sowie die
rechts davon liegende Fläche mit der Tischtennisplatte bildet hierbei die
Spielplatzfläche. Diese ist mit 430 m² Gesamtfläche in die
Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen und übernimmt eine wichtige
Nahversorgungsfunktion für Graurheindorf. In diesem Bereich ist die geplante
Errichtung eines Dorfbackofens nicht möglich.
Dennoch können der geplante Bouleplatz, sowie der Dorfbackofen in der an
den öffentlichen Spielplatz angrenzenden Grünanlage in Richtung
Estermannstraße mit geringfügiger Umplanung realisiert werden. Das Amt für
Umwelt und Stadtgrün hat diese Möglichkeit vor Ort erneut geprüft.
Pflege und Wartung der baulichen Anlagen, sowie des Bouleplatzes sollten
aber eigenständig durch den Ortsausschuss erfolgen, da seitens der
Verwaltung hierfür weder personelle noch finanzielle Kapazitäten vorhanden
sind.
Bei positiver Beschlussfassung dieses Bürgerantrages wird die Verwaltung
einen entsprechenden Gestattungsvertrag erstellen und die Nutzung mit dem
Ortsausschuss vertraglich festlegen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn:Seite 1 von 2
Seite 2
Die Antragsteller werden entsprechend den Ausführungen in der Verwaltung
und unter Einbeziehung des Beratungsergebnisses am 24.08.2021 informiert.
Das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren ist mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de