211283-05 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Drucksachenfolge 211283
Kerndaten
- Nummer
- 211283-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 211283-05 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar BBB-Änderungsantrag Personelle Aufstockung und Verbesserung der technischen Ausstattung im Bauordnungsamt Drucksachenfolge 211283 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stimmt über den Wortlaut des Bürgerantrages mit der DS211283-02 ab. 2. Bei Annahme des Bürgerantrages empfiehlt der Ausschuss eine weitere Befassung der Thematik im Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsorganisation. 3. Dem unter 2. genannten Fachausschuss werden seitens der in der Stellungnahme 211283-04ST aufgeführten beteiligten Fachämter die weiterhin nicht auskömmlich beantworteten Fragen aus der beschlossenen Maßgabe (DS211283-02 v. 03.09.2025) zur Verfügung gestellt, insbesondere soll Auskunft erteilt werden über, - die Anzahl der Beschwerden zur Einsichtnahme von Bauakten in jährlicher Auflistung seit 2021, - die im Gegensatz zur Verwaltungsstellungnahme lautende Veröffentlichung auf der städtischen Webseite zur Akteneinsicht, - die Entwicklung der digitalen Bearbeitung von Bauantragsverfahren und den diesbezüglich korrespondierend Personalaufwand. Begründung Der erstmalige Bürgerantrag aus 2021 wurde im Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) am 25.08.2021 als „durch Stellungnahme der Verwaltung erledigt“ beschlossen. Der erneute Bürgerantrag vom 25.07.2025 wurde im Bürgerausschuss amSeite 1 von 2 Seite 2 03.09.2025 mit der Maßgabe vertagt, drei Fragestellungen zu beantworten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu (211283-04ST) lässt aus Sicht der Antragsteller weiterhin Fragen unbeantwortet bzw. ist widersprüchlich. Zum einen führt die Verwaltung aus, es gebe „seit längerer Zeit“ keine Rückstände in der Bauakteneinsicht, andererseits heißt es aber auf der städtischen Website „Derzeit kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, weil sukzessive die archivierten Bauakten digitalisiert werden. Die Akten werden durch ein Fachunternehmen extern digitalisiert und werden dann innerhalb einiger Wochen digital zur Verfügung stehen. In der Zwischenzeit ist eine Akteneinsicht daher leider nicht möglich.“ Diese Veröffentlichung bezieht sich auch auf Spielstrich 2 der Maßgabe. Ebenso ist die Fragestellung zu Spiegelstrich 3 nicht beantwortet und sollte mit Blick auf den Digitalisierungsstand im Fachgremium behandelt werden. Link Städt. Website https://www.bonn.de/vv/produkte/bauakteneinsicht.php Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de